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Rockenblätt für Pulsnitz, KSnigsvrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg Md Umgegend. Erscheint: und Sonnabend« früh 8 Uhr. AbonnementSpreiS: Vierteljährlich 1j Mark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen TorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittag» « Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und KönigSbxück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ludwig Förster in PulSnttz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. «rschLst«steLen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann N. Tschersich. Dresden: Annoncen- Lureau'S Haasenstein L Vogler, In« validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein <t Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für s ämmtltche deutsche Zeitungen. vns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken »der Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Sonnabend. 62. 3. August 1878. Bekanntmachung, Obstnutzungsverpachtung betr. Die diesjährigen, der hiesigen Stadtcommun gehörigen Obstnutzungen an dem nach Ohorn führenden Communicationswege und Obersteinaer Wege sollen Sonnabend, den 3. Vkugust 1878, Nachmittags 6 Uhr, öffentlich verpachtet werden. Die Pachtbedingungen liegen auf hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Auswahl unter den Licitanten bleibt Vorbehalten. Versammlungsort am Brauhaus. Pulsnitz, am 25. Juli 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zufolge ist am 18. dieses Monats aus einer unverschlossen gewesenen Wohnstube in Stenz eine zweigehäufige silberne Spindeluhr, mit römischen Zahlen und Messingzeigern versehen, nebst einer daran befestigten Drahtkette spurlos entwendet worden. Der Bedacht der Thüterschaft fällt auf die nachstehends signalisirte Person und werden alle Polizeibehörden und deren Organe um Ermittelung des ThäterS und Wiedererlangung der entwendeten Uhr event. um Benachrichtigung des unterzeichneten Gerichtsamts hiermit ersucht. Königsbrück, am 27. Juli 1878. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leitzring. Signalement: Der muthmaßliche Dieb, welcher die Richtung von hier nach Radeburg eingeschlagen, war mittler Statur, mit blondem Schnurrbart, abgetragenem schwarzen, breiträndrigen Filzhute, abgetragenem schwarzen Tuchrock und zerrissenen Beinkleidern versehen und trug an den entblößten Füßen Leder- oder Zeugbabuschen. Zeitereignisse. Dresden.Laut Verordnung des köngl. Ministeriums des Innern soll den Wirthschaftsbesitzern innerhalb der an das Königreich Böhmen angrenzenden Amtshauptmann schaften Oelsnitz, Auerbach, Schwarzenberg, Annaberg Marienberg, Freiberg, Dippoldiswalde, Pirna, Bautzen, Löbau und Zittau vom künftigen Monat August an ge stattet sein, ihren eigenen „Bedarf von Nutz- und Zucht vieh an Rindern, Schafen und Ziegen" aus Böhmen zu beziehen und nach Sachsen einzubringen. Es ist jedoch das Einbringen solchen Viehes an folgende Bedingungen und Beschränkungen gebunden: 1) Es darf nur Nutz- und Zuchtvieh zum eignen Wirthschaftsbedarf des Ein führenden eingebracht werden. Das Einbringen von zum Schlachten bestimmten Viehstücken ist verboten. Mehr als zusammen 5 Stück dürfen in der Regel nicht einge bracht werden. 2) Es dürfen nur solche Thiere einge bracht werden, die in Böhmen 30 Tage hindurch an Orten gestanden haben, an welchen und um welche herum in einem Umkreise von 35 Kilometer während der letzten 3 Monate Rinderpestfälle nicht vorgekommen sind. 3) Es darf nur Rindvieh der böhmischen Landrace eingebracht werden. 4) Das Einbringen der Viehstücke darf nur über Zittau (ohne Beschränkung auf gewisse Einfuhrtage ;) Bodenbach-Tetschen, in der Regel nur an jedem Mon tage und Freitage; Voitersreuth an jedem Donnerstage; Weipert, an jedem Montage und Freitage; Ebersbach, an jeder Mittwoch; Reitzenhain, an jedem Donnerstage, und Wittigsthal bei Johanngeorgenstadt, an jeder Mitt woch erfolgen. Die weiteren näheren Bestimmungen dieser Verordnung enthält das „Dresdner Journal" vom 28. Juli. — Bei Gewerbestreitsachen steht nach K 108, 3 der Reichs-Gewerbeordnung, jeder Partei gegen die Entscheid ung des Gewerbeschiedsgerichts eine Berufung auf den Rechtsweg binnen 10 Tagen präclusivischer Frist offen. In Bezug auf die Berechnung dieser Frist hat das Neichs- Ober-Handelsgericht durch Erkenntniß vom 22. Mai c. ausgesprochen, daß in den Orten, in welchen die Orts statute nicht ausdrücklich die Zustellung schriftlicher Er kenntnisse Seitens der Gewerbegerichte an die Parteien vorschreiben, die Frist von dem Tage der mündlichen Eröffnung des Urtheils an zu laufen beginnt. Anders ist jedoch der Ausnahmefall zu berurtheilen, daß die den ordentlichen Rechtsweg beschreitende Partei bei der Pu- blication des Urtheils Seitens des Gewerbegerichtes nicht zugegen war und erst später davon Kenntniß erhält; von wann an in diesem Falle die zehntägige Frist zu laufen beginnt, diese Frage ist vom Reichs-Ober-Handelsgericht unerörtert gelassen worden, da der zum Grunde liegende Rechtsfall dies nicht erfordert hatte. Berlin. Die hiesige königlich spanische Gesandtschaft widerlegt aüfs Bestimmteste und entschiedenste die durch einige Zeitungen verbreiteten Gerüchte über die dem Könige Don Alfonso von Spanien zugeschriebene Absicht, auf die Krone zu verzichten. Dergleichen Nachrichten sind rein aus der Lust gegriffen. — Wie das „D. M. Bl." erfährt, beabsichtigt die Reichsregierung, eine Anzahl von Mitgliedern des kaiser lichen Patentamts nach Paris zu delegircn, um daselbst die Weltausstellung in Augenschein zu nehmen und sich einen Ueberblick über den neuesten Stand der Erfindungs- thätigkeit anderer Nationen zu verschaffen. — In Sachen Hödels meldet die Mattias'sche Deut sche Reichs-Korrespondenz Folgendes: „In gut unter richteten Kreisen war heut, Montag, die Nachricht ver breitet, daß der Kronprinz auf Grund des Berichtes des Staatsministeriums in Bezug auf das Erkenntniß des Staatsgerichtshoses wider Hödel dem Gesetze freien Lauf gelaffen und das Todesurtheil unterzeichnet habe." — Ueber die Tabaks-Unterfuchungscommission ist Folgendes mitzutheilen: Die Tabakenqüete-Commission arbeitet mit einer außerordentlichen Ausdauer, fast täg lich hält sie Sitzungen von großer Ausdehnung. Die, wenn auch zunächst nur vorbereitenden, Arbeiten machen bedeutend mehr Schwierigkeiten, als man bei der schein baren Einfachheit der Sache annahm. Vorgestern be schäftigte sich die Commission in sechsstündiger Sitzung mit der zweiten Lesung der Fragestellung an die Tabak- Interessenten. Zu den anfänglich aufgestellten Fragen wurden zahlreiche und tiefgreifende Acnderungsvorschläge gemacht und so bedeutende Modifikationen angenommen, daß die zweite Lesung noch nicht einmal beendet werden konnte. Erst Mitte nächster Woche hofft die Commission daniit fertig zu werden. — Das Neueste ist, daß der päpstliche Nuntius Masella sich von München nach Kissingen begeben hat und wieder holt vom Reichskanzler empfangen worden ist. Diese Thatsache beweist, daß die Verständigung mit Rom jetzt ernstlich betrieben wird. Wie man uns mittheilt, hat der Papst das vom Reichsanzciger veröffentlichte Schrei ben des Kronprinzen niit einer Zuschrst beantwortet, die die allgemeinen Grundzüge eines mockv8 vivoncki und Vorschläge für weitere Verbandlnngen enthalten soll. Es verlautet, daß die kirchlichen Gesetze dabei zunächst unangefochten bestehen bleiben würden, und daß vor läufig nur, wie schon bemerkt, die Besetzung der durch den Tod ihrer früheren Inhaber erledigten Bisthümer und der vacanten Pfarreien ins Auge gefaßt sei. Nicht ohne Bedeutung ist es, daß diese Verhandlungen gerade an dem Tage begonnen haben, an welchem das deutsche Volk zur Wahl einer neuen Vertretung an die Urne be rufen worden. — (Kaiser Wilhelm in Teplitz.) Die mit etwa 400 Unterschriften versehene, kunstvoll ausgestattete Adresse der deutschen Kurgäste in Teplitz an den Kaiser ist gestern von dem zusammengrtretenen Komitee dem Hofmarschall Grafen Perponcher übergeben worden. — Der Kaiser hat gestern das erste Moorbad genommen. Wie verlautet, beabsichtigt S. Majestät dem am Sonnabend bei dem Monumente Friedrich Wilhelms lll. stattfindenden Gottes dienste in Person beizuwohnen. — Der Kaiser von Oesterreich wird am 5. August in Teplitz erwartet. — Nachdem unterm 2. v. M. eine Ehrenzulage für die Inhaber des Eisernen Kreuzes festgestellt worden ist, sollen diejenigen Inhaber dieses Kriegsordens von 1870—71 , welche hiernach Anspruch auf die erwähnte Ehrenzulage haben, nunmehr öffentlich aufgefordert werden, sich ungesäumt unter Vorlegung der bezüglichen Vesitzzeugniffe bei dem Bezirksfeldwebel zu melden, um die Ausfertigung des zur Erhebung der Zulage nöthigen Zeugnisses des betreffenden Generalkommandos herbei zuführen. — Nach einer eingegangenen Meldung der „Ger mania" ist der Protest, welchen der Herzog von Cumber land unterm 11. Juli an sämmtliche deutsche Regier ungen gerichtet har, auch bei der preußischen Regierung eingegangen, und auch hier reicht der Text nur bis zu den Worten: „Herzog von Braunschweig und Lüneburg zu führen. Ob die weiteren Aeußerungen, welche nach dcr Mittheilung der „Germania" noch folgen, dem Text vielleicht für eine näher befreundete Regierung wirklich beigefügt waren, oder ob dieselben nur für den öffent lichen Gebrauch zurecht gemacht worden, daß die „Ger mania" das Schreiben mit einem nur für die Partei- .gänger bestimmten Schriftstück kombinirt hat. — Der „K. Z." zufolge ist die Frage in Erwägung gezogen worden, ob es nicht rathsam erscheinen möchte, die Berufung des Reichstages nicht bis zur äußersten Frist hinauszuschieben, sondern dieselbe womöglich schon in der letzte Augustwoche eintreten zu lassen. Als Grund wird angegeben, Fürst Bismarck wolle möglichst früh im Herbste sich nach seinen Besitzungen in Lauenbrurg oder nach Varzin begeben, um sich dort zu seiner Erholung längere Zeit auszuhalten; andererseits würde dann die gewonnene Zeit den Vorbereitungen für den Landtag zu