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No. 18A. Dienstag, d«, S. August R87O. Lreisblatt fiir den Kreis-Airections-Lyirk Laichen. Ämlsbtall für ttie Gerichts- und Mrwattunqsbezirke Rautzen, 8chirgi8watda, Rönig8war1ya> MeHenkerq, Herrnhut, Oltritz, Rernüadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Bekanntmachung, die bevorstehende Errichtung von Bundesdarlehnscassen in Sachsen betreffend. In Gcniäsheit des Bundesgesetzes vom Ll. Juli laufenden Jahres ZI ist für Sachsen die Errichtung von Darlchnscassen in den Städten Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen beschlossen worden, und steht die Eröffnung ihrer Thätigkeit durch Ernennung der Vorstände ehestens bevor. Indem das Ministerium des Innern Solches hierdurch zur vorläufigen Kenntnis! derjenigen, welche aus Bundesdarlehnscassen Vorschüsse gegen Pfandbestellung zu erhalten wünschen, bringt, ist dagegen aus die von mehreren Seiten hier angebrachten Gesuche um Gewährung von Darlehen aus der sächsischen Staatscasse zu bemerken, daß dergleichen nü Jahre 1366 nur auf Grund der damals ertheiltcn besonderen ständischen Ermächtigung bewilligt worden sind, und gegenwärtig, wo dem Bedürfniß durch VaS ge dachte Bundesgesetz Genüge geschehen ist, von hier aus nicht gewährt werden können. Dresden, am 5. August 1870. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Fromm. Bekanntmachung, den Zusammentritt der General-Direction der Lazarethe betreffend. Nachdem Sc. Königliche Majestät allergnädigst zu genehmigen geruht haben, daß zu einheitlicher und zweckentsprechender Handhabung aller auf die ärzt liche Behandlung, Krankenpflege, Administration, Verpflegung und Einrichtung für die im Königreich Sachsen zu errichtenden Rcscrve-Lazarcthe sich beziehenden An gelegenheiten eine Commission ins Leben gerusen werde, der die General-Direction sümmtlicher Lazarethe zu übertragen wäre, so ist die Zusammensetzung jener Com mission in folgender Art bewirkt: der Generallicuicnant a. D. von Löben, Ercellcnz, als Vorstand, der Kreis-Director, Freiherr von Gutscymid, zur Ver mittelung aller Beziehungen zum internationalen Hilssvcrein und sonstiger wcrkthätiger Privathilse, der Präsident des Landes-Medicmal-Collegiums, Gehcime-Rath Vr Walther, der Geheime Medicinal-Rath vr. Reinhardt, der stellvertretende Generalarzt Schneider, der Oberstabsarzt vr. Hauck, der Intendant der Armee Major Winkler, der Genie-Director Major Andree, und hat genannte General-Direction am gestrigen Tage ihre Thätrgkeit begonnen, was hierdurch zur all gemeinen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den ü. August 1870. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. General -Verordnung au sämmtliche Ortsobrigkeiten und Geistliche des Regierungsbezirks Bautzen, Sammlungen für die hilfsbedürftigen Familien der zur Fahne einberufencn Wehrpflichtigen betreffend. Unter dem Namen „ Bezirkshilfsvereiu für die Angehörigen der einberufenen Wehrpflichtigen im Regierungsbezirke Vaulzeu" hat sich hierselbst ein Verein gebildet, der seine Fürsorge Denjenigen zuwendet, welche ihrer bisherigen Ernährer durch deren Einberufung zum Kriegsdienst beraubt und in Mangel genügender Unterstützung unvermögend sind, sich durch eigene Kraft vor Noth zu schützen. Die Wirksamkeit dieses Vereins erstreckt sich vorzugsweise auf solche Ortschaften, für welche keine Localvereine bestehen. Da die dem Verein auf dessen Aufruf zugcflossc- nm und noch zu erwartenden freien Liebesgaben zu vollständiger und andauernder Erfüllung seiner Aufgaben nicht zureichen, so erscheint es dringend wünschenswerth, daß auch die Gemeinden allenthalben es erkennen möchten, wie es allgemeine Pflicht ist, der Hilfsbedürftigkeit der Angehörigen von nnbcrufenen Wehrpflichtigen durch gemeinsames kräftiges Zusammenwirken abzuhelfen und daher eine jede Gemeinde sich nicht allein auf die nothdürf- tige Unterstützung ihrer Ortsangehörigen zu beschränken, sondern nach Kräften auch zur Erleichterung der Nothlcidenden anderer LandcStheile beizutragen hat, indem der Privatwohlthätigkcit, die ohnehin so vielfach in Anspruch genommen wird, nicht Alles allein zu überlassen ist. Die unterzeichnete Königliche Krcis-Dircction verordnet daher auf Antrag des gedachten Hilfsvereins hierdurch an sämmtliche OrtSobrigkeiien — Gerichtsämtcr und Stadträthc —, in denjenigen Gemeinden, in denen keine Ortshilfsvereine bestellen, insoweit dieß nicht bereits in einzelnen Ge meinden in anzuerkcnnendcr Weise geschehen, von Haus zu Haus milde Beiträge für den angegebenen Zweck einsammeln zu lassen und deren Ertrag an die bei der Canzlei der Krcis-Dircction verwaltete Hauptlasse des gedachten Vereins einzuscnden. Gleichzeitig ist zu Vermeidung von Mißverständnissen darauf hinzuweiscn, daß die Erträgnisse der bei dem am 3. August dieses aNgcordnetcn außerordentlichen Gottesdienste veranstalteten Eollccte, welche in manchen Kirchspielen dem Vernehmen nach erst am 7. laufenden Monats stattgcfunden hat, nicht sofort zur Verthciluug zu bringen, sondern an den Orten, wo Localhilfsvcrcine sich gebildet haben, an diese Letzteren, im Ucbrigen aber an die Gerichtsämtcr und Stadträthe, als Ortsobrigkeiten, einzusenden, von den Letzteren aber zu entsprechender Verwendung an die vorgedachte Haupt- rasse zu übermitteln sind. Ucbrigcns werden die Ortsobrigkeiten veranlaßt, sich, wenn seiner Zeit, nach Ansammlung ausreichender Mittel auf die an den hiesigen Be- ztrkshUfsvcrein zu richtenden, bei der Canzlei der Krcis-Dircction cinzurcichcndcn Gesuche Unterstützungen zu bewilligen sind, der Vcrthcilung dieser Gelder an die hilfsbedürftigen Familien unterziehen zu wollen. Zu diesem Zweck sollen denselben von Zeit zu Zeit die erforderlichen Beträge von der Haupt- lasse zugcstcllt werden. Endlich empfiehlt Man aber auch die thunlichste Förderung der vorangegebenen Zwecke noch besonders der patriotischen, licbesthätigen Mit wirkung der Gutshcrrschaften, Friedensrichter, Geistlichen, Lehrer und Gemeindcvorstände. Bautzen, den 7. August 1870. Königliche KreiS-Direction. von Beusts von Ze,sckwitz. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Eerichtsamte soll den 15. August 187V Ae der Johanne Rahel verehel. Kühn in Niederstrahwalde zugehörige Freihäuslernahrung mit anaedautem Backhause Nr. 52 deS Catasters und Str. 74 de» dlund- und Hypothekenbuchs für Niederstrahwalde, welches Grundstück am 21. Mai >870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf