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Nr 44 3. November 1848 Freitag, Verlag von Heinrich und Walther. Redatteur: Friedrich Walther. Sächsischer Geschichtskalender. den eigenen Vortheil nicht vergaß und in Preis für das Vierteljahr 12^ Ngr. Zu beziehen durch alle Post-An stalten. Prozeß wurde in Folge mehrer abgehaltener Vergleichsverhöre den 3. November 1630 zum Vortheile des Angeklagten beigelcgt. Dö ring aber blieb auch ferner in der Gunst seines Herrn, obschon später hin noch mehrmals der Beweis versucht wurde, daß er den Kurfürsten in den Geschäften übervortheile. Neuttadt- Vre-den, Umfang des deutschen Reichs auf das Gebiet des bisherigen deutschen Bundes fest; nur die Verhältnisse Schleswigs und Posens bleiben einer definitiven Anordnung Vorbehalten. Diese Bestimmung ist denn auch ohne großen Widerspruch zum Beschlusse erhoben worden. Eine viel umfangreichere und bewegtere Debatte riefen die folgenden beiden Paragraphen, welche namentlich das Verhältniß Oesterreichs zu Deutschland scharf und bestimmt abgrenzen, hervor. Ihr Inhalt geht da hin: „h. 2. Kem Theil des deutschen Reiches darf mit fürsten Johann Georg l., der Wahl der Mittel nicht eben sehr gewissenhaft war. Er war den Meisten und selbst der Kurfürstin Magdalena Sibylla verhaßt, nichts destoweniger beherrschte er mit dem berüchtigten Hofprediger Hoe von Hocnegg den Landesfürften. Als sich im Jahre 1628 eine außeror dentliche Finanznoth herausstellte, so richtete der Landtag eine heftige Klageschrift gegen ihn, in welcher er ein »recht-, ehr- und pflichtver gessener Mann» genannt und das Verlangen ausgesprochen wird, den Kammerrath zu verhaften und seine Güter zu confisciren. Der Kur fürst schützte ihn, und der gegen den klugen Finanzmann eingeleitete Deutschland. Das Reichsministerium des Innern hat ein Rundschreiben an alle deutschen Einzelregierungen ge richtet, worin diese aufgefordert werden, schon jetzt die erfor- lichen Vorarbeiten zu beginnen, welche die Einführung der in Frankfurt beschlossenen „Grundrechte des deutschen Volks" erforderlich macht. Bekanntlich soll eine nochmalige Berath- ung jener Grundrechte in der Paulskirche stattfinden, wodurch jedoch die Hauptgrundsätze, welche bei der ersten Berathung aufgestellt worden, schwerlich verändert werden. Diese Schluß- berathung erwartet man in wenig Wochen, und deßhalb sollen die einzelnen Regierungen die an die Ständekammern zu ma chenden Vorlagen immer vorbereiten. Diese Anordnung be trifft namentlich den Art. VH der Grundrechte, welcher theils die unentgeltliche Aufhebung, theils die Ablösbarkeit ver schiedener Reallasten ausspricht und insbesondere für den Bau ernstand von großer Wichtigkeit ist (s. Nr. 41). Wenn sich die Einzelregierungen die Sache zu Herzen nehmen, haben. wir-demnach als Neujahrsgeschenk die erste Gabe der von unseren Nationalvertretern verbürgten Freiheiten zu erwarten. In mehren Staaten ist man damit schon vorgeschritten, und die unentgeltliche Aufhebung des Jagdrechts ist z. B. an mehren Orten bereits gesetzlich geregelt. — Eine anderweite Verfügung des Reichsministeriums setzt fest, daß die Ver pfleguna der im Reichsdienste verwendeten Reichstruppen von dem gesammten Rdiche bestritten werden sollen; es haben al so die Einwohner der einzelnen Staaten, in welche man Reichstruppen legt, für Verpflegung der letzteren die nach den Landesgesetzen ihnen gebührende Vergütung aus der Reichs kasse zu beanspruchen. DaS wird voraussichtlich viel Geld kosten, und der Gerechte wird auch hier mit dem Ungerechten lerden muffen. " In der Reichsversammlung sind in voriger Woche die ersten und wichtigsten Bestimmungen über das Reich und die Retchsgewalt erledigt worden. Der erste Paragraph setzt den Zehnte Jahrgang. IV. «Quartal. nichtdeutschen Ländern in einem Staate vereinigt sein, h. 3. Hat ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen bei den Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen." Nach einem mehrtägigen Kampfe, in welchem wiederholt hervorgehoben wurde, daß es sich hier um eine Le bensfrage für Deutschland handele, wurden die zahlreichen Amendements, welche vermitteln oder die Entscheidung der Frage hinausschieben und von der Einwilligung Oesterreichs abhängig machen wollten, verworfen und der Entwurf in sei ner obigen ursprünglichen Fassung mit einet imponirenden Majorität (h. 2 mit 340 gegen 76 und h. 3 mit 346 gegen 90 Stimmen) angenommen. Die Nationalversammlung hat sich demnach energischer gezeigt, als man nach den letz ten Verhandlungen über die österreichischen Wirren hoffen zu dürfen glaubte, und wir können uns über die glückliche Lö sung dieser Frage aufrichtig freuen. Was aber wird man am Hofe zu Olmütz dazu sagen, nachdem es der Camarilla gelungen ist, mit Hülfe fremder Heerhaufen die deutsche Sache ln Wien zu untergraben? In München soll eine ernste Note der Centralgewalt eingegangen sein, worin die Säumigkeit der Behörden bei dem letzten Bierkrawall streng getadelt wird. — Der König Ludwig hat dadurch, daß er die Regierung niedergelegt, an Sympathie bei dem Volke nicht gewonnen;-man kann es ihm nicht vergessen, daß er so ungeheure Summen verbaut und nicht an die Zeit der Noth gedacht hat. Der Monarch möchte gern das Land verlassen, aber man hindert ihn daran, weil man neue Lolascandale fürchtet. — Lola Montez befindet sich noch immer in der Schweiz. Die sächsischen Truppen haben am 26. Oct. Altenburg verlassen, um weiter nach Hildburghausen und Gotha zu marschiren. Die vielfachen Versuche der republikanischen Volksführer, das Militair von seiner Pflicht abwendig Zu machen, und namentlich die maßlosen Schmähungen gegen , den allgemein geachteten Commandanten, Grafen v. Holtzen» dorf, mögen gerechte Entrüstung unter den Mannschaften hervorgerufen. und eine wohl erklärbare Erbitterung erregt haben. Die Art und Weise aber, wie die Unteroffiziere und Mannschaften des 1. LinieninsanterieregimentS Prinz Albert in einem öffentlichen Placate diesen Gefühlen beim Ab marsche aus Altenburg Lust gemacht haben, ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Sie fuhren eine Sprache, die der ihrer Gegner an Rohheit kaum nachsteht, und neben den stärksten Schimpfwörtern figurirt die Drohung mit den sächsischen Fäusten. Für ein bewaffnete- CorpS, welche- bestimmt ist, dem Gesetze Achtung zu verschaffen, ziemt es -L- Mchüsche Docheitung tisn zu haben. , , - . > . Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann Prozeß gegen den Kammerrath vr. Döring. Ungetreue Diener der Fürsten sind das Unheil der Völker. Kammerrath Dö ring war ein Mann, der neben dem Interesse seines Herrn, des Kur