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^trsLrwtj^«WockmtägLbmd»H^vülhrfürdeü /V0 andern: Lag. «ret» vierteljährlich L Mk. 2b Psg. «/fs M.W» zweimonatlich 1Ml.50Psg.u. emmonatlich75Psg. VN- Tageblatt Amtsblatt für die königlichen and städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. verantwortlich« Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. 58. Jahrgang. Sonntag, ven 11. Juni. Inserate werden bi» Vormittag 11 llyr . angenommen. Preis sirr die Svaltzeile 1S Pfg. ! Außerhalb bei LandgerichtSbezirkS 1b Psg. sj M.V W Wegesperrung. Wegen Ausbringung von Massenschutt wird die Dorfstraße in Colmnitz oberhalb des GasthofeS „zum Kukuk" nach dem Bahnhose Klingenberg-Colmnitz zu vom 15. bis Mit 83. dfs. Mts. für den Fährverkehr gesperrt und der letztere auf die obere Bahnhofstraße verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. » Freiberg, am 9. Juni 1899. Königliche Amtshauptmaunfchaft. Nr 8t»1»»rt. Zulassung des Röpert'schen Pappolein-Klevedachs als Ersatz harter Bedachung. DaS Königliche Ministerium des Innern hat auf Grund sachverständiger Prüfung und Begutachtung ausnahmsweise genehmigt, daß das von der Dessauer Dachpappen- und Theer- .produktensabrik von Julius Röpert, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hergestellte dreifache imprägnirte Pappolein-Klebedach mit aufgepreßter Sand- und Kiesschicht, D. R. Gebrauchsmuster No. 58478, welches bereits laut Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums vom 21. Mai 1897 als Ersatz sür harte Bedachung zugelassen worden ist, der Holzcementbedachung in bau polizeilicher Hinsicht gleichgestellt werde. Freiberg, den 8. Juni 1899. Der Stadtrath. Nr. 8vUro«C«r. Wbr. Stangen- «nd Brennholz-Versteigerung im Hospital- und Freibcrger'schen Walde. In der Schankwirthschaft «Fernestechen" sollen Donnerstag, den 15. Juni dieses Jahres, von früh S Uhr an: 72,10 Hundert fichtene Neisstangen von 1/7 am Unterstärke v 342 Stück „ Derbstangen „ 8/15 „ „ l Abthl. 1, 4— 18 d. 217 rm w. Scheite, Rollen und Zacken > Hosp.-Wald. u. 7 „ „ Stöcke 15—20 d.Freib. Waldes 89 „ „ Reisig 1 unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Freiberg, den 8. Juni 1899. Der Stadtrath. Nr. 8«Nro»Uer. Fhrg. Kirscheuverpachtuug. Die diesjährigen Kirschennutzungen an der Annaberger-, Brander-, Olbern hauer-, Chemnitzer- und Kasernenstraße, sowie an dem Zuger- bez. Stollnhausweg in Freiberger Flur sollen Sonnabend, den 17. Juni d. I. Vormittags 11 Uhr im Stadtbauamte, Stadthaus, H. Obergeschoß, im Wege des Meistgebots und gegen sofortige Baarzahlung, sowie unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Die Auswahl unter den Bietern, sowie die Zurückweisung aller Gebote bleibt ausdrücklich Vorbehalten. ' Freiberg, am 9. Juni 1899. Der Stadtrath. Nr 8vI»r»«Uvr. Lt Die unentgeltliche« öffentlichen Impfungen betreffend. Die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen beginnen sür den hiesigen Stadtbezirk Mittwoch, den 14. Juni dieses Jahres und werden tu den Monaten Juni und Juli jede Mittwoch Nachmittags von 8—4 Uhr, die Revision der Geimpften dagegen Vormittags von 11—^12 Uhr im Kaufhause (1. Stockwerk) stattfinden. Jmpfpflichtig sind im Jahre 1899 außer den in § 1 Ziffer 1 des Reichsimpfgesetzes oom 8. April 1874 näher bezeichneten Zöglingen öffentlicher Lehranstalten, wegen deren Wieder impfung noch besondere Termine werden anberaumt werden, u. alle im Jahre 1898 geborenen Kinder und d. die in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Erstimpfung noch nicht oder ohne Erfolg genügt haben, oder der Jmpfrevision entzogen geblieben sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben. Wir fordern alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt auf, mit ihren impf-' pflichtigen Kindern beziehentlich Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behufs Vornahme der Erst impfung und ihrer Controle zu erscheinen, ober spätestens in Denselben, wenn dies nicht schon an Nathsstelle (Rathhaus, Polizeimeldeamt) geschehen, -ie außerhalb Ver öffentliche» Impftermine ausgestellten Impfscheine ober Jmpfbefreiungszeugnisse ver Jmpf- behörve vorznlegen. Für jedes zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesenden Listeuführer ein Zettel mit vollständigem Namen, Geburtszeit und Geburtsort des Impflings, sowie Namen Stand und Wohnnng des Vaters — bei außerehelichen Kindern der Mutter, des Pflegevaters oder Vormundes — zu übergeben. Hierbei wird noch daraus hingewiesen, daß nach 14 des Neichsimpfgesetzcs von: 8. April 1874 Eltern, Pflegecltern und Vormünder, welche — für den Fall, daß sie ihre impfpflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen nicht zu den öffentlichen Terminen bringen — den ihnen deshalb obliegenden Nachweis, daß die Impfung erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, der Jmpsbehöroe gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe bis zu 20 Mark, sowie daß diejenigen, deren Kinder bez. Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen sind. Gleichzeitig geben wir die Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge unter T zur strengsten Nachachtung hiermit bekannt. Freiberg, am 2. Juni 1899. Lie Stadtpolizeibehörve. Last»«. Zrnr. Verhaltungsvorschrifte» Mr die Angehörige« der Impflinge. 8 L AuS einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, DiphtheritiS, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termiue nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 8 » Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung der Impflinge die wichtigste Pflicht 8 Wenn das tägliche Baden des Impflings nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht. 8«. Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert. 8 «. * Bei günstigem Wetter darf dasselbe ins Freie gebracht werden. Man vermeide im Hoch sommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. 8 Die Impfstellen sind mit größter Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Be schmutzung zu bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit sem, damit sie nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. 8 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage an kleine Bläschen, welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einein rothcn Entzüudungshofe umgebenen Schutzpocken entwickeln. Dieselben enthalten «ine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu einem Schorse einzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen von selbst absällt. Die Enmahme der Lymphe zum Zwecke der weiteren Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keipen Nachtheil. Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 8 ». Bei regelmäßigem Verlaufe der Jmpfpocken ist ein Verband überflüssig; falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchten oder noch besser mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinewandläppchen. Bei jeder erheblichen nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen. 8 L« An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur Nach schau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage den Impfschein. Der letztere ist sorgfältig zu verwahre». 8 n Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht, G 1), nicht in daS Jmpslokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Terminstage dem Jmpsarzte anzu- Kontursverfahre«. Uebcr das Vermögen des Restaurateurs FrieVrich Ernst Julius Otto in Freiberg, Besitzers des Restaurants „zur Gerichtsschänke", wird heute, am 9. Juni 1899, Nachmittags */«2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Leonhardt in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. Juli 1899 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Vera alters, sowie über die Bestellung eines GläubigerausschnsseS und eintretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 3«. Juni 1899, Vormittags 9r/z Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 21. Juli 1899, Vormittags 9 /2 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer No. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegcben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab folgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 27. Juni 1899 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. L. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: In Stellvertretung: 11/99 No. 2. Exp. v. Prot. Auktion Montag, den 12. Juni 1899 Nachm. 3 Uhr werden im amtsgerichtlichen Auctionslocale 2 große Waarenschränke mit Aufsatz und GlaSthüren unwiderruflich versteigert. Weiter soll noch verschied. Möbel versteigert werden. Freiberg, den 10. Juni 1899. Sekr Al»»vr«1»vrx«r, G.-B. Kotz-Iersteigerung auf Lößnitzer Staatsforftrevier. In der Ulbricht scheu Restauration in Riederlangenau sollen Montag, den 19. Juni 1899 von Vormittags /»IO Uhr an, nachstehende lVatL- u. »rouuL»I-«r, als: 19 h. Stämme, 41 h. u. 240 w. Klötzer, 205 w. Derb- u. 3390 w. Reisslängen, 0,5 rm w. Nutzscheitc, 2 rm h. u. 31 rm w. Brennscheitc, 6,5 rm h. u. 104 rw w. Brennknuppel, 4 ian h. u. 470 rm w. Aeste, 7 rm h. u. 709rm w. Brenurcisig u. 451 mn Stöcke, sowie Mittwoch, den 21. Juni 1899 in der Lchneiderscheu Restauration in Kleinwaltersdorf von Bor-