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Dresdner Journal : 05.10.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189910050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18991005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18991005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-10
- Tag 1899-10-05
-
Monat
1899-10
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Journal : 05.10.1899
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veiu»«-ret«: Kür DrrSden vierteljährlich: 2 Mark SO Ps , bei den Kaiser- lich deutjchcn Postanstalten vierteljährlich »Mark; außer» halb deü Deutschen Reiche« Post- und Stempclzuschlaa. Einzelne Nummern: 10 Ps. Erscheinen: Täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage abends. F«rnspr.-Anschlub:Nr.1S»L. AnkündtsunASgebühre«: Für den Raum einer gespal tenen Zeile kleiner Schrift 2V Pf. Unter „Eingesandt" die Zeile so Pf Bei Tabellen- und Zifsernsatz entsprechender Ausschlag. Herausgeber. Königliche Expedition de« Dresdner Journals Dresden, Zwingerstr. 20. Sernspr..«nIchluß:Nr.tS»S. ^232 18SS Donnerstag, den 5. Oktober abends. In der näheren und weiteren Umgebung Dresden- gelangt dar „Dresdner Journal" noch am Abend zur Ausgabe. So in den Ortschaften des oberen Elb- thaleS bis Schandau, in denjenigen der unteren Elbthales bis Meitze« und in den an der Tharandter und Radeberger Linie gelegenen Orten. Wo in den »orgedachten Orten die Blätter den Beziehern nicht mehr zugetragen werden, wollen sich letztere mit der Post wegen Abholenr ins Einvernehmen setzen. Geschäftsstelle der Dresdner Zonrnalr. Bestellungen auf das „Dresdner Journal" für das IV. Vivi»EsIZski» verden in Dresden bei unserer Geschäftsstelle (Zwinger- straße 20) sowie in der Hofmusikalienhandlung von Adolf Brauer (F. Plötner), Hauptstraße 2, zum Preise von 2 OS. S0 I»G. angenommen. Bei den Postauftalteu der Deutschen Reichs be trägt der Bezugspreis für diese Zeit Amtlicher Teil. Dresden, 3. Oktober. Mit Allerhöchster Ge nehmigung Sr. Majestät des Königs ist dem Brief- Niger Franz Albin Baum in Leipzig-Connewitz für die von ihm am 8. Mai dieses Jahres unter eigener Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens in dem Wehrgraben bei Lößnig die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zum Tragen derselben am weißen Bande verliehen worden. Die Hanseatische Feuerversicherungs-Ge sellschaft zu Hamburg hat an Stelle ihres bis herigen hierländischen Vertreters Emil Ahlhelm vom l. Oktober dieses Jahres an den Versicherungs- Beamten Herrn Bernhard Deil allhier zum Bevollmächtigten für das Königreich Sachsen er wählt. Der Genannte ist von der unterzeichneten König lichen BrandversicherungS-Kammer bestätigt und vom Stadtrathe zu Dresden für das ihm übertragene Amt in Pflicht genommen worden. Dresden, den 2. Oktober 1899. Königliche Brandversicherungs-Kammer. 02S2 vr. Haberkorn. Leonhardi. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des MiniftertnmS der Justiz. 1. Prädizierungen Verliehen worden ist: den Referen daren beim Landgerichte Chemnitz Kaulfer», beim Land- zeiichte DreSdm Hölzer, beim Landgerichte Leipzig Or. Fritzsche und vr. Hüsser nach der Bestimmung unter V der Verordnung vom 20. Februar 1887 der AmtSname „Assessor". 2 Beamten Etat, s) Auf Ansuchen sind entlassen worden: die Assessoren und HülsSrichler beim Landgerichte Zwickau vr. Koch, beim Amtsgerichte Limbach vr. Herrmann, beim Amtsgerichte Lommatzsch Roßbach, die Assessoren beim OberlandeSgerichte vr. Adolph, beim Landgerichte Bautzen v. Einsiedel, beim Landgerichte Dresden Stötzner, beim Amtsgerichte Limbach K retzschmar. b)Den Vorbereitungs dienst bei Justizbehörden haben ausgegeben: die Res«, rendare beim Landgerichte Leipzig vr. Sala, bei der Staats anwaltschaft beim Landgerichte Chemnitz Müller, bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Leipzig vr. Bernseld, Herschel und vr. Oertel, beim Amtsgerichte Borna vr. Gente, beim Amtsgerichte Chemnitz Döring und vr. Neu» mann, beim Amtsgerichte Colditz Landmann, beim Amts gerichte Döbeln Wolf, beim Amtsgerichte Döhlen vr Arnold, beim Amtsgerichte Dresden vr. Salzburg und vr. Schreiber, beim Amtsgerichte EberSbach Curth und vr. Mörbitz, beim Amtsgerichte Hohenstein Ernstthal Zobler, beim Amts gerichte Kamenz Grieshammer, beim Amtsgerichte Kirch berg Rommeney, beim Amtsgerichte Limbach Ludwig, beim Amtsgerichte Marienberg Eckhardt, beim Amtsgerichte Markranstädt Breymann, beim Amtsgerichte Meißen Graf, beim Amtsgerichte Mügeln Dietrich, beim Amtsgericht« Nossen vr. Langer, beim Amtsgerichte Oederan Eger, beim Amtsgerichte Reichenbach vr. Nagler, beim Amtsgerichte Riesa vr. Langer, beim Amtsgerichte Sayda König, beim Amtsgerichte Schwarzenberg Kohlmann, beim Amtsgerichte Zwickau Roth o) Verstorben sind: der Diener beim Amts gerichte Leipzig Strubert am 8 August 1899, der Amtsrichter beim Amtsgerichte Löbau vr. Ruth am 18. August 1899, der Referendar der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Dresden KommisstonSrath Wimmer am 20. August 1899. ä) Al» Hülssrichter sind zugewiesen worden: dem Land gerichte Dresden der Assessor vr. Fritzsche, dem Amtsgerichte Annaberg derAssessor vr.Fuchs, e) Zum Vorbereitungs dienste bei Justizbehörden sind zugelassen worden: die Referendare vr. Leut ritz beim Landgerichte Dresden, vr. Mendel beim Landgerichte Leipzig, vr. Heinzmann bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Chemnitz, vr. Ginzel und Voigt bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Dresden, vr Kaufmann bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Leipzig, Pausch und Wetzig bei der Staats anwaltschaft beim Landgerichte Plauen, Benndorf und Nest ler bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Zwickau, die RechtSkalldidaten Mey und Nämsch beim Amtsgerichte Bautzen, Mittag beim Amtsgerichte Bischofswerda, Wachter beim Amtsgerichte Chemnitz, Wolf beim Amtsgerichte Döhlen, Francke, JacubowSky, Klien und Weigelt beim Amts gerichte Dresden, Dönervaud, Held, Hofsmann und Unger beim Amtsgerichte Leipzig, Schurig beim Amtsgerichte Lim- bach, Jacobson und Schneider beim Amtsgerichte Meißen, Frhr. v. MannSbach beim Amtsgerichte Tharandt, Glöckner und Heitzig beim Amtsgerichte Zwickau, k) Der Sekretär beim Amtsgerichte Chemnitz Happach ist zum «üreauvorstand der Abteilung für Nachlaß- und BormundschastSsachen mit dem AmtSnamen „Büreauinspektor" ernannt worden, g) Be fördert worden find: der Büreauassistent bei der Justiz- ministerial-Kanzlei Melzer zum Sekretär bei dieser Kanzlei, die Aktuare beim Amtsgerichte Dresden Ricciu», beim Amts gerichte Ebersbach Zimmermann, beim Amtsgerichte Lichten stein Reinisch, beim Amtsgerichte Zwickau Hosmann zu Sekretären bei diesen Behörden, b) An gestellt worden sind: die zeither probeweise als Expedienten verwendeten Militär- anwärter Schmidt und Knittel als Expedienten, Schmidt beim Landgerichte DreSd«n, Knittel bei der Gefangenanstalt Dresden, der zeither probeweise als Aufseher verwendete Militäranwärter Erxleben als Aufseher bei der Ge- fangenanstalt Leipzig, i) Versetzt worden sind: der Assessor und Hülssrichter beim Amtsgerichte Riesa Beh nisch in gleicher Stellung zum Amtsgerichte Annaberg, der gleichzeitig zum Hülssrichter ernannte Assessor beim Land gerichte Leipzig Ackermann zum Amtsgerichte Leipzig, die Referendare bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Dresden Gebhardt und vr. Tzschucke zum Landgerichte Dresden, bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Leipzig Lehmann zum Landgerichte Leipzig, bei der Staatsanwalt schaft beim Landgerichte Plauen Reich ner und vr. Uhle mann zum Landgerichte Plauen, bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Zwickau Batz und Dietze zum Landgerichte Zwickau, beim Amtsgerichte Dresden Müller zum Amts gerichte Kamenz, beim Amtsgerichte Ehrenfriedersdorf Schmiedt zum Amtsgerichte Rochlitz, beim Amtsgerichte Kamenz Klemm zum Amtsgerichte Ebersbach, beim Amtsgerichte Leipzig: Festner zum Amtsgerichte Meerane, Haase zum Amtsgerichte Glauchau, Jahn zum Amtsgerichte Hohenstein-Ernstthal, Marggraf zum Amtsgerichte Riesa, Reißig zum Amts gerichte Limbach, Sinz zum AmtsgerichteEberSbach, Tannert zum Amtsgerichte Mittweida, beim Amtsgerichte Meerane Kirsten zur Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Zwickau, beim Amtsgerichte Radeb-rg Clauß zum Amtsgerichte Oederan, beim Amtsgerichte Stollberg Kerber zum Amtsgerichte Nossen, beim Amtsgerichte Tharandt Graf Vitzthum v. Eckstädt zum Amtsgerichte Königsbrück, beim Amtsgerichte Wurzen Bauer zum Amtsgerichte Döhl,n beim Amtsgerichte Zwenkau vr. Glaß zum Amtsgerichte Reichenbach; der Sekretär beim Landgerichte Chemnitz Arü- bing zum Amtsgerichte Chemnitz, der Aktuar beim Amts gerichte EberSbach Lehmann zum Landgerichte Chemnitz, die Expedienten bei der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Frei berg Wünsche zur Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Leipzig, beim Amtsgerichte Hartenstein Fischer zum Amts gerichte EberSbach, beim Amtsgerichte Lausigk Melzer zum Amtsgerichte Crimmitschau, beim Amtsgerichte Taucha Beyer zum Amtsgerichte Dresden, die Ausseher bei der Gesangen- anstalt Dresden Wachtmeister Thiemig al» GerichtSdicner mit dem AmtSnamen „Gericht-Wachtmeister" zum Amtsgerichte Königsbrück, bei der Gesangenanstalt Leipzig Schmidt al- Diener zum Amtsgerichte Leipzig 3. Rechtsanwälte. Ab gang. Verstorben ist der Rechtsanwalt Goellnitz in Kötzschenbroda. Der Rechtsanwalt Haupt iu Schöneck hat seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgegeben. Zuwachs. Wieder zugelafien worden ist: der Rechtsanwalt vr. Frenzel zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte EhrensriederSdors, dem Landgerichte Chemnitz und der Kammer für Handels sachen in Annaberg mit dem Wohnsitze in Ehrenfriedersdorf. Veränderungen. Der Rechtsanwalt Schlechte in Dresden ist nach Ausgabe seiner Zulassung beim OberlandeSgerichte nun mehr zugelafien bei dem Amtsgerichte Dresden und dem Land gerichte Dresden mit dem Wohnsitze in Dresden. Der Rechts anwalt Netcke, dessen Zulassung bei dem Amtsgerichte Dresden und dem Landgerichte Dre-den sich erledigt hat, ist nunmehr zugelafien bei dem Amtsgerichte Plauen und dem Landgerichte Plauen mit dem Wohnsitze in Plauen. 4 Zweite juristische Staatsprüfung: 4 bestanden in der Zeit vom 16. Juli biS 16. September 1899. tlichtamtlichkr Teil. Die neue Militär-Strafgerichtsordnung. II. Was das Verfahren selbst anbelangt, so liegt der große Fortschritt der neuen Ordnung darin, daß an Stelle des schriftlichen, geheimen, an einige be stimmte BeweiSregeln gebundenen Untersuchungsver fahrens die Grundsätze des modernen bürgerlichen Strafprozesses getreten sind, nämlich in der Anklage form, der Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und freien Be- weiswürdigung. Diese Grundsätze finden nur in dem Falle eine Beschränkung, wo die Rücksicht auf mili tärische Einrichtungen und Interessen eine solche un umgänglich notwendig erscheinen lassen. Dem Angeklagten ist auch das Recht der Ver teidigung in weiterem Umfange al- bisher gestattet worden. Er darf sich nach Abschluß de- Ermittelungs verfahrens überall, außer vor den Standgerichten, im Frieden eines Verteidigers bedienen. Wenn Ver brechen den Gegenstand der Anklage bilden, wird ihm ein solcher von Amts wegen bestellt, sofern der An geklagte nicht sich einen solchen selbst wählt. Zu Ver teidigern sind außer den Militärpersonen auch Rechts anwälte zugelassen, die von der obersten Militär justizverwaltung ernannt sind. Außerdem ist jedem bei einem deutschen Gerichte ^gelassenen Rechts anwälte, insoweit gewisse bürgerliche Verbrechen oder Vergehen den Gegenstand der Anklage bilden, auf seinen Antrag die Uebernahme der Verteidigung zu gestatten, wenn nicht eine Gefährdung militärdienst licher Interessen oder der Staatssicherheit zu be sorgen ist. Eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens ist schließlich auch durch die Möglichkeit geschaffen worden, Uebertretungen durch Erlaß von Strafverfügungen zu ahnden. Sobald der Gerichtsherr vom Verdacht einer mili tärgerichtlich zu verfolgenden Handlung Kenntnis er hält, beauftragt er bei der niederen Gerichtsbarkeit den Gerichtsosfizier, bei der höheren den Kriegsgerichtsrat mit Erforschung des Sachverhalts. Ter Gerichtsherr darf sich zwar jederzeit über die Führung der Unter suchung aus den Akten unterrichten und zur Auf klärung der Sacke für den Untersuchungsführer bindende Verfügungen treffen, ist aber von jeder persönlichen Teilnahme an den Untersuchungs handlungen ausgeschlossen. Die Vorschriften über die Vornahme der einzelnen UntersuchungShandlungen, Vernehmungen, Augenscheinseinnahmen, Untersuch ungshaft, Beeidigung der Zeugen rc. entsprechen in allem Wesentlichen dem bürgerlichen Prozeß verfahren. Abweichend von diesem, und diesem gegen über damit eine längsteistrebte Einrichtung vorau- nehmend, ist bei der Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen die gesetzliche Festlegung d>s Nach eides und die erweiterte Berechtigung der Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid. Den Abschluß des Ermittlungsverfahrens bildet die Einvernehmung des Beschuldigten über das Er gebnis des Ermittlungsverfahrens. Hiernächst hält der Untersuchungsführer dem Gerichtsherrn unter Vor legung der Akten mündlichen oder schriftlichen Vortrag und bringt den von ihm zu stellenden Antrag zu den Akten. Der Gerichtsherr trifft Entscheidung, ob der Be schuldigte außer Verfolgung zu setzen oder ob gegen ihn einzuschreiten sei. Im ersteren Falle ebenso, wie wenn die Einleitung deS Ermittelungsverfahrens von vornherein abgelehnt -wurde, steht dem Verletzten gegen dessen ablehnende Entscheidung die Beschwerde an den höheren Gerichtsherrn oder der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu, für die dann dar Reichsmilitärgericht zuständig ist. Wird daS Verfahren auf Beschluß des Gerichtsherrn oder infolge des eingewendeten Rechtsmittels fortgesetzt, so hat der Gerichtsherr die Anklage zu verfügen. Die Anklageverfügung ist nebst der vom Gerichtsoffizier oder dem KriegSgerichtSrate, der mit der Vertretung der Anklage vor dem entscheidenden Gericht betraut ist, anzufertigendrn Anklageschrift dem Angeklagten bekannt zu geben Mit dieser Bekanntgabe gilt die Anklage als erhoben, und eS muß dann in der Sache durch das Gericht erkannt werden, auSnahmlich des Falles, wenn der Gerichtsherr auf Grund neu her- . vorgetretener Umstände vor der Hauptverhandlung zu Gunsten des Angeklagten die Anklageverfügung ab ändert oder zurücknimmt. Die Hauptverhandlung ist im allgemeinen öffentlich mit den Beschränkungen, welche auch im bürgerlichen Strafprozeß bestehen, beziehentlich insoweit nicht militärdienstliche Inter essen der Oeffentlichkeit entgegenstehen. La- Gericht beschließt darüber, ob die Hauptverhandlung gänzlich oder ob ein Teil derselben der Oeffentlichkeit zu ent ziehen ist. Auch hat der Kaiser da- Recht im Sinne 8 8 de- Reichsmilitärgesetze-, allgemeine Vorschriften, unter welchen Voraussetzungen das Gericht die Oeffent lichkeit der Verhandlungen wegen Gefährdung der Disziplin auszusprechen hat, zu erlassen. DerVerlauf der Hauptverhandlung ist folgen der: Sie beginnt mit dem Aufruf der Sache, der Ver lesung der Richterliste und der Aufforderung an den An geschuldigten, Einwendungen gegen letztere zur Geltung zu bringen; hiernächst folgt in Abwesenheit der Zeugen die Vernehmung des Angeschuldigten über seine persönlichen Verhältnisse, die Verletzung der Anklageverfügung durch den Vertreter der An klage und die Vernehmung des Angeklagten zur Sache. Die Beweisaufnahme, welche eine „un mittelbare", mithin auf die Richter durch un mittelbare Wahrnehmung wirkende ist, folgt den erwähnten einleitenden Handlungen. Ueber das Er gebnis derselben entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen, ohne an Beweisregeln oder an die Be urteilung der That gebunden zu sein, welche der An klageverfügung zu Grunde liegt. Nach Schluß der Beweisaufnahme erhalten die Vertreter der An klage, sodann der Angeklagte oder dessen Ver teidiger daS Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Kunst und Wissenschaft. Die Südafrikanische Republik. Die Südafrikanische Republik (oder Transvaalrepublik) hat in ihrer jetzigen Ausdehnung etwa 315590 gkm Areal und eine Bevölkerung von 610000 Menschen, unter denen 110000 Weiße sind, sodaß etwa 1,9 Bewohner auf 1 gk-n kommen Auffälligerweise bestehen bedeutende Unterschiede zwischen den Zählungen der Jahre 1879 und 1886. Im ersteren Jahre soll die eingeborene Bevölker ung 774930 Köpfe stark gewesen sein, darunter 154926 er wachsene Männer; 1ß86 dagegen soll sie nur 299 748 Seelen betragen haben, wovon 62826 erwachsene Männer. Da diese Zahlen so sehr voneinander abweichen, daß sie nicht zu vereinbaren sind, so nehmen wir mit der neuesten und besten Quelle, dem „Gothaischen Hofkalender", die obige Zahl von 610000 Einwohnern an. Die Grenze der Südafrikanischen Republik bildet im Süden der Baal, im Norden der Limpopo bis zum Ab fälle vom Tafellande Im Osten können die Lebombo- berge und der Steilrand de« Tafellande« al« Grenze gelten, doch greift da« Kafferngeöiet Swasiland tief in da» Territorium der Republik ein; an das Meer tritt sie «irgend» heran Im Westen berührt Transvaal da« britische Territorium Betschuanaland, und dort sind al« Die vorstehende zeitgemäße Schilderung veröffentlichen wir mit Erlaubnis der BerlagShandlung de» Bibliographischen Institut» in Leivzig und Wien aus dem Werke „Airika". Eine allgemeine Landeskunde von Prof. vr. Wilhelm Siever-. Der mustergiltigen Arbeit de» bekannten Berfafier- verdanken wir die erste zusammenfaffende Darstellung unserer heutigen Kenntnis von der Erdbeschreibung und den staatlichen Ein- richtunaen de» dunklen Erdteile». Klare, gemeinverständliche und fesselnde Schreibweise und reicher, künstlerischer Bilder schmuck erhöhen den Wert de» vorzüglichen Buche- Grenzlinie der Limpopo, der Marico und die Handels- straße festgesetzt worden, die vom Oranje- und Baalfluß nach Kolobenz und Schoschong führt und nach der Kon vention von 1884 mit Grenzsteinen versehen werden sollte. Demnach grenzt die Südafrikanische Republik im Westen an britisches Gebiet, im Süden an den Oranje freistaat, im Osten an Sululand, die Kaffernländer und portugiesisches Territorium, im Norden an Matabeleland. Die Bevölkerung der Südafrikanischen Republik be steht zum größeren Teile au» Eingeborenen von den Stämmen der Ostbetschuanen oder Basuto und der Kaffern Auf eine Beschreibung dieser Eingeborenen können wir hier verzichten. Mehr interessiert uns der holländische Bur (Bauer), besten Zähigkeit schließlich doch alle Schwierig keiten der Staatengründung überwunden hat Die Buren haben ihre spezifisch holländische Art nicht nur niemals verleugnet noch eingebüßt, sondern sie erst recht in aller Schärfe entwickelt. Die Zähigkeit, Einfachheit, die Liebe zum Althergebrachten, daS formelle, steife Wesen, der strenge CalvmiSmu« sind Züge, die den Buren noch mehr al« seinen europäischen Stammesgenosten auSzeichnen Der Bur ist vorzugsweise Hirt, Viehzüchter; Schafe und Rindvieh bilden den Grundstock de« Besitztums. Das Bieh steht in einem offenen dachlosen Schuppen oder weidet auf der trockenen Steppe. Die Ochsen werden als Zugtiere eingespannt, um ost zu zwölf bi» zwanzig den schweren Wagen über die holperigen Pfade zu bewegen. Geschlachtet werden die Rinder nicht, sondern nur die Schafe, deren manche Buren sehr bedeutende Mengen be sitzen. Die Fleischspeisen sind daher die Hauptnahrung, und da» Mahl besteht gewöhnlich au« einer langen Reihe verschiedener Fleischgerichte Entsprechend den noch primitiven Verhältnisten sind die Wohnungen sehr einfach, werden meist au« Brettern erbaut und haben nur wenige, schlecht möblierte Räumlichkeiten Auch der Charakter der Buren ist gerade und schlicht; polttffch sind sie trotz der repudttkanijchen Staal-form durchaus konservativ. Der Charakter der Buren ist (nach Lippert) dem der Norddeutschen zu vergleichen, doch findet man in den weniger abgelegenen Gebieten bei jenen mehr Intelligenz. Im übrigen haben sie wie diese Abscheu vor Abgaben und Schreibereien, sind rechthaberisch und prozeßsüchtig, aber auch zuthunlich und gastfrei und nur den Europäern gegenüber zurückhaltend und abstoßend; auch ist ihr Blut nicht rein holländisch, sondern mit viel französischem, portugiesischem und deutschem Blute gemischt Die Regierungsmethode ist der Entwickelung des Landes günstig gewesen. Man ließ die Einwanderer ge währen, der Staatssäckel füllte sich Leben und Eigentum ist überall gesichert, Ruhe und Ordnung herrscht auf allen Goldfeldern; eine unabhängige Rechtsbank spricht schnell und billig recht, und die Minengesetzgcbung ist der des KaplandeS voraus. Der Ehrgeiz des Buren gipfelt ge wöhnlich in seiner Wahl zum Landdrosten oder zum Kirchenvorstand. In religiöser Beziehung sind sie vor wiegend strenge Calvinisten, was sich oft schon an der Kleidung: Strohhut, blausamtene Hose, enge, kurze Jacke und Bastschuhe, ausprägt. Auf äußeren Putz wird wenig Mühe verwendet, das Haarkämmen keineswegs ost au»gcübt, geschlafen wird nicht selten in den Kleidern Da« Tagrwerk besteht in der Besorgung der Herden, die morgens von den Knechten hinauSgesührt, abends wieder zurückgebracht werden. Und wie da» tägliche Leben nüchtern und prosaisch verläuft, so tragen auch feierliche Zeremonien, Konfirmation, Braut werbung, Hochzeit, da« Gepräge de« Trockenen, Alt hergebrachten, desgleichen die Begräbnisse, die meist sehr bald nach dem Tode stattfinden DaS Grab pflegt hinter dem Hau-garten bestellt zu werden, trägt aber keine Zeichen, kein Kreuz, noch Grabstein, noch Bäume. Während da« Leben auf dem Lande diesen eintönigen Charakter jahrau« jahrein bewahrt, ist in den Städten etwa« frischeres Wesen zu verspüren. Wenigsten« Sonn tags, wenn die kolossalen Ochsenwagen vom Lande mlt ihren zum Kirchenbesuch kommenden Insassen in der Stadt anlangen, kann man von einiger Abwechselung reden Der Sonntag Vormittag wird dann dem Gottesdienste, der Nachmittag dem Essen, Schlafen, Beten gewidmet Mon tag« werden die Geschäfte abgemacht, und vom Montag an beginnen die Besucher aus der Stadt zu verschwinden, die nun ihren alltäglichen öden Charakter wieder an nimmt. Auch sind die eigentlichen Burenstädte nur klein; Pretoria, die Hauptstadt der Südafrikanischen Republik, hat nur 5000 Einwohner, wogegen das im goldreichste« Distrikt gelegene, mehr internationale Johannesburg schon 20 000 besitzen soll. Pretoria ist, wie Serpa Pinto schreibt, ein Heran wachsender Ort, dem die englische Herrschaft bis jetzt den nationalen Stempel noch nicht aufgedrückt hat E« besitzt breite und geräumige Straßen, die Häuser sind größtenteils einstöckig und gut gebaut Viele haben Gärten; in manchen Straßen stehen die Häuser auf eignem Grund und Boden Die Stadt ist auf einer geneigten Ebene gebaut; der obere Teil besitzt zahlreiche Quellen, die den Wasserbedarf decken. In vielen Gärten bei den Häusern sieht man große, reichbelaubte Bäume Ich be merkte einige anständige Kirchen, ein bescheidene« Rathau« und viele Handelshäuser, wo man alle Dinge, die man zum Leben nötig oder nicht nötig hat, findet, denn der Luxu« ist auch bereit« bi« nach Pretoria gedrungen. Auf dem höheren Terrain wurden ausgedehnte Kasernement« für die Truppen gebaut, die zur Zeit zum größten Teile in Hütten kampierten In der Umgegend fehlt e« gänz lich an Bäumen; sie ist sehr einförmig und wird nur durch die draußen liegenden Farmen und Wohnsitze der Buren etwa« belebt Jetzt besitzt Pretoria auch ein kleine« Theater, eine Anzahl von Gasthöfen, Villen und öffent lichen Gebäuden, die da« Bild der Stadt beträchtlich ver schönern
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