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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19000907016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900090701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900090701
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-09
- Tag 1900-09-07
-
Monat
1900-09
-
Jahr
1900
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Erobere Schriften laut unserem Preis« verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. Extra-Btilaaen (gefalzt), nur mit der Morgen.Ausgabe, ohne Postbesörderuuz X 60.—, mit Postbeförderung 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittags 10 Uhr. Margen-AuSgabe: Nachmittags 4Uhr. Bei den Filialen und Annahmestelle» je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Srpestttoa zu richten. Druck und Verlag vou E. Polz iu Leipzig 455. Freitag den 7. September 1900. 94. Jahrgang. Anarchismus und Strafrecht. Es war zu erwarten, daß die Frevelthat Bresci's bei allen gebildeten Nationen von Neuem die Frage in den Vorder grund drängen werde: Wie ist der Gefahr des Anarchismus zu steuern? Was muß geschehen, um dem unheilvollen Treiben einer verblendeten Rotte Einhalt zu thun? Als im Jahre 1898 der anarchistische Mord an der Kaiserin von Oesterreich alle Ge mächer erschütterte, da war es ein deutscher Kriminalist, der Bonner Professor Seuffert, der aus diesem Anlaß zu einer Reihe strafrechtlicher und strafpolitischcr Fragen Stellung nahm, die mit der Gefahr des Anarchismus in Zusammenhang stehen. Die betreffenden Abhandlungen sind mittlerweile gesammelt erschienen *) und Seuffert hat wohl nicht geahnt, daß seine Schrift sobald wieder actuelles Interesse bekommen sollte. Wir stimmen nicht mit allen Ausführungen des Bonner Gelehrten überein, aber es ist doch von hohem Interesse, in einer so schwer wiegenden Frage das Urtheil eines Mannes kennen zu lernen, der in seinem criminalistischen Berufe vielfach mit den Ele menten in Berührung gekommen ist, deren Unschädlichmachung die Aufgabe der Zukunft ist. Dem Verlangen nach Verschärfung der Straf mittel steht Seuffert nicht sympathisch gegenüber. Er meint, daß z. B. durch die Wiedereinführung der Prügelstrafe wir das Niveau des Empfindens in weiten Kreisen des Publicums zur Härte, zur Rauheit und schließlich zur Rohheit herabdrllcken würden. Er meint überhaupt, daß durch eine schärfere Anziehung des Strafhebels keine Besse rung geschaffen werde, da die Quellen des Anarchismus, die Ver armung, die Noth und Unzufriedenheit weiter Bevölkerungs schichten, dadurch nicht verstopft würden. Eine Socialpolitik, sagt er dagegen, wie sie die Botschaft Kaiser Wilhelm's I. ein geleitet hat; damit im Zusammenhang eine genossenschaftlich geordnete Nothhilfe; Einrichtungen der großen Fabrikunter nehmungen, wie sie neuestens von einsichtsvollen und wohlwollen den Fabrikherren getroffen wurden; eine verständige Agrar politik, die namentlich auf eine maßvolle Rückbildung dec so ver- hängnißvollen Latifundienwirthschaft Bedacht nimmt; eine Ge werbepolitik, welche bei der Fürsorge für die Arbeitnehmer stets im Auge behält, daß es diesen nur gut gehen kann, wenn auch die Arbeitgeber sich Wohlbefinden; bei der Erziehung und Unter weisung der Jugend die Sorge dafür, daß Ideale in die Seele ausgenommen und vor Allem die Nächstenliebe und der Gehor sam als Eharaktereigenschaftcn ausgeprägt werden; eine Rechts pflege, die den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze nichi äußerlich und schablonenhaft befolgt, sondern die Verschiedenheit der Menschen, die Verhältnisse, in die sie gestellt, die Umstände, unter denen sie handeln, beachtet, also eine in den Grenzen des Rechts sorgsam abwägende Rechtspflege; man kann zusammen fassen: eine verständige und gerechte Politik in allen Zweigen des öffentlichen Lebens wird zwar langsam, aber sicher die Quellen der unheimlichen socialen Epidemie abgraben, welche die Nachbarländer überzieht und auch uns bedroht. Die Keime des Anarchismus sind nach Seuffert hauptsächlich in dem Elend breiter Schichten der Bevölkerung und in der Miß- wirthschaft mancher Staaten zu suchen. Da der geschichtliche Staat das Elend nicht zu bannen vermag, so muß es ohne Staat, ohne Herrscher versucht werden, sagt man. Unter dem Einflüsse namentlich der aus Rußland entflohenen Nihilisten Bakunin und Netschajew hat der Anarchismus in Europa und Amerika die Gewalttaktik des Nihilismus, die Propaganda der That, zu seinem Programm gemacht. Die Prcvocationen des Nihilismus sind in das Programm des actionsbereiten Anarchismus aus genommen worden. Das Attentat wird empfohlen, nicht wegen des nächsten Erfolges, sondern zum Zwecke der Propaganda, weil dadurch die indifferenten Massen auf die neue Lehre aufmerksam werden und sie discutiren. „Sind die Menschen erst einmal so weit, so ist es nicht schwer, viele von ihnen zu gewinnen." Die Verfechter, die Propheten dieser neuen Lehre, die Bombe und Revolver, Dolch und Gift zur Rettung der Menschheit empfehlen, müssen, dies betont auch Seuffert energisch, von weiterer Lehre abgehalten werden. „Im Irrenhause, wenn erbliche Belastung, verkehrte Erziehung, schlechtes Beispiel, Ver führung, verbrecherische Gewöhnung zu einer krankhaften Störung der Geistesthätigkeit geführt Haven, welche die Bestimm barkeit durch Normen ausschließt. Im Zuchthause, wo solche Bestimmbarkeit nicht fehlte und nicht fehlt. Das Publicum muß von der Befolgung der Gewaltlehre durch die Strafbehandlung der Lehrer und Beispielgeber abgeschreckt werden. Die ultima ratio des innerstaatlichen Lebens, die staatliche Strafe, muß mit nachdrücklichem Ernste ihres Amtes walten." Seuffert läßt dann die sämmtlichen Strafgesetze, welche in Frankreich, Belgien, England, Oesterreich, Schweiz, Spanien, Italien und Deutschland erlassen worden sind, um der anarchi stischen Gefahr zu begegnen, Revue passiven, Gesetze, welche in »er Hauptsache als „Sprengstoffgesetze" bezeichnet werden können. Seuffert komint zu dem Resultate, daß namentlich in Deutsch land das bestehende Strafrecht in einer Reihe von Bestimmungen die Unterlage für eine scharfe Bekämpfung des Anarchismus bietet. Eine weise Strategie, sagt er, scheint es zu heischen, daß man die Gegner nicht wieder zusammenkommen und sich Ver bünden läßt. Das thut man, wenn man gleichzeitig und mit den gleichen Mitteln den Kampf gegen sic unternimmt. Er will, daß bei gesetzgeberischen Maßregeln ein Unterschied zwischen Anarchismus unv Socialdemokratie gemacht werde. „Beschränkt man den Kampf gegen den Anarchismus auf den Kampf gegen die anarchistische Gewaltthat, gegen die Verbreitung derselben und gegen die Verbündung derselben, schließt man durch eine angemessene Fassung der Strafbestimmungen die Versuchung aus, diese auch gegen andere, als lästig empfundene oder unbe quem gewordene Bestrebungen in Anwendung zu bringen: so könnte die Socialdemokratie bei ihrer grund sätzlichen Absage vom gewaltthätigen Anar chismus einem Gesetze gegen den Anarchismus zustimmenoderdochdasselbeohneWiderspruch lassen." Als Mängel unserer bestehenden Strafgesetzgebung hebt Seuffert hervor, daß der Versuch grundsätzlich milder behandelt wird, als die Vollendung, desgleichen die Hilfeleistung gegen über der Thäterschaft, daß bei den gemeingefährlichen Ver brechen, bei dem Raube u. s. w., die Verhängung der schärfsten Strafe vom Eintritte eine» gewissen Erfolge- abhängig ist, daß ") Anarchismus und Strafrecht. Von Prof. vr. Hermann Seuffert. Berlin, Verlag von Otto Liebmanw die Aufforderung zu Mord, Raub und gemeingefährlichen Ver brechen, desgleichen die Anpreisung und Verherrlichung solcher Verbrechen, das Dingen und Erbieten zu denselben, ungenügend mit Strafe bedroht ist und daß die Vorbereitung von Mord, Raub und gemeingefährlichen Verbrechen, die Verab redung zu solchen und die Eingehung von Verbindungen zur Ver übung derselben grundsätzlich straflos bleibt. Auch die Zu rückhaltung des deutschen Strafrechts in Bezug auf die Ver folgung von Auslandsverbrechen tadelt er. Sehr richtig sagt Seuffert, daß die mildere Bestrafung des Versuches besonders grell bei den mit dem Tode bedrohten Ver brechen, bei den Mordattentaten, hervortrete. Der anarchistische Attentäter kann, abgesehen von den Hochverrathsfällen, nicht mit der Todesstrafe belegt werden, wenn er hartnäckig die sechs Kugeln des Revolvers abgeschossen, aber immer gefehlt hat, wenn die Sprengbombe zufällig nicht crepirte oder Niemand zu Grunde ging, wenn der Attentäter im Augenblicke des ZustechenS von rettender Hand überwältigt wurde. Seuffert giebt aber zu, daß dieser Unterschied so lange bestehen muß, als bei dem Morde jede Möglichkeit eines richterlichen Milderungsrechtes aus geschlossen ist. Die beste Regelung bietet ihm das alte bayerische Strafgesetzbuch, in welchem'es heißt: „Der Versuch wird nach den nämlichen Bestimmungen, wie die Vollendung, bestraft. Doch steht den Gerichten die Befugniß zu, die Strafe des Ver suchs herabzusetzen." Es kann also der Versuch milder bestraft werden, aber es muß dies nicht grundsätzlich geschehen. Bei der Hilfeleistung erklärt Seuffert das heute geltende Princip ebenfalls für verfehlt. Die Hilfeleistung während der That sei von Mitthäterschaft nicht zu unterscheiden und der Helfer vor der That könne so strafwürdig, ja strafwürdiger sein als der Thäter und müsse doch milder behandelt werden. Hier > wäre eine ebensolche Bestimmung, wie wir sie beim Versuch eben t anführten, Wünschenswerth. Die Strafsteigerung mit Rücksicht auf den Erfolg bei Raub und gemeingefährlichen Verbrechen will Seuffert abgeschafst wissen, dagegen schlägt er vor, dem Erfolge in der straferhöhen den Wirkung die a n a r chi st i s ch e V e r ü b u n g gleichzustellen. „Wird ein Raub, ein raubgleicher Diebstahl, eine räuberische Erpressung u. s. w. zu anarchistischen Zwecken begangen, so ist, ohne Rücksicht auf den Erfolg der Handlung, auf Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder auf lebenslängliches Zuchthaus zu er kennen." Die anarchistische Begehung soll also zum Straferhöhungs mittel werden. Das legt die Frage nahe: Welches ist das Merkmal anarchistischer Begehung? Auf die eigenartige Richtung des Willens wird nach Seuffert das anarchistische Merkmal basirt werden. Er definirt folgender maßen: „Ein Verbrechen gilt im Sinne dieses Gesetzes als zu anarchistischen Zwecken begangen, als anarchistisch, wenn der Thäter bei dem Verbrechen unmittelbar oder mittelbar die Be seitigung jeder staatlichen Ordnung bezweckte. Als anarchistisch ist ein Verbrechen namentlich dann anzusehen, wenn der Thäter bezweckte, durch die Handlung das Vorhandensein von Be strebungen zu bekunden, welche auf die Beseitigung jeder staat lichen Ordnung gerichtet sind, oder wenn der Thäter bezweckte, durch die Handlung zu weiteren, auf die Beseitigung jeder staat lichen Ordnung gerichteten Handlungen anzureizen. Unterneh mungen, welche die gewaltsame Veränderung der Verfassung des Reiches oder eines Bundesstaates bezwecken, sind nach dem Straf gesetzbuche zu beurtheilen." Die letztere Bestimmung ist nothwendig, weil Seuffert davon ausgeht, daß die Zeit für eine allgemeine Revision des Strafgesetzbuches nicht günstig sei und daher die criminalistischen Waffen gegen den Anarchismus in einem Specialgesetz gesammelt werden müßten. Die Aufforderung zum anarchistischen Verbrechen ist heute nur, wenn zu Sprengstoffverbrechen öffentlich oder schriftlich auf gefordert wird, mit Zuchthaus bestraft. Seuffert will die Auf forderung zu anarchistischen Verbrechen consequenter Weise über haupt mit Zuchthaus bedrohen. Auch die Vorbereitungshand lungen will er nicht straflos lassen, wenn es sich um Angriffe auf die Grundlage des Staates, um gemeingefährliche Verbrechen und namentlich um Angriffe auf das Leben handelt. Seuffert weist darauf hin, daß heute das Strafrecht völlig versagen würde, wenn eine Anarchistenbande Alles vorbereitet habe, um einen gefüllten Personenzug zum Entgleisen zu bringen, und die Leute beim Herbeischaffen der Steine und Balten abgefaßt werden. Die Zurückhaltung unseres Strafrechts gegenüber den Aus landsverbrechen von Ausländern ist nach Seuffert's Meinung dann nicht am Platze, wenn der Ausländer, der im Auslande gegen einen Deutschen ein Verbrechen begangen hat, vor der straf rechtlichen Erledigung desselben in die Machtsphäre des Reiches eingetreten ist. Es hat dann etwas Peinliches, ihn dem Aus lande erst auszuliefern und dieses um Strafbehandlung zu ersuchen. Vereinen, welche durch Eintragung in das Vereinsregister oder durch Verleihung die Rechtsfähigkeit erlangt haben, ist diese zu entziehen, wenn sie, gleichviel mit welchen Mitteln, den Zweck der Beseitigung des Staates verfolgen. Oeffentliche Versammlungen, in denen zur Verübung anar chistischer Verbrechen aufgefordert, die Verübung von solchen angepriesen oder verherrlicht, oder in denen zum Beitritt zu anarchistischen Verbindungen aufgefordert wird, sind zu schließen. Tbcilnehmer an der Versammlung, welche nach der amtlichen Aufforderung, das Versammlungslocal oder den Versammlungs platz zu verlassen, nicht, sobald es ausführbar ist, sich entfernen, werden mit Geldstrafe bis zu 1000 oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Unter Strafe gestellt sollen auch die werden, welche von dem Vorhaben eines anarchistischen Verbrechens, von der Vor bereitung oder Verabredung eines solchen, oder von der Bildung einer anarchistischen Verbindung glaubhafte Kenntniß erlangen und keine Anzeige erstatten. Schließlich sollen hinsichtlich der Auslieferung anarchistische Berbrechen nicht als politische Verbrechen angesehen werden. Seuffert faßt alle seine Vorschläge am Schluß seines Werkes in einem „Anarchisten-Gesetz" zusammen, dem er ein günstigeres Schicksal prophezeiht, als der Umsturz-Dorlage. Und in der That würde eine solche Vorlage ein Prüfstein für die Social- demokratie werden, die sich bei jeder Gelegenheit bemüht, zu ver sichern, daß sie dem Anarchismus so ganz und gar fremd und fern gegenüberstehe. Daß schnell etwa« geschehen muß, ehr auch bei un» der anarchistische Strom anschwillt, darüber sind sich wohl alle OrdnungSparteien einig, denn e» ist nur zu wahr, waS Seuffert sagt: „Die Geschichte berichtet kaum von einer gleichen Hartnäckigkeit und Wildheit der Verbrechen, wie dec Anarchismus solche in den letzten Decennien begangen hat. und fort und fort zu planen scheint." Oie Wirren in China. Ein in Paris gestern eingetrosfenes Telegramm des Generals Frey vom 24. August besagt: In Peking herrscht lviedcr Ruhe. Die Einwohner keinen wieder zurück und die Start fängt au, wieder ihr gewöhnliches Aussehen anzunehmen. Die verbündeten Truppen haben einen Auf klärungsdienst im Umkreise von 30 icm um die Stadt ein gerichtet. Diese AufklärungSabtheiluiigen haben keine feind lichen Truppen vorgefunven. Das Land bleibt ruhig, die Bewohner der Dörfer geben ihren Arbeiten nach. Die Russen beabsichtigen, die Eisenbahn von Tatu bis Peking wieder- herzustellen. Aus Takn meldet das „Neuter'sche Bureau" unterm 3. September: Binnen Kurzem gebt eine Expedition u a ck P a o t i n g f u, hundert Meilen westlich von Tientsin ab, die die auf ihrem Wege liegenden Dörfer, in denen die ersten Ausschreitungen der Boxer vorgekommen sind, säubern soll. Bereits am 30. August ist in Tientsin von den Verbündeten ein Exempel statnirt worden. Dort wurden, wie uns gemeldet wird, vier an gesehene Mitglieder der Boxersecte hingerichtet, zwei von den Franzosen erschossen und zwei von den Japanern enthauptet. In Takn beißt es, die chinesischen Soldaten vernichteten auf Befehl Li-Hnng-Tschang'S jetzt die Boxer in den Pro vinzen Hunan und Tschili. Wer's glaubt. Herr Li will durch diese Meldung aller Wahrscheinlichkeit nach nur guten Wind für die FriedenSverbandlungen machen. Im Vcutjchcu Schutzgebiet sieht cS so hoffnungsvoll durchaus nicht auS. Bisher so gut wie ganz von der Boxererhebung verschont, bekommen unsere Leute dort doch plötzlich noch blutige Arbeit. ES wird uns berichtet: * Berlin, 6. September. (Telegramm.) Ter Gouverneur von Kiautschau berichtet aus Tsingtau: Eine Patrouille von 20 Mann des 3. Seebataillons unter den Leutnants v. Rett- berg und Dziobek wurde heute bei Laut jun von 400—500 Boxern angegriffen Die Boxer verloren 30—40 Todte. Wir hatten keine Verluste. (Wiederholt und berichtigt.) Südprovinzcn. „Reuter s Bureau" berichtet aus Hongkong unter dem 5. September: In Eanton nimmt die Unordnung zu. Wie berichtet wird, wurden die Läden der Eingeborenen, die ausländische Waaren fübren, geplündert. Es herrscht ein allgemeines Gefühl der Unsicherheit vor. Es geht ferner ein Gerückt von bevorstehenden Unruhen am Feste der Laternen am 8. September um. Aehnliche Gerüchte sind unter den Chinesen in Hongkong verbreitet. Haltung Amerikas. Aus Washington berichtet das „Neuter'sche Bureau" unterm 5. September: Tas Staatsdepartement theilte dem Verweser des russischen Ministeriums des Auswärtigen Grasen Lambsdorff mit, daß nur eine amtliche Meldung aus Peking, durch welche ein Zurückziehen der russischen Truppen aus der Stadt angezeigt werde, von den Vereinigten Staaten als eine genügende Veranlassung zur Zurückberufung der amerikanischen Truppen angesehen werden könne. Lob -er dcutschcu Soldaten. In einem Briese, den Admiral Seymour an den Vice- Admiral Bendemann über die Haltung der deutschen Truppen während seiner Expedition gerichtet Kat, beißt cs: „Ich kann den Brief nicht schließen, ohne meiner persönlichen Bewunderung über die Geschicklichkeit und die nie ver sagende Energie, die Capitän v. Usedom während der ganzen Expedition an den Tag gelegt hat, und meiner hohen Werthschätzung seiner Dienste Ausdruck zu geben. Die ver bündeten Truppen standen während der Schlacht bei Lang fang unter seinem Befehle. Ich befand mich einige Meilen weit weg. Seiner geschickten Haltung und seinen Vor bereitungen für die Zurückziehung der Züge ist es zuzu schreiben, daß eine Katastrophe vermieden worden ist. Der Muth und die hohe Disciplin, die alle deutschen Offi- ciere und Mannschaften bewiesen haben, sind der hohen Tra ditiouen Deutschlands durchaus würdig." Die Mandarinen und die Boxer Bewegung. AuS Nagasaki, 18. Juli, wird der „Welt-Corresp." ge schrieben: Der enge Zusammenhang der fremdenfcindlichen chinesischen Mandarinen mit der Boxer-Erhebung, der aller dings ohnehin keinem Zweifel unterliegen konnte, ist hier durch niedrere Vorgänge direct bestätigt worden. Schon im April d. I. kam ein Amerikaner Namens House von Tientsin hierher, um sich nach Len Vereinigten Staaten zurückzubegeben. Er war Privatlehrer eines Sohnes des Vicekönigs von Tschili, Vülu, gewesen und von dem Viceköniz unter Beifügung eines Geldgeschenkes zur Rückkehr in seine Heimalb veranlaßt worden, weil Düln „troukilo azainst koreignors" vorauSsah und nicht wünschte, daß Mr. House dadurch geschädigt würde. Später flücktete der Chef einer bekannten deutschen Firma in Tientsin hierher, der nach seiner Aussage Anfang Juni in Peking von befreundeten Mandarinen ebenfalls gewarnt und gebeten war, abzureisen. Er hatte den Warnungen zuerst wenig Beachtung geschenkt, wie sich ja die Fremden in China überhaupt fast sämmUich durch den Boxeraufstand haben überraschen lassen. Japan. Au- Uokobama schreibt man der „KriegS-Corresp." unterm 23. Juli: Für Japan bandelt es sick «'n diesem Kriege nm etwa- Anderes, als eine Strafexpedition, es handelt sich für Japan darum, von den europäischen Mächten Anerkennung als gleichberechtigte und gleichbesähigte Militärmacht zn er ringen, sich damit Rcspect zu verschaffen und so eine Gewähr für ferneren Frieden zu erhalten. Deshalb sieht man in Japan die chinesiichen Wirren nicht als eine Calamitär, sondern als einen glücklichen Zufall in der Carriöre des jungen Reiches an. Der Krieg von 1894/95 verschaffte Japan schon einen gewissen Nespect bei den westlichen Mächten, aber im Allgemeinen wurde doch die Qualität des Feindes, den Japan besiegte, unterschätzt. Heute ficht Japan Seite an Seite mit Len europäischen Mächten gegen einen Feind, Len man richtig zu taxiren ge ¬ lernt hat, und es zeichnet sich dabei in einer Weise auS, daß eine neue Demonstration seiner militärischen Fähigkeiten für lange Zeit nickt mehr nothwendig sein dürfte. Zudem setzt man in Japan leise Hoffnungen darauf, daß die Waffenbrüderschaft mit den Russen, die von beiden Seiten mit viel Aufmerksamkeit gepflegt wird, zu einer Annäherung ter beiden Reiche führen könne, die hier zur endlichen Regelung des koreanischen Dilemmas sebr erwünscht ist. Neben dem moralischen Erfolg haben die Japaner überdies, wahrscheinlich als einzige unter den Mächten, einen guten Theil ihrer Kriegskosten bereits aus der Beute gedeckt. In Tientsin fanden sie zwei Millionen Tael gemünztes Geld und 80 Stücke Artillerie. Die Verbündeten scheinen übrigens iu puncto Beute darüber einig zu sein, daß Jeder nimmt, was er kriegen kann, denn die Japaner bekamen beispielsweise nichts von den großen Vorräthen von Munition und Handfeuerwaffen, die von den anderen Mächten bei der Eroberung Tientsins und anderer Plätze entdeckt wurden, dagegen behielten sie ihre 80 Geschütze und die Taels. Derselbe Grundsatz wurde 1860 beim Marsch der Franzosen und Engländer aus Peking befolgt, damals machten die Franzosen das bessere Geschäft. Mit den zwei Millionen Taels kann Japan den Unterhalt seiner nach China beorderten Truppen für einen vollen Monat bestreiten und solche kleine Beihilfen versteht man hier wohl zu würdigen. Weitere Meldungen. " Berlin, 6. Sevlcmber. (Telegramm.) Das Kriegs ministerium lheilt mit: Tie „Batavia" ist am 5. September in Shanghai eingetrosien. Ter Gesundheitszustand ist vorzüglich. Die „Palatia" hat am 5. September Gibraltar passirt. — Ter Dampfer „Aachen" ist am 6. September in Hongkong angekommen. Ter Gesundheitszustand an Bord ist vorzüglich. * Wien» 6. September. (Telegramm.) Wie die „Neue Freie Presse" berichtet, hat sich der Kaiser bei der gestrigen Ab« schiedsaudicnz des japanischen Mttiläcattachös Oberst Fudjy in den schmeichelhaftesten Ausdrücken über die Bravour der japanischen Truppen in China, namentlich in Peking, geäußert. Der Krieg in Südafrika. Tic Annexion Transvaals. Aus London, 4. September, wird der „Frkf. Ztg." ge« schrieben: Die ofsicielle Nachricht vou der Proclamirung der Annexion Transvaals durch Lord Roberts ist hier so ruhig hingenommen worden, als ob cs die gleichgiltigste Nachricht der Welt wäre, und Niemand hat es der Mühe für wertb gehalten, eine Fahne zum Fenster hinaus zu stecken oder „liock savo rlio t^mwu" zu sinken, weil nun die Be sitzungen der Königin Victoria um ein Land bereichert sind, das so groß ist wie ganz England, Wales, Schottland und Ir land zusammengenommen. Man Hal die Annexion hier theil- weise für die lediglich formelle Bestätigung einer schon lange feststehenden Thatsache angesehen. Ein Theil des Publicums Hal Transvaal schon von dem Augenblicke an, La Lord Roberts auf dem Raadzaal von Pretoria die britische Flagge hissen ließ, als „britisch" betrachtet. Ein anderer Theil des Publicums betrachtete Transvaal sammt dem Oranje-Freistaat in dem Augenblicke der britischen Herrschaft verfallen, La der Krieg im vorigen Jahre ansbrack, und gewisse sehr maßgebende politische Kreise haben schon vor Ausbruch des Krieges sehr geflissentlich die Ansicht vertreten, daß Transvaal oder vielmehr die Südafrikanische Republik überhaupt kein selbst ständiger Staat sei, sondern nur von der englischen Regierung das Recht der Selbstverwaltung oder, wie Lord Salisbury es einmal ausdrückte, „die äußerste Form von Home Rule" aus Widerruf verliehen bekommen batte. Nach dieser „orthodoxen" Ansicht ist die ganze Annexion eigentlich ein Widersinn. Und baß man diese demnach überflüssige Proclamirung der Annexion dennoch hat vornehmen lassen, beweist nur wiederum, daß in den Beweisführungen der Staatsmänner und Politiker, die der Südafrikanischen Republik den Charakter eines selbstständigen Staates ableugnen wollten, kein Sinn steckte. Daß Lord Roberts nun gerade jetzt das nach vieler Engländer Ansicht längst schon „britische" Land formell als „britisch" prvclamirt, konnte darum auch liier keinen Eindruck machen, weil Jedermann weiß, daß diese Proclamation darum lcer ist, weil sie keineswegs das Ende des Krieges und Laü Aufböreu der Feindseligkeiten be deutet. Wir lesen heute, daß am dritten Tage nach der Annectirung der Südafrikanischen Republik in Ladybrand, welches im südlichen Tbeile des schon vor drei Monaten annectirten Oranje-FreistaateS liegt, eine englische Garnison belagert ist, die auf dem Marktplatze ihre Vorräthe verbrannt hat, damit sie den Boeren nicht in die Hände fallen. Wenn so etwas im südlichsten Tbeile de- Oranje- FreistaateS drei Monate nach dessen Annexion möglich ist, was wird dann erst, so kann man fragen, in dem noch weit weniger unterworfenen, weit abgelegeneren „annectirten" Transvaal nach drei Monaten oder in noch späterer Zeit geschehen können? Diese Thatsache genügt, um Jedermann klar zu machen, daß man gar keine Ursache bat, in der Ver kündigung der Annexion Transvaal- eine Ankündigung der BeenLigung drS Krieges zu erblicken und sie darum ent sprechend zu feiern. CbarlcS William-, der militärische Mitarbeiter de- ».Morning Leader", erinnert daran, daß
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