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Großenhainer MtWiNW- M- AilZtlMM. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 107. Sonnabend, den 17. September 1859. Speisezettel der öffentl. Speiseanstalt. Sonntag: Nudeln mit Rindfleisch. Montag: Hirse mit Schweinefleisch. Dienstag: Graupen mit Rindfleisch. Mittwoch: Bohnen mit Wurst. Kirchliche Nachrichten. Am 13. Sonntage nach Trinitatis ' Beichtrede (halb 8 Uhr): Herr Archidiaconus Müller. Vormittagspredigt: Herr Superint. I). Hering, über Apostelgesch. 12, 1—11. Nachmittagspredigt: Herr Diaconus Grübler, über Röm. 7, 18 — 25. Nach beendigtem Nachmittagsgottcsdicnstc Katcchismus- eramen mit der confirmirten männlichen Jugend. Mittwoch den 21. Septbr. predigt Herr Diac. Grübler. Beerdigte. Verst. den 9. Septbr.: Jungges. Carl Traug. Lehmann, ehel. S. des Gutsbesitzers Joh. Traug. Lehmann in Foldern, 24 I. 9 M. 4 W. 1 T. — Den 10.: Anna Elisabeth, ehel. L. des B. u. Zimmermstrs. Hrn. Christian Aug. Kegel, 3 T. — Den 11.: Fr. Christiane Rosine Mendel, geb. Amende, nachgel. Witwe des B., Schwarz- u. Schönfärbers Joh. Gottfr. Ernst Mendel, 77 I. 3 M. — Ein ehel. todtgcb. S. des Stabstrompeters beim 1. Reiterregiment Hrn. Ernst Moritz Wolf. — Hr. Ernst Eduard Seyffert, Kaufmann in Leipzig, Jungges., 47 I. 8 M. 2 W. 5 T. (starb in der Heilanstalt Linden hof). — Den 12.: Wilh. Bernhard, ehel. S. des B. u. Tuchfabrikants Hrn. Friedr. Wilh. Uhle, 2 T. Getauft vom 7.—13. Sept.: 6 Knaben, 5 Mädchen. Bekanntmachung. In der Woche vom 19. bis mit 25. September müssen, bei 5 thlr. — ngr. pro Scheffel Weizenpreis und 1 thlr. 10 ngr. angenommene Herstellungskosten, die Weizen- waarcn wenigstens folgendes Gewicht haben: a) für 3 ps. Semmel 4 Loth 7 Quent, b) - 5 - - 7 - 8 - c) - 6 - - 9 - 4 - ä) - 10 - - 15 - 7 - v) - 12 - - 18 - 8 - k) für 3 pf. Brod von Weizenmehl 7 Loth 1 Quent, 8) - 6 - - - - 14 - 1 - Großenhain, den 16. Septbr. 1859. Der Stadtrath. Bekanntmachung. Nach den bei uns eingegangenen Anzeigen haben auf die Zeit vom 19. bis mit 25. September folgende billigste Preis- für Brod angemeldet: 8 pf. für 1 Pfund hausbacknes Brod der Weißbäcker- mcister Quaas, sowie der Platzbäckcr Hanke. 7 pf. für 1 Pfund Schwarzbrvd der Weißbäckermeister Quaas. Großenhain, den 16. Septbr. 1859. Der Stadtrath. Bekanntmachung. Nach den bei uns cingegangenen Anzeigen haben auf die Zeil vom 19. bis mit 25. September die billigsten Fleisch preise angemeldet: 3 ngr. 5 pf. für 1 Pfund Kuhfleisch, 4 - 5 - sür 1 Pfund Schweinefleisch, 4 - — - für 1 Pfund Schöpsenfleisch, 2 - 4 - sür 1 Pfund Kalbfleisch die sämmtlichcn Fleischcrmeister. Großenhain, den 16. Septbr. 1859. Der Stadtrath. Bekanntmachung. Bei Gelegenheit des hier abgehaltenen Vieh- und Kramermarktes, am 5. und 6. dieses Monats, ist Folgendes gestohlen worden: 1) am 5. September dieses Jahres einem Guts- besitzerssohne aus der Hinteren Rocktasche „eine ab getragene rothlederne Brieftasche mit Pergament blatt und dem Inhalte von 27 Thlr. Geld, be stehend aus 5 Stück fünfthälerigen Oberlausitzer Banknoten und 2 Stück Königl. Sachs. Kassen anweisungen"; 2) am 6. September dieses Jahres aus der Bude eines Galanteriewaarenhandlers aus Glas hütte „2 Stück stark vergoldete Panzerkettchen mit Haken, im Werthe von 2 Thlr. 10 Ngr."; 3) an demselben Tage einem Leinwandhändler aus der Verkaufsbude „10 Ellen, 2 Ellen breite, feine, weiße Leinwand, woran die eine Ecke mit der Nummer 518 schwarz bezeichnet ist." Zur Ermittelung der Thater und Wiedererlan gung des Gestohlenen wird dieß hiermit zur öffent lichen Kenntniß gebracht. Großenhain, am 10. September 1859. Die Polizeibehörde. Schickert. Freiwillige Versteigerung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtcs soll den 15. Öctober 1859 das zu dem Nachlasse des verstorbenen Guts besitzers Friedrich Albert Böhme in Ponikau gehörige, am 9. Juli o. s. mit Berücksichtigung der Oblasten gerichtsamtlich auf 2128 Thaler 19 Ngr. 5 Pf. gewürderte Resthufengut Fo- lium 46 des Grund- und Hypothekenbuchs für Ponikau mit einem 34 Acker 151 HjRuthen enthaltenden Areal, jedoch ohne Inventar und den zu Fortführung der Wirthschaft nöthigen Vor- räthen, was beides aber dem Erstehcr noch be sonders käuflich um den ermittelten angemessenen Taxwerth überlassen werden soll, der Erbtheilung halber auf Antrag der Erben freiwillig mit Vor behalt der Auswahl unter den Licitanten verstei gert werden. Kauflustige werden daher hiermit geladen, fest-