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ck unrt jocker wättE. ioe^»xLtr24. o. b»,St/sn. srkorn Ieorgenplrtr. Wm »ach Aue. blatt erbeten. lgon roks ^612" an dte IlüIIIIIIIIIIlIIIUillllll! t- IIWMillllM Montag» äen 2S. September ^S22 Nr. 224 N^Iahrgang »Ech»K Etz MM n<— ».st.u-n,.. ..»m» »I. 11 1 AZ 1^1^ lH.il «.«.In, »«ne,Uch. X >/ ss «4 -«rnspttch.^n^Iu- Ne. , . ... E »i, 5». r»i»g»amm», Lagediatt ftueerz-edi»-,. Enthaltend Ale amtlichen Vekanntinachnnstrv AEG Nates Aee Stadt unA Aee Nmtegerlchte Nue. p»slsth,ck.e»mE^"^E^z'^"n''^iee» Das Wichtigste vom Tage. Mu» Neuhvrk Wird gemeldet, Präsident Hardinig Hab« dte Absicht, Anfang de» nächsten Jahre» elne W eltwivtschaft-kon ferenz nach Washins» tvn einbüberusen- . ! . . » Der Präsident der Republik Frankreich Miller Land hat die französische Kammer für den 12. Oktober «inberufen. * Ter Courant meldet aus London: Ter Bürger krieg tobt in Irland mit erneuter Macht. Bel» fast.ist den Times zufolge wtedete unter dem Ter ror der.Sinnfeiner, Nach einer Reutermeldung au» Melbourne soll ein dortiger Chemiker das deutsche Geheimd er fahren zur Herstellung des rernen Jndigo- farbstvffes entdeckt haben. Tier Dollar notierte heute vormittag in Berlin mit 14 2 0. Politische Wochenschau. Vom Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R- Tier selige Ben Akiba würde sein Worr, daß alles schon dagewesen sei, gewiß nicht sprechen, wenn er heute die Vorgänge iM nahen Orient mit erleben könnte. In der Tat, es ist noch niemals in der Welt geschichte dagewesen, daß die HauptbeteiUglen einer En tente sich mit den Waffen in der Hand, gegenüberstehen und dabei sich und der Welt ihre Einigkeit beteuern. So, und nicht ander» liegen die Tinge zwischen Frank reich und England an den Dardanellen. Gegen den mit französischer Hilfe siegreich, zum Meere und auf Konstantinopel vordringenden Kemal bietet England seine Vasallen und seine eigene Flotte auf. Wie ein aufgescheuchter Bienenschwarm schwirrt es auf dem Bal kan und den angrenzenden, Gebieten wirr und ziellos durcheinander. Rumänien und Südslawien möchten ih ren französischen Schutzherrn nicht im Stiche lassen, aber sie möchten ebenso wenig! eine wieder erstarkende Türkei. Italien hat alte Rechnungen mit den Türken zu beglei chen. aber es entdeckt auf einmal zärtliche Liebe zu der Ttirkei, die ein willkommenes Gegengewicht zu einem allzu starken Südslavien werden köjnnte. Bulgarien wit tert Morgenluft, denn ein durch die Türken geschwächtes Griechenland vermag ihm keinen TamM mehr emgegen- zusetzerx bei seinem Streben, durch Thrazien hindurch -um Aegäischen Meere. Sowjetrußland reicht dem alten türkischen Erbfeind die Hand, denn ein kemalistischeS Konstantinopel ist Hm lieber als eins von Poineares Gnaden. Wie wird der Wirrwarr, enden? Einstweilen spielt England den starken Mann. Ob es diese Rolle erfolgreich bis zum Ende wird durchfpielen können, ist mehr als zweifelhaft? Ungeahnte Möglichkeiten erschei nen am politischen Horizont, und das Gerede von Frie den und Versöhnung in Genf droht den Völkerbund dein Fluche ertötender Lächerlichkeit preiszugeben., In Genf spricht man von Abrüstung und dauerhaftem Frie den, aber in Smyrna tilgen dte Flammen des Krieges eine Stadt von 300 000 Einwohnern vom Erdboden, und gegen den französischen Imperialismus ruft England seine überseeischen Dominions auf den Kampfplatz, aber Über alledem herrscht Einigkeit in der Frage der Meer engen ! Immer wieder erweist es sich als eine auch für uns tröstliche Wahrheit: Tie sogenannten Friedens schlüsse am Ende des Weltkrieges sind nicht der Abschluß einer Entwicklung, sondern der Anfang von Unüberseh barem. -> l Auch der Gewaltakt voü Versailles wird dank der vorsichtigen und klugen Politik der deutschen Republik auch auf der anderen Seite immer mehr als ein Ak: wirtschaftlichen und politischen Widersinn» er kannt. . Nachdem zwischen Belgien und Deutschland über die zur Verwirklichung des Moratoriums bislang noch offene Garantiefrage durch Intervention der Reichs bank eine befriedigende Vereinbarung ermög licht worden ist, liegt der Weg offen zu der selbst von Frankreich jetzt für erörterungsfähig gehaltenen Nach, Prüfung des gesamten Fragenkomplexes der Reparatio nen. So hat schrittweise auf einem mühsamen, steinigen und dornenvollen Wege die Politik der versuchten Er füllung von Versailles über da» Londoner Ultimatum, über Wiesbaden und Genua hinweg, zu der Konferenz geführt, dte hoffentlich in nicht -u ferner Zett eine end» gülitge Lösung de» Reparationsproblem» bringen wird. Hoffentlich fördert dte zu erwartende außenpolitische Entspannung auch ein« Konsolidierung unserer inneren Verhältnisse. Noch stehen wir hier gan- unter den wirtschaftlichen Auswirkungen de» letzten Marksturze» und der dadurch hervorgerufenen Teue- rungSwelle; der stärksten, die seit 1920 über uns be kommen ist. Belastungsproben schwerster Art sind die Folge. Eine starke Steigerung de» Brotpreise» in Ver bindung mit den täglich wachsenden Erschwerungen, der Kohlenversorgung läßt un» nur mit schwerer Sorge dem bevorstehenden Winter entgegensetzen^ Einen Vorge schmack von den Auswirkungen dieser Verhältnisse gibt dte Behandlung der Frag« einer Erhöhung de» Umlage preise» für da» Getreide. Wie bitter rächt es sich, fetzt, daß man im Reichstag nicht auf den einzig möglichen Vorschlag eingegangen ist, den Umlagepreis in einem Prozentsatz zum jeweiligen Preis des jreien Getreide» festzusetzen. An Stelle der automatischen Regulierung des Getretdepreises tritt nunmehr eine periodische Nach? Prüfung mit all ihren unliebsamen innerpolitischen Be gleiterscheinungen und Reibungen ein. Die durch, das Reichsmietengesetz bedingte, jetzt erstmalig in die Er scheinung tretende wesentliche Erhöhung des Aufwandes für Wohnzwecke kommt hinzu. Es wird großer Beson nenheit und Umsicht bedürfen, um ohne explosive Be gleiterscheinungen aus dieser Teuerungskrisis hinwegzu kommen. Wenn je, so ist es jetzt geboten, für unser innerpolitisches Leben eine Zusammenfassung der wtrlschaftS- und staatserhaltenden Kräfte zu betreiben. Es ist deshalb nur schwer verständlich, wie selbst in demokratischen Kreisen der Gedanke einer sol chen Zusammenfassung aus Widerstand stößt, während bei der Sozialdemokratie der gleiche Gedanke fast mühe los sich durchsetzte. Dieses Ziel darf jein Ende nicht an den engen Grenzen der Partei finden, sondern Muß die Brücke schlagen von Partei zu Partei überall dort, wo es als bestimmendes Motiv de» politischen Handelns erkannt ist. , Erneuerung äer Rechtspflege, lBo« unsere» Berliner Mitarbeiter.) Zum Schluß des sozialdemokratischen Parteitages in Augsburg hat der Reichsjustizminister Dir. Radbruch, der bekanntlich Professor der Rechte an der Universität Kiel ist, ein Programm für die allseitig als notwendig erkannte Reform unseres RechtswesenS entwtk- kelt. Die von ihm angekündigten gesetzgeberischen Maß nahmen beziehen sich sowohl auf das Stpafrecht, wie auf das Zivilrecht und betreffen die gesetzlichen Bestimmun gen des materiellen Rechtes und. das Verfahren. Eine eingehende Kritik kann natürlich erst einsetzen, wenn die Gesetze selbst in ihren Einzelheiten bekannt gewor den sind. Tie Rede des Reichsjusttzministers gestattet jedoch, obwohl sie noch „nicht im Wortlaut vorliegt, zu einzelnen der behandelten Fragen grundsätzlich Stellung zu nehmen. Der Reichsjustizminister hat eine Erleich terung des EhescheidungsrcchteS angekündigt. Die demokratische Fraktion des Reichstages hat bereits in dieser Hinsicht formulierte Anträge eingebracht. Sie! gingen darauf hinaus, das vom bürgerlichen Gesetzbuch eingeführte Verschuldungsprinzip als einziger Grund lage für die Möglichkeit der Ehescheidung zu beseitigen und damit auf das Prinzip des preußischen allgemeinen Landrechts zurückzugehen. In derselben Richtung be wegten sich sozialdemokratische Anträge, die aber über das Ziel hinausschossen, weil sie eiste Ehescheidung auch nicht kinderloser Ehen lediglich auf Grund gegenseitiger Einwilligung gestatteten. Zu begrüßen ist es, daß das Erbenrecht eingeschränkt werden soll, indem das Vev-t wandtenrecht eingeschränkt, das Zufallserbrecht beseitigt werden soll. Wenn auch das Recht der unehelichen Kin der neugeordnet werden soll, so ist das einer der Haupt punkte, wo die näheren Bestimmungen abzuwarten sind. Dte Gefahr liegt nahe, daß eine Erweiteruna^der Rechte des unehelichen Kindes, die anzustreben ist, die Rechte der ehelichen Kinder allzu sehr schmälert. Neben diesen Reformen de» Zivilrechts soll auch da» Strafrecht abgeändert werden. Als wesentliche Punkte sind zunächst vom Juftizmtnister drei hervorgehoben worden: 1. Eine starke Milderung her Abtreibung S- b e st immun ge n. Eine heikle Frage, zumal dte Aerzte- schaft überwiegend gegen die völlige Aufhebung der ent sprechenden Paragraphen de» Strafgesetzbuches Stellung genommen hat und auch Schwächungen nur in sehr be« schränkten: Maße zugestehen will. Zweiten» soll die Bekämpfung der Rauschgifte durch da» Straf gesetzbuch erfolgen. Tritten» soll da» StandeSstra s- «e'cht für da» Duell beseitigt werden. Hier müssen starke Bedenken geltend gemacht werden. Zunächst lehrt die Erfahrung, daß auch strenge Strafen die Duell unsitt« nicht ausrotten. Mazarin versucht«, den Zwei- kam Pf durch dte Verhängung der Todesstrafe -u besei tigen. Er hatte nicht den geringsten Erfolg. Dagegen zeigt da» Beispiel England», daß di« Duell« verschwan den, sowie die Kreise, dte sie auszufechten Pflegten, von dieser kavaliermäßigen Austragung von Händeln nicht mehr wissen wollten. Da» sind die praktischen Beden ken, theoretisch müht« «in« Aufhebung der besonderen Bestrafunü der Duelle zu ihrer Straflosigkeit führen, G« ist ein alter Rechtsgrundsatz r volenti non fit injuria, demjenigen, der einverstanden ist, kann ein Unrecht nicht zugesügt werden. ' Au» dem neuen Strafgesetzentwurf sind die Ehren, strafen, dte Zuchthausstrafen und di« Tode», strafe gestrichen. Hier stutzt man. Wa» Wr und wider die Todesstrafe zu sagen ist, ist hundertmal gesagt worden. Niemand, der auch nur einmal eine Hinrich tung gesehen hat, kann Asthänger der Todesstrafe blei- den, zumal wenn man aus der Geschichte weiß, daß ihre Mbschreckungswirkung nur gering ist. Aber wieso Aus- Hebung der entehrenden Strafen? Soll man Wu- cherern, Raubmördern, Betrügern, Mädchenschändern die bürgerlichen Ehrenrechte belassen? Es gibt nur -weil Möglichkeiten, die Strafe ihrem Ststne nach zu begrün den vom Standpunkt der Schuld und Sühne. Dann muß di§ Sühne der Schuld angemessen fein.ehrlose Ver brechen verlangen E.st'enstrafen, Oder aber die Strafe soll eine Abwehrmaßrcgel fei», dann muß man radikal mit unserem ganzen System der Strafen brechen und sich nicht scheuen, den unverbesserlichen Verbrecher au» antisozialer Gesinnung lebenslänglich unschädlich zu machen. i Ter Reichsjustizminister hat unter Berufung auf de» Fall Taw eine Reform des AutzlieferungSver- fa Ihren» angekündigt. Will er wirklich den Mord al» politisches Verbrechen angesehen wissen? Hier muß ein entschiedener Widerspruch erhoben werden.. Mord bleibt Mord. ob er aus politischen Gründen erfolgt oder nicht. Endlich ha: der Reichsjustizminister von den neuen Arbeitsgerichten gesprochen. Tie Richter sollen nur auf Zeit angestellt werden. Hier heißt eS den ersten Versuchen, in den Grundsatz der lebenslänglichen An stellung der Richter einzugreifen, entschieden zu wider stehen. Und ein zweites Bedenken liegt in der Ver mehrung der Sondergerichte. Wenn sie aus praktischen Gründen zur Zeit erforderlich sind, so beweist das nur, daß der ganze Aufbau unseres Zivilprozesse» irgendwo fehlerhaft ist. Tort gilt es, einzusetzen. Sondergertchth sind immer ein Zeichen, dast man an Symptomen kuriert, ohne die Wurzel des liebelst anzugreifem Alle» in al lem bringen die Vorschläge zweifellos, längst erwünschte Verbesserungen. Eine wirkliche Erneuerung de» verj- alteten ist jedoch nirgends zu sehen. Vielleicht ist aber unsere Zett der Gärung.noch nicht dafür reif. Das Neichstagsarbeitsprogramnu Abänderung des Neichswahlgesetzes! Folgende gesetzgeberische Arbeiten werden nach einer Blättermeldung voraussichtlich Ende Oktober und weiter im Laufe feiner Herbsttagung dem Retchr- rag zugehen: Gesetzentwurf über das BerusSschul- giesetz (gemäß Art. 146 der Reichsverfassungl; au» d«r Neuregelung des gesamten Beamtenrechts werden drei Vorlagen vorweggenommen: 1. Gesetz über die Altersgrenze der Reichs beamten (die Pensionierung soll erfolgen am 1. April und 1. Oktober nach dem vollendeten 65. Lebensjahr, die richrerlichen Beamten treten erst nach dein 68. Leben»- jähr in den Ruhestand, auf Reichsminister findet da» Gesetz keine Anwendung), 2. Gesetz über die Krankeüversicherung der Reichs beamten (sämtliche Retchsbeamten werden in Zwangskassen zusammengefatzt, dte bestehenden Kassen der Post- und Verkehrsverwaltung bleibe» aufrechter halten, Pensionäre und Hinterbliebene können freiwillig in den Kassen bleiben, dte Versicherung besteht in Zu schüssen zu Arzt« und Arzneimittelkosten), 3. Gesetz über dte Verhängung von Dienst strafen (Neuregelung der gesamten formellen Sette de» Disziplinarverfahrens, Einführung von Beisitzern au» den Kreisen der Beamten, ähnlich den Schöffen- und Geschworenengerichten, Einführung dÄs Wiederaufnahme verfahrens); Gesetz über da» RetchSverwal- tungSgericht und Reich-veretn-gesetz. In Vorbereitung ist ein Gesetz über da» verwal- tungsstrafrecht und da« verwaltung-strafrechtlich« Verfahren. In Vorbereitung ist ferner ein Gesetz -uv Ausführung de» Artikels 48 der Re ich«Verfas sung (außerordentliche Maßnahmen der Reichsregteruug und des Reichspräsidenten). Tom Retch-rat ltegt be reit» ein Gesetz über die Erhaltung von Krieg«»- grävern au» dem Weltkrieg vor (Einführung «ine» dauernden Ruherecht» für die Gefallenen, da» der Gtn- tr.agung in da» Grundbuch nicht bedarf), ferner «in Ge setz zur AbänderuNg^de» Reich-Wahlgesetze» (Aenderung der wahltechntschen Vorschriften auf Grund der Erfahrungen der letzten Wahlen, teilweise Revision der Wahlkreis«, Verkleinerung, zu groß«« Wahlkreis«, Abänderungen in Groß-Berlin), endlich «in G es «H über die Feier de» Gedenktag-D (gewählt ist der S»r-