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15 Neugroschcn. 22 3. Jun, 1841. Erscheint jeden Donnerstag. beraube. Erst in Folge dieses Erlasses ist es gelungen, die zu einer gültigen Wahl erforderliche Anzahl von Abstimmungen zu bewirken. Ebenso wird aus Rhein hessen berichtet, daß die Bevollmächtigtenwahlen lang sam vorüber gehen und an mehreren Orten der Ge- meindedicner wiederholt in die Häuser geschickt werden mußte, um die Leute zum Wählen herbeizurufen, ob gleich der bevorstehende Landtag gerade für diese Pro vinz des Großherzogsthums ohne Zweifel einer der wich tigsten werden wird, weil er über deren Gesetzgebung entscheidet, durch welche so viele Zustände, Credit, Wohl stand und Aufklärung bedingt sind. Zu Oppenheim in derselben Provinz ist sogar diese Wahl wirklich nicht zu Stande zu bringen gewesen, aus Mangel der nöthigen Stimmenzahl. Seltsam nicht nur, sondern traurig ist eine solche Erscheinung allerdings und verdient, öffent lich, Angesichts des ganzen deutschen Volks gerügt zu werden. Zugleich muß aber zur Erklärung dieses be dauerlichen Zustandes darauf hingewiesen werden, daß man im oppenheimer Wahlbezirke, denselben Berichten zu Folge, des früheren Abgeordneten, Namens Mohr, müde war und doch verzweifelte, nach den obwaltenden Verhältnissen einen Andern an seine Stelle zu bringen Dieser stillschweigenden Verzichtleistung auf Ausübung der höchsten politischen Rechte liegt der Rücktritt der leichgültigkeit im staatsbürgerlichen Wenn Leben. manchmalZeitungen von fremden Ländern Rechte fick h'" und da die Inhaber politischer daß z. B in ""r.ju geringem Theile bedienten, geordneten einmal bei einer Wahl der Ab- Drittel der N^laa°"Eongreffe sich ungefähr nur ein von „„gefunden habe, so war man e°neuÄ5-^ h-r stets eifrig bemüht, dieß als das betreffende N Behauptung geltend zu machen, — reffende Volk sei — „ne der Kunstausdruck lau- Mie "ne Constitution noch nicht reif genug." oder höchstens nur mit halbem Rechte, einzelne, großen Theils nur durch den Einfluß außerordentlicher und eben deshalb vorüber- gehender Umstände herbeigeführte Beispiele staatsbürger- llcher Gleichgültigkeit und Theilnahmlosigkeit beweisen rwch keineswegs Etwas für die Stimmung und die Bildungsstufe eines ganzen Volkes. Einen schlagenden Beleg dazu bietet in diesem Augenblicke das Großherzog- thum Hessen. Die Verfassung dieses Staats erfreut sich in Folge einer 20jähr. Entwicklung einer umfassenden nur durch die allgemeinen staatsrechtlichen Zustände in ganz Deutschland in einzelnen Gebieten gehemmten, Wirk samkeit. Noch nie ist den Hessen des GroßhcrzogthumS der Vorwurs gemacht worden, daß sie gegen die Vor theile ihres Staatsgrundgesetzes unempfindlich geblieben seien; im Gegentheile hat man ihnen in der Zeit des parlamentarischen Aufschwungs in Deutschland eher zu weit ausgedehnte Benutzung der der Volksvertretung zustehenden Befugnisse von der Seite, zur Last gelegt, wo man die Entwicklung verfassungsmäßiger Rechte mit ängstlichem oder zornigem Blicke anzusehen pflegt: Zeugen davon sind die rasch auf einander gefolgten Auflösungen der Ständ Versammlungen zu Darmstadt m den 30r Jahren. Dessen ungeachtet haben sich bei den neuesten Wahlen ^Beschickung des sür die nächste Zukunft elnberufenen An^aas Erscheinungen höchst eigenthümlicher Art zu- In der Haupt - und Residenzstadt Darmstadt hatte sich zur Bevollmächtigtenwahl — gewisser Maßen der Urwahl bei den großherzoglich hessischen Landtags- wählen — bis zwei Tage vor Ablauf der dazu be stimmten Frist nur ein an's Unglaubliche glanzende ge ringe Zahl wahlberechtigter Bürger bei der betreffenden Wahlbehörde angemeldet, so, daß diese sich zu einem Aufrufe an ihre Mitbürger gedrungen fühlte, worin sie diese zu einer schnellen, unverzüglichen Bethatlgung ihres staatsbürgerlichen Sinnes ausfordert mit Hinwei sung auf den unberechenbaren, betrübenden Erfolg län gerer Theilnahmslosigkeit, daß beim Nichtzustandekom men der erforderlichen zwei Drittel der berechtigten Stimmen die Stadt Darmstadt der Ehre, auf dem Land tage durch 2 Abgeordnete vertreten zu werden, verlustig gehe und sich selbst ihrer politischen Macht aus 6 Jahre örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Sechster Jahrgang. ben Jahrgang bei Bestellung von der Post 21 Neugroschen, bei Beziehung des Blatter durch Botengrlegenheit