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Großenhainer Amtsblatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 71 Dienstag, den 21. Juni 1864 Um der Bürgerschaft Gelegenheit zu geben, unsern verehrten Herrn Bürgermeister bevor derselbe sein Amt niederlegt , noch einmal in ihrer Mitte zu sehen, haben die städtischen Kollegien beschlossen, ein Abfchiedsmahl zu veranstalten, welches Sonntag den 26. Juni Nachmittags 2 Uhr im Rathhaussaale stattsinden soll. Es werden daher alle Freunde und Verehrer des Herrn Bürgermeister Schickert aus Stadt und Umgegend hiermit eingeladen, ihre Theilnahme an diesem Abschiedsmahle bis spätestens -en 23. d. Mts. durch Zeichnung der Couverts auf der bei dem Rathskellerpachter Herrn Blochwitz aus liegenden Liste auszusprechen. Großenhain, den 20. Juni 1864. F. W. Röting. Im Auftrage. um den König von Preußen zu begrüßen, wel im Inlands antreten und unter Anderen die Städte > Freiberg, Siebenlehn, Nossen, Waldheim, Chem- Sachsen. Se. Majestät der König bat sich ; nitz, Ännaberg und Zwickau berühren. — Die am 18. Juni von Pillnitz nach Leipzig begeben, erste Kammer hat sich am 18. Juni mit Depu- - tationsberichtcn über Petitionen beschäftigt.^— cher auf seiner Reise nach Karlsbad Mittags in , Die zweite Kammer hat am 17. Juni die Leipzig eintreffen sollte. — Am 20. Juni wollte ; Specialberatbung über das Einnahmebudget fort- Se. Majestät der König eine mehrtägige Rundreise gesetzt. Das Königl. Ministerium des Innern hat die Errichtung eines o* Gewerbegerichts in Großenhain beschlossen, dessen Bezirk sich auf die Stadt Großenhain und das Dorf Naundorf zu erstrecken hat und dessen Competenz alle Gewerbe des Bezirks umfassen soll. Die Wahl der aus den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu ernennenden Beisitzer soll jedoch so vorgenommen werden, daß u) für Wollweberei, Spinnerei und Appretur, für Cigarrenfabrikation und Maschinenbau einer seits und d) für alle übrigen Gewerbe andererseits besondere Wahlen stattzusinden haben. Die Zahl der Beisitzer ist auf je 10 Arbeitgeber und Arbeitnehmer und 6 Stellvertreter in bei den Klaffen festgestellt und ist die eine Hälfte aus der Kategorie 8ub a, die andere aus der sub k zu wählen. Befähigt, zu wählen und gewählt zu werden, sind alle männlichen Personen, welche sich als selbstständige Gewerbtreibende während der letzten drei Jahre, oder als Arbeitnehmer während der letzten zwei Jahre hier wesentlich aufgehalten haben, falls sie 30 Jahre alt und nach den Vorschriften der hh 73, 74 der Städteordnung und des Gesetzes vom 7. December 1837 im Besitze des persönlichen Stimmrechtes sind resp. sein würden, wenn sie Bürger wären. Juristische Personen, welche ein Gewerbe treiben, haben durch ihre Vertreter Einen unter sich zur Ausübung des Wahlrechtes sofort anher anzuzeigen. Nachdem nun die für die Stadt Großenhain aufzustellende Wahlliste abgeschlossen ist, so wird dieß mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß diese Liste bis rum L8. Juli K. an Rathsexpeditionsstette zur Einsicht aller Betheiligten ausliegt und daß Reklamationen gegen die selbe innerhalb obiger Frist bei uns anzubringen sind. Der Stadtrath. Großenhain, den 13. Juni 1864 Schickert. Diejenigen Mannschaften des Feuerwachcorps, welche bei der o* am 10. d. Mts. stattgefundenen ersten Waffenübung abgehalten waren, zu erscheinen, haben sich nächste Mittwoche, den 22. Juni, Nachm. H6 Uhr mit Bajonnet- gewehr und Abzeichnung auf dem Bobersberge zum Rachexereiren einzusinden. Punkt 6 Uhr wird verlesen. Das Commando des Feuerwachcorps. Großenhain, den 20. Ium 1864. F. Thiergen.