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1 er- appe« es, er, >en, Wer, tleder, iirtel, »« träger IN, erStr 5 ft ML Preisen: iager: I alk mahlen) 'Olz lngebote IsW, 10. IV7» n ' größter ehlt 7St pe, gaffe, n Laden.) iS ter ?osen a re, kaufen Reich, Brüder- m Hause, imokmg- 'e verlieh. Mtl 120 für gesucht, elt, . ross iPfnde Eck >en, weil Verlauf nitz, ivsi eitzen. »Wiel W, i»7r MM lM >,Schreib- lcht. io«» limpert, »«ratebau. Amts- Blatt Ar die Amtshauptmannschaft Meitze«, für das 8'rnsvrecher: Amt Wilsdruff Nr. S. Dienstag den 2. Dezember 1919 78. Jahrg W Wochenblatt für Wilsdruff und Ltmgegend. Erscheint seit dem Lahre 1S4H. Inserfton-pr-ts pfg. für olt «.gespalten, KorpuSzel!» oder deren Naum, Lokalpreis pfg., Reklamen pfg., alles ml! Teuerungszuschlag. Z. traut und tabellarischer Satz mit so"-' Ausschlag. Bei Wiederholung und ZahreSun. 'tzen enisprechender Nachlaß. Belannimachungen im amtiichen Teil (nur von BehSr. die Spalizeile «> pfg. bez. pfg. > NachweisungS« und Offertengebühr ro bez. pfg. / Telephonische Zi-seraten-Aufgabe schließt jedes IleNamationSrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. Beilagengebühr daS Tausend PN., Ir die Postauslage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tagen und Plätzen »lrd keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrlst Ausschlag ohne Rabatt. Sie Rabattsätze und Restopreise haben nur bei Bar- zohiung binnen ZO Tagen Sültigkeii; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zelle» Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend a<S Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es «IS vereinbar! durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger tnneeh.» Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff famie für das Forst- rentamt zu Tharandt. e >», 8 N, eesi. ilMMLageb ^Wilsdruffer Tageblatss erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und »ffbagr, abend« ü Uhr für den folgende» Tag. / Bezug«prei« bet Selbstabholung der Snukeret wächentstch pfg., monatlich pfg., vierteljährlich Mk.z unser» Austräger zugetragen monasttch pfg., »terteljährltch Ms.; m den deutschen postaastaiten Viertelsähriich M>. ohne ZustellungSgebühr. «I Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und «eschäst«stelle nehmen »»derzeit Bestellungen entgegen, x Im Fall» HSH«r»r Srwalt — Krieg oder sonstiger Arobweicher Stärungrn »er Betriebe der Z»itungen, der Lieferanten oder der «ftrdkrunqSeinrlchtungen — hat »er Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung »er Zeitung »der auf Rückzahlung de« Bezug^reiseS. Ferner « b«r Inserent in den «»«ngenannten Fällen keine Ansprüche, fall« di» «tun« vrrspätet, in b«schränkt»m Umfange »der nicht erscheint. / ostnzel. »stausSpret« »er Rümmer 1« pfa. / Zuschrtstrn sind nicht »erfänltch ,, s-rrfseren, sondern an den Deriag, die Schristlettung »der »te Geschäftsstelle. «»»pme Zuschriften bleiten unbrrückfichttat. / Berün« »«rtrrtung: Berlin SW.4». Amtlicher Teil. Nachstehende Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Infolge dieser Bekanntmachung treten nach ß 5 der Verordnung über Gemüse, Obst Und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307 flg.) die in den Lieferungsverträgen d«r Reichsstelle für 1919 festgesetzten Preise mit Ausnahme der Zwiebelprrise wieder in Kraft. Auch solches abgeerntet« Gemüse, das nicht auf Grund von LieferungSverträgen ^liefert wird, darf nicht zu höheren Preisen vom Erzeuger abgesetzt werden. Hiernach gelten ab I. Dezember folgende Erzeugerpreise und Aufbewahrungs- »«rgütungen: 1. für Herdstweißkohl 4.— Mk. je Ztr., 2. . Dauerweißkohl b- „ » » 3. „ Herbstrorkohl 7 50 „ „ „ 4. „ Dauerrotkohl 0 50 „ „ „ 5. „ Herbstwirfingkohl 7 6. , Dauerwirstngkohl ' Q 7. „ Grünkohl »bO „ . „ vom 1. Januar 1920 ab io.- . „ „ vom 1. Februar 1920 ab 8. , rote Möhren und Karotten aller Art einschließlich der kleinen runden 13.- „ . „ Karotten 7-75 „ . „ 9. „ gelbe Möhren 5 75 „ „ „ 10. „ weiße Möhren 3.7b ,, . „ Hat der Anbauer besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Auf- dewahrung gehabt (Einmieten, Einkellern und dergleichen), a) bei den zu 2, 4 und 6 genannten so erhält er als Vergütung Gemüsearten vom 16. bis 81. Dez. 1919 0.50 Mk. je Ztr., später für jeden halben Monat mehr d) bei den zu 8 bis 10 genannten Ge müsearten vom 1. Januar 1920 ab 0 25 „ „ „ je Monat mehr 0 25 „ „ „ Diese Preise find Höchstpreise im Sinne des HöchflpreiSgesetzeS. Dresden, am 26. November 1919. 2850 V 02 Wirtschaftsministerin«,, LandeSlebenSmittelamt. BeLanntmachuAg. Die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1919 über Preise für Weißkohl, Rotkohl, Wirsingkohl, Grünkohl, rote Möhren und Karotten aller Art, gelbe und weiße Möhren (Reichsanzeiger 241 vom 21. Oktober 1919) wird mit Wirkung ab 1. Dezember 1919 aufgehoben. Die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1919 über Höchstpreise für Zwiebeln (Reichsanzeiger 241 vom 21. Oktober 1919) bleibt in Kraft. Berlin, am 24. November 1919. Reichsstelle für Gemüse a«v Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. Kleinhandelshöchstpreise für Kandiszucker. Für den Verkauf von Kandiszucker im Kleinhandel werden folgende Höchstpreise festgesetzt: für Kandis braun Mk. 1.24 für das Pfund, „ Kandis weiß Mk. 1.26 „„ „ Kleinverkauf ist der Verkauf unmittelbar an Verbraucher in der in offenen Läden üblichen Art. Vorstehende Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 und der dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 28. November 1919. 1211 VI.XIa Wirtschaftsministerin«, LandeSlebenSmittelamt. Nir Wen WH, Anzeigen bi; 1v Mr osriniilag; anszugeöen Bedrohung Memels. Kleine Zeitung für eilige Leser. * In einer Denkschrift beleuchtet die Reichsregicrung ein- »rhend die widerrechtliche Haltung der Entente in der Ecapa «low-Frage. . * Gegen den drohenden Ausverkauf Deutschlands kündigt die Reichsregierung neue schärte Maßnahmen an. .'DaS Betrtebsrätegesetz wurde vom Ausschuß in erster Lesung angenommen. * Der bayerische Landtag erhebt einmütigen Widerspruch »egen die Zurückbehaltung der Kriegsgefangenen. ' Der Mörder Haases, der Lederarbeiter Voß, wird als »emeingesädrlich irrsinnig in einer Irrenanstalt dauernd Interniert werden. 2,* Der Oberste Rat beriet über die Verteilung der deutschen motte und des Hafemnsterials, das für die in Scapa Flow versenkten Schiffe geliefert werden soll. In daS englische Unterhaus ist jetzt rum erstenmal ein« mau gewählt worden. Oer neue Krieg. . Soll man lachen, soll man weinen — der lettische ^taat, den wir aus der Taufe gehoben, den wir mit kostbarem deutschen Blut gegen äußere wie gegen innere Feinde ver» Migt, den wir mit opfervoller deutscher Kulturarbeit alle ?'ese schweren Jahre hindurch am Leben erhalten haben, wir selbst an der Merlast der Aufgaben, den unsere schultern auf sich luden, züsammenbrachen. Dieser Staat, Ar, ungefähr so viele Einwohner zählt wie eine, oder zwei Aroßberkiner Vorstadtgemeinden, erklärt jetzt plötzlich dem Deutschen Reiche den Krieg, jetzt, wo die unseligste Völker- Mastrophe aller Zeiten endlich äußerlich wenigstens zum Abschluß gebracht werden soll. . Wir erleben hier im kleinen noch einmal, was uns "u großen sozusagen vorher schon mit den Polen passiert nur daß.diese den Ausbruch der deutschen Revolution benutzten, die deutsche Hand von sich abzuschütteln Und den offenen Übergang zur Entente zu vollziehen. Die betten dagegen haben noch im Frühjahr 1SI8 um deutsche Dille gegen. ihre russischen Bedränger förmlich gevetteir. Als aber dann, nach dem Versailler Friedensschluß, die Engländer und Franzosen ins Land kamen, wollten sie von ihren Rettern in der Not „Unter den Linden' nicht mehr gegrüßt sein und hätten sie am liebsten wie lästiges Gesindel über die Grenze gesagt. Die Dinge blieben, wie bekannt, den ganzen Sommer über in der Schwebe, bis schließlich sich im Herbst eine westrussische Armee auf kur ländischem Boden bildete mit dem Ziel, das Bolschewisten joch in Rußland durch einen Vorstoß gegen Petersburg zu brechen. Ihr gliederten sich die Reste des deutschen Baltenheeres ein. Fahnenfluchterklärung und Ausstoßung ans dem Reichsoerbande waren die Folge. Das mili tärische Unternehmen scheiterte an dem Dazwischentreten der britischen Kriegsschiffe, und das Ende war, daß die russischen und russisch gewordenen Truppen sich dem Befehl des zur Abwickelung des ganzen Baltikumunter- nehmens nach Mitau entsandten deutschen Generals o. Eberhardt unterstellten. Daß General o. Eberhardt auf diesen Versuch, die traurige Angelegenheit zur Liquidation zu bringen, ein ging, wird jetzt von der lettischen Regierung als Kriegs grund angegeben — unbekümmert darum, daß die an Ort und Stelle weilende Ententekommisston ihn ausdrücklich zur Annahme des Schützgesuches ermächtigt hatte. In Wahrheit haben wir es natürlich nur mit einem Vor wand zu tun. Was die Herren von Riga dazu antreibt, gerade noch in dem Augenblick, wo fast kein einziger deutscher Soldat mehr auf lettischem Boden steht, schnell mit einer Kriegserklärung auf den Plan zu treten, ist offensichtlich die Absicht, ihre Zustimmung zur endgültigen Beilegung der baltischen Frage, soweit Deutschland dabei in Frage kommt, so teuer wie möglich zu verkaufen. Man kann auf diese Weise z. Ä. die Auslieferung des gesamten Eisenbahnmaterials, das wir in das Land hineingebaut haben und Lessen Wert sich auf viele Hunderte von Mil lionen beläust, verlangen, und ähnliche schöne Dinge mehr. Blut wird dieser Krieg nicht kosten, aber ein ansehnliches Stück des deutschen Volksonmögens wird ihm schon aber ¬ mals zum Opfer kauen. O ia, wir Haden es mit edlen Nachbarn und Genossen zu tun, das ist'schon richtig. Und, selbstverständlich, wird es auch in diesem Kalle unter uns nicht au Leuten fehlen, welche die deutsche Regierung für das Geschehene verantwortlich machen werden. Das paßt lediglich zum Ganzen. Neichsrat und Sieuervorlagen. Die Einzelstaaten gegen Erzberger. -Bei der Beratung der neuen groben Steueroorlagen im Reichsrat hob der Berichterstatter der Ausschüsse her vor, daß sich die Ausschüsse bemüht hätten, für ihre Länder mehr herauszuschlagen. Auch verlangen die Aus schüsse, daß alle jetzt eingebrachten Bestimmungen nur bis zum 1. April 1923 gelten sollen, und dann eine Neu regelung staitfinden müsse. Finanzminister Erzberger er klärte die Beschlüsse der Ausschüsse für unannehmbar, worauf Preußen, Württemberg, Baden und Hamburg ihren Widerspruch fallen ließen. Bei der Generaldebatte erfolgte dann eine Erklärung Preußens durch den Ministerpräsidenten Hirsch, in der es heißt: „Die preußische Regierung stellt fest, daß die drei Steuer» vorlagen dem Reichsrat so spät von der Reichsregjerung oorgelegt worden find, daß eine auf gründlicher Prüfung beruhende Stellungnahme zu diesen in finanzieller, wirt schaftlicher und politischer Hinsicht bedeutungsvollen Vorlagen nicht möglich war.' Trotzdem stimmt Preußen zu, läßt aber weiter nachdrücklichst erklären: „Die preußische Regierung erklärt aber aus drücklich, daß sie in Zukunft bei derart wichtigen Vorlagen auf Beachtung Ler geschäftsordnungsmäßigen Fristen be steht, weil eine solche überstürzte Behandlung zur Aus schaltung der verfassungsmäßigen Rechte des Reichsrats und damit zur Ausschaltung des Einflusses Ler Landes regierungen auf die Gesetzgebung führen müßte.' Es hagelte dann weitere Proteste von Bayern, Las den Zu sammenbruch ankündigte, von Baden, Hessen und Württem berg. Baden verlangt ferner die Genehmigung zur Er hebung von Zuschlägen zur Reichseinkommensteuer. veiMe Zpar-ffrämiensnleibe M