Volltext Seite (XML)
Unterhaltungs- L Anzeigeblatt . ,-s /V - :—7"—«"»'»» II m MWWlIP Großenhainer Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke sen. AmiMck äcr Köniak. Liili8^mcklillm>scüufi, äcs Königl Llutsgcrickäg ulkt 4-8 LimÜmil>8 zu Kroßenßmn. _ ,. , _. Inserate für die am Abend auszugebende Numnier Vierteljährliches Abonnement: am Schalter I M durch den Druck und Verlag von Herrmann Starkem Großenhain. ^n^a u s^ä^ Ewsmde?n?cht"anE Boten ms Haus IM. 25 Pf., durch die Post IM. 2b P,., Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 86N. bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. durch die Post ms HauS t M. 50 Pf. , , -V Sonnabend, den 14. Juni 1884. 9ir. 70. 72. Jahrgang. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nachachtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag, den 17. Juni, früh und endet Mittwoch, den 1». Juni, Abends. Außerhalb dieser Zeit ist der Einzelvertauf und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Großhandel am Montag, den 16. Juni, von Mittags 1L Uhr an nachgelanen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen des Marktausichufies, be ziehentlich des Marktmeisters nachzugehen. ... . . 3) Die tarifmäßigen Stättegelder werden in den Berkaussständen durch den Marktausichuß emgeyou werden. , . 4) Behufs der Controle ist an sämmtlicken Marktbuden, und zwar auf der rechten Serie von der Stellung des Verkäufers aus gerechnet, die Längengröße der Bude, im Metermaße ausgedruckt, m deut lich erkenn - und unverwischbarer Weise, am Besten mit Oelfarbe oder auf angeschlagenen Taselchen an- zugeben. Bei Brucktbeilmetern sind die Größen unter und bis mit 50 Ccntimetern für 0,s Meter und von 51 bis 99 Centimeter für volle Meter zu rechnen. 5) Diejenigen Marktficrantcn, welche nickt im Besitze gelöster Stellen sind, dürfen nur die von dem Marktmeiflcr ihnen angewiesenen Plätze besetzen und haben bei der Anweisung eine Gebühr von Pf. für jede gewöhnliche Verkaufsbude und bis zu l M. für größere Schaubuden, Schankzelte und dergleichen zu entrichten. Die eigenmächtige Einnahme nicht angewiesener Plätze wird verboten. Zuwiderhandelnde haben die Plätze wieder zu räumen und im Weigerungsfälle zu gewärtigen, daß die Waaren und Vor richtungen auf ihre Gefahr und Kosten werden entfernt werden. 0) Der Spirituosen- und Weinschank auf den für den Marktverkchr bestimmten Straßen und Plätzen darf nur in geschlossenen Schankzeltcn und nur von solchen hiesigen Einwohnern, welche zum Schantbetriebe mit obrigkeitlicher Erlaubniß versehen sind, ausgeübt werden; der Spirituosen - und Wein- sckank in offenen Vertaufsständen und gewöhnlichen Marktbuden und die Ausübung desselben durch Fremde bleibt schlechterdings untersagt. 7) Alles ruheflörcnde Ausrufen und Anprcisen von Waaren, wie solches nickt selten unter Ver letzung von Sittlichkeit und Anstand stattzufinden pflegt, wird strengstens verboten und zieht im Zu- widerhandlungsfalle neben der Bestrafung die Entziehung des Verkaussstandcs nach sick. dj An jedem Markttage sind Carousscls, Schief;- und Schaubuden, sowie Schankzelte Ademis 1« V1»i, Vcrkanfsstäudc und Buden aller Art dagegen spätestens Abends 11 Uhr zu schlichen. 9) In allen Buden und Zelten dürfen des Abends offne Lichter nicht gebrannt, sondern nur Lampen mit gut schließenden Glascylindern oder Laternen in Anwendung gebracht werden. 10) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnstraßc, Schlosrgassc und Fraucngasse gestattet. Fuhrwcrksbesitzer, welche für ihr Geschirre ein Privatuulcr- kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, aus dem Radeburger Platze aufstellen. 1l) Die Bestimmungen in tz 15 der Marktordnung, nach welchen die Buden 4 Tage vor Beginn des Jahrmarktes aufgebaut werden können, jedoch binnen 2 Tagen nach beendetem Markte vollständig wieder beseitigt werden müssen, sind genau zu beobachten. >2) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder tandes- gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß § 38 der hiesigen Marktordnung, der tzK I47,i und 149,6 der Gewerbeordnung resp. KK 300,n und 36v,io des Reichsstrasgesctzbuchs mit Geld oder entsprechender Hast bestraft. Großenhain, am 13. Juni 1884. Der Städträth. Herrmann. Brennholz-Auktion. Im Gasthofe zu Weitzig a. R. sollen Freitag, den 20. Juni 1884, von Vormittags 9 Uhr an folgende im Weitziger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 23 Raummeter birkene Brcunscheite, 111 „ kieferne „ 40 „ birkene Brennknüppel, 690 „ kieferne „ 194 „ „ Aeste, 11,90 Wellenhundert hartes Reisig, 177,10 „ weiches „ auf den Schlägen in den Abtheilungen 3, 7 und 9, sowie von den Durchforstungen in den Abtheilungen 3, 8, 9, 18, 20, 27, 28, 29, 31 und 32, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auctien bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Oberförster zu Weitzig a. R. zu wenden oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waltorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Weitzig a. R., den 26. Mai 1884. Michael. von Hopffgarten. Das Recht aus Älkeit. Seit Fürst Bismarck das geflügelte Wort vom „Recht auf Arbeit" in die parlamentarische Arena geworfen, haben unsere Schriftsteller einen willkommenen Stofs für eine ganze Fluth von Broschüren erhalten. Mehr oder minder stehen dieselben fast fämmtlich auf dem Standpunkte des Professors Adolf Wagner, dessen staatssocialistische Lehren darauf hiuauSlaufcn, dem Staate Aufgaben zuzuwälzen, zu deren Lösung derselbe sich früher nicht berufln hielt und zu dem ihm jetzt und künftig die Mittel fehlen dürften. Die Verschiedenheit der Vermögensverhältnisse vermag der Staat schon deshalb nicht auszugleichen, weil dieselbe mit der Ungleichheit der Leistungen und Bedürfnisse unlöslich verknüpft ist. Es war eine der schönsten Aufgaben der Kirche, die Menschen mit ihrem irdischen Loose zufrieden zu machen, dasselbe theils auf den unerforscblichen Willen der Vorsehung, theils auf die eigenen Mängel zurück- zusühreu und den vollen Ausgleich dem Jenseits vor zubehalten. Statt dessen werden die Massen jetzt belehrt, daß ihre Lage durchaus keine unabänderliche sei, sondern vom Staate wesentlich verbessert werden könnte, wenn man demselben nur das Recht einräumcn wollte, alle einträg lichen Geschäfte in ein Staatsmcnopol zu verwandeln, Besitz und Acmter nach Gutdünken zu verlheilen. Diese etwas weitgehende Zumuthung hat dadurch das Abschreckende verloren, daß diese Befugnisse nicht den socialdemokratischen Führern, sondern den wohlwollenden Machthabern einge räumt werden sollen, die au der Spitze des deutschen Rei ches stehen und bereits zahlreiche Proben ihrer echt men schenfreundlichen Gesinnung gegeben haben. Unleugbar ist mit der Krankenversicherung der Weg der staatlichen Fürsorge für die wirthschaftlich Schwachen, die nicht für sich selbst sorgen können, bereits betreten worden, Ds? Ichsallversicherung, deren Genehmigung durch die deutsche Volksvertretung in kürzester Zeit erwartet wird, bildet auf diesem Pfade die zweite Station. Schon hierbei findet sich eine stattliche Zahl von wohlmeinenden Männern, die nicht ohne Bedenken ihre Zustimmung zu einer Maßregel geben, welche dem Reiche neue, große Pflichten ausbürdct und eine mühsam erbaute Privatindustrie zertrümmert. Die Alters- und Jnvaliteuvcrsorguug soll das nächste Ziel des deutschen Reichskanzlers sein, dock läßt sich schon jetzt vorausschen, daß es kein Leichtes sein wird, für alle diese Zwecke die Mittel zu beschaffen und die Uebelstände zu vermeiden, die mit einer enormen Ver mehrung des Beamtenapparates verbunden sind. Für alle diese Zwecke sprechen immerhin noch triftige Gründe der edelsten Menschenfreundlichkeit, aber die echten Staals- sccialisten weiden selbst nach Erreichung dieser schwierigen Ziele nicht befriedigt sein, da sie den Staal für berufen anschcn, alle Noch aus der Welt zu bannen. Wie sich in diesen Köpfen die Welt malt, ist gar nicht uninteressant zu beobachten, weil der Enthusiasmus für den Staatssocialismus und die Ueberschätzung der Grenzen der Staatsgewalt viel verbreiteter sind, als man annehmen sollte. Unter den zahlreichen kleinen literarischen Blüthen, die seit Anerkennung deö Rechtes auf Arbeit auf dem staatssocialistischcn Felde cmporgesproßt sind, erscheinen zwei ihrer humanen Tendenz wegen besonders bcmerkens- werth: die in Wien erschienene Schrift: „Das Recht zu lcbeu" von Ur. Julius Ofner und die von Paul Grüger in Berlin verlegte Broschüre: „Das Recht auf Leben, nicht nur Recht auf Arbeit", von Friederike Kempner. Ur. Ofner stellt dem Rechte, nicht getödtet zu werden, das Recht zu leben an die Seite. Indem er nach dem französischen VolkSwirth Quetelet den großen CapitalSwerth beziffert, den die Roth vernichtet, verwendet er sich für die Besei tigung des Elends aus dem Motiv des Selbstschutzes und der friedlichen Sicherung der Gesellschaft. Die Noth ist die Hauptquelle der Verbrechen, denn 70 bis 80 aller Verbrechen sollen aus Noth erfolgen. Was die letztere lindert, dient demnach als Schutz gegen das Verbrechen. Außerdem muß dcr Staat den Verbrecher versorgen. Der Arme braucht also nur zu stehlen oder Exccfse zu begehen, um vom Staate erhalten zu werden. Nach dem Verfasser darf aber der Staat keinen unmittelbaren und kräftigen Antrieb zum Verbrechen bieten. Von ähnlichen Voraussetzungen geht Friederike Kcmp- ner aus, eine Schriftstellerin, die sich durch ihre Agitationen sür eine längere Frist vor der Bestattung, für Einführung der Leichcuhäuser und für die Feuerbestattung einen "Namen gemacht hat. .Die Verfasserin bezweifelt die Haltbarkeit der jetzigen Zustände, weil sie der allgemeine Kampf umS Dasein ei schreckt und sie möchte durch ein staatliches Ein greifen der Menschheit die Pflicht des BroderwerbeS ab nehmen, Kainit dieselbe ruhiger ihrem höheren Berufe leben könne. Sie sucht die Nothweudigkeit zu einem solchen Ein greifen dadurch nachzuweiseu, daß jetzt uicht nur die Kran ken, Alten, Arbeitsscheuen und Liederlichen darben, sondern daß auch ehrenwerthe Künstler und Gelehrte Noth leiden, daß Offiziere und Aerzte, die von HauS aus nicht reich, sind, in großen Städten mit den Verhältnissen schwer zu, kämpfen haben- und daß bei vielen Subalternbeamten geradezu Mangel vorhanden ist, während einzelne ganz unbefugte Speculanten im Wohlstand schwelgen. Woher diese Unordnung oder Ungerechtigkeit stammt, das erklärt die Versassirin nicht nur durch das Uebermaß der gestei gerten Bedürfnisse, während dcr Lehn für wesentliche Ar beit verhältnißmäßig auf Null steht, sondern dadurch, daß jetzt der Lohn für jede Leistung mehr oder minder von der größeren Raschheit und List — vom Rennen oder Um- ! rennen — abhängig ist. Die jetzigen unnatürlichen Ver hältnisse können aber nur beseitigt werden, wenn der bestehende kriegerische Zustand des Einen gegen den An deren sich in eiueu friedlichen verwandelte, wenn die gegenwärtig einander widerstreitenden Interessen dcr Ein zelnen in ein ganzes Interesse der Menschheit sich ver wandelten. Die Verfasserin bekämpft auch noch die Freiheit der Berufswahl. Weil die Wenigsten den richtigen, ihrer Neigung und ihren Fähigkeiten entsprechenden Beruf er- fasseu, soll der Staat auf alle Zweige seine ordnende Hand legen. „Wenn der Staat, wie bei so vielen Fächern, bei der Justiz, beim Lehrfach, bei der Geistlichkeit, bei der Post, beim Steuerfach u. s. w., seine Hand auf alle Fächer legte und Jeden nach seinem Berufe, den Jeder nach seiner Neigung und seinen Fähigkeiten wählte, staatlich anstellte, würden Alle geborgen sein, wie es jetzt nur Wenige sind. "Nicht zu vergessen, daß dann Jeder sein Amt fähig ver walten würde, während er jetzt in dem aus Bedrängniß unpassend gewählten Lebensberuf weder seine Stelle richtig ausfüllen noch sich verwerthen kann. Bei diesem großen Entschluß des Staates würde der Zufall des Mißlingens oder Gelingens für den Einzelnen, der Krieg und das Rennen des Einen gegen den Anderen würde aufhören, Diebstahl und Noth würden selbstverständlich schwinden." Es ist nützlich und nothwendig, solche staatssocialistische Schwärmereien niedriger zu hängen, damit Jeder erkenne, wohin man auf dieser schiefen Ebene gelangt. Unwillkür lich wird man dabei an einen socialdemokratischen Agitator erinnert, der seine Utopien erst auf revolutionärem'Wege zu verwirklichen gedachte und dann mit den höchsten preu ßischen Staatsmännern anknüpfte, um dem monarchischen Staate socialistische Ideen einzuimpfen. Umsturz bleibt aber immer Umsturz, er komme von unten oder von oben. Die Freiheit der Bewegung ist ein so edles Gut, daß Huuderttauseude dieselbe der Versorgung im Zwangöstaat verziehen und mit der Sorge um das tägliche Brod nicht zu theuer erkauft ansehen werden. Vom Staate wollen arbeitskräftige und thatkräftige Menschen nicht ihr tägliches Brod erbitten, sondern nur den Schutz ihrer Arbeit durch Aufrechterhaltung der Ordnung. Zur Selbstvervollkomm- uung ist im soeialistischen Staat kein Raum und ebenso wenig zur rechten Zufriedenheit. Wir ziehen die jetzigen bestehenden Verhältnisse vor, wo „nur Der verdient die Freiheit und das Leben, der täglich sie erkämpfen muß". Tagesiwchnchien. Sachsen. In der Verurtheilung des jetzt dem Bundes- rathe vorliegenden, von der preußischen Regierung aus- gegaugenen Entwurfs einer Novelle zum Reichs-Stempel- Abgabengesetze scheint unter deu deutschen Handelsvorständen nahezu vollständige Einmüthigkeit zu herrschen. In ent schiedener Weise hat auch die Dresdner Handelskammer gegen den Entwurf Stellung genommen, sofern sie erst an den von den Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft veran laßten Berathungen Theil genommen und die abfällige Petition an den Bundesrath mit unterzeichnet, sodann auch mit einer Separatciugabe an das königl. sächs. Ministerium des Innern sich gewandt hat, daö Letztere, um darzuthun, wie schwer speciell der Handels - und Gewerbestanv Sach sens und die dem Königreiche angehörigen Handels- und Börsenplätze durch die Bestimmungen der Vorlage beein trächtigt werden müßten.