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Zrankenberger Tageblatt -mlMlt fir -ie MWe AMMMmsW MH», !>>» DkgerW «O Sm Wtrst zu IrMMg >. Ks 72. Jahrgang Sonntag, den 6. April 1913 ^78 Nnl> bi» » Uhr »»r»., Netnerr «a«»»ig»»ge» - »urg-be'-gk« auf«ugrb«n. ° -^- m- di- Poft. Ta°-bla.t F-°°--nb«»,°chs«.. Ilnzeigeoprei» > Die 4b mw brrtte, eiow-M« v»«t»rtlr »her der« N»u« l» »: t» »«tUchrii teil die Zeile «s H .«ng-faudt- im «LaMmiIirtle die Zeile » < Akr jihwirri^u m» tabellarische« Sa» Ausschlag, für Wledrrholuugiabtruck «rm»il»u», «ach sest- stehrndem Tarif. Mir Nachweis und Offerten-Annahme werden iS 4 lkitragebthr de- rechnet. — Die RabaUsähe und Neiwa reise haben nur »Mttglett bei varHahlmta bwrneu so Tagen. LüngereS Ziel, gerichtliche Sinjiehung, sowie hemelllsame ilnjeigen bersch le« «er Inserenten bedingru die Berechnung de» »rutto-geilenhirts««. Inseraten-Tlnoahme auch durch alle dtutschensAnnoncen-rrpedltlonen. Mrs Gut«, an jede» «>»B«rtag avend« für de» folgenden Tag: «annabeud und Mittwoch abend« mit der Unterhaltungsbetlag« .Krairkenberger ErMler". Br-ugSbreiS »icrtel- Mrllch t ^» so monatlich so 4. Tragerlohn ektra. — «injelnummern lausenden „ ^fKouat» S früherer Monate 10 «. , . MaWtiUingea werden in unserer Leschllft»stelle, von den Voten und AuSgabeltellen, sowie ohne Erhöhung vorstehender Preise von allen Poftanstalten Deutschland« und Oesterreich» an genommen. »ach dem SutlLvde «erfand wdcheuUich unter Lrrujband nach in der Ee- schiistMelle aufiiegende« vezugrbedtnMngen. . , Ka — Druck und Verlag von T. ». Roßberg iu Franteoberg i. Sa «erantwortttcher Redakleur: Ernst Roßberg tu Fr^e^Sa.^ Mr den bevorstehenden Jahrmarkt, der Sonntag, den 18-, und Montag, de« 14. UpM 1818, hier stattfindet, wird folgendes zur Nachachtung bekannt gegeben. 1. Der Besuch des Marktes, sowie der Kauf und Verkauf auf demselben steht einem Jeden, gleichviel ob In- oder Ausländer, mit gleichen Befugnissen frei. 2. Vom Feilbieten und Verkauf auf dem Markte sind ausgeschloffen: . . , ») alle Arten Vieh, mit Ausnahme von sog. „Stubenvögeln", Goldfischen und bergt- kleinen Tieren, b) feuergefährliche und leicht explodierende Sachen, .x, v) Gegenstände, deren Feilhalten oder Verkauf nach gesetzlichen Vorschriften verboten lft. Der Verkauf geistiger Getränke bedarf der Genehmigung des Stadtrates. Ebenso ist dessen Erlaubnis zur Darbietung öffentlicher Musikaufführungen und Schaustellungen jeder Art erforderlich. . 3. Der Markt wird abgehalten auf dem Marktplatze, der Schloßstraße, dem Dammplatze und der Carolastraße. 4. Der Markt beginnt Sonntag Vormittag 11 Uhr und endet am darauffolgenden Tag Abend. Der Marktverkauf ist an den Abenden bis 10 Uhr zugelaffen. Die Schau buden, Karussells und dergl. dürfen bis Abend 11 Uhr geöffnet sein. S. Fieranten, die den Markt besuchen wollen, haben dies tunlichst spätestens 4 Tage vor dem Markt dem Marktmetster anzuzeigen. Dieser weist, nach dem bestehenden Markt plane, soweit der für den Markt zur Verfügung stehende Raum ausreicht, die Platze an. Die Auswahl unter den zuzulassenden Schaubuden, Karussells und dergl. ist dem Stadtrate Vorbehalten. „ Angewiesene Plätze, die zu Beginn des Marktes nicht besetzt sind, können vom Marktmeister anderweit vergeben werden. Feilhalten im Umhertragen und -fahren ist verboten. Für den angewiesenen Stand ist das festgesetzte Stättegeld zu entrichten, das von städtischen Beamtm auf dem Markte erhoben wird. Die erteilte Quittung ist bis zum Schlüffe des Marktes aufzubewahren und auf Erfordern kontrollierenden Beamten vorzulegen. 6. Die Buden, Zelte, Verkaufsstände und dergl. sind in der Zeit von Donnerstag ms Sonnabend vor dem Markte aufzubauen und bis Donnerstag darnach wieder abzubrechen. Eine Bude darf nicht mehr als 3,50 m Länge und 1,50 m Tiefe haben. Der Verkaufstisch darf nicht über 0,75 m von der vorderen Budenwand aus vorstehen, me Plane nicht weiter als l,50Hw darüber hervorragen. Es kann nachgelaffen werden, mehrere Buden mit einander zu verbinden. 7. Den vom Stadtrate oder seinen Organen erlassenen Anördnungen, auch wenn diese mündlich erteilt werden, ist unverzüglich nachzukommen. 8. Das Umherwerfen von Papierschnitzeln (sogen. Konfetti) ist Verböte«. 9. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Sitafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Unetnbrtnglichkeitsfalle mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Auch können Zuwiderhandelnde des Marktes verwiesen werden. Im Uebrigen werden noch folgende Bestimmungen in Erinnerung gebracht: Am Jahrmarktsontttag ist der Handel in den Geschäftsläden hiesiger Stadt 1. mit Brot und weißer Bäckerware, ausschließlich der Konditoreiware», von V,«bis VrS UHr früh ««d vo« Borm. 11bt- U-e«d - Uhr, 2. mit Milch, Fleisch und Kleischware«, alle« andere« Sßware« (mit Ausnahme der Kondttoreiwaren), Trinkware«, Materialwürri» (mit Einschluß von Tabak und Tabaksabrikaten), der Kleinhandel mit HekzyutzS« und Beleuchtung-material von V,7biS V,SUHr früh, vou ÄMÄg 11 bis 12 Uhr und vo« 2 Uhr Rachm. bis 8 Uhr Albend und 3. mit alle» andere«, unter 1 u«d 2 nicht aufgeführte« Gegen ständen (mit Einschluß der Konditoreiwaren) von 11 Uhr BorMittag bis S Uhr Abend gestattet Am Jahrmarktmontag find die Geschäftsläden um 8 Uhr Abend -« schli^Stadtrat Frankenberg, am 4. April 1913. Auf Blatt 467 des Handelsregisters ist heute die Firma Earl Metzler in Franken« berg eingetragen worden. Der Buch« und Musikalienhändler Earl Friedrich Metzler in Frankenberg ist Inhaber. Dem Kauf mann Otto Emil Metzler in Frankenberg ist Prokura erteilt. Angegebener Geschäftszweig: Buch-, Mufikalien- und Justrnmeuten- handel. Frankenberg, am 28. März 1913. <4. Rex. 158/13.) Königliches Amtsgericht. Die Gemeinde-Sparkasse Flöha o czinft Spareinlagen mit SV« <7o. ErvedMo«S»ett: an IsSl«« Werktage- Vorm. 8 bis 12, «achm. 2 bis s Uhr, 8onn«dvnck» Unn-vkEskmmU NW« vMotzm» S di, nsvkm. L Ukn. Lurch die Post bewirkte Einlage« werden schnell expediert. — Fernsprecher Rr. 1V. Liane kriedigung aer Zeppelin- rolrcdensaller Ueber die Landung des Z 4 in Frankreich besagt eine offiziell« Erklärung der französischen Regierung: Sobald die französische. Regierung verständigt worden war, daß rin deutsches Luftschiff bei Luneville gelandet sei, ordnete sie eine sofortige Untersuchung an, mit der sie die Militär behörde betraute. Die Untersuchung wurde von dem General Lescot und dem ständigen Grnrraltnspekteur des Militärflug wesens, General Hirschauer, mit dem Beistand des Unter- Präfekten von Luneville, Lacombe, vorgenommen. Die Unter- suchlM ergab, daß das Luftschiff Privateigentum der Zeppelin- Gesrllschaft ist, und die drei Offiziere, die sich an Bord be fanden, die Abnahmekommission bildeten. Aus der Unter suchung geht gleichfalls hervor, daß das Luftschiff korrekter Weise landete, als eS bemerkte, daß es sich über einer großen französischen Garnison befand. Es batte vollständig die Orientierung vtrloren. Hauptmann George, der Vorsitzende der Abnahmekommission, gab sein Ehrenwort, daß weder er noch seine Gefährten irgend eine Beobachtung betr. die natio nale Verteidigung gemacht hätten. Unter diesen Umständen kam man überein, das Luftschiff sogleich abfahrrn zu lassen, was übrigens wegen einer möglichen Havarie sehr dringend erscheint. Dann werden dir Offiziere in der Eisenbahn durch einen Sondrrkommissar bis zur Grenze nach Avricourt ge bracht werden. Der Zwischenfall ist damit abgeschlossen. Die Rückfahrt «ach Metz Das Zeppelin-Luftschiff hat Luneville am Freitag kur» vor 3 Uhr nachmittags auf dem Luftwege wieder der laste» und hat bei Vie die französische Grenze vasstert, schwebte nm 4 Uhr üben dem Flugplatz Frescati bei Metz und schickte sich »ur Landung an, die eine Viertelstunde später ohne Unfall erfolgte. Wie der „Luftschiffbau" betont, ist daS Luftschiff Z. 4 nur vo« einem Polizeikommissar wegen der Untersuchung über vermutliche Spionage betreten, im übrigen aber von den Militärbehörden als deutscher «öden respektiert worden. Die drei Offiziere, welche sich als Abnahmekommission in dem Luftschiff befanden, sind mit der Bahn zurückgekehrt, bis zur Grenze wubde ihnen eine Begleitung zur Ueberwachung mitgegeben. Nach alledem muß man anerkennen, daß die sranzüfffchc Regierung korrekt, aber auch anständig ge- -twklt hüt. PckrtS, 8. April. Ein Berichterstatter des Libre Parole «acht seine» Blatt« folgend« Meldung: Graf Zeppelin hat hoch oben auf dem Luftschiff eine Galerie angebracht, die mit Maschinengewehren besetzt werden könne. Ich entdeckte zu fällig den Zugang zu der Galerie und stieg hinauf. Zwei Maschinengewehre können hier bequem aufgestellt werden. Für einige Augenblicke vergegenwärtigte ich mir die Situation, falls man von hier aus auf französische Aviatiker schießen würde; 6000 Kugeln in der Mmutc sind nicht zu unter schätzen. Als ich herabstieg, erblickte ich einen französischen Aeroplan hoch über dem Zeppelinkreuzer, der plötzlich vteder- stieg und unter allgemeinem Enthusiasmus auf dem Manöver felde landete. Metz, 5. April. AuS AeußerunM von Teilnehmern an der Fahrt des Z. 4 geht hervor, daß sie nicht so zuvorkom mend behandelt worden sind, wie die bisherigen Berichte aus französischen Städten sagen. Unterwegs, als das Luftschiff auf 1000 Meter riedergegangen war, bemerkte die Besatzung, daß von unten auf daS Luftschiff geschossen wurde. In Lunc- ville selbst wurde ein Offizier, als er durch die Stadt fuhr, arg belästigt. Es wird auch bekannt, daß General Hirschauer, nachdem er die Offiziere gefragt hatte, ob sie alles hätten, in die Gondel des Z. 4 eingestregen sei und die gesamte innere Einrichtung besichtigte. Paris, 5. April. Der Matiu bringt die Meldung, daß Hauptmann Glund dem Bürgermeister von Luneville vor dec Abreise des Luftschiffes 2000 Frcs. zur Deckung der Unkosten überreicht hat. Paris, 5. April. Der Chef des französischen Luftschiff- Wesens, General Hirschauer, sagte einem Berichterstatter, dos Abenteuer, das dem deutschen Luftschiff zugestoßen ist, ist ein ganz gewöhnliches und kann morgen schon einem französischen passieren. Der Gedanke, daß es sich um Spionage handelt, ist völlig ausgeschlossen. Wir haben wohl einen photogra phischen Apparat und Platten vorgefunden, doch diese sind ohne jedes Interesse, und auch nicht während der Fahrt ausgenommen. Auch die übrigen beschlagnahmten Papiere haben keinerlei Bedeutung. Allerdings ist es sicher, daß die Offiziere des Luftschiffes während der Fahrt sich verschiedener Apparate und wahrscheinlich aller Papiere erledigt haben, die ihnen un bequem werden konnten. Wir werden noch Nachforschungen darüber anstellen, hoffen aber, keinerlei Anzeichen von Spionge zu «ntdecken. Pari-, 5. April Zu der Abfahrt des Z. 4 wird aus Luneville gemeldet: Ein Waggon mit Wasserstoffzylindern ist gestern mittag auf dem hiesigen Bahnhof eingetroffen. Die Zylinder wurden zum Landungsplatz geschafft, wo das Aus- füllen de» Luftschiffe» um 12 Uhr begann. Um '/.1 Uhr kam das französisch« Lustgeschwader von Epinnal zur Lan dungsstelle geflogen, und während */« Stunde standen dir französischen Aeroplane über dem deutschen Luftschiff. Die Bevölkerung begrüßte das Erscheinen der französischen Flieger mit Hochrufen. Bei der GlAchgewichtsfeststellung de« A 4 kam es zu einem aufregenden Moment. DaS Luftschiff er hob sich schief, in einem Winkel von 45°, und Man Mußte einige Mannschaften in die vordere Gondel kommandieren, um das Gleichgewicht herzustellen. Zehn Minuten vor 1 Uhr hatte der Z. 4 das Manöverfeld von Luneville verlaffen. Das Luftschiff stieg gleich sehr hoch auf und richtete dann seinen Kurs nach Osten. Bon der Erde aus konnte man sehen, daß das Luftschiff schwer mit dem Winde zu kämpfen hatte. Die Führer des Luftschiffs haben 10000 Frks. Zoll hinterlassen, denn diese Zahlung war eine Vorbedingung der Freilassung des Luftschiffs. Die Einwohner von Lurieville, die sich an das Luftschiff heranschlichen, habm an der Gündel mehrere Male die Worte: „Vive la France!" und andere Inschriften angebracht. Mttlicder «ms ZiledE« Frankenberg, den 5. April 1913 Willkommen! * Am heutigen Sonnabend treffen etwa 250 Vertreter der evangelisch-nationalen Arbeitervereine Sachsens in unserer freundlichen Zschopaustadt ein, um an der Hauptverfammung ihres Landesverbandes, der vom 5. bis 7. April in unseren Mauern tagt, teilzunehmen und in ernster Arbeit zu beraten über die Förderung der Interessen der christlich und vater ländisch gesinnten Arbeiter. Wir entbieten den Männern, die aus allen Gauen des Sachsenlandes als die Gäste unserer Stadt kommen, um arbeitssreudig, opferwillig und kampfeS- mutig als Abgesandte ihrer Vereine sür die von ihnen als gerecht und gut erkannte Sache r.nzutretrn, herzlichen Will- kommengruß. Ruhm und Ehre jedem Fleiß, Ehre jeder Hand voll Schwielen, Ehre jedem Tropfen Schweiß, Der in Hütten fällt und Mühlen! Ehre jeder nassen Sinn Hintcrm Pfluge! Doch auch dessen, Der mit Schädel und mit Hirn Fleißig pflügt, sei nicht vergessen. Das ist ein schönes, rin wahres Wort, da» uns Freilig rath hier gegeben. ES gilt der Mann und nicht das Kleid! Ehr« jeder Arbeit, ob sie in der Fabrik oder der Geschäft»-