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MsdmfferTageblati Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 WvchenblE fÜs WWdrUff UNd ÜNMgLNd Postscheckkonto Leipzig 28614 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Gkadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt sowie die wichtigsten Veröffentlichungen der Ministerien, der KreiShauptmannschast Dresden und der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlich für die Schriftleitung: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Nr. 211. Sonntag den 12. September 1920. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Wohnungsnotstandsgemeinden 1. Das Ministerium des Innern hat für die Gemeinden Klipphausen und Kotte witz die Bestimmungen in HZ 5 und 6 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter und in HZ 2—5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel, beide vom 23. September 1918 in der Fassung vom 22. Juni 1919 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, daß die Gemeindebehörden der obengenannten Gemeinden verpflichtet werden, An ordnungen nach H 5 der Verordnung zum Schutze der Mieter zu treffen. 2. Die Gemeinden Klipphausen und Kottewitz sind nunmehr Wohnungsuotstands- gemeinden der Liste I. Meißen, am 2. September 1920. Nr. 510 U O 2/20. E Die Amtshauptmannschast. Maul- und Klauenseuche Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Richard Schönberg in Mohorn ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochev. Gemäß 88 161 flg der Bundesratsvorschnften zum Viehseuchengesetz wurde als Sperrbezirk die Gemeinde Mohorn von der Amtshauptmannschast Dresden-Altstadt be stimmt. Das Beobachtungsgebiet bilden die Gemeinden Herzogswalde und Stein bach b. M. Schutzzone: Gemeinde Helbigsdorf und Dittmannsdorf. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 162, 163, 164 und 168, für das Beobachtungsgebiet die Vorschriften in HZ 166 und 168 der Bundesratsvorschriften zum Mehseuchengesetz — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende — überdies für den ganzen Bezirk die sonstigen von der Amtshauptmannschast zu treffenden An ordnungen. Weitergehende Beschränkungen bleiben ausdrücklich Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, insoweit nicht nach den Strafvorschriften des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß § 57 der sächsischen Aus führungsverordnung zum Viehseuchengesetz vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Meißen, am 10. September 1920. Nr. 1081 ä V. S9M Die Amtshauptmannschast. Getreidedeputate im Kommunalverband Meißen-Stadt und -Land. Für das Gebiet des Kommunaloerbandes Meißen-Stadt und -Land wird folgendes bestimmt: 1. In der nach dem Tarifvertrag den Deputatberechtigten zustehenden Getrcide- deputatmenge ist in jedem Falle die Selbstversorgermenge mit enthalten. Die letztere ist demzufolge nicht besonders zu gewähren. 2. Die Getreidedeputalmengen bleiben in der gleichen Weise wie die Selbstver sorgermengen bis zum Verbrauchs beschlagnahmt. Es ist nur zulässig, die Teputat- mengen im Eigenverbrauch zur Ernährung, zur Verfüttrrung und als Saatgut zu ver wenden. ! Selbstverständlich finden auf das Deputatgetreide die für die Verfütterung er lassenen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere also auch die Verordnung über das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl und Brot vom 28. Mai 1915 — Reichs.-Ges.-Bl. S. 381 — Anwendung und ebenso auch die Vorschriften für die Verwendung von Saatgut. Eine Veräußerung von Deputatgetreide ist wie bei allem anderen Getreide nur zulässig an die Komissionäre der Reichsgetrcidestelle oder, soweit es sich um Gerste und Hafer handelt, gegen Bezugsschein nach H 8a der Reichsgetreideordnunz. 3. Für die Verarbeitung von Deputargetrside gelten sinngemäß die für die Ver arbeitung von Selbstversorgergetreide erlassenen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Kommunalverbandes Meißen Stadt und Land über die Brotversorgung der Selbst versorger vom 15. Juni 1920 — 427 a 11L. — Hiernach ist insbesondere die Verarbeitung von Deputatgetreide nur auf Grund von Mehl- und Schrotkarten zulässig. Die Deputat- berechtigien, die die Ausstellung einer Mahl- und Schrotkarte wünschen, haben dies mit einem Vordruck bei der Amtshauptmannschast zu beantragen. Dec Vordruck lst bei den Gemeindebehörden erhältlich und muß ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Beim Vor liegen besonderer Verhältnisse kann auch eme gemeinschaftliche Karte für sämtliche Deputatempfängcr eines Wirtschaftsbetriebes ausgestellt werden. 4. Die Deputatvsrpflichteten haben der Gemeindebehörde unter Vorlegung des Tarifvertrages n) bis zum 18. September 1920 die Namen und den Wohnort der von ihnen beschäftigten Getreidedeputatempfänger und die Höhe des Getreidedeputats, d) jeweils bis zum Schluffe eines jeden Kalendermonats alle im vergangenen Monat eingetretenen Veränderungen (Zu- und Abgänge) anzuzeigen. 5. Die Gemeindebehörden haben über die Getreidedeputatemptänger und über die Deputate eine besondere Liste (Deputantenliste) anzulegen und fortlaufend zu führen. In diese Liste sind alle Veränderungen (Zu- und Abgänge) einzutragen. Die Formulare für die Deputantenliste gehen den Gemeindebehörden unmittelbar zu. Zur Vervollständigung der Wirtschastskarten haben die Gemeindebehörden bis zum 30. September 1920 der Amtshauptmannschast eine Abschrift der Depukantenliste ein zureichen und jeweils zu Beginn eines jeden Monats die im vergangenen Monat ein- geirelenen Veränderungen anzuzeigen. 6. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, insbesondere die nach H 4 zu erstattenden Anzeigen nicht fristgemäß erstattet, wird nach HZ 80 und 81 der Reichs- getreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 bestraft. Meißen, am 10. September 1920. s»s» N 470 Kommunalverband Meißen-Stadt und -Land. FettverteUung. Auf den Abschnitt der Landessettkarte werden auf die Zeit vom 13. bis 19. September 1920 50 Gramm Butter ausgegeben. Die Krankenbutterkarten sind gleichfalls mit 50 Gramm Butter zu beliefern. Meißen, am 10. September 1920. Nr. 1047 11 0. ss7s Kommunalverband Meißen-Land. «EM»»»»«'' Mül! «»MIioEo—IMMIIIWIII-oMoil-WWWIMMWIWWI« Kleine Zeitung für eilige Leser. * Nach Erklärungen der maßgebenden Stellen im Reiche und Preußen sind die Alliierten bereit, Oberschlesien die Aus- gestaltung zu einem selbständigen Bundesstaat nicht zu ver wehren. * Der angebliche die Polen in Oberschlesien begünstigende Erlaß des Generals Le Rand wird von der Interalliierten Kommission für gefälscht erklärt. * Am 16. September wird die erste Rate des holländischen 7-Millionen-Kredits an Deutschland zur Auszahlung ge langen. * Der in Rouen tagende französische Nationalkongreß der Textilarbeiter hat mit 5256 gegen 377 Stimmen dem all gemeinen Arbeiterverband jein Vertrauen ausgesprochen und den Beitritt zur dritten Internationale in Moskau abgelehnt. * Die Besprechungen der englischen Bergarbeiter mit der Regierung sind resultatlos verlaufen, da die Bergleute sich weigerten, in der Frage der Herabsetzung der Kohlenpreise nachzugeben. * Die Arbeiterbewegung in Italien dehnt sich noch aus. Der Regierung ist es nicht gelungen, eine Verständigung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern herbeizuführen. * D'Annunzio hat öffentlich die Unabhängigkeit Fiumes ausgerufen. Der Mr Annexion durch Italien eintretende Nationalrat ist aufgelöst worden. * Die Sowjetregierung soll in letzter Stunde beschlossen Laben, keine Delegierten zur Friedenskonferenz nach Riga zu schicken, da ihren Abgesandten nicht die wünschenswerte Un- antastbarkeit zugesichert sei. Belgisch-französische Treibereien. Genf soll unfruchtbar bleiben. Langsam artet die Furcht der Franzosen vor einer sach lichen Verhandlung auf der Genfer Konferenz, bei der Deutschland mit am Beratungstische sitzen soll, zur Komödie aus. Nach dem „Echo de Paris", dem man Beziehungen zur Reaierung nacksagt, hat der belgische Minister Delacroir ferne Kollegen von rem Meinungsaustausch unterrichte^ den er mit Herrn Millerand über das Kapitel der Wieder gutmachungen hatte. Delacroix schlug eine Lösung vor, die die Gefahren einer Revision des Versailler Vertrages ver mindert. Anstatt gemäß den Entscheidungen von Spa die deutschen Delegierten zur Konferenz mit den Alliierten in Genf zuzulafsen, hat Herr Delacroix vorgeschlageu, die deutschen Delegierten vor der Konferenz von Genf von der Wiedergutmachungskommission anhören zu lassen, die in Paris tagen wird. Die alliierten Staatsoberhäupter würden sich also gegen den 15. Oktober in Genf per- sammeln, um di- Anregungen zu prüfen, welche die Wiedergulmachungskommission als nützlich erachtet ihnen im Anschluß an die Vorarbeiten mitzuteilen. Herr Mille rand hat dieses Projekt genehmigt, das aber noch der Ge nehmigung Lord Georges und Giolittis bedarf. Der letzte Satz ist das Wesentliche an der Auslassung, die man in Paris als Versuchsballon steigen läßt. Englands und Italiens ist man nicht sicher, sonst würde man die Deutschen nach Paris bescheiden und dort zu unterschreiben zwingen, was man in Genf dann ohne weiteres über sie verhängen könnte. Rußland geht nicht nach Riga. Abermalige Verzögerung der Friedenskonferenz. Aus Warschau wird gemeldet, Außenminister Sapieha habe Tschitscherin mitgeteilt, daß die polnische Delegation ausreichend Vollmachten besitze, um den Waffenstillstand sowie den Vorfrieden und eventuell auch den Frieden abzu- schlteßen. Die polnische Delegation werde Danzig mit dem ersten Dampfer nach Riga am 12. September verlassen. Dagegen kommt aus London eine Nachricht, die geradezu wie ein Abbruch der Verhandlungen durch Rußland aussieht. Danach habe die Sowjetregierung sich entschlossen, zu der neuen Friedenskonferenz »ach Riga keine Delegierten zu schicken. Nach den bei Kamenew eingegangene» Nach? richten beklagt sich die Sowietregieruna darüber, da» d:c lettische Negierung nicht auch dem Hilfspersonal der russischen Delegation Immunität gewährleistet hat. In London kennt man noch nicht die genauen Gründe der neuen Schwierigkeiten. Es heißt, daß die lettische Regie rung gewissen Propagandaagenten und anderen unerwünschten Leuten, die die Sowjetregierung ihrer Delegation beigegcbeu hat, mißtraut. Wie es heißt, soll Polen als Grundlage für den Friedensschluß zwei Bedingungen stellen: 1. Keine Ein mischung der beiden Länder in die inneren Angelegenheiten des andern, 2. Proklamierung der Unabhängigkeit der Ukraine. Gesicherte Lage in Ostpreußen. Kein Grund zu Krediterschwerntssen. In letzter Zeit haben die Blätter mehrfach Nachrichten über Ostpreußen gebracht, die sich bei ruhiger Betrachtung der Dinge als übertrieben, teilweise sogar als falsch heraus gestellt haben. Daß die Lage der Provinz keineswegs leicht ist, weiß jeder Einsichtige. Durch die übertriebenen und falschen Meinungen wird aber im Reiche der Eindruck erweckt, als wenn es in Ostpreußen drunter und drüber ginge, und als wenn die öffentliche Ordnung in Ostpreußen auch im Innern nicht gesichert sei. Auf Grund dieser Meldungen glauben viele Fabrikanten und Kaufleute in Ler Mitte und im Westen des Reiches Anlaß zu haben, den ostpreußischen Beziehern, Landwirleu, Handwerkern, Kaufleuten und Industriellen Kredit nicht gewähren zu können und besonders harte Zahlungs bedingungen vorschreiben zu müssen. Es sei deshalb mit allem Nachdruck von der obersten Leitung der Provinz darauf hingewtesen, daß ein Grund zu derartigen Kredit- erschwerntsfen nicht besteht. Die öffentliche Ruhe und Ord nung ist tn Ostpreußen mindestens ebenso gut wie in anderen Teilen des Reiches. Reichswehr und Sicherheitspolizei sind völlig zuverlässig und ihren Aufgaben im Innern durchaus gewachsen. Ihre Ergänzung durch Orts- und Grenzwehreir bietet genügend Gewähr dafür, daß Ostpreußen auch schweren Situationen gegenüber Geschlossenheit zeigen wird. Umfassen