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Amts- mit AUiMt für den des Amtsgerichts sertionspreis: die kleinsp. e» »en, sowie bei nllen Reichs- Zeil-'OM und dessen Almgeoung. P«°"en Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 43. Jahrgang. 1-V. Donnerstag, den 13. Fcbrnar L8NO. Gchrk Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. In- Eibenstock Abonnement Viertels. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo- Waht eines Abgeordneten zur Landessynode im 22. Wahlkreise. In dein aus den Parochieen der Ephorie Schneeberg zusammengesetzten 22. Wahl kreise ist nach Verordnung des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums vom l. Februar 1896 an Stelle des ausscheidenden Herrn Superintendenten I,ic. tiieol. Noth in Schneeberg die Neuwahl eines geistlichen Abgeordneten zur LandeSsynodc nöthig und zum Wahltage Mittwoch, der 11. März taufenden Jahres bestimmt ivorden. Es ergeht daher an sämmtliche Kirchcnvorstände des Wahlbezirkes die Aufforder ung, alsbald in Gemäßheit der Vorschriften in 8 38 Abs. 3 der Kirchenoorstands- und Synodalordnung in Verbindung mit der eine authentische Erläuterung dieser Bestimmung betr. Bekanntmachung vom 3. Juni 1871 (Ges.- u. Verordn.-Blt. v. I. 1871 S. 79) zur Wahl der von jedem Kirchenvorstande in die Wahlversammlung zu entsendenden weltlichen Wahlmänner zu verschrecken. Diese Wahlen, aus welche 8 28 Abs. 2 und 3 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung Anwendung leidet, müssen in einer Sitzung des Kirchenvorstandes, in welcher mindestens zwei Dritttheile der Mitglieder anwesend sind, mit Stimmenmehrheit erfolgen. Das Ergebniß der Wahlen ist an den Unterzeichneten schriftlich spätestens acht Tage vor dem Wahltage anzu zeigen. In dieser Anzeige ist von dem Kirchcnvorstande — nicht nur vom Pfarrer oder vom Vorsitzenden des Kirchcnvorstands — ausdrücklich zu bescheinigen, daß die Wahl loyal erfolgt ist und iver als Wahlmann gelvählt ist. Die Namen der Wahl männer und eventuell auch die der im Voraus gewählten Stellvertreter sind voll ständig anHugeben. Endlich ergeht an die geistlichen und weltlichen Herren Wahlinänner hierdurch Einladung, an dem Wahltage am 11. März l. I. 3 Mr Nachmittags im Hotel Victoria zu Zelle in Person zu erscheinen und die erforderliche Wahl vor zunehmen. Schwarzenberg, den 11. Februar 1896. Der W a h l k o m m i s j a r. Fehr. v. Wirsing. Nack 8 6 des Gesetzes, die Ehen unter Personen evangelischen und katholischen Glaubensbekenntnisses und die religiöse Erziehung der Kinder von Eltern verschiedener Conkessionen betr., vom 1. November 1836 — Ges.- u. Verordn.-Blt. v. I. 1836 S. 299 — sind die Kinder aus gemischten Ehen in der Regel in der Confession des Vaters zu erziehen, es ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie Uebereinkunft unter Beobachtung der nachstehend sub O abgedruckten, in 8 7 des gedachten Gesetzes vor geschriebenen Erfordernisse unter sich etwas anderes festzusetzen. Da es häufig vorgekommcn ist, daß die betreffenden Eltern auf die Nothwendig- keit der Abschließung eines Vertrags wegen der Erziehung der Kinder erst bei deren Aufnahme in die Schule und wenn es zum Abschlüsse eines solchen Vertrages bereits zu spät ist, aufmerksam wurden, so unterläßt die Königliche Bezirksschulinspection nicht, auf die Bestimmungen in 88 6 und 7 des eingangsgedachten Gesetzes vom 1. November 1836 und die Nothwendigkeit eines rechtzeitigen Vertragsabschlusses über eine etwa beabsichtigte abweichende consessionelle Erziehung von Kindern ans gemischten Ehen aufmerksam zu machen. Königliche Bezirksschulinspection Schwarzenberg, am 5. Februar 1896. Frhr. v. Wirsing. »r Hanns. Leschr. 8^- Eine solche Uebereinkunft der Brautleute oder Ehegatten über die Confession der Kinder ist an eine Einwilligung der Eltern, Vormünder oder Geschlechtskuratoren nicht gebunden, es sind jedoch hierbei thcils die allgemeinen Bedingungen eines rechts beständigen Vertrags, theils auch folgende Formen zu beachten: a) die Erklärung muh vor dem ordentlichen Richter des Bräutigams oder Ehemannes und insofern derselbe ein Ausländer ist und im Jnlande ein bestimmtes Wohnsitzrecht noch nicht erlangt hat, vor dem kompetenten Richter der Braut, dl an Gerichtsstelle, o) von beiden Theilen, welche persönlich erscheinen müssen und <I) ohne Zulassung eines Geistlichen oder anderer Personen abgegeben und über dieselbe ein legales Protokoll in gesetzlicher Form ausgenommen werden. Bekanntmachung, Erziehungsbcrichtc der Vormünder betreffend. Die bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte in Pflicht stehenden Vor münder werden hierdurch aufgeforderl, zur Vermeidung von Strafauflagen """""""" >. die vorgeschriebenen, gewissenhaft und auf Grund vorheriger genauer Feststellungen zu erstattenden jährlichen Anzeigen über die persönlichen Verhältnisse und die Auf führung ihrer Pflegebefohlenen anher einzureichen. Formulare sind bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte und auf dem Lande bei dem Ortsrichter unentgeltlich zu haben. Gleichzeitig werden die Vormünder angewiesen, die Zinsen von dem aus der Sparkasse eingelegten Vermögen ihrer Mündel, soweit dieselben nicht als ErzichungS- beihülse dienen, alljährlich in die in ihren Händen befindlichen Sparkassenbücher zu schreiben zu lassen und, daß dies geschehen, dem unterzeichneten Gerichte durch Vor legung der Bücher nachzuweisen, auch, soweit nöthig, über Verwaltung des Vermögens ihrer Mündel Rechnung bis zu dem obenbezeichneten Tage zu legen. Bücher über Einlagen bei anderen Sparkassen, als den Sparkassen zu Eibenstock und Schönheide, sind sofort bei dem unterzeichneten Gerichte einzurcichen. Eibenstock, den 11. Februar 1896. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hahn. Bekan» tmlichun g, Schulgeld betreffend. Es wird hiermit an Bezahlung des auf die Zeit vom t. Oktober bis 3t. De zember 1895 in Rückstand gelassenen Schulgeldes der I. und II. Bürger schule mit dem Bemerken erinnert, daß, wenn bis zum 24. Ievruar dieses Jahres Zahlung an die hiesige Schulgelder-Einuahme nicht erfolgt, das vorgcschriebene Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Eibenstock, am 8. Februar 1896. Der Rath der Stadt. »«-. Körner. Rbch. Holz Versteigerung auf dem Staals-Iorstrevier Kiöenstock. In Hendels Hotel in Schönheiderhammer lallen Donnerstag, den SO. Februar 189«, von Vorm. 8 Uhr an nachverzeichnctc in den Abth. 16, 28 (Kahlschläge), 56 und 72 (Durchforstungen) auf bereitete Nutzhölzer und zwar: weiche Mäher Oberstärke, von ein 4,» in Länge, Unterstärke, 1323 1247 774 2199 1233 1946 165 13—15 16—22 23—47 16—22 23—39 7— 12 8— 10 3—7 3,» in Länge, 4,o in Länge, 6,o—10,» m Länge, Htangenkkoker „ z>eM<mgm 71,oa Hdrt. w. Hleisltangen „ Z 9 Rm. weiche Auhknüppek, o ° Sonnabend, den LS. Februar 1898, von Vorm. 9 Uhr an die in den obigen Abtheilungen aufbereiteten Brennhölzer, als: 44'/, Rm. weiche Arennscheite, l 33'/, Rm. weiche Aefte, 48'/- „ „ Ärenukuüppek, 488 . weiches Strmreisig und 99 Rm. weiche Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Königlich« Forftrevicrverwaltung «. Königliches Forstrentamt Eibenstock, am 7. Februar 1896. Aach. Herlach. Pie Bewegung in der Konfeklionsvranche. Ale ein Zeichen de« wlrthschastlichen Aufschwunges, in dem wir un« befinden, gelten die vielerorts und bei den ver schiedensten Branchen sich zeigenden .Bewegungen' der Ar beiter zweck« Aufbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Keine dieser Bewegungen lenkt aber lm gleichen Maße dar allge meine Interesse und die allgemeine Aufmerksamkeit aus sich, wie die in der KonsektionSbranche. In diesem nach außen hin blühenden Gewerbe hat sich schon seit Anfang de« vorigen Jahre«, hauptsächlich aus Anregung von Berlin au«, eine lebhafte Agitation gegen da« sogen. .Schwitz'-(Zwischenmei ster-) System und die Hausindustrie, sowie für Lohnerhöhung, B»trieb«werkstätten und bessere Behandlung bemerkbar ge macht. Den äußeren Anlaß dazu gab der Umstand, daß die Unternehmer der Mäntel- und Kleidersabriken in immer weiterem Umfange ihre Arbeiten an Hau«industrielle nicht nur in den Städten, sondern auch in den Gebirg«dörfern de« Taur.u«, de« Thüringer Walde«, de» Spessart und de« Bayerischen Walde« vergeben, wa» selbstverständlich auf die Verhältnisse der städtischen Arbeiter in dieser Branche äußerst drückend wirkte. Eine Konferenz der Konsektion«arbeitcr Deutschland«, die am 13. Januar v. I. in Berlin stattsand, verlangte vor allem die Einrichtung von Betrieb«werkstätten; sie setzte eine Fünserkommission ein, die eine rege Agitation in ganz Deutschland zu diesem Zwecke einlcitete. Eine wei tere Delegieren-Konferenz, die von Vertretern der 27 be deutendsten deutschen Konsektion«plätze besucht Ivar, fand Ende November in Erfurt statt. Sic erweiterte da« Aktionspro gramm, indem neben der Einführung von Belrieb«werkpätten vom 1. Februar 1896 ab die Durchsetzung von Lohntarifen, die Einsetzung einer Tarifkommission, die je zur Hälfte au« Arbeitern und Unternehmern bestehen soll, ferner wöchentliche Lohnzahlung und Anerkennung der Arbeitsnachweise der Ar beiter durch die Unternehmer gefordert wurde. Die Berliner Blätter aller Parteien — und man ist in Berlin, dem Hauptsitzc der deutschen KonsektionSbranche, mit den einschlägigen Verhältnissen ziemlich gut vertraut — haben ihre Sympathien besonder« für die armen Näherinnen deutlich zu erkennen gegeben. Daß die ArbeitSverhältnisse in dieser Branche denkbarst schlecht sind, leugnet Niemand. Die hau«industrielle Betrieb«form mit allen ihren schlimmen Folge-Erscheinungen macht sich gerade in dieser Branche be sonder« unheilvoll geltend. Der zwischen dem Unternehmer und dem Arbeiter stehende Zwischenmeistcr führt aus Kosten de« letzteren sehr oft, freilich nicht in allen Fällen, ein recht behagliche« Dasein, der Lohn ist allenthalben ein außcrordent-