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««d Taaeblaü «»U Md Tageblatt »mit«. - Dreißig Mark Belohnung'. B. iek in KindeS -el. Hckbl Das Verbot des Temmhandels ia Getreide Send. r »8- oxato, i Wort. Leitung jedem e allen -.1 jiedenen Lt Beginn geführte - unsern e sanft >«. mittag Ir. 18. kaut, -i» Iwamm. AmtsNM für die königlichen md Müschen Behörden zu Freiberg md Brand Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. M1. c Bor-ftell»^ und «ate. Politische Umschau. Freiberg, den 28. April. Offiziös wird versichert, an maßgebender Stelle sei von einer angeblichen Absicht, den deutschen Reichstag schon m der ersten Hälfte des nächsten Monats zu vertagen, nichts bekannt. Nutz- u. Brennholz-ersteigerung in <d»Uvr»m. Liontag, den 4. Mai d. I. Nachmittags 2 Uhr kommen im hiesigen Schiitzetthause 509 Stück fichtene Stämme, 487 „ ungekürzte und geküßte Derbstangen, 716 „ Reisstangen, 2770 Gebund Brennreißig auS hiesigem Stadtwalde einzeln oder partieweise gegen sofortige Bezahlung unter den vor Be ginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden zur Versteigerung. Oederan, den 24. April 1896. Vor Hermann Stein, Vorsitzender. Inserate werden bis Bormtitag 1t Uhr angenommen. Preis st* die Spaltzeile ^Pfg- Außerhalb de» LandgerichtSbezirk» 15 Pfg. Mehrheit des Centrums. Auch die Konservativen haben einen solchen Antrag eingebracht. Man war zunächst zweifelhaft, ob man bloß den Blancoterminhandel oder auch den in effektiver Waare verbieten müsse. Man überzeugte sich jedoch, daß eine Unterscheidung in der Praxis gar nicht möglich sein werde, und entschloß sich zu dem völligen Verbot. Ob sich dafür eine Mehr heit im Reichstage finden wird, läßt sich mit Sicherheit noch nicht sagen. Es ist aber wahrscheinlich. Heute beginnt die zweite Lesung der Vorlage. Im Reichstage sollte gestern zunächst die namentliche Ab stimmung über die Frage der Giltigkeit der Wahl des Abg. Holtz (Rp.), die am Freitag die Beschlußunfähigkeit des Hauses ergeben hatte, wiederholt werden, da aber das Haus bei Beginn der Sitzung noch ziemlich schwach besetzt und also zu befürchten war, daß es würde auseinandergehen müssen, bevor es noch in die Berathung des Börsengesetzes eingetreten wäre, so beantragte Abg. v. Kardorff, die namentliche Abstimmung bis auf Weiteres auszusetzen. Der Präsident schloß sich diesem Vorschläge an und mit Genehmigung des Hauses wurde zuvörderst die Prüfung der Wahl des Abg. Pöhlmann (6. Elsaß-Lothringen) vorgenommen. Abg. Brandenburg (Ctr.) spricht sich als Berichterstatter für den Antrag der Kommission aus, die Wahl des Abg. Pöhlmann für ungiltig zu erklären. Abg. Goerber (Els.) führt hierzu aus, sämmt- liche Bürgermeister mit einer einzigen Ausnahme hätten für die Wahl agitirt, und dieser eine Bürgermeister sei abgesetzt worden. Unglaubliche Mittel seien angewendet worden, um die Wahl Pöhl manns durchzubringen. Staatssekretär vr. v. Boetticher bemerkt, der Vorredner sei zu weit gegangen, wenn er die Kandidatur Pöhlmanns als offiziell und noch dazu im Napoleonischen Sinne bezeichnet hatte. Die elsaß-lothringische Regierung habe die Zeugen vernehmung ans ebenso rationellem wie gesetzlichem Wege vor genommen. Pöhlmann habe der elsaß-lothringischen Regierung Zeugen namhaft gemacht, welche die Behauptung des Wahlprotestes zu entkräften geeignet seien. Um hinter die Wahrheit zu kommen, seien auch diese Zeugen vernommen worden. Eine nähere Be gründung des Verfahrens der elsaß-lothringischen Regierung sei in einer Denkschrift niedergslegt worden. Redner verliest einige Hanptstellen dieser Denkschrift. Der Herr Reichskanzler habe keine Veranlassung gehabt, das Verfahren der elsaß-lothringischen Regierung zn desavouiren. Der Abg. Gamp (Rp.) zieht seinen Antrag auf namentliche Abstimmung bezüglich der Wahl der Abgg. Pöhlmann und Holtz zurück. Er widerlegt die einzelnen Punkte zum Protest gegen die Wahl des Abg. Pöhlmann und bemerkt, selten sei ein Wahlprotest so fanatisch und gehässig ab gefaßt gewesen. Die Amtsentsetzung des Bürgermeisters Spieß hänge nicht mit den Vorgängen bei der Wahl zusammen. Sollten wirklich Wahlbeeinflussungen vorgelegen haben, so könnte dadurch das Wahlergebniß angesichts der erreichten Stimmenzahl unmög lich beeinträchtigt werden. Abg. vr. Marquardsen (nl.) spricht sich gleichfalls kür die Giltigkeit der Wahl aus und theilt mit, wurzelt worden. » - L Die Kbni^iche Amtshauptmannschaft sichert Demjenigen obige Belohnung zu, welcher den Urheber dieses Baumfrevels so zur Anzeige bringt, daß seine Bestrafung erfolgen kann. Falls wehere Personm berechtigten Anspruch auf die Belohnung erheben, behält sich die Königliche Amtshauptmannschaft Entschließung wegen Vertheilung derselben vor. Freiberg, am 27. April 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. Vr. sisr. z. April: »le: «Ml Mhm Kt indes, poker!, um Franz vm el-Ellfelv. ger: Braml-U - Verantwortlich il: Georg vinb itheil: The-W — Rotation»« > «eil-gS-nM -rg. är die Abend» i» späteMt U Expedit«»» nen derAnzeiM ^gea k«»M Kolzversteigerung auf vem Einsiedler Staatsforstreviere Im Poser'sche« Gasthofe zum „Grünen Gericht" in Neuhausen sollen am 5. und 6. Mai dss. Js. folgende im Einsiedler Forstreviere in den Abthlgn. 15, 29, 46 (Schläge), 80 (Emzelhauung), 3, 4, 7, 8, 47, 69 u. 81 aufbereitete Nutz- und Brennhölzer an die Meistbietenden versteigert werden, und zwar: . , Dienstag, den 8. Mai, von Vormittags 19 Uhr an: 13555 w. Klötzer, 66 w. Röhrhölzer, 219 w. Drechslerklötzer, 175 h. Klötzer, 2401 w. Stangen klötzer, 790 w. Derbstangen u. 1 rm buch. Nutzscheite; Mittwoch, den 6. Mai, von Bormittags 9 Uhr an: _ 42 rm h. u. 298 rm w. Brennscheite, 116 rm w. Brennknüppel, 58 rm h. u. 8 rm W. Zacken, 32 rm w. Aeste, 58 rm h. u. 1806 rm ungeschn. Reisig u. 91,70 WÜHrdt. W. Reisig. Näheres ist auS den bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der mnnegenden Ortschaften aushängenden Plakaten zu ersehen. Kgl« Forstrentamt Frauenstein «. Kgl. Forstrevlerverwaltung Deutsch-Eiustedek, am 23. April 1896. ^elmrlzx. lklloöUug;. sich wohl sobald nicht einigen. Die landwirthschaftlichen Gegner desselben bestreiten jede Nützlichkeit und wollen deshalb keine Reformen, sondern Verbot. Andere behaupten, der Nutzen über wiege die Schäden, und diese ließen sich durch die vorgeschlagenen Bestimmungen beseitigen, während das Verbot zum Schaden der Landwirthe ausschlagen werde. Zu bezweifeln ist wohl nicht, daß die Händler versuchen werden, unter Berufung auf ihr durch das Verbot des Terminhandels vergrößertes Risiko den Landwirthen niedrigere Preise zu zahlen; sobald die Landwirthe über die schlechten Preise klagen, wird man ihnen antworten: das sind die Folgen des Verbotes. Jndeß die Befürworter des Verbotes meinen, auf keinen Fall sei das Wagniß besonders groß. Stelle sich wirklich die Schädlichkeit des Verbotes heraus, so könne man es ja wieder aufheben. Werde zuyr 1. Juli etwa das Verbot eingeführt, so werde man in der nächsten Ernte schon die Probe machen können, und falle sie schlecht aus, so werde man das Verbot in der nächsten Reichstagssession schon wieder los. Das Letztere möchte man freilich bezweifeln. Weiter glaubt man, durch Getreideverkaufs-Genossenschaften und Errichtung von Kornhäusern etwaige Nachtheile des Verbotes paralysiren zn können. Im Reichstage ist, wie schon kürzlich er wähnt, neuerdings die Stimmung dem Verbote günstiger ge worden. Aus dem Centrum ist für die zweite Lesung der Börsenreform-Vorlage ein Antrag ans Verbot des Terminhandels rs«. vl t Spazierfchtttte«, t Kutschwagen (Hinterlaver), 1 Kutschgeschirr, 1 Handwagen und 1 Kaifermantel argen Baarzahlung zur Versteigerung. Brand, am All heim König!. Amtsgericht dafelvst. Wachtmeister. Arveiterzug Dresden - Klingenberg. Vom 2 Mai ds I. ab wird der zur Zeit Sonnabends und an Tagen vor Festtagen 5 Uhr 25 Min. nachm. von Dresden-Altstadt (Kohlenbahnhof) nach Tharandt und verkehrende Arbeiterzug um 25 Minuten zeitiger gelegt und demnach von genanntem Bahnhöfe bereits 5 Uhr nachm. abgehen. Dresden,^am j2T -er Sächsischen Staatseifenbahnen. (Nr. 35266 1.) »»«im»»». .. ist bekanntlich von der Börsenkommission deS Reichstags bei der ersten Lesung mit 11 gegen 9 Stimmen beschlossen, bei der zweiten Lesung aber mit 11 gegen 10 Stimmen wieder aufge hoben worden. Die Mehrheit glaubte, den bedenklichen Klagen über Mißstände im Börsenterminhandel durch die Vorschrift ab helfen zu können, daß der Bundesrath die allgemeinen Lieferungs bedingungen für Getreide, insbesondere die Lieferungsqualität, chen und die Feststellung der Lieferbarkeit vor der Ankündigung der Waare erfolgen solle. Das lieferbare Getreide sollte für den einheimischen Verbrauch geeignet sein und wesentliche Qualitäts unterschiede, insbesondere nach Art und Herkunft, sollten in den Schlußfcheinen zum Ausdruck kommen. In landwirthschaftlichen Kreisen ist man mit diesen Be stimmungen, wiewohl man sie früher befürwortet hat, vielfach nicht zufrieden, sondern verlangt das Verbot des Termin handels in Getreide. Durch die Bestimmungen der Kommission kann ohne Zweifel verhindert werden, daß die Spekulation eine Masse unbrauchbaren Schund herbeischleppt und damit die Preise drückt. Wird nun gutes Getreide zum Terminhandel zugelassen, so fällt die Verwendbarkeit des Schundes für das Geschäft fort. Nicht ganz mit Unrecht wird nnn von den Landwirthen geltend gemacht, die Beschlüsse der Börsenkommission beseitigten zwar die „ „ . , Mißstände, die der Terminhandel mit Schund znr Folge habe, in Getreide eingebracht worden. Antragsteller sind die Abgg. nicht aber diejenigen, die aus dem Verkauf gar nicht existirenden Schwarze und Fuchs; unterstützt ist der Antrag von der großen Getreides entständen, und deshalb müsse man den Terminhandel ganz verbieten. Thatfächlich kommt nian auch vielfach ohne den Getreideterminhandel aus. Die bedeutende Mannheimer Getreide börse kennt ihn nicht; desgleichen die Münchener Börse. In Frankreich ist er ganz verboten. In England wird nur in Liver pool, nicht aber in London Getreide ans Termin gehandelt. Es steht fest, daß auch in Oesterreich der Tcrminhandcl abgeschafft wird, wenn es in Deutschland geschieht. Dann würden also von den für uns in Betracht kommenden Börsen nur noch Liverpool und Amsterdam ihn Haven. Aus alledem geht wohl hervor, daß der Getreideterminhandel nicht unbedingt nothwendig ist. Auch für die großen Mühlen etablissements ist er nicht nothwendig. Diese kaufen ihr Getreide meist nicht an der Berliner Börse, sondern in den Ausfuhrhäfen. Ueber die Nützlichkeit des Terminhandels werden die Meinungen . , Bekanntmachung. ^Ter sogenannte Münzgrabensteig in der Bertholdstadt wird wegen der behufs Erweiterung der Bahnhofsanlagen demnäckst vorzunebmenden Dammschüttung auf die Strecke von der Eisen- bahnuntersuhrung ab bis an die Ausmündung auf die alte Frauensteinerstraße für den öffentlichen «ettehr bis auf Weiteres gesperrt. Freiberg, den 28. April 1896. Die Ttadtpolizeibehörde. Vüsstvr. Konkursverfahren. ,, Jadem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachers und Schuhwaaren- oeschSftsmhabers ^irr1re»8 zu Freiberg ist in Folge eines von dem Vememschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf « ^Treitag, den 15. Mai 1896, Bormittags 19 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, anberaumt. Freiberg, den 27. April 1896. - Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgerichte daselbst, Abth. I. st. 1/96 Nr. 76.) Sekr ^1<«I»l. Versteigerung von Nutzhölzern. Mittwoch, de» 29.April 1896, Nachmittag 61» sollen die auf derbahnfiskalischen vn Stollnhauswege und der Branderstraße gelegenen Parzelle Nr. 2202d anstehenden 18 Stüö Laubholzbäume als Eschen, Ahorn u. s. w. meistbietend und öffentlich gegen sofortige Baarzahlunc vrf dem Stocke versteigert werden. Freiberg, am 27. April 1896. Königliche Eisenbahn-Bauinspektton I. Auktion. Donnerstag, den 39. April 1896, Vormittags 19 Uhr, gelangen in Berthels dorf Kat.-Nr. 198<1 nachstehende Gegenstände, als: 1 Kleivcrschrank, 1 Tommerüber- iieher, 1 Schleifstein mit Trog, 1 Hobelbank, 2 Handsägen, 14 bersch. Hobel, 4 Stemmeisen, 6 hölzerne Schraubenzwingen und 1 Bandsägenbock gegen Baar- zahlung zur Versteigerung. Brand, am 27. April 1896. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht daselbst. Wachtmeister. Auktion. Donnerstag, den 39. April 1896, Vormittags ^11 Uhr kommen in Oeltzners Gasthof in Neuberthelsdorf, dem erwählten Auktionslokal, nachstehende Gegenstände, als: tt - , >>.——— — n 49. Jahrgang. W W. I! Mittwoch, den 29. April