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Erzgebirgtscher Vollssreund. Tage- und Amtsblatt für die Gerichtsämter Grünhain, Johanngeorgenstadt, Schwärzender« und Wildenfels-, somit? Mr die Stadträche Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz Neuftädtel, Schwar zenberg, Wildenfels und Zwönitz. «I. i"""" A'N.L l Dienstag, den 14. März. ! """""SS. ' Ärej« vierteljthrllch Ui Rgr. — Inseraten-Annahme für die am Abend erscheinende Rümmer bi« Bormittaq« 11 Nkr. LäietuIIaäunK. Nachdem vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zu dem überschuldeten Nachlasse des am 26. Juli 186-l verstor benen Advocat Carl Heinrich Müller zu Zwönitz der EoncurSproceß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbe kannten Gläubiger desselben, sowie alle diejenigen, welche am sothanen Nachlasse aus irgend einem RechtSgrunde Anspruch zu haben glauben, hierdurch geladen, in dem, auf den 22. März 1865 anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an Amtsstelle hierselbst zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von diesem Kreditwesen und des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Rechtsvertreter binnen 3, Wochen rechtlich zu verfahren und zu beschließen und den 3. Mai 186S zur Publication des Präklusivbescheids sich zu gewärtigen, hierauf aber den 17. Mai 1865 Vormittags 9 Uhr, fernerweit persönlich oder sonst gehörig vertreten an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und, wo möglich sich zu vergleichen, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen, oder sich über Annahme des Vergleichs nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrzahl beistimmend werden erachtet werden, und endlich falls im letztgedachten Ter mine ein Hauptvergleich nicht zu Stande kommen sollte den 5. Juli 1865 der Publicatwn eines LocationsurthelS gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung von 5 Thlr. — —? - Strafe, Bevollmächtigte zur Empfangnahme der Ladung am hiesigen Orte oder wenigstens in der Nähe desselben zu bestellen.' Grünhain, den 25. Januar 1865. Das Königliche Gerichts-Amt. Für den BKurten: Müller, Act. Tagesgeschichte Die österreichische Antwortsdepesche auf die preußische Depesche vom 21. Febr., welche die Forderungen Preußens in Bezug auf Schleswig-Holstein enthält, bildet seit drei, vier Tagen das Hauptthema der deutschen Zeitungen. Bis auf diese Stunde ist aber durchaus noch nicht mit Gewißheit bekannt, welches der genaue Inhalt der österreichischen Antwortsdepesche ist, und wir müssen uns deshalb vor der Hand für heute damit begnügen, die Nachrichten über die österreichische Antwort nach den bestunter- richtetsten und zuverlässigsten Zeitungen mitzutheilen. Obenan stehe eine Mittheilung aus der neusten Nr. des „Dresd. Journ." vom 11. März. Diese lautet: Die officiösen Nachrichten aus Wien weichen, wie schon wieder holt erwähnt, bedeutend ab von den Angaben der Berliner officiö sen Blätter in Betreff der österreichschen Antwortsdepesche nach Ber lin. So wird dem Wiener „Botschafter" darüber aus Berlin ge schrieben : „Die österreichsche Antwort auf die preußische Depesche vom 21. v. M. ist heute hier eingetroffen. Sie lautet entschieden ablehnend. Wenn sich einige Federn bemühen, die Depesche so dar zustellen, als würden die preußischen Vorschläge nicht abgelehnt, so ist dies pure Sophisterei. Die Ablehnung konnte natürlich nicht in bestimmterer Weise formulirt werden, als die Forderungen selbst, und diese waren bekanntlich hypothetisch gestellt. Dies hinderte aber die österreichsche Regierung nicht, unumwunden auszusprechen, daß diese Forderungen für eine Verhandlungsbasts ungeeignet seien, und wie wir höre», erklärt dies die österreichsche Depesche rund her aus, indem sie auf die Verletzung des Bundesrechts hinweist, welche durch die Realistrung der preußischen Forderungen entstehen müßte. In der That würde ein militärischer und maritimer Anschluß, wie man ihn von hier aus proponirt, nicht minder dem Bundesrechte als der Bundeskriegsverfassung widersprechen. Gegenvorschläge ent hält die österreichsche Antwort, wie wir hören, keine, und da ihr auch keine nachfolgen dürsten, so kann sie wohl als die definitive - und nicht blos „vorläufige" Antwort des österreichschen Kabinett aufgefaßt werden, eine Thatsache, an welcher all' die kleinen Manö ver und Spiegelfechtereien unsrer Officiösen kaum mehr etwas zu ändern im Stande sein werden." Mit diesen Angaben des „Bot schafters" stimmen andere Wiener Berichte in der „Fr. Pz.", der „Allgem. Ztg." und andern Blättern überein. Soviel auch uns be kannt ist, dürste die obige ANgabe den» Wesen nach richtig sein, wenn schon die Form der Depesche eine minder schroffe sein mag, als es danach den Anschein hat. Die „Neue Preußische Zeitung" mag dies im Auge haben, wenn sie auch heute wieder versichert: „Inhalt und Ton der neuesten österreichschen Kundgebung berech tigten zu der Zuversicht, daß die innige Verbindung der beiden Re gierungen auch die gemeinsame Lösung der jetzt vorliegenden Fragen finden lassen werde." Der Bank- und Handelszeitung aber wird nach Versicherung der D. Allg. Zeit, aus Wien über die in Rede stehende österreichische Antwortsdepesche geschrieben: In dem maß- und rücksichtsvollen Ton, welcher durch die wenig stens äußerlich noch ungetrübten Beziehungen der beiden Cabinete bedingt ist, erklärt die österreichische Antwort gleichwol, den Inhalt der preußischen Forderungen, sofern dieselben ein untrennbares Ganze zu bilden bestimmt seien, sowol aus dem Gesichtspunkt der öster reichischen wie der Bundesinteressen als für Oesterreich durchaus un annehmbar bezeichnen zu müssen, auf die Erörterung über einzelne jener Forderungen aber, welche Oesterreich theilweise als durch das deutsche Interesse geboten, theilweise wenigstens diesen, Interesse nicht zuwiderlaufenb erkenne, vorbehaltlich übrigens der schließlichen Mitwirkung des Bundes bereitwillig eingehcn zu Wollen. Mit großen! Nachdruck sind weiter die Rechte betont, welche Oesterreich in nicht aeringerm Ausmaße als Preußen aus dem durch den Art. 3 des Frirdensvertrags begründeten Kondominium abzuleiteu habe und welche bei jeder zu vereinbarenden Lösung zur ungeschmälerten Gel tung zu kommen hätten. Die Depesche schließt endlich mit dem Aus druck der zuversichtlichen Erwartung, daß Prenßen "einerseits der vollen Bereitwilligkeit Oesterreichs, den preußische» Interessen die möglichste Rechnung zu tragen, andererseits aber den Rücksichten seine Anerkennung nicht versagen werde, welche es ihm zur unabweisbaren Pflicht machten, In jeden, Falle auf einer Lösung zu bestehen, welche ein wirklich souveränes und selbständiges Bundesglied in de»-Krei« der souveränen Genossen des Deutschen Bundes einsührr.