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N». SO F'«itag, den I. März 1872. Anisblatt fiir dm Lreis-Nrections-LeM Sautzen. Amisbiatt füs die Gesicht«, ««d Bs«Valt« rgsr»<»tiLf Barrtze», Gchirgiswawa, KSttigSwastha. Weiße«b<rg, HeiertLhUt, LZfi-itz, Bernstadt und Reichenan. Rrdackur und Verlezer: H. M. Mvvst in Bautze«. Aauhmer Aachrichlen. Oeffentliche Vorladung. Nachdem gegen den abwesenden Rekruten Ernst Moriß Oertell, gebürtig aus Zittau im Kreise Bautzen, ausgchoben in Letmathe im Bezirke des 2. Ba taillons (Iserlohn) des 7. Westfälischen Landwehr-Regiments Nr. 56, der Desertions-Prozeß eröffnet worden, ist zu seiner Vernehmung Termin aus Dienstag, den 23. Juli 1872, Bormittags um 11 Uhr, im hiesigen Militairgerichtslokale, in der Jnsautcrie-Kaserne, anberaumt und wird derselbe dazu unter dem Verwarnen hierdurch vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens die Untersuchung geschloffen und er für einen Deserteur erklärt und zu einer Geldbuße von 50 bis zu 1000 Thalern verurtheilt werden wird. Düsseldorf, den 26. Februar 1872. Königlich Preutztsches Gericht der 14. Division. Auktion Künftigen Sonnabend, den 2. März 1872, Mittags 1 Uhr, sollen im Gasthose zum goldneu Stern hier 3 Pferde, zwei braune und ein schwarzes, sowie au demselben Tage von Nachmittags ^3 Uhr im Hofe des Hauses des Herrn Maurermeister Seeliger hier, Neugraben 715, verschiedene Wirthschastsgegenstände als: I Sopha, 1 Kommode mit Aussatz, 1 Wirthschastsschrank, 2 Bettstellen, 1 Wanduhr, 1 Hcckselschneidemaschine, drei vollständige Pferdegeschirre, verschiedene Ketten u. s. w. gerichtlich gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht Bautzen, am 28. Februar 1872. Dürisch. Weigel. Montag, den 18. März 1872, Viehmarkt in Bischofswerda. Telegraphische Korrespondenz. Carlsruhe, 28. Febr. (W. T. B.) Abgeordnetenkammer. Auf die Interpellation des Abg. Feder, betr. das Bundespreß- gesetz, antwortet der Staatsminister vr. I. Jolly, eine officielle Vor lage deS Gesetzes Seiten des Bundesraths sei noch nicht erfolgt. Die Regierung habe von dem Entwurf nur vertraulich Kenntniß genommen, könne somit keine Auskunft darüber geben. München, 28. Februar. (W T. B.) In heutiger Sitzung der Zweiten Kammer wurde der Antrag des vierten Ausschusses, die Einführung des obligatorischen Turnunterrichts abzu- lehnen, angenommen, ebenso derjenige des zweiten Ausschusses, daß die Kapitalrenten derkirchlichenPsründen künftig nicht zur Capital- rentensteuer, sondern zur Einkommensteuer herangezogen werden sollen. Ludwigshafen,' 28. Februar. (W. T. B.) Die General - Versammlung der pfälzischen Bahnen genehmigte einstimmig und ohne Debatte die Anträge des Verwaltungsrathes auf Annahme der Coneession zum Bau und Betriebe der Linie Landau-Rodalben- Zweibrücken mit Zweigbahn Biebermühle-Pirmasens; ferner die Er höhung des Bau- und Einrichtungscapitals der pfälzischen Ludwigs- bahn-Gesellschaft um den Maximalbetrag von 10 Millionen Thaler, endlich die Aufnahme eines PrioritätSanlehenS im Betrage von 3z Mill. Thaler Behufs Vermehrung deS FahrmaterialS der LudwigSbahn. Auf der Versammlung waren vertreten 184 Actionaire mit 3516 Actien und 571 Stimmen. Wie«, 27. Februar, Nachmitt. (Corr.-Bur.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses beantragten Abg. Waldert und Ge nossen die Einsetzung einer 15gliederigen Commission zur Berathung über die Stellung altkatholischer Gemeinden gegenüber den StaatSgrundgesetzen, sowie über deren vermögensrechtliche und anderweitige Beziehungen zu den daS Unfehlbarkeitsdogma anerkennen den katholischen Gemeinden und zur Staatsgewalt. Der Ausschuß hat eventuell die erforderlichen Gesetzentwürfe auszuarbeiten. Wit«, 28.Februar. (W. T.B.) Der VerfassungSauSschuß deS Abgeordnetenhauses setzte die Berathung über die Galizien zu gewährenden Zugeständnisse fort und gelangten die Bestimmungen des SubcomAs zur Annahme, daß der Landesgesetzgebung Galiziens von der Civilrechts - Gesetzgebung folgende Gegenstände übertragen werden könnten, womit sich die Regierung einverstanden erklärte: Die Gesetzgebung über Vormundschaften und Curatelen und daS in Vor- mundschaftS- und CuratelSsachen zu beobachtende Verfahren mit Vor behalt der JurisdictionSnorm für die Reichsgesetzgebung; die Behufs Anlegung der auf Grund der allgemeinen Grundbuchsordnung ein zurichtenden öffentlichen Bücher nothwendigen Gesetze; die Gesetzgebung über die Einführung von Friedensrichtern und Bagatellgerichten, dann über das Verfahren bei denselben mit Vorbehalt der Festsetzung ihres Wirkungskreises durch die Reichsgesetzgebung und innerhalb der ReichS- gesetzgebung über das Gebührenwesen. Desgleichen genehmigte der VersassungSausschuß, daß der galizischen Landesgesetzgebung die Gesetz gebung zustehen solle über die Grundzüge der Organistrung der im Lande bestehenden politischen Verwaltungsbehörden erster und zweiter Instanz, jedoch mit der Beschränkung, daß die Entscheidung in eigent lichen Regierungsgeschäftcn nur von der Regierung bestellten Organen zustehe. Der Reichsregierung soll jedoch Vorbehalten bleiben, im Falle durch gedachte Organistrung den Bedürfnissen deS Reiches nicht ge nügend Rechnung getragen würde, hierzu eigene Organe zu bestellen. — Hierauf gelangte der Antrag des SubeomittS zur Berathung, daß für die besondere Wahrnehmung der Interessen Les Königreichs Ga lizien und Lodomerien durch ein dem Lande Galizien angehöriges Mit glied deS Ministeriums gesorgt werden solle. Der Ministerpräsident erklärte, die Regierung stelle sich unter diesem Mitglied des Ministerium- einen Minister ohne Portefeuille vor,„ welcher bei allen Berathungen deS Ministerrathes stimmberechtigt wäre. Der Antrag des Freiherrn v. Tinti, daß die Kosten für diesen LandcSminister auS den galizischen Landesmitteln zu bestreiten seien, wurde abgelehnt, nachdem der Mi nisterpräsident sich entschieden gegen denselben ausgesprochen hatte. Hierauf wurde der Antrag des Subcomitö angenommen. Bern, 28. Februar. (W. T. B.) Bei der jetzt erfolgten zweiten Berathung wurde vom Nationalrathe der Beschluß deS Stände- ratheS angenommen, das Verbot der Errichtung neuer Klöster und der Wiederherstellung aufgehobener Klöster in die revidirte Bundesverfassung nicht aufzunehmen. Neapel, 28. Februar. (L-B) General Sherman hat um eine Audienz beim Könige nachgesucht; er dürfte Freitag von hier ab- reisen.. Die amerikanische Flotte wird nicht hierher kommen.