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27L Mitttvoch, den 2V. November tOOI 60. Jahrgang Erscheint tä-Nch mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends für den fol genden Tag. 'Preis vierteljährlich 1 M. SO Pf., monatlich St! Pf, Einzelnummer SPf. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Aus gabestellen, sowie allen Postanstalten angenommen. -Me«< KeSSßr«», ,H)ieS-gesp. Petitjetle »der deren Raum lü, bei Lokal-Inseraten 12 Ps.; im amtlichen Teil pro Zelle 40Pf.; „Eingesandt" im Re» dattionstelle 30 Ps. Bei schwierigem und tabellarischem Satz Ausschlag »ach Lary. Für '.Nachweis und i Osserten-Annahme » Ps. »^ragebühr. Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmarmschaft Flöha, des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Romberg In Frankenberg t. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Rostberg ln Frankenberg I. Sa. Butztags- und Todtenfestfeiev betreffend. Mit Rücksicht auf die Mittwoch, de« 2«., bez. Sonntag, den 24. d. M., statt findende Butztags- und bez. Todtenfeier wird auf Grund gesetzlicher Bestimmung hiermit Folgendes veröffentlicht: Verboten sind 1. Concertmufiken und andere, namentlich die mit Musikbegleitung verbundenen geräuschvollen Vergnügungen an öffentlichen Orten an den Bußtagen und an den Vorabenden und an dem Todtenfestsonntage. 2. Theatralische Vorstellungen an den Bußtagen. An dem Todtenfestsonntage sind solche Vor stellungen nur in geschlossenen Räumen gestattet. Auch wird vorausgesetzt, daß zu denjenigen theatralischen Vorstellungen, welche an den Vorabenden der Bußtage und am Todtenfestsonntage ausgesührt werden, angemessene ernste Stücke gewählt werden und namentlich die Aufführung von Possen und ungeeigneten Lustspielen unterbleibt. 3. Alle Schaustellungen, öffentliche Auf- und Umzüge am Bußtage und an dem Todtenfestsonntage. 4. Oeffcntliche Versammlungen aller Art, sowie Versammlungen der Innungen und anderer Ge noffenschaften an den Bußtagen und am Todtenfestsonntage. 5. Oeffcntliche Tanzbelustigungen, ingleichen auch Privatbälle, selbst wenn dieselben in Privat häusern oder in Räumen geschloffener Gesellschaften abgehalten werden, an den Bußtagen und deren Vorabenden, sowie am Todtenfestsonntage und dem vorausgehenden Sonnabende. Bezüglich der Ausübung des HandelSgeWerbes an diesem Tage verweisen wir auf unsere Bekanntmachung, die Sonn- unv Festtagsrube im Handelsgewerbe betr., vom l. Juni 1893, sowie auf die unter O nochmals abgedruckten Bestimmungen in AH 1 und 2 des Ortsstatuts für die Stadt Frankenberg vom 22. Juli 1892. Der Verkauf von Blumen, Bindereien und Topfgewächsen am Todteufesifonntag ist lediglich zum Gräberschmucke und zwar nur in der Zeit von 11—4 Uhr gestattet. Zuwiderhandlungen ziehen die gesetzlichen Strafen nach sich. o. Am Charfreitage, dem Todtenfestsonntage und den Butztagen wird der Handel a) mit Brod unv weißer Backwaare, ausschließlich der Conditoreiwaaren, sowie mit Milch, Fleisch und Flcischwaarcn, ausschließlich der sogenannten Delikatessen, auf die Zeit von früh 5 Uhr an bis ^9 Uhr Vormittags und von 7 bis 8 Uhr Abends; d) mit allen anderen Eßwaaren, als Butter, Käse, Eier, Grünwaaren, sogen. Delikatessen, Colonial- und Trinkwaaren, »Conditoreiwaaren und dergl., sowie der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial, auf die Zeit von früh ^7—i/zv Uhr Vormittags beschränkt. 8 2. Die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in Contoren der Kaufleute und Fabrikanten, mit welchen offene Verkaufsstellen nicht verbunden, ist, soweit eine solche überhaupt an Sonn- und Festtagen zulässig ist, an Letzteren lediglich in der Zeit von ^11—12 Uhr Vormittags gestattet, am Charfreitage, den beiden Bußtagen und dem Todtenfestsonntage überhaupt verboten. Frankenberg den 18. November 1901. Der Stadtrat h. Vr. Mettig, Bürgermeister. M Bekanntmachung, die Stadtverordnetenwahl betr. Aus dem Stadtverordnetencollegium scheiden mit Ende dieses Jahres durch Ablauf ihrer Wahl- Wkriode aus beziehungsweise find im Laufe des Jahres infolge Ablebens ausgeschieden folgende Herren: a) von den Ansässigen: 1. Kaufmann Gustav Oskar Schiebler, 2. Stadtgutsbefitzer Karl Rudolf NaUMaNN, 3. Nähmaschinenhändler Ernst Louis Möbius, 4. Buchbindermeister August Reinhold BvsVvrf, 5. Baumeister Heinrich Richard Jahn, 0. Webermeister und Agent Franz Louis Leipart, 7. Schlossermcister Gustav Julius Franz Michaelis M, b) von den Unansässigen: 1. Kaufmann Gustav Moritz Schreiber ('s), 2. Bürgerschullehrer Johann Friedrich August Seibel, 3. Tischlerobermcister Friedrich Hermann Freund, 4. prakt. Arzt vr. msä. Johannes Alfred Költzsch. Es sind deshalb 7 ansässige, 4 unansässige Stadtverordnete zu wählen. Ansässig sind diejenigen Bürger, welche mit Wohnhäusern im Stadtbezirke ansässig sind. Dabei sind diejenigen Bürger, welche nicht selbst, sondern deren Ehefrauen oder in väterlicher Gewalt befindlichen Kinder mit Wohnhäusern im Stadtbezirke ansässig sind, für die Dauer dieses Verhältnisses zu den Ansässigen zu zählen. Von den oben angeführten ausscheidenden bez. ausgeschiedenen Herren find die unter 1., bis 6., genannten ansässigen und die unter 2., bis 4., genannten unansäsfigen Stadtverordneten sofort wieder wählbar, Herr vn. med. Költzsch jedoch nicht wieder als unansäsfiger, sondem al- ansäsfiger Vertreter, da er sich inzwischen ansässig gemacht hat. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Bürger, welche in der für diese Wahl ausgestellten Liste der Stimmberechtigten eingetragen find. Das Stimmrecht ist in Person auszuüben. Niemand darf, ein mehrfaches Stimmrecht ausüben. Wählbar find alle stimmberechtigten Bürger, welche im Stadtbezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Die Mitglieder des StadtratheS, sowie besoldete Gemeindebeamte könnm nicht zugleich Stadtverordnete sein. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche bei der Abgabe uneröffnet in ein verschlossenes Behältniß zu legen find. Auf den Stimmzetteln sind die zu Wählenden nach der Ansässigkeit getrennt, zuerst die ansässigen, dann die unansässigen auszuführen. Stimmzettel, auf denen die zu Wählenden nicht so genau bezeichnet sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, find ungültig. Werden auf einem Stimmzettel zu viele Namen gefunden, so werden die überzähligen Namen als nicht beigefügt erachtet. Die Wahl erfolgt auf drei Jahre, sonach bis Ende des Jahres 1904, mit Ausnahme de« an Stelle des verstorbenen Herrn Michaelis Gewählten, welcher Ende 1902 auSzuscheiden hat. Bon den gewählten ansässigen Stadtverordneten gilt derjenige als an Herrn Michaelis Stelle gewählt, welcher die geringste Stimmenzahl auf sich vereinigt hat. Die Abgabe der Stimmzettel hat zu erfolge« Montag, de« L. Dezember 1901, Vormittag 1» bis Mittag 1 Uh«, Nachmittag S bis S Mr im Saale des Rathhaufes (1. Stockwerk). Das Wahllokal wird zu den angegebenen Schlußzeiten pünktlich ohne Rücksicht auf etwa schon Anwesende geschlossen werden. Frankenberg, am 18. November 1901. Der Stadtrat h. »r Mettig, Brgrmstr. Alle Diejenigen, welche aus der Sparkasse zu Frankenberg Hypotheken ausgenommen haben, werden erneut darauf hingewiesen, daß sie berechtigt find, je derzeit Abschlagszahlungen in beliebiger Höhe auf die Hypothekenschuld zu leisten. Diese Abschlags« zahiukgen. werden wie Spareinlagen angesehen und mit A'/s Prozent verzinst, bis sie die Höhe von mindestens 300 Mark erreicht haben. Dann werden sie am Jahresschluffe von der Hypothek ab geschrieben, so daß von da an die Hypothekenzinsen entsprechend niedriger find. Kosten entstehen hierdurch in keiner Weise. Die Grundstücksbesitzer haben damit eine günstige Gelegenheit, jeden Betrag, den sie einmal übrig haben, zur allmählichen Verminderung ihrer Hypothckenschulden zu ver wenden. Ueberdies bringen diese Abschlagszahlungen bis zu ihrer Abschreibung von der Hypothek noch 3"/« Prozent Zinsen, die am Jahresschlüsse dem Kapital zugeschrieben werden und dann wieder Zinsen bringen. Frankenberg, den 19. August 1901. Die Sparkassenverwaltung. »r Mettig, Brgrmstr. LöiiMelm iRdiMkmiiisl' ru krsnlckübki'g i. 8s. Die unterzeichnete Direktion gicbt hierdurch bekannt, daß Anmeldungen zur Aufnahme in daS hiesige Seminar für Ostern nächsten Jahres bis zum 20. Dezember l. I. täglich 11—12 Uhr im Amtszimmer des Direktors (Erdgeschoß des Hauvtgebäudes, Mittelbau) cntgegengcnommcn werden. Bei der Anmeldung sind beizubringen: Das Geburts- oder Taufzeugnis, der WiederimpfungS- schein, ein ausführliches Gesundheitszeugnis eines approbierten Arztes, die letzten Schulzensuren (Zensurbuch) und im Falle bereits erfolgter Konfirmation der Konfirmationsschein. Der Aufnahmesuchende ist bei der Anmeldung dem Direktor in der Regel persönlich vorzustellen Frankenberg, im Oktober 1901. Die Seminardirektion. »r Hözel. Ortskrsültknltsssk über- unä Mäermess. Freitag, den 29. November 1991, Abends 8 Uhr im Gasthof Oberwiesa Generalversammlung. Tagesordnung: 1. Neuwahl der ausscheidcnden Vorstandsmitglieder. 2. Wahl zweier Rechnungsrevisorcn. 3. Statutcnnachtrag betreffend. 4. Verschiedenes. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen ersucht der Vorstand. Hermann Ranft, Vors. Ocrtliches unv Sächsisches. Frankenberg, 19. November. -s Buß- und Bettag! Inmitten des stillen, einsamen No vembertages sammeln sich Tausende zur Andacht im Hause des Allmächtigen, zur eigenen Prüfung, zur Einsicht und Erhebung, Traurig und leer in der Runde, der Lärm des Tages schweigt, nach harten Wochen bitterer Erfahrungen werden Bitten und Ver sprechungen in unserem Inneren laut, die sich bemühen, der Zu kunft bessere Tage abzuringen. Ein großes Sich-Sclbst-Erkcnnen nach manchen Tagen des Uebermutes ist durch weite Volkskreise gegangen, und gedankenvoll erwägen sie, wie manches anders sein könnte, wenn nicht Leidenschastlichkcit und Begierden vom zuver lässigen Wege der Selbstgenügsamkeit fortgerissen hätten. In un serer Zeit ist viel Selbstbewußtsein, viel Geringschätzung der sor. gendrn Mahnungen vorhanden gewesen, der Eigennutz schwang sein Panier, und manches, was dem Menschen schön und groß «ilt, muhte r« sich gefallen lassen, in seinen Dienst zu treten. In unser Volksleben war mit den Jahren ein leichter Zug ge kommen, der sich da und dort selbst bis zu einem Zuge der Leicht fertigkeit auswuchs. Der internationale Völkerverkehr hat die 'Na tionen in Gutem und Erhebendem näher gebracht, er hat aber auch oft genug die Rücksichtslosigkeit, du nur dem Gelde dient, ver schärft. Die Neigung zum Büßen ist bei solchen Elementen nicht groß, umso mehr erhoffen wir von der ewigen Allmacht die Stär kung derer, die in zuversichtlicher Ausdauer sich der eigenen Art und Sitte, der Freiheit wehren. Wir brauchen wohl nicht weiter zu sagen, für wen zu diesem Bettag ein jeder rechte Deutsche eine stille Bitte sprechen mag. Dem deutschen Volke ist die moderne Vorwärts-Raserei nicht überall gut bekommen, die Freude an klein, was uns sonst cine Erquickung war, ist bei vielen geringer ge worden, leichter Tand verdrängte das Gefühl für ein reiches Gcmütslcben, und der Gedanke gakt nicht selten, wie ist es am amüsantesten, über den Tag fortzukommen? Nach dem unruhigen Genießen ist für Tausende auf diese Monate stürmischen Zukunfts- Jubels ein banges Einschränken gekommen, und das Bemühen ist erwacht, zu ernsterem Wege sich zurückzufinden. Eine Zeit der Erziehung und Erhebung, wie sie in gewissen Zwischenräumen sich cinstcllt, nicht gerufen, aber von Hunderten verschuldet, für Tau sende ein Verhängnis. Wir denken der trüben Zeit, aber wir denken auch deutscher Geistes- und Gemütskraft. Vieles ändert die Zeit unaufhaltbar, aber ein Segen erwächst endlich aus allem, wenn cs aus echt deutschem Wesen sprießt. Das ist für unS zum Buß- und Bettagc nicht bloß Hoffnung, sondern Gewißheit. -s Am nächsten Sonntag findet die Abcndmahlsfrier der geistlichen Musik-Aufführung halber abend 8 Uhr statt, am Buß tag dagegen um 5 Uhr, auch werden am Bußtag und Toten sonntag vormittags Abendmahlsfeiern gehalten. -s Messias-Aufführung. Die Aufführung deS „Messias" erfolgt, wie durch Inserat bekannt gegeben, am Totenfestsonntag, den 24. November, nachmittags 4 Uhr in der hiesigen Stadtkirche. Leiter, Sänger- und Musikchor haben viel Mühe und große An- strengungcn gern auf sich genommen in der freudigen Erwartung, diese Opfer durch einen sehr zahlreichen Besuch belohnt zu sehen. Nur in diesem Falle wird den Aussührenden neuer Mut und neue Luft verliehen werden, in einer Reihe von Jahren wieder einmal an die Aufführung eines ähnlichen Werkes zu denken.