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WiMrvff, TUmM, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsöbatt für das Königliche GerichtsamL Wilsdruff und den GLadLraLH daselbst.^ 14. Freitag den 16. Februar 1872. Nach einer von der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Dresden anher ergangenen Mittheilung werden die von dem Königlichen Ministerium des Innern gestatteten Vorarbeiten zum Bau einer Eisenbahn von Dresden über Nossen nach Altenburg und einer Zweigbahn von Zöllmen nach dem Plaucnschen Grunde sich aus die Fluren von Steinbach bei Kesselsdorf, Kanfbach, Kesselsdorf, Grumbach, Limbach, Blankenstein, Neukirchen, Alt- und Neutanneberg, Steinbach bei Neukirchen, Herzogswalde und Helbigsdorf, mit erstrecken. Die Gemeindevorstände obbezeichneter Ortschaften werden hiervon benachrichtigt und zugleich angewiesen, die Grund stücksbesitzer daselbst zu bedeuten, daß sie dem mit den technischen Arbeiten beauftragten Personale bei Aufsuchen und Ab steckung der Bahnlinie Hindernisse nicht entgegensetzen, vielmehr demselben den freien Zutritt zu deu in Frage kommenden Flnren gestatten, auch an den anfznstellenden Signalen sich in keinerlei Weise vergreifen, dagegen aber zu gewärtigen haben, daß etwaige wirkliche Schäden nach vorgängiger Ermittelung ihnen werden vergütet werden. Königliches Genchtsamt Wilsdruff, den 12. Februar 1872. Leonhardi. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll de» 8. März 1872 die zum Nachlasse August Wilhelm Lindners in Grumbach gehörige Häuslernahrmrg Nrv11 des Katasters und Nr. 11 des Grund- und Hypotheken-Buchs für Grumbach, Wilsdruffer Patrimonial-Gerichtsantheil, welche auf 1646 Thlr. 18 Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, auf Antrag der Erben freiwilliger Weise an hiesiger Amtsstelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die hier sowie in dem Gasthofe zu Grumbach und in der dasigen Herzog'schen Schänke aus hängenden Anschläge hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 5. Februar 1872. Königliches Genchtsamt daselbst. Leonhardi. Nus Antrag der Erben Amalien Friederiken verw. Damme in Röhrsdorf soll am ZG. März 1872 Mittags 12 Uhr- bas zn deren Nachlaß gehörige Grundstück Fol. 17 des Grundbuchs für Röhrsdorf nebst dazu gehörigem Inventar im Tax- werthe von 3618 Thlr. 26 Ngr. — Pf. MN 21. März 1872 Von Vormittags «6 Uhr das zum Nachlasse gehörige Mobiliar, bestehend in einer Partie Büchern, Leinwand, Meublcs und verschiedenen Geräthschaften, sowie Vieh und etwaige Aerndtevorräthe, im Nachlaßgrimdstück zu Röhrsdorf unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen freiwilliger Weise öffentlich versteigert" werden, was unter Bezugnahme auf den im hiesigen Amthause aushängenden Anschlag bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 10. Februar 1872. Königliches Genchtsamt daselbst. - Leonhardi. Tagesgeschichtc. Wilsdruff, am 15. Februar 1871. Ein erneuter Beweis dafür, daß auch die Kleinstadt mit ihren recken Geschäften geachtet und gesucht ist, liegt uns heule vor. Der in seinem Fache sehr thätige Herr Instrumentenbauer 6. H.. ckükmiowsn hier, erhielt heute aus dem fernen Amerika, Staat Indianapolis, directen Auftrag, dorthin zwei der allerbesten In strumente, einen Conzeriflügel zum Preis von 350 Thlr. und ein tafelförmiges für 16S Thlr! zu schicken, wofür auch sofort Zahlung in einem guten Wechsel beifolgte. Baut auch Herr Jähnichen diese Instrumente nicht selbst, so entnimmt er dieselben doch aus einer weithin berühmten Fabrik, der Herren Holling und Spangenberg in Zeitz, und leistet für dieselben jede gewünschte Garantie. Möge das Geschäft des Herrn Jähnichen auch in hiesiger Gegend sich immer mehr ausbreiten, möge man erkennen lernen, daß das wirklich Gute und Gediegene — nicht allein in diesem Fache, sondern auch in andern Zweigen — nicht nur in der Großstadt, sondern auch sehr oft in der bescheidenen Kleinstadt zu finden ist. Dresden, 13. Fcbraur. In der zweiten Kammer, welche heute die Berathung des Ausgabebudgets begonnen hat, haben die Abgg. Schreck, Petri, Streit, Kretzschmar, Meischner, Kürzel, Körner, Klemm, Eule, Ludwig, Dietel, Biedermann, vr. Pfeifer, Philipp, Lange, Jungnickel, Riedel Klopfer und Barth (Stenn) folgenden Antrag au die Staatsregiernng eingebracht: „daß unverweill für die Wahl, resp. die Ernennung einer ans Mitgliedern beider Kammern und aus Vertretern der Regierung bestehenden Commission Sorge getragen, dieser Commission aber der Auftrag ertheilt werde, zu erörtern und mit thunlichster Beschleunigung zn begutachten, inwieweit sich, insbe sondere bei der bevorstehenden Umgestaltung der Behörden, durch Verminderung der vom Staate Angestellten Ersparnisse im Staats-