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jeder orf zu zsheim i" um Straßen- rvereist- IS« M NeSinge« Lokal-AnZeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend jj ,O^cnk>»7s^r cnch^ün ?icnH- ls ^'onücrslad und Tmmnbcnd. si !!^^!I.s-Prv>-i: ANimiUich ^—i", ?Nlir!». ff Durch die Bolen U.5U Biurk. sf U ^iii!e tjoljerer Neuuilt l ^ned vd. ioiy:^ n Atndwelcker Llörunqr» de» Prlricde» der d ^kUunq. der ^jesei unten od. d. Besniderntist»- f; n ^tiinchiunnent imt der Pezietier keinen Än- u n wn>ch ans ^'iesernnn oder Nachtteseruna der ff ^nktlinni od.unfBnchzadl»ngd.Beznq»nreises. M Aszeißedlat! ^wsprech-Anschlus; Arm Hermsdorf b. Dr. Nr. 3t. Kummer 60 Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. Schriftleitung, Druck u. Verlag Herms»« Rächte, Groh-OAM». Freitag, den 27 Mai ^92^ 20. Jahrgang, Amtlicher Teil. Dienstzeit im Rathaus. ijufolge Beschlusse« des Gemeinderates wird die Dienst- f N sür die Gemeinde- und Sparkasienverwaltung im § Touimerhalbjahr festgesetzt auf ^8 Uhr bis 1 Uhr vormittags und r/z 3 Uhr bis Uhr nachmittag«. Sonnabends durchgehend 7 bis 2 Uhr. f Htteudorf-Woritzdorf, den 24. Mai 1921. Der Gemeindevvr stand, i Rathaus-Reinigung. j , Montag, den 30. und Dienstag, den 31. Mai 1921 M tste Diensträume des hiesigen Rathauses wegen "Einigung geschloffen. Htteudorf-Moritzdorf, am 26. Mai 1921. Der Gemeindevorstand. Impfung betr. Im laufenden Jahre sind der Impfung mit Schutz- ^en zu unterziehen. 1. die im Jahre 1920 geborenen Kinder, sofern sie nicht ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben; 2. die in früheren Jahren geborenen Kinder, deren Impfung ohne gesetzlichen Grund unterblieben oder erfolglos gewesen ist; 3. dre im Jahre 1909 geborenen Kinder unrcr den- selben Voraussetzungen wie zu 1 und 2. , Die öffentlichen Impfungen für den hiesigen Ort «m stE: 1. für Krflimpfliuge in den Ortsteilen Ottendorf- Morttzoorf uno Kteinokrilla Montag, den 30. Mat ds». I«. nach«. 3 Uhr im Gasthof zum Roß 2. für Miederimpflinge in den OrtSteilen Ollendorf- Montzvorf und Kiemokrilla Dienstag den 31. Mat ds«. I». nachm 3 Uhr im Gasthof zum Roß. 3. für Erst- und Wiederimpflinge im Oristeil Cunnersdorf Donnerstag, den 2. Juni dss. I«. nachm. 3 Uhr im Gasthose daselbst. Nachschau. Für Erst- und Wiederimpflinge in den OrtSteilen Oltendorf-Mor,tzvorf und Kletnokrilla Montag, den 6. Juni dss. Js. nachm. 3 Uhr im Roß. Im Ottsteil Cunnersdorf Donnerstag, den 9. Juni dss. Js. nachm. 3 Uhr im Gasthofe daselbst Neuzugezogene haben ihre tmpfpflichtigen Kinder sofort Jmpfliste bei den Unterzeichneten anzumelden. Die Eltern, Pflegeeltern, Vormünder p. p., deren Kinder !° Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz Achter amtlicher Aufforderung der Impfung ferngeblieben werden nach Z 14, Ablatz 2 des Reichstmpfungsgefetzes ,'t Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen Mast, wenn die Befreiung von der Impfung nicht durch Sucher Zeugnis nachgewiesen wird. Aus einem Haufe, in dem Scharlach, Masern, ^Weciti», Kroup, Keuchhusten, Flecktyphus rosenartige Cm- jungen und die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Mknge nicht zum allgemeinen Impftermine gebracht - wen. auch haben sich Erwachsene von solchen Häusern M halten. lei» Kinder müssen mit reirE gewaschenen!.Körper und Wäsche zur Impfung gebracht werden. z Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung ' Impflings M, wichtigste Pflicht. Htteudorf-Moritzdorf, am 26. Mai 1921. Der Gemeindevorstand. verMches nnv Sächsisches. Vttnidorl-VkrMa, den 26. Mat M;. L Oeffentliche Gemeinderatssitzung am 22. Mai im o- ^Use zu Ottendorf. Herr Gemeindevorstand Richter er- Mete die Sitzung und teilte mit, daß vom Naturheiloerein Ll^trag von 10 Mark und von der Firma August »Uher L Söhne A.-G. der Betrag von 1000 Mark über- worden seien, die zur Ausschmückung der Rathaus- bestimmt find. Von einer Mitteilung der Kraftver ¬ kehrsgesellschaft Sachsen die Anfrage hält, ob die Schaffung von Verbindung nach anderen Orten mittel« Autoverkehr gewünscht wird, wird Kenntnis genommen, über die leih weise Ueberlasiung von Sanitätswagen soll Anfrage ge halten werden. Zu dem Bau der Verbindungsstraße von der Staatsstraße nach dem Ortsteil Kleinokrilla wird mit geteilt, daß nicht wie erst geplant nur an einer Seite, sondern an beiden Seiten Fußweg angelegt wird. Die Svarkaffenrechnuug für 1920 wurde zum Vortrag gebracht und soll die Prüfung durch den Revisor erfolgen. Der Rshübnschuß der Sparkasse beträgt 31000 Mark. Die Dienstzeit der Gemeindeverwaltung findet insofern Abänder ung als im Sommerhalbjahr von ^/z8-1, nachm. von */z3—5, Sonnabends von 7—2 Uhr, im Winterhalbjahr von 8—1, nachm. von '/,6, Sonnabends 8—3 Uhr die Geschäftsräume geöffnet sind. Mit der nächstens er- olgenden Einverleibung' der Gemeinde Großokrilla macht ich die Anstellung eines weiteren Beamten und eines zweiten Nachtschutzmanns notwendig, auch wird die Anstellung eines Gemeindeboten gutgeheißen. Durch die Anstellung von weiteren Beamten stellt sich aber heraus, daß die Räume des Rathauses sich bereits als zu klein erweisen und soll daher auf die Räumung der im oberen Geschoß befindlichen Wohnräume gedrungen werden. Das Einwohnermeldewesen oll einer Neuordnung unterzogen werden und soll dasselbe nach dem System des Karthotekwesens eingeführt werden. Der Haushaltplan für 1921—22 wurde vom Vorsitzenden vorgetragen, in dem die Ausgaben als feststehende Posten, die Einnahmen hingegen als unsichere bezeichnet wurden, da die Gemeinden noch gar mcht wisse» was ihnen vom Reiche zugebilligt wird. Die Ausgaben stellten sich aus etwa 238 000 Mark, während die Einnahmen, die als sicher zu bezeichnen sind, mit etwa 47000 Mark ausgehen. Es werden voraussichtlich benötigt für die Gemeindekaffe etwa 151837 Mark, für die Schulkaffe 70000 Mark, für die Armenkasse 16425 Mark, zusammen ca. 238262 Mark welcher Fehlbetrag durch Steuern zu decken ist. Aus Spar- kassenüberschüffen sind 15000 M. an die Gemeindekaffe ab- gesührt worden. In der Turnangelegenheit wurde mitgeteilt, daß ein Turnhallenbau unter den jetzigen Verhältnissen nicht möglich sei, hingegen die Schaffung eines Spiel- und Sport- Platzes baldigst erfolgen müsse. In der Frage der Gemeinde diakonie-Verwaltung wurde ausgeführt, daß die Gemeinde den Hauptgeldgeber darstelle ohne daß ihr irgendwelche Rechte zustehen, es wird beschlossen den Ktrchenvorstand dahin Mit- leilung zu machen, daß der Gemeinderat nur dann in der Lage ist weitere Mittel zu bewilligen, wenn ihm dement sprechende Rechte eingeräumt werden. Der Zuschlag zur Gmnderwsrbsteuer wird von 1 auf 2°/« festgesetzt. Der Antrag des Kuchenvorstandes um Einhebung eines Zuschlags von r/z Prozent bei Grunderwerb fand kein Entgegenkommen und wurde mit 12 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Die Er hebung der Grundsteuer nach dem bisher gehandhabten Ver- fahren fand insofern Ablehnung als eine Vertagung bis zur nächsten Sitzung beschlossen wurde. Die Vergebung der einzelnen Arbeiten des Gruppenwohnhauses brachte derartige Debatten hervor, daß deren endgültige Regelung in geheimer Sitzung erfolgen mußte. In dieser wurde eine Einigung ver Vergebung insofern gefunden, als nahezu alle Arbeiten geteilt vergeben wurden. Die Schaffung eines Bades stellt sich mit der wärmeren Jahreszeit immer mehr als zwingende Notwendigkeit heraus und soll über die Beschaffung und Bewilligung der Mittel in der nächsten Sitzung beraten werden. Ein eingereichtes Naturalisationsgesuch des Glas malers Franz Werner fand Befürwortung. — Im Interesse der vielen Bruchleidenden sei an dieser Stelle nochmals ganz besonders auf das Inserat des Herrn PH. Steuer Sohn in der heutigen Nummer hinge- wiesen. — Leibesübungen — gesetzliche Pflicht? Der General- sekretär des Deutschen Reichsausschuffes für Leibesübungen hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, aus dem folgende vier Punkte erwähnenswert sind: 1. Es ist allgemeine Bürger- Pflicht eines jeden Deutschen beiderlei Geschlechts, sich durch körperliche Hebungen gesund und leistungsfähig zu erhalten. Der Staat überwacht die Ausführung dieser Pflicht vom schulpflichtigen Alter bis zur Mündigkeit; 2. Im Schulalter ist die Pflicht in der Schule, im späteren Alter in der Fortbildungsschule, Verein oder staatlicher Turnklaffe abzu leisten. Ueber die Ableistung im einzelnen und das Maß der erforderlichen Uebung werden Ausführungsbestimmungen erlassen; 3. Zeitweise oder dauernde Befreiung von der Teil ¬ nahme an den Uebungen kann aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen durch die Landerbehörden erfolgen. Bet Frauen erlischt die Verpflichtung mit der Hochzeit; 4. Das Reich unterstützt die Erfüllung der UebungSpfltcht durch Schaffung von Uebnngsgelegenheiten (Spielplatzgesetz), durch Uebernahme der Unfall- und Haftpflichtversicherung und Kostenbeiträge für die Aufwendungen der Schule, Fort bildungsschule, Vereine und staatlichen Turnklaffen. — Der Rechtsausschuß de« Landtages beendete am Mitt woch die erste Lesung de« Gesetzentwurf« betreffend die Steuerrechte der ReligionSgesellschaften und beschloß, gegen die Stimmen der bürgerlichen Ausschußmitglieder bei der Regierung zu beantragen, daß diese den ReligionSgesellschaften die Erhebung erhöhter Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe sür Nichtmitglieder der Religionsgemeinden unter sagt. — Vom moralischen Niedergange des deutschen Volkes liegen neue Beweise vor, die sogar die Verachtung der Entmtemissionen finden, denen sonst alle zur Bekämpfung des Deutschtums recht sind. Wie mitgeteilt wird laufen täglich bei den UeberwachungSstellen der Missionen Anzeigen Deutscher gegen Deutsche ein, die Vergehen gegen den Fricdensvertrag feststellen und Belohnungen erheischen. Auch die Mitteilungen von der geplanten Anwerbung deutscher Freikorps für Oberschlesien zum Schutze deutscher bedrängter Volksgenossen find der Entente von Deutschen unter Bei fügung von Material gemacht worden. Es gibt Deutsche die ihre Brüder gegen Judaslohn an die Feinde verraten. Nirgendwo wären solche Gemeinheiten möglich, man denke an Belgien und den Osten, wo sich im Kriege keine Verräter an der eigenen Volkssache gefunden haben. — Die Blutlaus macht sich jetzt sehr an den Stämmen und Zweigen der Apfelbäume bemerkbar. Nur noch kurze Zeit und es treten Blutläuse ihre Wandelungen in die Kronnen der Bäume an. Damit ist ihre Vertilgung schwierig während augenblicklich die Brut durch Zerdrücken und Ab- waschen mit Petroleum usw. verhältnismäßig leicht zu be werkstelligen ist. Die Blutlaus findet sich hauptsächlich an den Apfelbäumen, und zwar nicht an den Blättern, sondern an den Aesten und jungen Trieben. Ihr Körper der einen reichlichen Millimeter lang wird, ist mit einem bläulich-weißen wolligen Flaume überzogen, sodaß die Läufeherde wie Watte- bäuschchen aussehen. Zerdrückt man derartiges Gebilde mit dem Finger, so gewahrt man deutlich eine braunrote Färbung. Es ist dies ein sicheres Zeichen dafür, daß es sich um die Blutlaus handelt. Im Laufe des Sommers vermehrt sich die Lau« um 8 bis 10 Generationen, sodaß damit ihre Verbreitung zu einer unglaublichen werden kann. Aeußerst gefährlich wird sie namentlich dadurch, daß sie den Saft de« Holzspinter aussaugt; es entstehen dann an den Bäumen krebsartige Wucherungen, die zum Vertrocknen der Aeste und Zweige und sogar zur Gipfeldürre führen können. Dresden. Am Rittwochvormittag nach 9 Uhr brach in einem Bahnspeicher der hiesigen Speditionsfirma Gebe auf dem Neustädter Elbufer Grobfeuer au», das sehr rasch um sich griff und durch die im Schuppen lagernden leicht entzündlichen Stoffe, vor allem durch Sauerstoff- und Kohlen- säureflaschen, sowie Benzin und Firnis, zu einer großen Reihe von heftigen Explosionen führte. Die Detonationen waren in der ganzen Stadt hörbar, die Fensterscheiben in der Umgebung des Explosionsherdes wurden durch den Luftdruck zerstört. Mehrere Straßenpassanden wurden durch umherfliegende Sprengstücke verletzt, einer davon schwer. Ja dem Schuppen selbst befand sich bei Ausbruch de« Brandes niemand. Das Feuer griff dann noch auf zwei weitere Lagergebäude über, von denen eine« völlig zerstört wurde. Die Feuerwehr war durch die Sprenstücke sehr ge fährdet, konnte aber nach mehrstündigem Kampf den Brand auf seinen Herd beschränken. Der angerichtete Sachschaden ist erheblich, doch durch Versicherung gedeckt. Ueber die Brandursache läßt sich noch nichts sagen. Kötitz. Hier wurde die Leiche eines 17 jährigen jungen Mannes aus der Elbe geborgen. Vermutlich stammt der Ertrunkene aus Dresden und hat beim Baden seine« Tod gefunden. Wehlen. Die Leiche de« in der vergangenen Woche hier beim Baden in der freien Elbe ertrunkenen 27 jährigen Buchhändlers aus Leipzig wurde unterhalb der Gottleuba- mündung aus der Elbe gelandet,