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1 de-Kgl. B-zirk-gerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. IM Donnerstag, den 21. Doeember I8WP ^1!! Ost Werzch Joseph , uyd tinem Mnjenben Mckral- hett bietet. Man bleibe bei der bundesgemäßen Lösungderselbea stehen und versichere, zur Vergewaltigung eines kleine« Bundes staates niemals die Hand bieten zu wollen. Dadurch hoffe man' die Mittel- und Kleinstaaten zu bewegen , wenn die Gache-doch noch an den Bund komme, Mit Oesterreich für -die Wiederherstek lung der BereinSgesetze vvn1854 zu stimcken. ' l Brüssel. Dem ersten Könige der Belgier ist eine würdige ' Todtenfeier geworden. Die Trauet der belgischen Nation uüt den hingegangenen Monarchen hat sich eben so tief und allgemein gv> zeigt, wie die Verehrung und Liebe, deren der Lebende sich erfreute. Schwarze Fahnen und Vorhänge, umflorte Goldstickereien, einen majestätischen Leichenwagen, blinkende Höflinge S— aüeS daS kann man kaufen; aber die Thränen, den ungeheuchelten Schmerz eines ganzen Volkes kann ein König nur durch die treue Hingebung; durchs das Walten langer Jahre erringen. König! Leopold hat 34 solcher Regierungsjahre verbracht und die belgische Nation hat ihn Weinend - zu Grabe getragen. Das ist keine Phrase. Unter den zwei-»' biS^ dreihunderttausend Personen, welche dem Leichenbegängnisse beiwohn« ten, auf den Straßen, an den Fenstern, auf den Dächern, jck, auf den Bäumen, habe ich auch nicht Ein lachendes Gesicht wahrge- nvmmen. Die zahlreichen Fürsten und Herren, die, vielleicht nicht ohne löbliche politische Nebenabsicht, dem Könige Leopold daS letzte GeleH gaben, mögen auf der Heimkehr darüber nachdenken, wa» nach der Erfahrung des heutigen Tages der Doppelbegriff „Lan- deSvater" und „Landeskinder" zu bedeuten hat. — 17. Dec. Ein Fest, wie ganz Belgien es heute im Schooße der Hauptstadt gefeiert hat, entzieht sich in seinen Einzelnheiten der für ein auswärtiges Blatt bestimmten Beschreibung. Der Anblick, der Stadt hat seit gestern, wie eine Theaterdecoration gewechselt' Ueber Nacht sind alle Trauerfahnen und schwarzen Vorhänge'ver schwunden, um dem reichsten buntesten Flaggen« und Blumenschmuck, den man jemals in den Brüsseler Straßen glänzen gesehen / Platz zu machen. Aus der Vogelschau betrachtet, muß sich Brüssel heut«' wie ein Blumenbouqüet ausgenommen haben. Und von früh Mor gens an wogte in den festlich geschmückten Straßen eine festlich, ge schmückte Menge auf und nieder, die nach Hunderttausend«« zählte. Ganz Brüssel und halb Belgien war auf den Beinen, um dem Sohne Leopolds I. einen würdigen Empfang zu bereiten und di« eigene Lebensfähigkeit durch die stürmische Einmüthigkeit diese» Em pfanges zu bekräftigen. Die Königin fuhr ihrem Gemahl,vpm Schloß Lacken ab um einige Minuten voraus. Sie war in? tiefste Trauer gekleidet und hatte im geschlossenen Wagen ihr« beiden Kin der, den Grafen von Hennegau und die kleine Prinzessin Louis«; bei sich. Die Begrüßung des Bürgermeisters von Lacken erwiderte Ihre Majestät mit folgenden Worten: „Ich danke Ihnen, Herr Bürgermeister, für Ihren Willkommengtuß. Obgleich auf fremdem Boden geboren, bin ich dennoch* Belgiers Mit Herz und Seel« und dem Glück und der Wohlfahrt meines neuen Vaterlandes ganz und auf immer ergeben." Tausendstimmiger Jübelrüf antwortete dieser gemütvollen Rede, der sich von Haus zu Haus, von Fenster zu Fenster, von Dach zu Dach, von Straße zu Straße wiederholt« und sich bis tn's Unglaubliche gesteigert hatte, als die Königin end« lich nach einer wahren Triumphfahrt durch die Hauptstadt im Ab« geordnetenhause anlangte, um der Eidesleistung ihres GeMahlS hei«, zuwohnen. Dieser" verließ das Lackner Schloß UM i/,1l Uhr Morgens und erreicht«, riachdeM auch ihn die genannten Bürger meister begrüßt und er ihr«"Ansprachen beantwortet, um11 Uhr den Platz, wo vor Abschaffung des OctroySdie Porte-de-Lacken sich befand ünd wo, al» am Grenzpunkte Brüssel«, die städtische Behörde, der Bürgermeister in der Spitze,'«sich eingefufidm hatte. Der König, zu Pferde, war von stimm Bruder, dem Grafen vdn Yiändrrir, demEtzherrch «inem HMühtn «^a^ Handelsgerichte ihre Wirksamkeit in öffentlichen Sitzungen, worin die Mitglieder feierlich beeidigt werden, begonnen. Gleichzeitig wer den auch Handelsgerichts-Zeuungen für Würtemberg angekündigt, und zwar eine amtliche als wöchentliche Beilage zum „StaatSanz.", welcher die amtlichen Anzeigen, namentlich die auf das Handels register Bezug habenden, aufzunehmen bestimmt ist, aber auch Auf sätze und andere Bekanntmachungen enthalten soll; ferner eine „Han- del-gerlchts-Zcitung", die als völlig unabhängiges Privateigenthum erscheint. Letzteieehat bereitsein Probeblatt ausgegeben, auf wel« chem NechtSconfülent Schmidljn, früher Redacteur de» „Beobach« stt»"; alS verantwortlicher Redacteur genannt ist. Er ist jetzt As sistent beim Handelsgerichte in Stuttgarti Hamburg. Der yffictSse Wiener Correspondent der „H. B.- H." ntesntt Oesterreich fühle da» Bedürfnis, sich' den Mittelstaaten HW j« Frankfurter Stlch^di« bist« Gelegen- und Tagevlatt. Tagesgeschichle. Bpnn, 16. Decbr. Aus officieller Quelle kann die „Bonner Zta." jetzt die verbürgte Mittheilung machen, daß in Betreff der vielbesprochenen nächtlichen Schlägerei, in deren Folge der Koch Ott das., Lebpn «inbüßte, nunmehr das kriegsgerichtliche Urtheil gegen den Grafen v. Eulenburg ergangen ist. Da, wie in den Motiven hervorgehoben ist, die Zeugenaussagen und die ganze Untersuchung durchaus nicht den Beweis haben liefern können, daß Graf v. Eu lenburg wirklich den unglücklichen Schlag geführt habe und andere Möglichkeiten nicht, ausschließen, so hat die Verurtheilung nur ge- schehem könüem äuf Gründer strafrechtlichen Bestimmung, wonach Jedet, der sich bei einer Schlägerei betheiligt, in Folge deren Je mand das Leben vertiert, sei es, daß sein Tod die Unmittelbar« odrr blo» mittelbare Folge einer erhaltenen Verletzung ist, mit min- destenS 3 MonätenGefängniß bestraft wird/ Dieser Bestimmung gemäß,'die allein auf den vorliegenden Fall Anwendung findet, ist Gras v. Eulenburg zu einer Festungsstrafe von 4'/, Monaten, Welche einer 3monaütchen Gefängnißstrafe gleichsteht, verurtheilt worden. DaS Urtheil wird dem Staatsanwalt zur Kenntnisnahme übergeben werden, wobei demselben alle etwa erforderlich scheinen den weiteren Schritte anheim gestellt bletbeN. Gotha, 13. Dec. Der Leibarzt unseres Herzogs, 0r. Hassen stein, ist von Hedersleben zurückgekehrt, wohin er mit zwei Fleischer- Meistern gereist, war, um die dortige Trichinen-Epidemie zu beobachten, und hat soeben das Ergebniß dieser Beobachtung veröffentlicht, welches mit kurzen Worten dahin geht, daß Alle, die der Krankheit erlegen sind und ihr voraussichtlich noch erliegen werden, das Schweinefleisch in rohem Zustande genoffen haben, wie es in dortiger Gegend allgemeine Sitte ist, während Diejenigen, die es gekocht oder gebraten zu sich nahmen, zum Theil gar nicht, zum Theil weniger schwer und durchweg nicht gefährlich erkrankten. Daß sie überhaupt erkrankt seien, habe an der ungenügenden Zubereitung der genossenen Fleischspeisen gelegen. Daß aber die Trichinose in Hedersleben eine so außerordentliche Ausbreitung erlangt und in vielen Fällen einen tödtlichen Ausgang genommen, sei vorzugsweise dem Umstande beizuschreiben, daß man die Krankheit Anfangs ver kannt und den Verkauf des trichinigen Fleisches nicht eingestellt, vielmehr die Erscheinungen des Erbrechens und der Diarrhöe, die sich schon in den nächsten 24 Stunden nach dem Genuß des Fleisches eingestellt, mit Opiaten gestopft habe, anstatt diese heilsamen Ent leerungen zu fördern. Es soll endlich in Aussicht stehen, daß auch hier die sämmtlichen Schweine,. welche in der Stadt geschlachtet werden,, durch verpflichtete Mikroskopiker regelmäßig untersucht wrrdeni ' » Stuttgart. Mit dem 15. Decbr. ist in ganz Würtemberg da» deutsche Handelsgesetzbuch in Kraft getreten und haben die Erscheint jeden Wochentag stutz S U Jnsesate werden tzt« Nach«. Z Uhr für die nächste Är angenommen.