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Mittwoch. E einzig. Di« z«imnz «. fchrt« «tt »utnahau »o» tlAichM« »trd <m»g«srben in P»rm!ttag< t I Uhr, Abend« 8 Uhr; in »reiben Adend« 4 Uhr, Vormittag« 8 Uhr. «Vi» ftz- h«. AshPhlr,! t-dc,iy,elnr Nun» mer l Ngr. Zweite Ausgabe. Abends K Uhr. 16. Juni 1882. — M. 278. eutscht Mgemim Zcitmig. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz I» Zu beziehen durch «n« P-st- Imier de« 3n- und Au«l<zn- de«, sowie durch die Trpedi» tionen in Leipzig (Ouer- ftraße Nr. 8) und Lreiden (bet E. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. I.) Zns«rti,»«getahr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Die Aollvereinsconferenzen in Berliy. X Berlin, 15. Juni. Ls -Ürfte nunmehr feder Grund W einer län- 4«r« Diskretion üher dir Hrn. v. BiSmark-Schönhaus«« bei Wer Gen düng nach Wien überlieferten Instruktionen Wegfällen, da auch schon anderweitig hierüber da- »tiefe Geheimniß" in einigen Punkten gelockert Worden ist. Hr. v. Bismark, welcher, durch den Telegraphen plötzlich be- pufm, am 8. Zum hier civtraf, hatte sofort .eine längere Konferenz mit Hx«, v. Manteuffel, worin derselbe zur yebernqhme lener Mission an dem wiener Hofe in der Aqllangelegenhcit gufgefodext Wuppe, welcher Auffo.de- ruog!-u entsprechen derselbe denn auch sehr bereitwillig war. Nach einer länger« Unterredung über den gegenwärtigen Stand der Sache empfahl Hr. y. Manteuffel Hrn. v. Bismgrk die genaueste Information in dieser Angelegenheit durch Einsicht der sämmtlichen auf dies« Frage Bezug habenden Aktenstücke. Am 7. Juni Bormittags übergab Hr. v. Man teuffel Hrn. v. BiSmark die schriftlichen Instructionen unter mündlichen Auseinandersetzungen, und nach einer Visite beim österreichischen Gesand ten, Hrn. v. Prokesch-Osten, dem der Gegenstand der Mission mitge- theilt und der um eine Unterstützung seinerseits in dieser Sache ersucht wurde, reiste Hr. v. BiSmark nach Wien ab. Die Instructionen desscl- bcn zerfallen in schriftliche und mündliche; die letztern gehen einfach cha> hin: dem österreichischen Cabinet die Versicherung der aufrichtigen Freund schaft zu machen und daß Preußen den Bestrebungen einer Einigkeit in der Zollfrage ebenso wie in allen politischen Fragen sich nicht nur geneigt, stndcrn auch durch offenes Entgegenkommen dieselben-zu einem Abschlusse zu bringen für höchst erwünscht halte. Es würde demnach auch sogleich auf die angebstenen Unterhandlungen zum Abschlusse eines Zoll- und Han delsvertrages eingegangen sein, allein es müßte unter den gebotenen Um ständen zuvor die Neconstituirung des Zollvereins anstreben, «m «ach dessen Bedürfnissen und unter Mitwirkung aller übrigen stimmberechtigten Zoll- Vereinsglieder die Unterhandluligen mjt Oesterreich zu.führen. Die Bereit willigkeit zum Abschlusse des HanhelSvertr.ags soll besonders mit allem Nach drucke hervorgehoben werden. Sollte,aber die österreichische Regierung auf diese ihr mündlich gegebenen Zusicherungen nicht sich geneigt zeigen, vyn ihrer Opposition gegen dgs Zustandekommen des Zollvereins abzustehen, so sollen derselben durch eine vertragsmäßige Stipulation von Principien und Grund- bestimmungen übfr de« später abzuschließendcn Handelsvertrag Garan ten gegehe« werden. .Ueber die Grundbasis dieses in Wien abzuschließen- .de« ,Entwurfs zu einem später in allen ihren Detail zu discutirenden Händelsverträge ist Hr. v. Bismark mit schriftlichen Instructionen versehen worden, welche die allgemeinen Punkte der Einigung über den abzuschlie- ,Archen Handelsvertrag umfassen. Keim Abhänge des Hrn. v. Bismark .chatte derselbe dje Ordre, je/re schriftlichen Stipulalionen keinenfalls zu ubex- schreisen, was jedoch nicht Msschließt, Haß demselben später noch weitere In- .structionen zu^efertigt ljverhen können, für den Fall, daß sich auf dieser Bgsis noch keine Verständigung mit Tierreich erzielen ließe; d'-yn diese soll m»n eiWal „Wf.Wt oder die andere Messe^ zu Stande gebracht wer- Hen. Inzwischen ist der preußische Gssandte Graf Arnim bereits aestern Mn Ätzien hier nngelgnAt, mm sich ^uf fünf bis sechs Mochen den Geschäf ten gänzlich zst entziehen. Von.Seiten des hiesigen österreichischen Gesandten Bapon v. ^rokeM ist dem Ministerium in Wien eine Denk- Schrift in hsr ^ollangelegenheit zugest.^tigt worden, welche die Ansichten des Gesandten, der bekanntlich in Mlen ein bedeutendes Ansehen genießt, ent hält. Dieselbe soll sich für eine endliche Einigung in dieser Frage azz-sAt- chen, stdoch sehr Hindende Eoncessionen von Seiten Preußens fodern für die Erfüllung des Abschlusses eines Handelsvertrags Nut Oesterrstch. Aus allen diesen Thatsachen und Symptomen glaube ich zuversichtlich, daß wir am Vorabend einer Einigung auch in dieser wichtigen Frage stehen, und die Erwiderung der Darmstädter Regierungen auf die preußische Erklärung vom 7. Juni, welche sich wol noch eine Weile hinzögern wird, dürfte wesentlich von dem Erfolge der wiener Verhandlungen bestimmt werdend Dew s Hl AnH, 6,Berlin, 15. Juni. Das 3uständekommest des BundespreßgesetzeS ist nach Allem, was siher die Sachlage bekannt geworden ist, für die nächste Zeit nicht zu erwarten. Die diesseitige Regierung wird in Frankfurt sehr präcis für die Vorschläge.ihresPrsßfachmännes Eintreten und wird vor.al lem sich nicht herbfilassen, den neuen Beschränkungen, die der österreichische Bundespreßgesetzentwurf äufleat, beizustjm.mcn, da man diesseitig nur un gern zu einer abermaligen Abänderung der preußischen Preßgesehgebung schreiten, sich aber keinesfalls eine solche von Bund'eswegcn oclroyiren lassen würde. Indessen halt auch unsere Negierung cstie Vereinigung der Einzel regierungen in Preßangelegenhciten für nothwendig und sind die Vorver handlungen, welche vor einiger Zeit behufs Constituirung eines PrcßvereinS mit der königlich sächsischen Regierung zunächst gepflogen wurden, keines- wegS aufgegeben. Es handelt sich zunächst darum, eine gewisse Allgemein heit bei Bücherverbyten u. dgl. hcrbeizuführen. Zur Ausführung eines sol chen Vorhabens ist es vornehmlich noihwendig, noch hieran eventuell in Leipzig die nothwendigen Einrichtungen zu treffen, da von dort aus die Versen dung des beiweitem größten Theils der Bücher erfolgt; dort würde denn auch die PreßvereinSbehörde niederzusetzen sein. Die vorherrschende Absicht ging auch dahin, den Buchhändlern in Vertretern derselben bei Entscheidung über da- Verbot eines Buchs die Mitsprache zu gestatten. Die Idee zu diesem Preßverein ist vorhanden, Vorverhandlungen mit Sachsen haben be reits stattgesunden, aber im Ganzen ist die Angelegenheit noch nicht pecht- reif. Sächsischcrseits sind die angedeuteten Intentionen sehr entgegenkom mend ausgenommen worden. — Ein Schreiben aus Berlin (im Stuttgarter Morgenblatt) sagt über einen jüngst dort entschiedenen großen Criminalproccß, der nur mit ein paar mysteriösen Zeilen Yon den Blättern bezeichnet wurde: »Der Arm der Gerechtigkeit hat plötzlich in ein Treiben hineingegriffen, von dessen Dasein eine dunkle Wissenschaft immer schon da war. Die Meinungen sind getheilt, indeß hat wol diejenige die Oberhand, welche das Eingreifen von Polizei und Justiz nur für den Fall gerechtfertigt hält, wenn dieses Treiben verkehrter Sinnlichkeit zu Excessen und öffentlichem Skandal geführt hat. Es verlautet zwar, daß in den letzten Dccennicn cin anderer Umstand das Auge der Sicherheitsbehörden und den Arm der Gerechtigkeit abgehaltcn habe: die Gönnerschaft oder, wie man ebenfalls behauptete, die Mitgenossenschast einer Person von vornehmer Abkunft und hohen Würden. Diese ruht jetzt längst mit ihrem weißen Haar unter einem grünen Nascnhügel oder in einer gewölb ten Gruft und wird vor einem andern Nichterstuhl Rechenschaft zu geben haben, ob hier kj« Verbrechen vorlag, über das menschlichen Richterstühlen die Cognition zusteht; aber das aufqefundcne Tagebuch einer andern durch ihre .Geburt hochgestellten Person lieferte so schlagende und zugleich merkwürdige Dokumente, daß diesmal der.Arm der Gerechtigkeit eingreifen mußte. Sie warf ihr Netz in einen Sumpf und that leider einen Fang von einer Aus dehnung und Bedeutung, wie man es nicht erwarten konnte- Die That sachen waren so klar, daß au der Findung des Schuldig nicht wol zu zweifeln war. Man fand, wovon eine dunkle Kunde auch sonst schon umging, daß die Theilnehmer am fraglichen Vergehen in einer Art Bundesbrüderschaft leben, gewissermaßen einen geheimen weit verbreiteten Orden bilden, dessen Mitglieder sich.an gewissen Zeichen erkennen. Einer der zuerst Ergriffenen, der unglückliche Verfasser des Tagebuchs, crkärte vor den Richtern: wie er nicht geglaubt, daß die weltliche Justiz sich in Das zu mischen habe, was Jeder nur vor sich selbst zu verantworten hätte. Wenn es «öthig erscheine, solche Gesetze für die nicht gebildeten untern Stände zu geben, so habe er doch immer geglaubt, daß anan in den .Hähern die Beurtheilung jedem Einzelnen überlassen müsse. Anders dachte man in gewissen Kreisen her Aristokratie. Anfänglich erhob sich zwar ein Schrei des Entsetzens, und man scheint den Thron mit Bitten ange- gangen zu hqben, die Sache zur Vermeidung des öffentlichen Skandals aus königlicher Machtvollkommenheit zu unterdrücken. Aus denselben Kreisen er- tönsen aber auch ganz andere Stimmen: die sittliche Verderbniß, die zum MU«de lisge, sei zu groß, und weil sie in den höher» LebenSkreisen sich der Art an den Tag gelegt, müsse man nicht sowol des Volks als der Aristokratie selbst wegen scharf hincinschneiden und ohne Rücksicht der Person nach den Gesetzen strafen. Man erinnerte an die Korruption und Demoralisation an dem Hofe Ludwig Philipp's in den letzten Jahren, an die Teste, Choiseul-PraSlin, Gudin, und daß es gerade die Korrup tion gewesen, welche den stnlergang seines Thrones und seiner Herrschaft zur Folge gehabt. Einen Augenblick war man von dieser Seite sehr be sorgt, als verlautete, daß Se. Maj. der König die Acten habe einfodern lassen. Es hatte aber keine andere Bedeutung, wenigstens keine andere Folge, als daß die jmplicirten Miljtärpersonen durch königlichen Befehl so fort aus Hem Militärstande entlassen wurden und das Criminalgcricht über .alle Betßeiligten zugleich aburtheilen konnte. Die Gerichtsverhandlung fand natürlich bei geschlossenen Thüren statt. Wie viej« .Personen das Urtel ge troffen, jv"ß man nicht, auch über die ganze Gerichtsverhandlung herrscht ein tiefes Schweigen, doch erfährt man, daß viele bekannte und darunter sehr leuchtende Namsn fliit schweren bis zehnjährigen Freiheitsstrafen belegt sind." — Aus Breslau wird in verschiedenen Blättern cin CorpSbefehl mit- getheilt, den der.Major und Kommandeur des Bürgerschühencorps, ein Seifensieder, erlassen hat. Er lautet wörtlich: Bei den am 11. den Freitag stattfinkcnden Feierlichkeiten zum Empfang ZI. MM. des Königs und ,her Königin haben außer den höchsten und hohen Behör-