Volltext Seite (XML)
Tharandt, Aossen, Siebenteln und die Umgegenden Dnick und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Sonnabend, den 3. Juni 189» »7. Jahrg W. am 6., r., 8. und y. Juni ad nicdt Nsichüi"/ da« s V 11465. Kreher. chs ne, und umm» G. 1 mein Kenntnis; hen, Tr. Nr. 2234?t. Bezirksassessor vi. Müller. Schreiber. 9!) ZZO 425 deutsch-englischen Handelsprovisoriums, hinzugesellt hat, keine Rede davon sein, die vielen kleineren wie größeren Gesetz entwürfe, vom Fleischschaugesetz an bis zur Vorlage über das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe, unter Dach und Fach zu' bringen, wenn nicht der Reichstag bis ins Un gemessene versammelt bleiben soll. Da es aber als ganz ausgeschlossen betrachtet werden muß, die Reichsboten über den Junimonat hinaus in Berlin zusammenzuhalten, so werden sich die maßgebenden Faktoren nun bald darüber zu entscheiden haben, ob der Reichstag nach Erledigung eines bestimmten Arbeitsguantums formell geschloffen oder aber den Sommer über lediglich vertagt werden soll. Das letztere Aushilfsmittel, zu welchen, freilich in den letzten Jahren wiederholt gegriffen werden mußte, birgt zweifellos verschiedene Unzuträglichkeiten in sich, jedoch auch ein wirk ¬ licher Schluß der Reichstagssession bald nach Ablauf der Pfingstferien hätte sein Bedenkliches. Denn so manche werty- und mühevolle gesetzgeberische Arbeit würde alsdann umsonst gethan sein und müßte in der nächsten Session wieder ganz von vorn begonnen werden, und das wäre in jedem Fall nur zu bedauern. Einstweilen scheint aber die Reichsregierung, auf welche es doch zunächst ankommt, noch keine Entschließung über Schluß oder Vertagung des Reichs parlaments gefaßt zu haben, sie will, wie verlautet, zuvörderst abwarten, was eigentlich der Reichstag in dem anhebendeu nachpfiugfilicheu Sessionsabschnitt von den der Regierung am dringlichsten blinkenden Vorlagen zu erledigen vermag. Nun heißt es jedoch weiter, regierungsseitig rechne man zu diesem dringlichen Berathungsstoff die Novellen zur Jnvalidilätsversicherung und Gewerbeordnung, die Post ¬ er. dil I Eben! nicht Thier «lG Mm, >en Schaf" Uten sizirenU^ übervoll" 30. Mai 1899. Königliche Amtslsaupl manu schuft, von Schroeter. Tonnavend, de« Id. Juni ds. Js., Vormittags SUhr gen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Usordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Verordnung, 'AemauLkörbe vetr., vom 13. Mai Ministerium -es Innern Für den Minister: (gez.:) Merz. vr. Müller. Etliche Ministerialverordnung wird hiermit zur öffentlichen an, 29. Mai 1899. königliche Amtshauptmannschaft. I. A. vr. Müller. Zwangs -Innung fnv das Bäekev-Handwerk betreffend. Von den betheiligten Bäckereihandwerkern ist bei dem unterzeichneten Kommissar eine bestimmte Erklärung darüber nicht abgegeben worden, ob dieselben dem von der Bäckerinuung zu Wilsdruff gestellten Anträge zustimmen, daß innerhalb des Amts gerichtsbezirks Wilsdruff mit alleiniger Ausnahme von Kesselsdorf, Grumbach und Herzogswalde, sämmtliche Gewerbetreibende, welche das Bäckcrhandwcrk ausüben, der in Wilsdruff neu zu errichtenden Bäckerinnung angehören müssen. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ist angeordnet worden, daß zur Absetzung des geordneten Abstimmungsverfahrens noch eine kurze Nachfrist gewährt werde. Ich fordere deshalb unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. d. I. (Nr. 38 dieses Blattes) hierdurch nochmals alle Handwerker auf, welche im Amtsge- richtsbczirke Wilsdruff mit Ausnahme von Keffelsdorf, Grumbach und Herzogswalde das Bäckerhandwerk betreiben, ihre Aeußcrungen für oder gegen die Errichtung der fraglichen Zwangsinnung schriftlich oder mündlich binnen 5 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei mir abzugeben. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeit raumes werktäglich von 9—11 llhr in den Diensträumen der Königlichen Amtshaupt- mannschaft Meißen, Zimmer Nr. 5, erfolgen. Meißen, am 31. Mai 1899. Die diesjährige Aushebung "Mczirke Noffen wird , den mit weit« Viehseuchengesetzes vom und 8 1 und 20 der Instruktion hierzu vom 27. Juni 1395 folgendes anzuordnen: 1 ., Jeder Hundemaulkorb muß nach dem Auflegen im Genickstück mittels eines Lederriemcns am Halsbande des Hundes befestigt sein. 2 ., Bei allen Huudemaulkörben darf der vordere Theil nicht blos durch ein über dem Nasenrücken liegendes Metall- oder Lederbaud getragen, sondern muß außerdem durch ein vom Genick über die Mitte der Stirn bis mindestens zur Nasenwurzel gehendes dergleichen Band in seiner Lage erhalten werden. 3 ., Au Huudemaulkörben, welche nicht aus Metall hergestellt sind, müssen wenigstens die den vorderen Theil des Kopfes quer, senkrecht oder schräg umgebenden Riemen mit sorgfältig unv fest aufgenietetcn Metallbändern gepanzert sein; nur bei kleineren Hunden können die Ortspolizeibehörden hiervon Ausnahmen zulassen, wenn die Dichtheit des den Maulkorb bildenden Netzwerkes ein Dnrchschieben des Maules an sich verhindert. 4 ., Die vorstehends unter Nr. 1-3 ertheilten Anordnungen treten mit -em 1. August l^99 in Kraft; es ist ihnen überall nachzugehen, wo und soweit das Tragen eines Maulkorbes für Hunde gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Nichtbefolgung dieser Anordnungen hat, sofern nicht nach anderen Vorschriften höhere Strafen Platz greifen, Geldstrafe bis zu 15U Mark oder Haft bis zu 6 Wochen zur Folge. Dresden, am 13. Mai 1899. rbarM - , oemaulkörbe vetr., vom 13. Mai 1899. Klagen über die mangelhafte Beschaffenheit der Hundemaulkörbe, ins- jMachte Erfahrung, daß das Beißen der Hunde bei Verwendung von meist üblichen Konstruktion nicht genugsam verhindert wird, verau- ^rmin des Innern, bczieheutlich auf Grund von 8 2 und 38 des Reichs- Vekanntmatyung. Besonderer Umstände halber wird der von Hüffndorf nach wil»drnff führende Communicationsweg, welcher bis den 3. Juni für s-chwer-» gsspur-nt ist, bis zur Fertigstellung der Arbeit weitergesperrt. Hühndorf, den 2. Juni 1899. Dev Gcmein-evsrstan-. Amtsblatt Agl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wiisvruff, ^entarischc Probleme. Togen nehmen die beiden wichtigsten der Reichstag und das preußische Arbeiten nach Ablauf der parla- HihgWerien nochmals auf. da es nicht im !» M war, den noch reichlich vorhandenen ^achungsstoff noch vor dem «lieblichen ßÄ erledigen. Die Entwickelung dieses X^-ülonsabschuittes stellt sich jedoch für t E einigermaßen unsicher dar, was beÄ^tag gilt. Es kann angesichts des Wenden Arbxstsmaterials, zu wel- Pfingstpause noch ein ganz neuer I Vorlage, betr. die Verlängerung des einem um i-^ biet der niM ZirzMÜ' bunz axUnD macht i>> zeff'W nde deö essen > dieB aufzed^ glatlck, uf dasss , datz^' 2,45 6,80 6,45 6,50 7,1b 7,20 7,25 7 55 8,05 9,25 'am 1. Mai 1899. ^ivil-Vorsitzen-e -er Aoniglichen Lrsatz- ^isfion -es Anshebungs-Bezirks Nsssen. I. V. 8'Z Uhr an im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Nossen "d Erstellung kommen r GM , füglich zur Aushebung, und Landsturm I. Aufgebots 4 gebrachten, sowie Dauernd untauglich auszumusternden Militärpflichtigen. ^stellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden Mungs-Ordres zugehen, es werden dieselben aber hierdurch noch besonders Zu Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach 8 26' und ß 66" „ in treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zeit an dem an- jQvüukllich, übrigens in reinlichem, nüchternen Zustande einzustnden. Ferner >r S» lMungspflichtigen zu Vermeidung von Geld- und event. Haflstrafe den fachem und die Ordre mit zur «stelle zu bringen, im Aushebungstermine ^Mig zu verhalten und den Anordnungen der Ersatz-Behörde und deren Aolich Folge zu leisten. ^uia werden die Stadträthc von Nossen und Lommatzsch, sowie die Herren l Wilsdruff und Siebcnlehu und die Herren Gemeindevorstände der ^ushebungsbczirke gehörigen Ortschaften ve aulaßt, zu den anberaumten weinen sich mit cinzufinden, bezw. einen geeigneten Vertreter abznordnen. haben die genannten Ortsbehörden den eintretenden Zuzug und Weg- ^Pflichtiger unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge scheine ungesäumt anher anzuzeigen. 'M«. , wurbt, b"« Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, , mit Landberg, Hühndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- >'d Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, dahingis^ Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach b. Moborn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberq. enebem? ^Wqenin^ vrcemar uuv zwar Luensurgs, ^onnersiugö unv -svanaocuov. — Dezugsprerv vrerrcriaqruch r wcr. ar- ep;., oura> orc oezogca r wa. oo Ps. ^ate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. vro viergesvallene Eorvuszeile