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Donnerstag. Rr. 13V. 7. November 1878. Weißerih-Zeitung. Amts-Akalt für die Königs. AmtshauptmannfPast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträtpe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redakteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 28 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage oes Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. s- -- Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Einführung von Fremdenbüchern betreffend. Nachdem der Bezirksausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft in seiner Sitzung vom 30. vor. Monats im sicherheitspolizeilichen Interesse die Einführung von Fremdenbüchern beschlossen hat, so wird hiermit Folgendes angeordnet. Alle das Herbergsrecht ausübende Gastwirthe des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks sind verpflichtet, nach dem unten ersichtlichen Formulare einzurichtende Fremdenbücher zu halten und in dieselben jede fremde, bez. nicht einheimische Person, welche sie über Nacht beherbergen, nach Namen, Stand und Wohnort, bez. unter Angabe der geführten Legitimations papiere einzutragen, resp. den Eintrag durch dieselbe bewirken zu lassen. 2. Diese Fremdenbücher sind den zur Controle zuständigen Polizeiorganen auf Verlangen jederzeit vorzulegen. 3. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften werden vom 15. dieses Monats ab an den betreffenden Gastwirther. mit Geldstrafe bis zu 50 Mark geahndet. Die Herren Bürgermeister der mittleren und kleinen Städte, Guts- und Gemeindevorstände des hiesigen Verwaltungs bezirks haben darauf zu achten, daß den getroffenen Bestimmungen allenthalben genau nachgegangen werde, in Fällen wahr zunehmender Uebertretungen aber hierüber Anzeige anher zu erstatten. Dippoldiswalde, am 2 November 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Formular zu einem Fremdenbuch. Zeit der Beherbergung (vom zum ) Des Fremden Vor- und Zuname. Stand. Wohnort. Angabe der Legitimations papiere des Fremden. Von dem unterzeichneten königlichen Gerichtsamte soll den 12. November 1878 das zum Nachlaß des Schieferdeckers Christian Heinrich Ferdinand Willing zu Schönfeld gehörige Wohnhaus mit angebautem Hintergebäude und neuerbauter Scheune, Nr. 11 des Kataster», Nr. 9 des Grund- und HhpothekeubuchS Auetion. Am 12. November laufenden Jahres, von Vormittags V-,9 Uhr an, sollen die zum Nachlaß des Schieferdeckers Christian Heinrich Ferdinand Willing in Schön feld gehörigen Haus- und WirthschaftSgeräthr, Möbels, Kleidungsstücken, ca. 15 Centner Heu, ca. 1'/» Schock Korngarben, auch 1 Kuh und 1 Ziege im Nachladgrundslücke zu Schönfeld gegen sofortige baare Zahlung versteigert werden, was andurch bekannt gemacht wird. Frauenstein, am 17 October 1878. Königliche- Gerichtsamt.