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und Tageblatt — 32. Iahrga«-. Lrjchtint jeden Wochentag Abends a Uhr f-r den «eycheim icoen xvoiyenlag «venös v uyr mr oen andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark W v. zweimonatlich 1 M. SO Ps. u. einmonatl. 7S Pf. Dienstag, den 30. November schließlich in Vollzug gesetzt worden, türkischerscits mehr als ein bloßer Akt der Selbstverleugnung; für den Nachsolger der Khalifen liegt darin ein förmlicher Verzicht auf die Ansprüche, welche geltend zu machen er auf Grund der politischen Traditionen des Islams in den Augen seiner rechtgläubigen Anhänger verpflichtet erscheint. Nach diesen ist es ihm nur dann erlaubt, ein von Moslims bewohntes Gebiet abzutreten, wenn ein unmittelbarer physischer Zwang ihn hierzu nöthigt. In Dulcigno war dieser Physische Zwang, den Europa mit seiner Dcmon- strationsflotte ausgeübt, bekanntlich ein rein imaginärer- Man weiß in der ganzen Welt des Islams ebenso gut, wie in den Ländern der Christenheit, daß die Demon strationsflotte nicht bestimmt gewesen, aktiv in die Ereig nisse an der albancsischen Küste einzugreifcn, daß die französische Eskadre die ausdrückliche Weisung hatte, im Falle einer beginnenden Aktion den passiven Zuschauer zu spielen, daß die gleiche Rolle den österreichischen Fahr zeugen zugedacht war und daß cs von dem deutschen Orlogschisfe sogar hieß, die Instruktionen seines Komman danten hätten den ausdrücklichen Zweck gehabt, jedes mili tärische Eingreifen der Flotte, und würde sich dieses auch nur auf das Werfen etlicher Bomben beschränkt haben, direkt zu verhindern. Nicht der physischen Gewalt hat der Padischah sich gebeugt, sondern einfach vor Europa kapitulirt, indem er mit seinen Truppen mohamedanische Unterthanen bekämpfen ließ, um sie zur Unterwerfung ihres Gebietes unter einen christlichen Staat zu zwingen. Um Moslim zu zwingen, Unterthanen eines christlichen Fürsten zu werden, ist das Blut türkischer Soldaten ge flossen. Dadurch erhalten die Vorgänge am Skutarisee eine Bedeutung, welche weit über die Grenzen der Gaue Ober-Albaniens hinausreichen und in ihren Folgen noch nach Monaten und Jahren nachwirken wird. Der Sultan hat damit seinen eigenen Unterthanen, das Oberhaupt des Islam allen Rechtgläubigen gegenüber in unzweideutigster Weise eingestanden, daß er sich dem Willen Europa's beugen müsse. Sogar Gladstone hat alle Ursache, trotz des Fiaskos seiner Flottcndemonstration, mit dem vorläufigen Effekt seiner Politik zufrieden zu sein, welche ja auf die Zerstörung der „unaussprechbaren" Türkei abzielt. Die Auslieferung Dulcigno's ist eine neue Etappe auf dem Wege ihres Niederganges, wie sich bald genug im Gegensätze zu der in Umlauf gesetzten Theorie zeigen wird, daß die Pforte mit der Auslieferung Dulcigno's eine für ihre innere Reorganisation fördcrsame Ruhepause erkauft habe. Daß die Mächte, welche plan Die Entscheidung in Dulcigno. Jetzt stehen nun die Montenegriner endlich in Dul cigno, vielleicht gar schon an der Boyana, wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle die Schlußszene der diplo matischen Tragi-Komödie, die sich dort seit Monaten ab spielt, von Neuem hinausgeschoben haben. Die Modali täten, unter denen die Abtretung von Dulcigno nun mäßig auf die Zerstörung der Türkei hinarbeitcn, sich mit dem nunmehr erreichten Resultate nicht lange begnügen wollen, sprechen nicht blos die russischen Blätter unum wunden aus, dies können wir auch trotz der Guildhall- Rede Gladstone s in dem letzten Drohartikcl der „Times" breit ausgesührt lcstn. Der britische Premier wird vorläufig allerdings es beim guten Willen bewenden lassen müssen, der Pforte ausgiebig zu schaden; die immer höher und höher gehen den Wogen der irischen Bewegung hindern das Kabinct von St. James, die Wünsche des Premiers in Thaten umzosctzen. Um so freieren Spielraum hat Rußland für seine wirksamen Wühlereien. Es ist fortan nicht mehr genöthigt, dieselben allein auf die christlichen Stämme slawischer Zunge zu beschränken und ausschließlich mit diesen zu opcriren. Die Zwangsexekution in Dulcigno durch die Nizams-Bataillvne hat auch das bisher soli darische Gefüge der Mohamedancr auf der Balkanhalb- inscl gelockert und fremden Einflüsterungen und fremdem Einflufse die Wege geebnet. Die Albanesen, bisher die Hauptstütze der Herrschaft des Sultans auf dem illyrischen Dreieck und zu diesem Zwecke im Mdiz-Kiosk in jeder Weise gefördert und gehätschskks sehen sich vom Sultan und dessen Ministern im Widerspruche mit den ihnen ge machten feierlichen Zusagen, ihr Nationalgebict intakt zu erhalten, Montenegro gegenüber Preis gegeben; sie müssen fortan auch besorgen, in Epirus dem gleichen Schicksale überantwortet zu werden, wie in dem oberalbanesischen Winkel. Dies kann nicht ohne nachhaltigen Einfluß bleiben auf die Taktik der Liga, und man wird sich nicht wundern dürfen, wenn in den Köpfen ihrer Häupter neuerdings wieder die Idee austauchen sollte, sich nach einem andern Staatswesen umzusehcn, als das des Sultans, an welches sie sich angliedern. Mit der Austragung der albancsischen Frage aber fallen auch die Würfel über die ottomanische Herrschaft im Hinterlande von Konstantinopel, so weit dieselbe nicht bereits jetzt schon durch die großbulgarische und hellenische Agitation wirksam untergraben worden. Deutschland hat unserer Uebcrzcugung nach keinen Grund, diese Wendung zu beklagen. Wir haben aus unserer Ansicht niemals ein Hehl gemacht, daß wir es für wünschenswerth erachten, die osmanische Staatsruine sobald wie möglich beseitigt zu sehen, wenn nur die Neubauten, welche an ihre Stelle treten, dem Westen Europa s nicht Lust und Licht versperren und ihm den Weg nach dem Süden verwehren. »erHe» H«» silmmUtchev P,ft«mstaltev »le »»» »er «tterzetchittte« Expedition und de« bekmmtea A»-- -«Hestelle» ta Areiderg, Brand, Langenau, Halsbrücke, LanthennerSdors und Weißenborn zum Preise vou 75 Pfennigen augeaommeu. LxpsMlon Äs» „frÄdsrgsp ^nrsigsn unä IsgodlaN". Amtsblatt für dir königlichen und städtischen Behörden M Freiberg und Brand Bmmtwmtlicher Redakteur Julius Brauu iu Freiberg. Nachbestellungen aus He» stir deu Womit > ! — — > " Inserate I»erden bi« Bormittag« 11 Uhr angenom- st M men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile D D oder deren Raum 1L Pfennige. im Sinne dieses Gesetzes bereits durch anderweitige Ein richtungen gesichert ist; solche Einrichtungen können z. B. von einzelnen Unternehmern oder von Verbänden derselben selbst in die Hand genommen oder die Arbeiter köinstn bei einer Unfallversicherungs-Gesellschaft versichert sein. Für Unfälle, welche durch eigene Absicht oder durch grobes Verschulden des Betroffenen herbeigeführt wurden, habe die Kasse dem letzteren gegenüber nicht zu haften. Einem groben Verschulden des Betroffenen, wenn dadurch Än Unfall herbcigeführt worden ist, soll in der Regel gleich erachtet werden: I. Trunkenheit lvähre« der Arbeit; 3. Anstiftung von Prügelei in der Arbeits stätte ; 3. eigenmächtige Veränderung in dem Gang einer Maschine; 4. eigenmächtige Veränderung derjenigen Vor richtungen, welche zum Schutze der Arbeiter gegen UnMe angebracht find ; 5. Aufenthalt an einer Stelle, welche zu betreten dem Verletzten untersagt war; 6. UnterlaffuNa der Anzeige ihm bekannt gewordener Mängel bez. Gefahren, ohne welche er nicht von dem Unfall betroffen worden sein würde, außer wenn der Arbeitgeber oder eine zuständige Aussichtsperson von diesem mangelhaften oder Gefahr drohenden Zustand bereits unterrichtet war. Die Leistungen, welche die Unfall-Versichcrungs-Kasse dem Versicherten resp. seinen Hinterbliebenen zu gewähren hat, sind unter Berück sichtigung des von demselben, eventuell von gleichartigen Arbeitern in den letzten drei Jahren vor dem Unfall durchschnittlich jährlich txrdienten Lohnes., mit folgern Maßgabe festzusctzen^l. Die jährliche Rente soll betragen: s) für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit bis zü zwei Dritteln des in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Lohnes, jedoch nicht über 560 Dkark; d) für die Dauer verminderter Erwerbsfähigkeit bis zur Hälfte des in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Lohnes, jedoch nicht über 400 Mark. H. Bei dem infolge Unfalls hcrbeigcführten Tod des Versicherten beträgt die jährliche Unterstützung: a) für die Mttwe bis zum Ende ihres Wittwenstandes 200 Mark, wovon im Falle der Wiedcrvcrhcirathung die Hälfte noch zwei Jahre hindurch fortgezahlt werden kann; b) für jedes Kind bis zum zurück gelegten vierzehnten Lebensjahr bis zu 72 Mark und wenn es ganz verwaist ist, bis zu 108 Mark. Die Summe der an eine Familie zu gewährenden Wittwen- und Kinder- Unterstützungen darf jedoch 400 Mark nicht übersteigen. Zu den Versicherungsprämien haben beizustcucrn: 1. die Hälfte der Unternehmer, in dessen Lohn der Arbeiter steht; 2. ein Viertel der Arbeiter; 3. ein Viertel die Gemeinde, in welcher der Versicherte seinen Wohnsitz hat. Die Prämie wird bemessen und erhoben nach dem Lohnverdienst der Versicherten unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit des Gewerbes, welches sie betreiben. Bei Aufstellung der Prämientabclle ist davon auszugehen, daß die Prämie bei Gewerbebetrieben von der Gefährlichkeit des Steinkohlen bergbaues nicht mehr als 1^/s Prozent des Lohnverdienstes betragen soll. Tagesschau. Freiberg, 29. November. Nach den neuesten Meldungen aus Berlin ist das Befinden des Kaisers Wilhelm ein durchaus befriedigendes und die Heiserkeit fast verschwunden, aber auf ärztlichen Rath verläßt der Kaiser das Zimmer noch nicht. — Graf St. Ballier und Fürst Hohenlohe sind Sonnabend Abend vom Fürsten Bismarck nach Berlin zurückgekchrt. Sie haben die Nacht vom Freitag zum Sonnabend in Schloß Friedrichsruh zugcbracht, dinirten im Kreise der Bismarckschen Familie, mit Graf und Gräfin Kuno Rantzau und Graf Herbert Bismarck, arbeiteten mit dem Fürsten Vormittags und Abends in dessem Arbeits zimmer und machten auch eine größere Promenade mit ihm in dem großen Park am Schlöffe. Fürst Bismarck will noch vor Weihnachten, wie er seinen Gästen mit- thciltc, nach Berlin kommen. Er befindet sich sehr wohl, klagt nur über zu viel Arbeit, die ihm besonders die türkische Angelegenheit bereitet habe. Das Dulcigno- Ge chwader wird in den nächsten Tagen aufgelöst, we nigstens ist das Fürst Bismarck's Vorschlag. — Das preußische Abgeordnetenhaus genehmigte in zweiter Lesung! die zur Plenarberathung gestellten dauernden und einma ligen außerordentlichen Ausgaben der landwirthschaftlichen Verwaltung, die Einnahmen und Ausgaben der Gestüt- Verwaltung und einen Theil der dauernden Ausgaben des Obligatorische Anfall-Versicherung. i. Der bekannte Kommerzienrath Baare in Bochum wurde vor einiger Zeit von dem Reichskanzler aufgcfor- dert, einen Gesetzentwurf auszuarbciten, welcher ovliga- torischc Unfallversicherung der Arbeiter Vorsicht. Der Entwurf liegt nunmehr, mit umfangreichen Motiven ver sehen, vollendet vor. Nach demselben soll für alle in Fabriken, bei den Bau- gewerbcn, in landwirthschaftlichen Nebengewerben, welche nicht ausschließlich durch Menschenhand betrieben werden, in Bergwerken, Steinbrüchen und in Gräbereien (Gruben) beschäftigten Arbeiter von Reichswcgen für den Umfang des deutschen Reiches eine Arbeiter-Unfall-Versicherungs- Kasse errichtet werden. Diese Kasse soll den Zweck haben, den Versicherten und deren Hinterbliebenen eine Unter stützung bez. Rente zu gewähren, wenn sie in Folge eines in der Ausübung ihrer Dienstverrichtungen herbeigeführten Unfalls verletzt oder gctödtet werden. Auf Invalidität, welche nicht durch derartige Unfälle, sondern z. B. durch Alter oder Krankheit hervorgerufcn ist, sollen sich indessen die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht erstrecken. Alle in den genannten Betrieben beschäftigten Arbeiter sollen verpflichtet sein, der Kasse beizutreten. Von dieser Ver pflichtung sei nur dann abzusehen, wenn die Versorgung