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. Avr.. »alb«, rünj! nbam, verp, lM. on sß ir.-Di: hvere« lnwam nq »« Bäck, Gräf: . E-d. Wäsch Hemde t Lei: Soäe ein!« sckwf Gros mntei v Hu!!: ie M ch ii«: No. L87. Donnerstag, Ven II. August 187«. Aautzmer Aachrichten. Lreisblatt Mr de« Lreis-Nrecüons-LeM Lantzen. Ämlsbtalt für die Henchl8- und Venvattungskezirke Mutzen, kchirgismatda, Römg8wartha, weitzenderg, Herrnhut, Mritz, Rernstadt amd Reichenau. Redacteur und Verleger: G. M. Monse in B'autzen. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. Jnsertionsbetrag L Spaltzeile 1 Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. Bekanntmachung, betreffend die 5procentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870. Um einer mißverständlichen Auffassung über die Bedeutung der bei der Zeichnung auf die 5procentige Anleihe des Norddeutschen Bundes geleisteten baaren Anzahlung von 10Proccnt des gezeichneten Nominalbetrages zu begegnen, wird hierdurch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die am 10. d. M. fällige Einzahlung von 10 Procent auf je 100 Thaler Nominalwerts, nebst Stückzinsen von allen Zeichnern geleistet werden muß, gleichviel ob sic bei der Zeichnung eine Kaution in Effecten hinterlegt, oder 10 Procent des gezeichneten Nominalbetrages baar angczahlt haben. Diese baarc Anzahlung wird erst auf die am 1. September d. I. fällige Einzahlung in Anrechnung gebracht. ' Berlin, den 9. August 1870. Das Bundescanzler-Amt. Delbrück. NgL it. «Fcd n Hcr ei Hm, m.W- a: R» k ambf l niuck k äeU New f ung r l nmik PK fÄÄ! so O:, dgrB- dm « Heu. milic «mzeq iß mä« m,lM Knadi 0. mnn, dcNsö er guin mst ra ltern: MM Bekanntmachung. Die Auszahlung der Kausgelder für die von der Königlichen Abnahme-Commission am 21., 22. und 23. Juli e. in Bautzen ausgehobenen Mobilmachungs- Pferde erfolgt künftigen Montag, den 15. dieses Monats, von früh 8 Uhr an, auf dem Bureau der Königlichen Amtöhauptmaunschaft Bautzen (äußere Lauenstraße No. 693, 1 Treppe). Zur Empfangnahme der Kaufgeldcr haben die betreffenden vormaligen Besitzer der fraglichen Pferde in Person oder durch gehörig legitimirte Bevoll mächtigte zu erscheinen und auf jeden Fall die in ihren Händen befindlichen Bescheinigungen über die refp. Kaufsummen mit zur Stelle zu bringen, da ohne Ab gabe der letzteren Zahlung nicht erfolgen darf. Bautzen, am 9. August 1870. Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. ' von Salza und Ltchtenau. . Bekanntmachung. Post-Anweisungsverkehr mit Amerika. Vom 15. August o. ab wird das Post-Anweisungsverfahren mit den Vereinigten Staaten von Amerika bis auf Weiteres suspendirt. Berlin, den 8. August 1870. General-Postamt. Stephan. Telegraphische Korrespondenz. Frankfurt a. M., 8. Aug. (W. T. B.) Heute passirte wieder ein Transport Gefangener unsere Stadt. Gestern und heute ging ein aus Frankfurtern gebildetes freiwilliges Sanitäts-Corps nach dem Kriegsschauplätze ab. Homburg, 9. August. (W. T B.) Se. Maj. der König hat Sr. kgl. Hoheit dem Kronprinzen für den Sieg bei Weißenburg daS Eiserne Kreuz zweiter Classe verliehen. Altona, 8. Aug. (W. T. B.) General-Gouverneur Vogel von Falckenstein ist gestern von Cuxhaven in Hamburg eingetroffen und hat Absteigequartier im Hotel l'Europe genommen. Er wurde hxi seiner Ankunft vom Großherzog von Mecklenburg empfangen. München, 8 August. (W. Z.) Aus Karlsruhe telegraphirt der Oberbürgermeister, daß daselbst ein furchtbarer Mangel (?) an Lebensmitteln, Erfrischungen und Verbandzeug herrsche und sich dort viele Verwundete befinden; er bittet, einen Aufruf zu Sammlungen zu erlassen. Hamburg, 9. August. (W T. B.) Nach hier eingetroffenen Berichten ist das Memeler Schiff „Vesta", Capitain Pusch, von Torre-Vieja nach Memel mit Salz beladen, genommen und nach Brest geschleppt. Wie«, 8. August. Die „Wiener Abendpost" sagt, daß die militairischen Vorkehrungen, welche der österreichisch-ungarischen Regierung gleich den übrigen neutralen Mächten durch die politischen Ereignisse der letzten Wochen auferlegt wurden, sich auf den Pferde ankauf zur Sicherstellung des Bedarfs des vollen Friedensstandes und auf Einberufung der durch den erhöhten Pferdebestand unerläßlich Nothwendigen Anzahl von Cavalerie- und Artillerie-Mannschaften be ¬ schränken. Keineswegs sei die Linie der in der Depesche des Reichs canzlers vom 20. Juli vorgezeichneten Politik der stritten unbewaffneten Neutralität überschritten. Bezüglich angeblicher Befestigungsarbeiten sagt die „Abendpost" noch, dieselben seien blos Projecte. Brüssel, 8. August. (W. T. B.) Der König hat heut die Deputirtenkammer durch folgende Thronrede eröffnet: Meine Herren! In dem Augenblicke, wo die Vorgänge außerhalb Belgiens das Gefühl des gemeinsamen Vaterlandes in unseren Herzen auf's Höchste er regen, sehnte ich mich danach, die Vertretung der Nation um mich versammelt zu sehen. Ich hege die Hoffnung, daß die Kriegsfurie unser Land nicht berühren wird, daß Belgien, inofsensiv und wohlwollend gegen Alle, die ihm von allen fünf europäischen Großmächten auserlegte Neutralität nicht wird durchbrechen sehen. Der Kaiser der Franzosen hat mir geschrieben, es lei seine bestimmte, mit seinen internationalen Pflichten übereinstimmende Absicht, die Neutralität Belgiens zu achten. Zu gleicher Zeit drückte mir Se. kaiserl. Maj. den Wunsch aus, in seiner Ansicht noch bestärkt zu werden, daß Belgien selbst seine Neutralität durch alle in seiner Macht liegenden Mittel werde aufrecht zu erhalten wissen. Ich fühlte mich glücklich, in meiner Antwort hervorheben zu können, daß sich der Kaiser in unseren Absichten nicht getäuscht hätte. Desgleichen hat sich die Ne gierung Sr. Majestät des Königs von Preußen beeilt, mir die schristliche Zu sicherung zu geben, daß auch sie die Neutralität Belgiens so lange achten werde, als der andere kriegsührende Theil dieselbe nicht verletzen würde. Von den übrigen Bezeigungen des Wohlwollens, welche ich von den fremden Mächten erhalten habe, will ich nur mit einem Gefühle der Dankbarkeit, welche das ganze Land mit mir theilen wird, die Fürsorge der Regierung Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien sür das Wohl der belgischen Nationalität und die großherzige Unterstützung, welche dieser Gesinnung sowohl im Parlament wie in der öffentlichen 'Meinung Englands zu Theil wurde, erwähnen. Seinerseits wird Belgien in der Stellung, welche ihm durch das internationale Recht vorgezeichnet ist, nicht verkennen, weder was es den fremden Mächten, noch was es sich selbst schuldet. Es wird wissen, während des Krieges seiner gewissenhaften Neutralität den loyalen und aufrichtigen Charakter zu bewahren, welchen es während des Friedens stets bemüht war, seinen Beziehungen zu geben. In Uebereinstimmung mit den Wünschen der kriegführenden Mächte selbst wird es sich bereit halten,