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Diebin französischer Kriegsgefangenschaft befindlichen Angehörigen des König!. Sächsischen (XII.) ArmeecorpS betreffen-, vom 21. April 1871. DaS Kriegsministerium wünscht zur Veranstaltung weiterer Nachforschungen, bez. Auswirkung baldigster Freilassung zu wissen, welche Angehörige deS Königlich Sächsischen (XU.) ArmeecorpS (Mannschaften, Beamten re. w.) nach den ihren Familien etwa gewordenen Mitthei- lungrn sich noch in französischer Kriegsgefangenschaft befinden und an welchem Orte diese Personen internirt sind. Die betreffenden Familien werben daher hierdurch ersucht und aufgefordert, in dieser Beziehung alsbald und spätestens bis zum 5. Maf dieses JahreS bei der Bezirks-AmlShauptmannschaft Anzeige zu machen, und diese insbesondere ») auf den Jnternirungöort, b) Truppentheil, Administrationsbranche re., c) vollständigen Namen, 6) Geburtsort deS Gefangenen zu erstrecken. Die AmtShaupimannschaften haben sodann, und zwar ungesäumt, nach Ablauf obigen Termins die bei ihnen eingegangenen Anzeigen itt «in Verzeichniß zusammenzustellen und das letztere, oder eventuell einen Vakatschein, an das KriegSminifterium einzusenden. Dresden, am 21. April 1871. Kriegs- Ministerium. In Vertretung: von Brandenstein. Eckelmann- Bekanntmachung die Grundsteuerbeiträge betreffend. Die Grundsteuerbeiträge auf den zweiten Termin d. I. sind auf Grund deS Gesetzes vom 23. December 1869 mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit spätestens bis zum 8. Mai d. I. abzusühren. Nach Ablauf dieses Termins wird gegen etwaige Restanten'sofort mit der Ereeution verfahren werden. Frankenberg, am 22. April >871. . DerSladtrath. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Vom diesjährigen BundeS-Gesetzblatt des Deutschen Bundes ist das 16. Stück erschienen und kann an Rathssteve eingeseherr werden. Daselbe enthält: HZ 628. Gesetz, betreffend die Verfassung deS Deutschen Reichs; vom 16. April 1871. HZ 629. Allerhöchster Erlaß vom 14. März 1871, betreffend die Abzweigung der PostverwaltungSgeschäste für einige GebietStheile der Provtnß Hannover von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdireclion in Hannover und Zulegung derselben zum Geschäftsbereiche der Ober- Postdireclion in Braunschweig. HZ 63V und 631. Ernennungen von Konsuln deS Deutschen Bundes. Frankenberg, am 24. April 1871. Der Stadtrat h. - Meltzer, Brgrmstr. B e kanntmäch u n g. DaS Königliche Finanz«Ministerium hat genehmigt, baß auf dem Floßplatze zu GunnerSdorf vom I. Mai dieses JahreS an bis aus Weiteres dec Preis einer Klafter ell. weicher Scheite von 5 Thalern 5 Ngr. —- auf Fünf Thaler — - — einer Klafter ell. weicher Klöppel von Vier Thalern 15 Ngr. — - auf Vier Thaler 10 Ngr. — - und einer Klafter A ell.'buchener Scheite von Sechs Thalern 22 Ngr. — « auf Sechs Thaler 10 Ngr. —« herabgesetzt werde. Freiberg, am 22. April 1871. Das Königliche Görsdorf-Blumenauer Floßamt daselbst. Protze. Vermischtes. Frankenberg, 25. April. Nach einer Bekanntmachung der Gcneralpost- direction können vom 25. April ab wieder Privatpäckereien durch die Post an die in Elsaß und in Deutsch. Lothringen, sowie in den occupirten französischen Gebieten stehenden deutschen Truppen, Militär« und Civilbeamten angenommen werden, und zwar gelten für diese Annahme hinsichtlich der VerpackungS-, Adresst« rungS- und FrankirungSweise dieselben Bestim- mungen wie bei den früheren Packereisendungen. Die Packele können diesmal jedoch ein Gewicht bis zu fünf Pfund, keinesfalls aber darüber, haben. Zu beachten ist besonders, daß von der Versendung unbedingt ausgeschlossen sind: Flüs sigkeiten und Sachen, die dem schnellen Berber- ben ausgesetzt sind, ebenso erplobirende Stoffe, sowie die sonstigen, ohnehin sür die PosttrauS- porte verbotenen Sachen. ES empfiehlt sich, auf der Adresse außer dem Truppentheil, dem der mit der Sendung Bedachte angehört, auch sein Standquartier anzugeben, dafcrn der Absender genaue Kenntniß davon hat. — Als im Reichs tag der verdienstvolle Generalpostdirector Stephan bei dem Antrag deS Abg. vi-. LuciuS, die Feld« postpäckereien wieder aufzunehmen, dies vor der Abstimmung zusagie und dabei interessante Mil- »Heilungen über die außerordentliche Thätigkeil der Post während deS Krieges überhaupt machte, erhielt er etne freudige ehrenvolle Anerkennung seiner Verdienste und Wirksamkeit durch die Ver treter deS deutschen Volkes. „Vor Paris nichts NeueS", gilt auch jetzt noch wie vor mehreren Monalcn ber tägliche Bericht deS GeneralquarticrmeistecS ber beutscheir Armee, des Generals v. PodbielSki: denn we sentlich Neues haben wir unseren letzten Berich- len nicht nachzutragen. Trotz ihrer wachsende» Stärke machen die Versailler wenig bedeutende Fortschritte, wennschon ihnen die Erlangung eines UebergewichtS über die Insurgenten iw den letzten Tagen nicht abzusprechen ist. Dieser Erfolg geschah aber immer wieder mit bedeuten den Unkosten an eigenen Leuten, da die Berichte von beiden Seiten große Verluste bestätigen, und auf Kosten der Ortschaften, um deren Besitz