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des Großen Kurtürsten vor den Toren der polnischen Hauptstadt eine gewisse historische Begründung fände. Und am allerwenigsten würden es die Engländer dulden, wenn deutsche Ossiziere zwischen den Küstenbefestigungen bei Dover oder in der Nähe der Verteidigungswerke in der Themsemündung strategischen Terrainstudien obliegen wogten. Gestatten sie doch nicht einmal harmlosen Zivi listen einen längeren Aufenthalt in Gibraltar, sondern halten streng darauf, daß allabendlich beim Einbruch der Dunkelheit, alle Fremden, die nicht einen ausdrücklichen, von dem Kommandanten unterzeichneten Erlaubnisschein zum Bleiben besitzen, unweigerlich den Platz verlassen. Wir Deut che dagegen können uns anscheinend zu einer entschlossenen Ablehnung zudringlicher ausländiger Besucher nicht aufraffcn. Wir sind zu höslich dazu. Uns fehlt ein gesunder nationaler Egoismus — der einzige, der berechtigt ist —, der in allen Fragen der Sicherung und Förderung unseres Volkes und Vaterlandes nur den eigenen nationalen Vorteil im Auge behält. An diesem Mangel an nationalem Egoismus krankt bei uns Volk, Staat und Politik. Er hat uns veranlagt, den Japanern, Türken und Chinesen Armeen zu instruieren und ihre Offiziere auszubilden und lieh uns das Aus beuten der günstigen Gelegenheit des Burenkrieges und der ostasiatischen Verwickelungen versäumen. Er hat es auch fertig gebracht, bah wir den Ausländern, Skandina viern, Oslasiaten, Russen und Amerikanern, Einblick ge währten in unsere Fabriken und Werkstätten und ihnen dadurch, sowie durch den ungehinderten Zutritt zu unseren Schulen und Hochschulen selbst die Handhabe geboten haben, den deutschen Jndustrieerzeugnissen auf dem Welt märkte eine wachsende Konkurrenz entgegenzusetzen. Er ist auch heute wieder die Ursache, daß wir in merwürdigcr Vertrauensseligkeit und Höflichkeit den wißbegierigen briti schen Kriegsakademikern strategische Terrainstudien im Ge lände unserer wichtigsten Festung gestatten. Nach englischer Auffassung ist alles Land der Erde, das nicht die britische Flagge trägt, vogelfrei, und man betrachtet es daher als selbstverständlich, daß, wie die Küsten von Jütland und Dänemark der britischen Flotte für Manöverzwecke, so auch auf deutschem Boden das Gelände der Schlachtfelder für strategische Studienfahrten britischer Kricgsakademiker zur Versagung stände. Wir dagegen sind der Meinung, unser Vaterland und be sonders das Gelände unserer Grenzfestungcn ist kein Panoptikum, in dem wir allerhano Ausländer, Chinesen, Japaner, Engländer, Türken und Amerikaner, herum- spazieren und alles auskundschaften lassen. folgendes aus: Infolge des ungeheuren Wachstums der Vevölkerungszahl seit Mitte der siebziger Jahrs wurde eine so starke Bautätigkeit nötig, daß einerseits die Archi tekten nicht genügend Zeit für so viele Bauten hatten und so vieles Leuten ohne technische und künstlerische Aus bildung überlassen mußten, andererseits aber die Behörden nur gerade das Technische bewältigen konnten, ohne auch dabei das Künstlerische zu prüfen. So entstand eine Massenproduktion, bei der die Produzenten nur soviel Interesse hatten als es die Bezahlung anging, und die alle Stile wieder aufleben ließ, soweit diese Bauten eben Anrecht aus dieses Wort haben. Zuerst traten die Er scheinungen natürlich in den Städten auf. Seitdem aber die Verkehrsverhältnisse besser geworden, seitdem die Sitte, außer der Stadt- noch eine Landwohnung zu besitzen all gemeiner geworden, seitdem wird auch durch Nachahmung dieser nicht vorbildlichen städtischen Gebäude das Dorf- und Landschaftsdild verunziert. Da aber gerade dies es ist, das den Fremden heranzieht, so sind die Bewohner des Landes gezwungen, zur Erhaltung und Hebung des Fremdenverkehrs dagegen aufzutreten. Aber auch eine soziale Pslicht wird dabei erfüllt, denn sicher tragen ge sunde, zweckmäßige und billige Wohnungen zur Erhaltung des sozialen Friedens bei. Wir müssen deshalb an das altüberlieferte Gute anknüpsen, ohne zu kopieren, denn Lebensverhältnisse und-Bedürfnisse sind andere geworden. Der Heimatschuß, der von Behörden lebhaft unterstützt wird, betrachtet es nun als seine Ausgabe, den Geschmack, der durch diese geschmacklosen Gebäude schon verdorben, durch Vorführung von Beispiel und Gegenbeispiel, zu heben und den Widerstand gewisser Lieferanten, soweit er unbe- kkchtigt, zu beseitigen. Wie ohne Rücksicht auf das Ein kommen der Aerzte alle Mittel moderner Hygiene ange wendet werden, so ist es auch berechtigt, ohne Rücksicht auf Pappe- und Zementlieferanten aus ästhetischen Gründen gegen slache Dächer und Kunststeine aller Art energisch auszutreten. Zum Schloß erwähnte der Redner noch das Gesetz gegen Verunstaltung von Stadt und Land, das außer Sachsen noch Bayern, Vaden, Hessen und Preußen besitzt. Hieran schloß sich die Vorführung von etwa 80 Lichtbildern in 5 Gruppen, von denen die zwei ersten Bauten zeigten, wie sie einst waren und jetzt sind. Zur 3. Gruppe gehörten Beispiele und Gegenbeispiele ver schiedener Art (Schulen, Rathäuser, Pfarrhäuser, Gasthöfe, geschlossene Häuserreihen, Forsthäuser, Dorsbilder und Ein friedigungen), während die letzten zwei Gruppen Verun zierungen durch Reklame und einige Bilder aus dem Wirken des sächsischen Heimatschußes boten. Nach kurzer Debatte schloß Herr Amtshauptmann die Versammlung mit dem Wunsche, daß sich die segensreichen Erfolge bald inr hiesigen Bezirke sühlbar machen möchten. — Das gestrige herrliche Sonntagswettcr, das nur am Spätnachmittage durch ein kurzes Gewitter mit heftigem Regenguß unterbrochen wurde, hatte zum Jahrmarkt ein großes Publikum in die Stadt gelockt, so daß das Geschäft für alle Teile sicher ein befriedigendes gewesen ist. Britische Studienfahrten nach den Schlachtfeldern vor Metz. Wie das Wolfssche Telegraphenbureau in diesen Tagen aus Metz zu berichten wußte, werden gegen Ende April etwa 60 englische Offiziere und Schüler der britischen Kriegsakademie die auf deutschem Boden befindlichen Schlachtfelder des Krieges von 1870/71, also die Gegenden bei Weißenburg, Wörth, Spichern und um Metz, zum Zwecke strategischer Studien im Gelände besuchen. Die deutschen Militärbehörden hätten bereits ihre Genehmigung erteilt und für die Besichtigung der Schlachtfelder vor Metz den englischen Besuchern einen deutschen Stabsoffizier als Führer zur Verfügung gestellt. So anerkennenswert das rege Interesse der britischen Marsjünger für die Stätten der kriegerischen Ereignisse von 1870/71 ist und so schmeichelhaft es auch für uns sein mag, daß fremdländische Kriegsakademiker die Stätten deutschen Wasfenruhmes kennen zu lernen suchen, so er- . heben sich doch gegenüber der Zulassung derartiger Studien reisen fremdländischer Offiziere auf deutschem Boden und noch dazu im Vorterrain unseres wichtigsten Waffenplatzes an der Weltgrenze ernste Bedenken, zumal sich doch zweifellos das Interesse der britischen Kriegsakademikcr nicht bloß auf das in den 38 Jahren seit den Tagen von Mars-Ia-Tour und Gravelotte zum Teil starkveränderte Landschaftsdild beschränken, sondern in erster Linie auf die militärischen Einrichtungen und Verteidigungsvorkehrungen der Festung Metz erstrecken werden. Bekanntlich befinden sich die Schlachtfelder der drei denkwürdigen Augusttage innerhalb, beziehungsweise un mittelbar vor dem Verteidigungsgürtel von Forts und Batterien, mit dem die deutsche Heeresleitung Metz um geben hat. Nun bildet die Geheimhaltung der Lage und der Einrichtungen dieser einzelnen Verteidigungswerke eine Grundbedingung und Voraussetzung für die erfolgreiche Sicherung des Platzes. Jeder fach- und sachkundige Militär wild sich aber bei einer Besichtigung der ehe maligen Schlachtfelder über die heutigen deutschen Defensio- vorkehrungen und namentlich über die Bodenbeschasfenheit zwischen den einzelnen Befestigungswerken, etwaigeTerrain- falten und Einschnitte, Entfernungen usw. leicht orientieren können. Es ist daher nicht recht begreislich, warum man deutscherseits diesen englischen Besuch nicht zu verhindern gewußt hat, etwa unter dem Hinweis, daß Metz Festung sei und daher eine eingehende Besichtigung der unmittel baren Umgebung dieses Wasfenplatzes nicht gestattet werden könne. Den Franzosen würde es nicht im Traume einfallen, einigen Dutzenden deutscher Kriegsakademiker die Besichti gung der Schlachtfelder vor Paris oder der Umgebung von Betfo«, Nancy oder anderer Grenzplätze zu gestatten. Ebensowenig würden sich die Russen dazu bereit finden, deutschen Offizieren strategische Terrainstudien in der Um gebung von Warschau zu erlauben, wenn auch ein solches Ansinnen mit dem Hinweis auf die dreitägige Schlacht Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Am vergangenen Sonnabend wurde die Ausstellung für heimische Kunst und Bauweise durch den Vortrag des Herrn Vaurat Bähr abgeschlossen, dem eine kurze Ansprache des Herrn Amtshauptmann l)r. Mehnert vorausging. Vor fast 200 Zuhörern führte hierauf der Redner in einem halbstündigen Vortrag etwa Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Sjadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land-- und hauswlrtfchaftllcher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. VeranlnwrUicher Redakteur: Paul Jehnr. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Inserate werden mit I> Pfg., solche aus unserer Anitshauptmaimschast mit 12 Pfg. die Spaltzelle oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierteJnserate mit entsprechendem Auf- ichlng. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Preis vierteljährlich 1M. 85 Pfg-, zweimonatlich 81 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan- ljtalten, Postboten, sowie insereAusträger nehmen Bestellungen an. ,«oiß<rttz.Zrltung' «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- VenDbenden ansgegeben. Nr. 44. Dienstag, den 20. April 1909. 75. Jahrgang. 7 3»?^ -1 -n. - s l Mit Rücksicht auf die in letzter" Zelt im amtshauptmannschaftlichen Bezirke wieder holt vorgekommenen Waldbrände wird das Zigarren-, Zigarettenrauchen und das Rauchen aus offenen Pfeifen in Waldungen außerhalb der Fahrstraßen verboten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht andere strafgesetzliche Bestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafen bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haslstrafe geahndet. Dabei wird gleichzeitig darauf hingewiesen, daß neuerdings unter der Bezeichnung „Kolorit", „Blitzkonserve mit Heizpatrone" und dergl. vielfach Konserven in Gebrauch kommen, deren Inhalt durch eine an der Büchse angebrachte Vorrichtung ohne weiteres auch im Freien mittels Trockenspiritus und ähnlichen Brennmitteln heißgemacht werden kann. Derartige Vorrichtungen an Konservenbüchsen sind aber äußerst feuergefährlich, so daß bei ihrer Anwendung in Wäldern größte Vorsicht am Platze ist. Welter wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit der noch gültigen Be stimmung in Kapital lll § 20 der Dorsfeuerordnung vom 18. Februar 1775 die Ein wohner der nächstgrlegenen Ortschaften bei Waldbränden zur Hilfeleistung und zwar unter Mitbringung von hierzu geeigneten Instrumenten als Beilen, Arten, Rodehacken, Schaufeln und dergl verpflichtet sind. Etwaige Hilfeverweigerung würde Bestrafung nach 88 360,10 und 368,8 des Reichsstrafgesetzbuchs nach sich ziehen. Andererseits hat derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand oder einen Brand an Feldfrüchten herbeiführt, nach 8 309 des Reichsslrafgesetzbuchs Gefängnis strafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 900 M. zu gewärtigen. Wer an ge fährlichen Stellen in Wäldern oder Heiden Feuer anzündet, wird gemäß 8 368, 6 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 M oder Hast bis zu 14 Tagen belegt. Schließlich nimmt die Königliche Amtshauptmannschaft Veranlassung, wiederholt auf ihre Bekanntmachung vom 6. Juli 1904 hinzuweisen, wonach bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 60 M oder Hasiltrafen bis zu 14 Tagen Zündhölzer in Haushal tungen stets so aufzubewahren sind, daß Kinder nicht dazu gelangen können, und daß an Kinder unter 12 Jahren Zündhölzer nicht verkauft noch sonst abgegeben werden dürfen. 773öS. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 16. April 1909. Der auf den Namen Meta Olga Geißler, jetzt verehel. in Mügeln bei Pirna eingetragene ideelle H72 Anteil an dem im Grundbuche für Wilmsdorf Blatt 125 verlautbarten Kohlenbergbaurechte soll am 2. Fuot 1809, vormittags >/4tt vdr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Einsicht der Mitteilungen des Erundbuchamts, sowie der übrigen das Koylen- bergbaurecht betreffenden Nachweisungen ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Kohlenbergbaurechtsanteile sind, soweit sie zur zeit der Eintragung des am 27. März 1909 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Dippoldiswalde, den 16. April 1909. Königliches Amtsgericht.