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W«. LS4 Donnerstag, den 8. Juni L8VO Kreisblatt für den Kreis-Directions-KeM Laichen. Amlsküüt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Rauhen, Schirgiswalda, Rönigswartha, Weißenberg, Herrnhut, Mritz und Rernstadt. «eöarteur ««» vulrgcr: G. M. Monse i» Kautzes. <>M>> IM »-II..I...I. I, - -..I .1.» „ B e k a n n 1 m a ch u n tz. Untersiegelung der Formulare zu Post-Ablieferungsscheinen. Vom 1. Juni d. I. ab soll eine Unterfiegelung, bezw. Unterstempelung der Formulare zu Post-Ablieferungsscheinen über Sendungen mit Krthdeclarativn und über recommandirte Sendungen, soweit dieselben an Privatpersonen, Korporationen u. s. w. gerichtet sind, allgemein nicht mehr in Anspruch genommen werden. Bei Sendungen der gedachten Art genügt daher zur Quittungsleistung von jenem Termine ab die bloße Unter schrift des Adressaten unter dem Post-Ablieserungsscheine auch in den Fällen, in welchen die betreffende Sendung ans Grund des vollzogenen Post-Ab- siefenmgsscheines von der Post abgeholt wird. Bezüglich der Sendungen mit Werthsdeclaration und der recommandirten Sendungen an Bundes- oder Staatsbehörden und an die Cassen solcher Behörden wird die Untersiegelung der Formulare zu den Post-Ablieferungsscheinen, wo solche bisher bestanden hat, in dem gegenwärtigen Umsange beibehalten. Dagegen bedarf es der Unterfiegelung nicht bei solchen Sendungen, welch« nicht an die Adresse einer Behörde, z. B. an das Landraths-Amt in (oder auch an den Landrath in öd.), an die Staatsanwaltschaft in öl. (oder auch an den Staatsanwalt in öd.), an die Kreis-Steuer-Cässe in öd. u. s. w., sondern an die Person des Repräsentanten der Behörde, z. B. an den Landrath ld. in öd,, an den Staatsanwalt öd. in öd., an den Rendanten der Kreis-Steuer-Casse öd. in öd. u. s. w. oder überhaupt an einzelne Beamte gerichtet sind. Berlin, den 28. Mai 1870. General-Postamt. Stephan. Bctann t in achun g. Die Liste der bei den Landtagswahlen stimmberechtigten Bewohner hiesiger Stadt wird im Laufe des Monats Juni einer Revision Merworfen werden. Indem wir darauf hierdurch aufmerksam machen, bemerken wir, daß jeder Bctheiligte von dieser Liste Einsicht ver sengen kann und daß Einsprüche gegen deren Inhalt bei Verlust derselben bis zum Ende des siebenten Tages nach dem Abdrucke des Wahl- eusschreibens in der Leipziger Zeitung angebracht sein müssen. Bautzen, den 1. Juni 1870. DerStadtrath. Löhr, Brgrmstr. Es ist wiederholt darauf hinzuweiscn, daß das Tödtcn oder Einfangen der Vögel, ingleichcn das Zerstören der Nester und AuSnehmen irr Eier und Jungen lediglich den nach dem Gesetze, die Ausübung der Jagd betreffend, vom 1. Dccember 1864 Berechtigten mit den dort angegebenen Beschränkungen zusteht. Insbesondere ist auch bei Plantagen das Tödtcn der Vögel nicht gestattet und die Abwehr durch Gebrauch des Schießgewehrs von ter Erlaubniß des Gerichtsamts bedingt. Es ergeht daher an die Herren Friedensrichter, Gutsherren, Geistlichen, Lehrer, Ortsgcrichtspcrsoncn, Gemeindebeamte sowie an Alle, milche Sinn für öffentliche Ordnung haben, nochmals die Aufforderung, den Nachstellungen der Vögel durch Erwachsene sowohl, als Kinder überall entgegen zu treten und geeigneten Falls durch die nächsten Polizeiorgane Zuwiderhandlungen anher zur Anzeige bringen zu lassen. Königliches Gerichtsamt Königswartha, den 31. Mai 1870. Wacker. Wegen der Freitag und' Sonnabend, den 3. und 4. nächsten Monats, stattfindcnden Reinigung der Localitäten des unterzeichneten Herichtsamts können an diesen Tagen nur dringende Geschäfte expedirt werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Weißenberg, den 30. Mai 1870. Königliches Gerichtsamt daselbst. In Stellvertretung: Marche, Assessor. Telegraphische Nachrichten. Schilieri«, 31. Mai, Borm. (W. T. B.) Das Regierungs blatt veröffentlicht die Verordnung betr. die Ausgabe einer Mill. Wer in unverzinslichen Nentenei-Cassenscheinen zu 10, 25 und 50 Thalern und die Einziehung der kürzlich ausgegebenen Entenei-Anweisungen. Wien, 31. Mai, Vorm. (W. T. B.) Die heutigen Morgen- blätter veröffentlichen einen Aufruf des Comitös der deutschen isortschrittspartei in Wien an die Wähler zum nieder- Amichischen Landtage, welcher sich für ein friedliches und frei- mtliches Zusammenwirken aller Nationalitäten ausspricht. Bern, 31. Mai, Nachmittags. (W. T. B.) Italienische Flüchtlinge bildeten in Lugano eine Bande und überschritten der Nähe des Comer See's die italienische Grenze. Die italienische Regierung schickte ihnen zwei Bataillone entgegen. Der Bundesrath ordnete die Internirung der in der Schweiz zurückgebliebenen Flüchtlinge sowie eine scharfe Ueberwachung der Grenze an. Paris, 30. Mai, Abends. (W.T.B.) Gesetzgebender Körper. Die Regierung legt einen Gesetzentwurf vor, nach welchem die Wahl der Maires und ihrer Adjuncten im Schooße der Municipalräthe vorgenommen werden muß. Ferry bringt einige Bemerkungen über die Blatternseuche vor, welche sich neuer dings in Paris ausbreite. Dieselben bieten keinen Anlaß zu weiteren Debatten. Die nächste Sitzung ist für Donnerstag fest gesetzt. Der Herzog von Gramm ont ist heute Abends nach Paris zurückgekehrt.