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Adorfer Grenzbote l Fernsprecher Nr. 14. Sonnabend, d?n 6. Marz NOO Gtmeindr-Tlro-Kkrito H8 s Der Kommunalverband Für diese Woche entfaUen aus den Kopf der Bevölkerung 28« Gramm Rinder- Der Stadtrat Der Stadtrat Adorf, den 3. März 1920. Adorf, den 5. März 1920. Der Stadtrat. Dis Gemeindebehörde auf die Zeit vom 7. 3. — 24. 4. 20 statt. Zu erscheinen haben: Buchstaben Uhr vo.-m. 6. 5» mittag Lebensmittelausweis ist unbedingt vorzulegen. Adorf, den 5. März 1920. Stadt. Lebensmittelamt e-Ztr.-Abschuitt zu erheben und an die Kartosfelstelle zur Deckung der Lirserprämien für die Karioffelerzeuger 12 2 6 — l- — ? — 8 X 0 2 v-11 - 12 — gefrierfleifch. Adorf, den 5. März 1920. für de» «mgetauschten obzuführen. Diese Beträge werden verwendet. oder kein« Fertigfabrikate, keine technischen Hilfsmittel und keine technischen Arbeitskräfte. Hierin ist es auf Mittel- und Westeuropa angewiesen. Es sind daher 'M gleicher Zeit mit der Entente wie mit Deutschland über die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Beziehungen Verhandlungen angeknüvst worden. Rußland kann dies um so leichter, als gerade im letzten Jahre sich sein« militärische Lage glänzend gebessert hat und es sich erwiesen hat, daß es militärisch in absehbarer Zeil nicht überwunden Norden kann. Tas erste Land, das dies erkannt hat und seine Politik Rußland gegenüber dementsprechend umgestaltet hat, ist England gewesen, das.sich zunächst als der allcruubersöhulichste Feind des Bolschewismus ausge. führt hatte. Gelegentlich der Verhandlungen über di« Herausgabe der Kriegsgefangenen in Kopenhagen Mi, scheu Litwinow und O'Grady kam man auch zu unver bindlichen Vorbesprechungen über die wirtschaftlichen Fragen. England besteht vorläufig immer noch stren- darauf, in keinerlei politische Beziehungen zu Ru^ land zu treten, doch gehen die wirtschaftlichen Verband, düngen tmmer weiter. Neber die Stellungnahme Rutz« lands erklärten die russischen Vertreter: Ruhland sei bereit, anznerkennen: 1. die neuen Frei- »aa4en rinas an den russischen Grenzen; 2. die Zabluna Bekanntmachung, betreffend Diehablieser«»g an den Feiudbnnd. Auf Grund des Aussührungsgesetzes zum Friedensvertrag vom 31. August 1919 (RGLI. S. 1530) und der Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers über die An- forderung von Tieren zur Erfüllung des Friedensvertrags vom 2. Dezember 1919 (RGBl. S- 1938) wird zur Durchführung der Mißnahmen noch folgendes bestimmt: Das Scheren der Schafe ist bis auf weiteres verboten. Ausnahmen kann das Wirtschaftsmimst-rium zulassen. Wer vonätziich dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200000 Mark oder mil einer dieser Strafen nach § 11 des Ausführ- ungsges tzss zum Friedensvertrag vom 31. August 1919 bestraft. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Diesden, den 2. März 1920. Wirtschaftsministerium. 8 — 9 9 - V,11 am Rande des Abgrundes angelangt ist, noch ein Schritt weiter, dann ist es vernichtet für immer. Jetzt ist noch ein Bremsen und Ablenken möglich. Die Sowjetführer sehen dies und zögern auch nicht, die nötigen Maß nahmen zu ergreifen, wenn sie aruh das gerade Gegen teil aller kommunistischen Lehre sind. Einen Acht- stundentag oder so etwas gibt es nicht mehr, der Ar beitszwang ist eingeführt, Soldatenräte und auch Be triebsräte sind abgeschafft, man fängt sogar an, die Bevorzugung der Arbeiterklasse abzubauen und die wirtschaftliche Bedeutung der Intelligenz anzuerkennen. Not lehrt beten. Bei dem Wiederaufbau Rußlands läßt man ein kommunistisch-sozialistisches Trugdogma nach dem andern fallen. Not lehrt beten. Daher fängt auch die russische Außenpolitik an, eine andere Richtung als bisher ein- zu sch la gen. Ter Hanptseind des Bolschewismus ist der Ihn will er vernichten, mit ihm gibt 5? Ott den konsequenten Kommunisten kein Paktieren. ÄMvict-.bußland schickte daher seine Agenten in alle Staaten der Welt, um den Bolschewismus zu pro- pagieren^und ihm in aller Welt zum Siege zu ver bellen. in keinem großen Staate haben rie dies zu erreichen vermocht. Auf die Dauer kann Rußland aber nutzt ohne die anderen Länder auskommen. E^ !>t wohl imstande, genügend Rohstoffe herzustellcn, hat Wichtig für Hausbesitzer. Es werden hierdurch alle Haue- und Grundstücksbesitzer aufgefordert, diejenigen Mieter und Pächter zu melden, welche an Miet- und Pachtzins mehr als 4ÄV Mark jährlich entrichte». Die Meldung hat »«gehend schriftlich bis 15. März 192« zu erfolgen. Sie kann ober auch mündlich angebrochi werden und zwar am MW, »kl 8. M UM, 2 — IW MMlog im Rathaus (Sitzungssaal). Für die duich unpünktliche und unterlassene Meldung dem Staate ent gangene Steuer wild der Vermieter oder Verpächter haftbar gemacht. Herabsetzung der Kartoffetmocheumenge. Kreise und Kieserprämien für Kartoffeln. WAE M WWW »kl k-MMr. In Ergänzung und Ausführung der Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums vom 28. Februar 1920 betr. den 6. Nachtrag zur Verordnung vom 13. September 1919 über die Kartoffeloersorgurg wird hiermit folgendes bekannt gegeben: 1. Die vom Reichswirtschaftsministerium mit Wirkung vom 1. März 1920 ab arge- vrdnete Herabsetzung der Wochenkopsmenge für Nichtsclbstverjorger von 7 auf 5 Pfund Kartoffeln betrifft sowohl diejenigen, die sich auf Landeskaitosfel- karte eingedeckt Haden, als auch diejenigen, die Kartoffeln auf Bezirkswochenkarte be ziehen. Der bi-hernach der Bekanntmachung des Kommunalverbandcs vom 22. Januar 1920, bett. Herabsetzung der Wochenkopsmenge für Kartoffeln gewährte Kartsffel- ersatz (100 Gramm Mehl für jedes ausgefallene Pfund Kartoffeln) fällt mit Rück sicht auf die allgemeine Herabsetzung weg. Die erwähnte Bekanntmachung des Kom- Munaloerbandes verliert daher mit Wirkung vom 1. März 1920 ab ihre Wirksamkeit. 2. Infolge dcr Herabsetzung der Wochenkopsmenge haben die auf den Abschnitt It der Landeskariofselkarte eingedeckteu Personen bis zum 15. Mai 192« mit ihren KartvftMorräieu z« reiche». 3. Der Abschnitt v der Landeskartoffelkarte, der bisher nicht beliefert werden durfte, wird nunmehr zur Belieferung mit Ztr. freigegeben. Zufolge der rach Punkt 2 ausgedehnten Versorgungsdauer der Abschnittes 8 ha- ben d'e VrrsorftungrbereLtiyten mit dem a»f Abschnitt t bezogene» Vr Ztr. Kartoffel» tzjz zum Ende des Kartoffelwirtschaftsjahres (17. Juli 192«) zu rerchen. . . 4 D.e in Tvochenversorgunq genommenen Personen erhalten wie seither 5 Psd. Kartoffeln. Der Prers für den unmittelbar beim Erzeuger auf den L-Abschnitt der Landes- kattoffelkarte eingekanf en Ztr. Kaiiofftln beträgt 8,25 Mk. Hierzu tritt noch die seither gezahlte «usvewahrungsgebühr von 2.75 für de» Ztr., sodaß also an den Emeuger insgesamt li Alk. ,u bezahlen sind Postscheck-Konto Leipzig 37369 Aa^VH» 83 Deutschland und Rußland. In der äußeren und in der Wirtschaftspolitik Sowjetrußlands vollzieht sich seit einiger Zett ein höchst bedeutsamer Wandel. In ganz Riff?land ist der Bol schewismus siegreich geiveseir, die Gegenrevolution ist vorläufig vernichtet, einzig und allem Denikin führt mit einer kleinen Truppe im Kaukasus einen gänzlich unbedeutenden Guerillakrieg. Die Außenpolitik des Bolschewismus bestand bis jetzt und besteht immer noch in der restlosen Propaganda des Kommunismus mit dem Endziel der Bolschewisierung aller Länder, der Weltrevolution. Taher der schroffe Gegensatz und die unversöhnliche Feindschaft aller anderen Mächte gegen über Rußland. Solange Sowjet-Rußland diesen schroffen Gegensatz zu sämtlichen Kulturnationen aufrecht er hält, ist diesen natürlich ein friedlicher Verkehr mit ihm vollkommen unmöglich. Darüber, Laß die bolschewistische Wirtschastsmethod« selbst das reichste Land ruiniert und Rußlands Wirt schaftsleben auch schon fast völlig vernichtet hat, ist Ichon so viel geschrieben und geredet worden, daß sich «m weiteres Wort darüber völlig erübrigt. Bemer- ^UErt aber ist, daß die Lenin und Trotzki dies gleich- uaus zu erkennen beginnen; sic sehen, daß ihr Land 5. Wer kein« Moschtest oder nichl die Absicht hat, sich aus den O-Abschnitt einzu- deckcn, kann oen (-'-Abicht ist der Lande-kartoffelkarte bei seiner Gemeindebehörde in Wochcnkaftoff.Ikamn »mtavsche«. Der Umtausch hol längstens bis z»m 10. Mai 192« zu erfolgen. "" ha, ^r den Umtausch eine Gebühr von 1-25 MK. Der bisherige Expedient in Bad Elster Herr Arthur Willy Sörgel und der bisherige Sergeant Herr Mar Georg Götzel hier sind von uns und zwar ersterer als Ratsregrstralor und letzterer als Expedient in Pflicht genommen worden. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemocht. Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf. Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer in Adorf. Tel.-Adr. Grenzbote. Sonnabend, den 6. März 1920, findet im städt. Lebensmittelamt die AWk Ski BMlMMM Die in der B-kanntmochung des Wirlschaftsministeriums vom 28. Februar 1S2V (zu Punkt 5 Absatz 2) erwähnten 2,5« Mk. Preiszuschlag sind nicht an de« Erzeuger zu bezahlen. Dis Abführung dieses Betrages geschieht durch die Einhebung der Abstempelungs gebühr für den O-Abschnitt bei der Amtshauptmannschaft (siehe Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 9. Januar 1920 über Verkehr mit Kartoffeln aus der Ernte 1919) oder durch die Erhebung gelegentlich des Umtausches in Bszirkswochenkarten (siehe Punkt 5 dieier Bekanntmachung). Mit Rücksicht auf die Freigabe von nur Vs Ztr- Kartoffeln wird anstatt 2,5« nur eine Gebühr von 1,25 Mk. für den Zentner erhoben. 7- . Dis Bettefernng vo» «ichtabgestempelte« Abschnitten der Landeskartof felkarten (f. Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 9. Januar 1920) bleibt Verbote«. Aus tz 4 dieser Bekanntmachung wird besonders hingewiesen. 8. Zuwiderhandlungen werden nach den einschlägigen Vorschriften geahndet werden. Oelsnitz i. V., 4. März 1920.