Volltext Seite (XML)
Großenhainer Unterh Mings- >md AnzchMM MmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. 1 Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. X». »SS. Sonnabend, den 31. December 1870 8^ Das Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatt erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstags, Donnerstags und Sonn abends, wenn auf diese Tage kein Feiertag fällt, für den voraus zu bezahlenden Preis von 7V, Ngr. vierteljährlich. Zur Vermeidung von Unterbrechungen im Bezug oder unvollständigen Nachlieferungen bitten wir um rechtzeitige Bestellung bei der betr. Postanstalt. Inserate sind spätestens bis früh 9 Uhr des Tags vor Erscheinen des Blattes einzusenden. Die Expedition. Die unterzeichnete Commission erfüllt eine ihr angenehme Pflicht, indem sie für die unausgesetzte Theilnahme, welche Vaterlands- und Menschenliebe dem hiesigen Lazarethe seit seinem Bestehen zugewendet haben, den innigsten Dank M spricht. — Für das so erfolgreiche Bemühen Einzelner, wie ins Besondere der hiesigen, im Wohlthun nie ermüdenden Vereine, den theilweise weit von ihrer Heimath verschlagenen Kranken den Christbaum anzuzünden, für diesen Dienst der lautersten Nächstenliebe vermögen jedoch wir und vermögen die Beschenkten nicht genügend zu danken. Die Letztem aber werden, dessen sind wir gewiß, der Stunde eingedenk bleiben, in welcher Alle, die zu deren Feier beigetragen, sich in der schönsten Freude edler Menschen begegneten, Andern eine Freude zu bereiten. Großenhain, den 29. December 1870. Die Reserve - Lazarett) - Commission. Bekanntmachung der Prüfungskommission für einjährig Freiwillige zu Dresden. Diejenigen, im Bereiche des Dresdner Regierungsbezirks nach 20 und 149 der Militär-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 gestellungspflichtigen jungen Leute, welche die Berechtigung zum Militärdienste als einjährig Freiwillige zu erlangen wünschen, werden hierdurch zur diesfallsigen schriftlichen Anmeldung bei der unterzeichneten Commission bis zum 1. Februar 1871 aufgefordert. Vor vollendetem 17. Lebensjahre kann die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste nicht nachgesucht werden, andererseits gehen Diejenigen des Anspruchs verlustig, welche sich nicht spätestens am 31. Januar des Kalenderjahres anmelden, in welchem sie das 20. Lebensjahr erreichen. Der schriftlichen Anmeldung sind Nachweise bcizufügen a) über die Norddeutsche Bundesangehörigkeit (Heimathschein :c.), d) über den Tag der Geburt (Geburtsschein :c.), e) über die Einwilligung des Vaters resp. Vormundes, 6) über die Unbescholtenheit (bei Zöglingen höherer Schulen vom Director der betreffenden Lehranstalt, bei andern von der Polizeibehörde des Aufenthaltsorts), «) über die erlangte wissenschaftliche Ausbildung. An Diejenigen, welche zur Prüfung zu verweisen sind, wird vor Beginn -er leptern (20. Februar 1871) besondere Ladung ergehen. Im Uebrigen wird auf §§ 20, 148—155 der Militär-Ersatz-Instruction verwiesen, und ergangener Anordnung zu Folge noch bemerkt, daß Militärpflichtige, welche die Berechtigung zum einjährig frei- willigen Dienste nachsuchen wollen, diese Absicht, unbeschadet der Verpflichtung zur Anbringung der betreffenden Gesuche bei der Prüfungs-Commission, mich bei Gelegenheit des Kreis-Ersatz- Geschäfts zu erklären haben. Dresden, am 22. December 1870. Königl. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Stelzner, Walther, Geheimer Regierungsrath. Major. Hübler. Der sächsische Landes - Militär-Hilfs-Verein bedarf eines Verzeichnisses Officielle Kriegsnachrichten. (Nr. 131.) Versailles, den 28. Decbr. Vom Mont-Avron wurde das Feuer unserer Belagerungs-Artillerie heute nicht er- 1) der Invaliden ans dem jetzigen Feldzuge, wohin auch die durch Krankheit invalid gewordenen zu rechnen sind, 2) der Wittwen und Waisen der in diesem Feldzuge ge fallenen Soldaten, sowie der etwa von letzteren zeither unterstützten Anverwandten, insbesondere Aeltern, die in hiesigem Amtsbezirke leben und der Unterstützung würdig und bedürftig sind. Die Gemeindevorstände ersuche ich daher, für ihre Ort schaften ein solches Verzeichniß anzufertigen und, da die Ver- Lheilung einer Unterstützung in nächste Aussicht genommen worden ist, schleunigst an mich einzureichen, dabei auch die Ver- mögensverhältmsse der Invaliden und Wittwen und die Geburts tage der Kinder mit anzugeben. Großenhain, am 26. December 1870. Pechmann. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 27. Februar 1871 das dem Müller Ernst Balduin Humpisch in Bauda zuge- hörige Mühlen-Grundstück Nr. 71 des Brandcatasters, Fol. 61 des Grund- und Hypothekenbuchs für Bauda, welches Grund stück am 16. und 24. vorigen Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 22,650 Thaler — - - - . / gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werdens was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle unl^ im Gasthause zu Bauda aushängenden Anschlag hierdurch be--^ kannt gemacht wird. Großenhain, am 13. December 1870. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. Pi. widert; es feuerten nur die Forts. — Am 26. Decbr. erreichte die erste Armee in Verfolgung des Feindes die Gegend von Bapaume. Die Zahl der Gefangenen hat sich noch vermehrt. v. Podbielsky.