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Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentel)» »ud die Umgegenden. Umtsölatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daslbst. 18. Freitag, den 7. März 18^. cnblatt Bekanntmachung, die Musterung der Militärpflichtigen in dem Aushebungsbezirke Wilsäruff betrffd. Zur Musterung der in dem Aushebungsbezirke im heurigen Jahre angemeldeten Gestellpflichtigen ist, und zwar für: 1., den Musterungsbezirk der 24. dieses Monats in» xni» 3., den Musterungsbezirk vixxolcklsvrLllls: der 26. und 27. dieses Monats iir» ILa1I»I»»n8« »n HippoL<!i8^vr»I<Iv, 3 ., den Mnsterungsbezirk vöLlsn, der 3. und 7. April dieses Jahres irr Uvnr Uvinpv! «vlivn Hv8tanratLou8loeaIv in Dr«8«I«», ^Itinarlrt 14, I. und 4 ., den Musterungsbezirk LvkönksIZ. ausschließlich der Orte Bonnewitz, Eschdorf mit Zubehör und Wünschendorf der 8. April d. I. zur Loosung für die genannten vier Mnsterungsbezirke aber der 15. Mai d. I. von Irül» 8 Llir «I» in Vresüvn, in üvin vorbvmvrlLl«» Lioealv, festgesetzt worden. Indem die sämmtlichen, zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen dieser Musterungsbezirke mit dem Bemerken, daß ihnen von den Gemeindebehörden noch besondere Vorladungen zugehen werden, zUm persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Musterungstermine unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbcfolgung nach 8 71,r und 176, 178 der Mtlitär-Ersatz-Jnstruction zu erwartenden Strafen und Nachtheile aufgefordert werden, das persönliche Erscheinen im Loosungstermine aber ihrem freien Willen überlassen bleibt, wird zugleich in Bezug aus die nach der Militär-Ersatz-Jnstruction zulässigen Reklamationen auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1 ., Nach H 781 der Ersatz-Instruction sind die Militärpflichtigen, oder Personen, welche die Zurückstellung der ersteren oder andere Begünstigungen rücksichtlich der Militärverhältnisse derselben beantragen wollen, verpflichtet, die zür Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Mustcrungstermine selbst zur Sprache zu bringen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden soll. Ferner sind nach § 108 derselben Instruction Neclamationsanträge, welche der Kreis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, in der Regel von der Departements-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuwciscn,' sofern die Veranlassung zur Reklamation nicht etwa erst nach beendigtem Kreisersatzgcschäfte entstanden sein sollte; 2 ., die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commission auf Reklamationen werden den 3. Tag nach dem Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamaut zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden hat; 3 ., Nccurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzuschen war, beziehendlich publicirt wurde, und zwar bis Nach mittags H Uhr des 10. Tages bei der Kreis-Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigcn Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden (Z 108 der Instruction); 4 ., die Entscheidungen der Departcments-Ersatz-Commisslon gelten von und mit dem Tage der Ertheilnng derselben als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen 14 Tagen, vom Tage der Publikation an, bei der Obcrrccrutirungsbchörde (8 15,cin- gereicht werden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der Oberrecrutir- ungsbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. Dresden, den 4. März 1873. DerCimlvorsitzende der Königl. Kreis-Ersatz-Commission im Aushebungsbezirke Wilsdruff. Amtshauptmann von Vieth. Tagesgeschichte. Meißen, 28. Februar. Nach dem „M. T." beschäftigt die hiesige k. Porcellanmanufactur dermalen ein Personal von nahe 600 Personen, darunter auch Frauen und Mädchen. Die vermehrten Ar beitskräfte reichen immer noch nicht aus, um die vielen Bestellungen nur annähernd zu befriedigen. Auf Lager kann schon seit langer Zeit nicht mehr gearbeitet werden, und die üblichen Auktionen haben demzufolge nicht mehr stattgcfunden. Der Reichstagsabgeordnete Sonnemann aus Frankfurt wird sein Licht leuchten lassen, sobald der Reichstag eröffnet ist. Er wird den Antrag einbringen, vom Reichskanzler die Freilassung des in Huberlusburg inhaftirten Abgeordneten Bebel zu fordern, um dessen Eintritt in den Reichstag zu ermöglichen. Am 1. März verurtheilte das k. Bezirksgericht Zwickau in öffentlicher Schöffcngerichtssitzuug einen gewissen Carl Gottlieb Kux aus Treuen, der sich iu Zwickau als sogenannter „Naturarzt" aufgespielt hatte, wegen fahrlässiger Tödtung eines Menschen zu