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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 76 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und non Herrn Kaufmann Emil Winter in Ravenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 559, Firma Ernst Flick» Reichenbrand. N SV Sonnabend, den 17. Mai ISIS Grünen Roggen nnd grünen Weizen betr. ' Auf Grund der Bekanntmachung des Wlrtschastsministeriums vom 2. Mai 1919, wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß grüner Roggen und grüner Weizen nur mit Genehmigung der Amtshaupt. Mannschaft Chemnitz abgemäht oder verfüttert werden darf und Zuwiderhandlungen mit Geldstrafen bis zu 1600 Mark bestraft werden. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, den 13. Mai 1919. Die Gemeindevoritande. Verkaufspreise für ausläniiisches Mehl u»ii PökelschMinesleW betr. Ilm den Minderbemittelten die Versorgung mit ausländischem Mehl und Pökelschweinefleisch zu erleichtern, hat das Wirtschaftsministerium mit Bekanntmachung vom 9. Mai 1919 über die Verkaufs- Klasse ^: die Haushaltungsvorstände mit einem Einkommen bis zu 1900 Mark in Dresden, Leipzig und Chemnitz und bis 1600 Mark in allen übrigen Orten, Klasse L: die Haushaltungsvorstände mit einem Einkommen über 1900 Mark oder 1600 Mark bis 6800 Mark, Kla e v. cheooHauvhallungsvorstande mit einem Einkommen üb^r. «800 Mark Klasse v: die Haushaltungsvorstände mit einem Einkommen über 10000 Mark. Für die Einreihung in die Klasse der Bezugsberechtigten ist die Einschätzung zur Staatseinkommen steuer vom laufenden Jahre zum Anhalte zu nehmen. Bei Bezugsberechtigten, die einen Staats- andere Art nachzuweisende gegenwärtige Einkommen entscheidend. Alle Familienmitglieder des Haushaltungsvorslandcs gehören zur gleichen Klasse wie der Haushallungsoorstand. Andere Mitglieder eines Haushaltes werden je nach ihrem Einkommen in Klasse.4. — v eingereiht. NM- HEIM» n.cht ieili, Klasse S 2.22 Mark. Klasse L 3,20 Mark, Klasse v 4,50 Mark. Der Preis für Pökelschweineflelsch betrügt für Klasse u. N 6,10 Mark. Klasse c 7.20 Mark. Bi eEi^eit Be ^ . 9,— Mark. ^ e ü t i , 's P machen, kann bis zu deren Beibringung in Klasse O eingereiht werden. Wer falsche Angaben über sein Einkommen macht, kann von dem Bezüge ausländischer Lebensmittel vorübergehend oder dauernd ausgeschlossen werden; auch hat er, soweit nicht schwerere Grund von 8 17 der Verordnung über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Versorgungs regelung vom 25. 9. 1915 / 4. 11. 1915 (R. G- Bl. S. 607, 728) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark zu gewärtigen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Nabenstein und Rottluff, am 13.^Mai 1919. Bekanntmachung, öffentliche Impfungen betr. Der Unterzeichnete Gemeindeoorstand macht hierdurch aus Grund von 8 H Absatz 4 der zum ReichS'Impfgesetze vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungsverordnung vom 14. Dezember 1899 bekannt, daß die diesjährigen öffentlichen Impfungen wie folgt stattfinden: )m hiesigen Gasthose. Dienstag, den 27. Mai 19l9, vorm. r/slO Uhr; Dienstag, den 3. Juni 1919, vorm. Uhr. Zn der Schule. Mittwoch, den 28. Mai 1919, vorm. V»10 Uhr für Knaben; Dienstag, den 3. Juni 1919, vorm. 10 Uhr; Mittwoch, den 28. Mai 1919, vorm. 10 Uhr für Mädchen; Dienstag, den 3. Juni 1919, vorm. 1/4II Uhr. Impfpflichtig sind im laufenden Jahre I. diejenigen Kinder 2) welche im Jahre 1918 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b) welche in früheren Jahren gebären sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahr impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1918 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. N. diejenigen Schulkinder a) welche im Jahre 1907 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind. b) welche in früheren Iahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpfpfltchtig waren, jedoch bis zum Jahre 1918 der Wtederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpst werden konnten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, zu den anberaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung, und die geimpften Kinder in demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Erstimpfungen: Nachschau: Wiederimpfungen: Nachschau: Wiederimpfungen: Nachschau durch ärztliche Zeugnisse nicht Nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Reichenbrand. am 16. Mai 1919. Der Gemeindeoorstand. Errichtung eines Wohnnngsnachweises in der Gemeinde Reichenbrand. R-ich-nbrnnd betreibt einen öli-nttichen Wohnnng-nnchweis Zu D A. ld» g t> t in rh !b d ei ,e E teiiung d deh" blich > Genehmigung zum Die Vermietung beziehentlich anderweit- Benutzung n°n Wohnungen d-nf nur mit Zustimmung "^"'Die e, em ldct ^ Wohnungen werden i L^r nSchfN», Rrnnm d A^.ub...„I..t beztehenMch Bmutzung zugestimnU wmden ifb ^ ^ ^ ^ ^ ° ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ " Vogel. der Kommunalanleihe von 1919, Kurse vo» SL,»«°/o, beauftragt worden. Zeichnungen nimmt bis zum 2g. Mai IMS °"hegen die Sparkasse Siegmar. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. v. Mts. ist der 1. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungssteuer füllig > >1 I dieses Jahres, auch bei eingewendeter Reklamation, an^die hiesige^Ortssteuereinnahme abzuführe^n. Der 1. Termin der Gemeindeeinkommen-Steuer ist fällig gewesen. Es wird aufgefordert, diese Steuer nunmehr ungesäumt zu entrichten, da das Mahn- und Beitreibungsverfahren alsbald beginnen muß und die Säumigen die dadurch ent stehenden, nicht unerheblichen Kosten sich selbst zuzuschreiben haben würden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15. Mai 1919. Fundamt Ravenstein. Verloren: 1 brauner Glace-Handschuh. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 16. Mai 1919. Bekanntmachung. Die Einwohnerschaft wird auf die am Sonntag stattfindende Sammlung für unsere Kriegs gefangener aufmerksam gemacht und gebeten, die Sammlung nach^Möglichkeit zu unterstützen. Möge Volksbibliothek Nottlufst^"^^"^' Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß von nächsten Sonntag, den 18. Mai dieses Jahres ab Bücher regelmäßig wieder ausgeliehen werden können. Rottluff, am 15. Mai 1919. Der Gemeindeoorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Cantate, den 18. Mai, Vorm. V»9 Uhr Predigt- gottesdienst, zugleich Eröffnungsgottesdienst für den Konfirmanden unterricht: Pfarrer Rein. Vorm. 11 Uhr Unterredung mit der weiblichen Jugend: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Amtswoche: HUfsgeistlicher Kroll. Parochie Rabenstein. Am Sonntag Cantate, 18. Mai, Vorm. H9 Uhr Christenlehre mit den Jungfrauen: Pfarrer Kirbach. Vorn». 9 Uhr Predigt-, zugleich Buß- und Betgottesdtenst: Derselbe. Dorm. "/«II Uhr Ktndergottesdlenst: Derselbe. Abends 8 Uhr Versammlung des eo. Jünglingsvereins mit Dortrag des Herrn I. Fischer: „lieber den chemischen Prozeß in der Lithographie". Montag, 19. Mai, Abends 8 Uhr kirchlicher Elternabend im Gasthofe „Zum weißen Adler". Dienstag, 20. Mai. Abends Vs9 Uhr Bibelstunde der landes- kirchl. Gemeinschaft im Pfarrsaale. Mittwoch, 21. Mat, Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Jungfrauenvereins l. Abteilung im Pfarrsaale. Donnerstag, 22. Mai, Abends 7 Uhr Kindergottesdtenstvor- bereitung. Wochenamt: Hilfsgetstlicher Leidhold. mö^i' Zlidienkalr-istrliiiliimin Drogerie Siegmar Fernsprecher 180. Erich Schulze.