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über - örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Sech st er Jahrgang. ^">s für den Jahrgang dci Bestellung von der Post 21 Neugroschcn, bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenheit 15 Neugroschcn. 14 8. April 1841 Erscheint jeden Donnerstag. Die neue Teichfische Preßpolizeiverordnnng. letzten konstituzionellen Landtage war be^annt- i ) ein Gesetzentwurf über die „Angelegenheiten der fresse und des Buchhandels" vorgelegt worden, der le och, nachdem der darüber von der Deputazion er- I attete Bericht ausgearbeitet, gedruckt und eben ausge geben worden war, durch Dekret vom 4. Juni 1840, 15 Tage vor dem Schluffe des Landtags, von der Regierung wieder zurückgenommen wurde, weil — zur Berathung desselben keine Zeit mehr war. Darauf sprach der stellvertretende Abgeordnete Koith aus Leip zig den Wunsch aus, es möchten nunmehr diejenigen Erleichterungen für die Presse und den Buchhandel, welche nach Bundes - und Landesgesetzen zulässig seien, auf dem Wege der Verordnung ins Leben gerufen werden. Da jedoch der anwesende Departements-Mi nister erklärte, auf einen Wunsch dieser Art könne die^ Regierung nichts thun, so brachte der Abgeordnete Koith sein Anliegen in einer der daraus folgenden nächsten Sitzungen noch als einen schriftlichen Antrag an diej Kammer, der auch noch zur Berichtserstattung gelangte, auf die Tagesordnung gebracht und fast ohne alle Dis-! kussion angenommen wurde. Der wieder anwesende Departements-Minister sprach sich dabei dahin aus, daß, er nur gegen die Form der ersten Anregung aufgetreten sei, dem jetzigen Anträge aber, wenn derselbe an die Regierung gelangen sollte, werde die Letztere nicht ent gegen sein, „da es ohnehin Absicht gewesen sei, gleich zeitig mit Erlassung des Preßgesetzes auch einige erleichternde Bestimmungen auf dem Verord- nunaswege eintreten zu lassen, wie in den Motiven zum Preßgesetze mehrfach angedeutet worden sei." Eine gleiche Erklärung aus demselben Munde er folgte daraus auch in der ersten Kammer, wo der An trag ebenfalls noch zur Berathung und Abstimmung kam. -Eine Diskussion sand auch dort nicht Statt, in dem nur die Kammermitglieder aus Leipzig einige kurze Bemerkungen machten. Die eine derselben gieng von dem Superintendenten v. Großmann aus, der seine Freude darüber xU erkennen gab, daß „das bevorstehende Jubelfest (das wenige Tage daraus gefeierte Leipziger Guttenbergs - oder Buchdruckcrfest meinend) das schönste aller Angebinde durch die Entledigung einer Fessel er-, halten soue, was gewiß einen höchst erwünschten Ein druck aus die moralische Haltung bei diesem Feste äußern werde." Prinz Johann dagegen meinte, „er habe auch ohnedies gehofft, daß es bei dem bekannten Feste an moralischer Haltung nicht fehlen werde" und der Minister von Nostitz und Jänkendorf — derselbe, welcher schon die oberwähnten Erklärungen abgegeben hatte — fügte hinzu, „er wünsche nicht, daß man von den aus dem Verordnungswege beabsichtigten, erleich ternden Bestimmungen zu viel erwarte; dergleichen Bestimmungen könnten immer nur im Einklänge mit den Bundes- und Landesgesetzen erfolgen und man möge daher hierin nicht zu große Hoffnungen rege machen. So ward der Koithsche Antrag zum gemeinschaftlichen Beschlusse beider Kammern erhoben und gelangte mit telst gewöhnlicher ständischer Schrift an die Staatsregie- rung. In dem kurz darauf erfolgten Landtagsabschiede Igeschah desselben keine spezielle Erwähnung, er ward vielmehr unter diejenigen ständischen Wünsche plazirt, die mit der allgemeinen Klausel abgefertigt wurden, daß man sich die Erwägung daraus Vorbehalte.