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Dresdner Nachrichten : 23.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189902235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990223
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-02
- Tag 1899-02-23
-
Monat
1899-02
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 23.02.1899
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IdILsnIk« S»r«1»s. dk»r eckte giere. ^illi»8 8vIiSÄIieIi 8so IS, xart. a. I. Li. 8eI«Mli<iiiiM-l!«xeMii4e kür Vas, slvktr. I-iekt, Uotrolomu, lLsrrm. «»«IMESIiWSWL ^NSlliirrri-, ^ M ^ Veclirii»8eI,I»eI„ a»dsl -M« «umnua^eeniede. ^8'NflLftllt I»KUflvI1, vkSSliill, äa' ' M^nrriill«!» - Ug 2 üaoäMvrllvr- t! II. MkmA8c!kittenfg.krik. 8t Verkauf in clor h'akrik: Ureüsten, ltlnimaitrürstra»!,« 26, rz Z Vrissirksasstc.S uost8tr>«8«nerstr. 18, in I,öI>I»a: viswgrclrstr. 2. K VZLLlKVLLrSN kioclissinsl'Il8ut8ell8«'°lls8nll!i8e!i.8l8g3nt8!'ilnrug-.l1o88n-°i">?sl8tot8tüsf8 IIvi mrlnn kör^ekel, »—V»»«««» V«». g>jg„ mllll8l'N8n füpbgl, VHS ?l'lML'yusl«tSt8»ru b!Ilig8t8N ?l'8i86N. 1«. -Ilieael' Privatnotenbanken. Hosnnchrichtc», Löbtmicr Lands, iedcnsbrccher. Vaterländische Fest- -I». Fptblir». spiele. Gerichtsverhandlungen „snstan u. Isolde", Philharm. Eoneert. Mntlimaßl. Wittenmg: Bewölkung, warmer. Donnerstag, 23.Ael»rnar 18St-. Mr de» Aliimt Kürz werden Bestellungen auf die „Dresdner Nach richten" für Dresden bei Unterzeichneter Geschäfts stelle Marienstr. 38 und bei unseren Neben-dlimcihme- itellen zu SO Pfennigen, für auswärts bei den Kaiserlichen Postanstalten im Deutschen Reichsgebiete zu !12 Pfennigen, in Oesterreich-Ungarn bei den K. K. Postämtern zu 85 Kreuzern angenommen. SesiWs-clle -er „Vresdner Zlachrichlen". Die Privatnotenbanken. Das Bankgeietz vom 11. März 1875 gielst dein Bnndesrath das Recht, den Privatnotenbanken die Befugnis; zur Ausgabe von Raten znm 1. Januar lMl zu kündigen, falls eine weitere eücheitlichc Regel ung des Nvtenbankweiens bezweckt wird. Eine sulche Regelung wird indeß zur Zeit von den verbündeten Regierungen nicht be absichtigt, vielmehr haben deren Vertreter ausdrücklich versichert, daß der Fortbestand der Privatnotenbanteil keineswegs gehindert werden soll. Dennoch enthält die vorliegende Novelle znm Bank gesetz eine Bestimmung, die keine andere Wirkung haben kann, als den Bestand der wenigen noch vorhandenen Privatnotenbanken in Frage zu stellen. Unter der Devise der Sicherung einer ein heitlichen Diskontpolitik der Rcichsbank sollen nach Artikel 5 des genannten Entwurfs die Privatnotenbanken verpsiichiet werden, vom l. Januar t!X>t ab nicht mehr unter dem Prozentsatz der Rcichsbant zu diskontiren. Tie Aushehnng der DiSkonltrfreihcit aber würde den Notenbanien das Tiskontirungsgcschüst unmöglich machen; um sich diese Freiheit nach wie vor zu erhalten, würden sie daher gezwungen sein, ans das durch Artikel ä entwerthetc Privileg der Notenausgabe zu verzichten. Das Verbot des Diskontirens unter dem offiziellen Diskont sätze der Reichsbank soll angeblich nothwcndig sein, um die (Mahr einer Durchkreuzung einer einheitlichen Diskontpolitik des Cenlral- instituts zu verhüten. Bisher ist jedoch ein überzeugender positiver Rachweis nicht erbracht worden, daß thatsächlich schon eine derartige Durchkreuzung insofern stattgesundcn hat. als die Privatnotenbanken, wie gesagt wird, im reinen Erwerbsintcresse mit ihrer Bewegungs freiheit Mißbrauch gerade iu deu Zeiten getrieben haben, in denen die Ausgabe der Rcichsbant, die Währung ausrecht zu erhalten und den Goldabfluß zu hemmen, besondere Schwierig keiten bot. Daß ein Mißbrauch dieser Art in einem Abhilfe erheischenden Umfange nicht stattgesnnden haben lann, geht daraus hervor, daß von dem seit einer Reihe von Jahren zwilchen der Reichsbank und den Privatnotenbanken bc- sichcndeu Abkommen, wonach die letzteren, sobald ihnen die Rcichsbank einen drohenden Gvtdabsluß signalisirt, nicht unter dem Diskontsatz der Reichsbank diskontiren dürfen, nur zwei Mal nud zwar nur auf wenige Wochen Gebrauch gemacht worden ist. Wenn die Diskontpolitik der Reichsbank durch die Privatnotcn- bankcn faktisch durchtrcuzt worden wäre, so müßten durchschnittlich die Diskontsätze des EentralinstituIS und der Notenbanken wesentliche Abweichungen aufweisen. Das ist aber durchaus nicht der Fall: bei der Sächsischen Bank war z. B- die durchschnittliche Verzinsung ihrer Wechselanlage seit 1876 nur um V,M Prozent niedriger als bei der Rcichsbant, in sieben Jahren sogar höher. Aber selbst wenn die Bcwcgungssrcihcit der Privatnotenbanken einer ersolgreichcn Diskontpolitik der Reichsbank Hindernisse bereiten könnte, so ist doch gar nicht einznschen. wie daS Verbot des Artikels 5 dahin führen soll, jede Gefahr einer Durchkreuzung der Diskontpolitik abzuwenden. Durch das Verbot würde voraussicht lich diese Gefahr vergrößert werden. Schon jetzt sind die Plivatdiükonteure, auf die nach einer ungefähren Schätzung des Wechscibestandes in Deutschland, welcher Ende 1867 inSgesainmt -U50 Millionen Mark betrug, nicht weniger als IM Millionen Mark entfallen, ungleich mehr befähigt, die Diskontpolitik der Reichsbank zu durchkreuzen, als die Privatnotenbanken, deren Anlheil an den Wechselbcständcu höchstens 6>/ü Prozent beträgt und aus deren Diskontsätze die Reichsbank überdies einen gewissen Einfluß auszuüben vermag. Wird aber den Notenbanken durch Artikel 5 der Todesstoß versetzt, so wird die unausbleibliche Folge die sein, daß der Machtsaktor der PrivatdiSkontcurc dadurch noch größer wird, daß ihnen der größere Theil des Kundenkreises zu- fällr, deren Geldbcdürfmsse gegenwärtig durch die Privat notenbanken befriedigt werden. Ein Unterbieten des Reichsbank diskonts durch dte Notenbanken kann wohl überhaupt nicht in dem Maße erfolgen, wie es behufs Begründung desÄrtikels b behauptet wird. Erhebliche Abweichungen zwischen der Diskontpolitik der Reichsbank und derjenigen der Privatnotenbanken können doch ans die Tauer nicht Platz greise», wenn cs wahr ist, wie in der Borberathung der Novelle im Reichstage gerade von den Regicr- »ngsvertrctcrn betont (worden ist, daß der Diskont lediglich der Marktlage folgt und daß eine große Bank den Diskont nicht sirirt, sondern nur lonslatirk. Souverän oder willkürlich kann der Diskontsatz weder von der Neichsbant noch von den Privatnoten- banten bestimmt werden. Auch der Abgeordnete Dr. Siemens, der eifrige Befürworter der Novelle, hat in der Rcichstags- kvmmiijion hervorgehobcn. Ter Bankdiskont konstatirc gewisse Sätze, aber er schasse sie nicht; eine Veränderung der Höhe des Diskonts der Reichsbank, die nur etwa V« aller in Deutschland cirkulircndcn Wechsel übernommen habe, sei mitbestimmend, aber nicht entscheidend.. Der Artikel 5 würde, wie bereits bemerkt, den Privatnoten banken ihr Privileg der Notenausgabe illusorisch machen und sie zwingen, ihren bisherigen Geschäftsbetrieb, der, wie allseitig an erkannt wird, ein ersprießlicher ist. cinzustellen. In der gegen Artikel 5 gerichteten Petition der Tarmstädtcr Handelskammer ist dargelegt, daß es den Privatnotenbanken unmöglich ist, ihre Notenausgabe neben der mit außerordentlichen Machtmitteln aus- gestatteken Reichsbank ausrecht zu erhalten und — neben der vor- gcschriebenen Dritteldecknng in Metall — die gesetzmäßig erforder liche Zwcidcittcldectnng in Wechseln für ihre Noten sich zu be schaffen, wen» sic beim Ankauf von Diskonten nicht unter dem Satze der Reichsbank bleiben dürfen. Tie Mehrzahl der Privatnoten banken besteht schon seit vielen Jahrzehnten: sic sind aus den zur Zeit ihrer Gründung in den betreffenden Ländern vorhanden gewesenen lokalen Bedürfnissen hervorgegangen. sind mit der Geschäftswelt ihrer Bezirke eng verwachse». Jede dieser Banken hat in ihrer Art dem Handels- und Gcwerbestand, und ebenso auch, theils direkt, theils indirekt, der Landwirlhsrhaft sehr erhebliche Dienste geleistet so daß durch den Wegfall diese» Institute eine höchst fühlbare Lücke entstehen müßte. Die Reichsbank ist keineswegs in der Lage, einen Vvllwerthigen Ersatz zu bieten; sie kann nicht die von den Privatnotcnvankcn ansgcübten Junttioncii einer indivi- dualisirenden und lokalen Krcdikpslcgc, die durch den Artikel 7> unterbunden würden, verrichten. Sie vermag nicht die Ausgaben der Privatnotenbanken zu erfüllen, denen dieTceemralisativn ihres Betriebes und die Freiheit von lmreciutratücher Schablone eine inbividualisirende Anpassung an die besonderen lokalen Bedürfnisse möglich macht. Vor Allem lann der Kleinvertchr den Kredit der Notenbanken nicht entbehren, weil die Reichsbank nicht im Stande ist, den Kredit in so viel Nebenkanäle zu leiten, wie diese Anstalten. Sind die Notenbanken an den offiziellen Diskontsatz der Reichs bank gebunden, so können sie mit den PrivatdiSkonteuren nicht mehr konkurrircn, die dann in der Lage sein werden, das Wechsel material zu besseren Bedingungen aufznnehmen. Tie Privatnoten banken aber müssen, wie in der Petition der württembergischen Handelskammern bemerkt ist, wenn sie neben der Reichsbank ihr Dasein erhalten wollen, dem Publikum durch einen billigeren Satz entgegcnkommcn, um nur überhauvt ihre Note», die wegen ihres gesetzlich beschrankten Umlaufs geringere Vortheilc als die der Reichsbank bieten, in Umlauf zu bringen. Es ist begreiflich, daß in nnscrem engeren Vaterland«: die Bewegung gegen den Artikel 5 der Bankgcsetznovellc besonders stark zum Ausdruck tvinmcn muß, weil der Wegfall der nicht zu ersetzenden segensreichen Tbätigtcit, die unsere Sächsische Bank verrichtet, eine sehr schwere Schädigung gewerblicher Interessen bedeutet. Tie Sächsische Baut besitzt neben ihren Zweiganstalten noch 108 log. Pariplätze, ans die sie Wechsel ohne Spesen zu ihrem allgemeinen Diskont antäuft und von denen die wenigste» Aussicht auf eine RcichSbanknebenstelle haben würden, wenn der Sächsischen Bank die Ausübung ihres Nvtenrcchts unmöglich gemacht werden sollte. Von de» lö7>'.> Millionen Marl Wechseln, welche unsere Notenbank im Jahre 1897 angetanst l>at, kommen 98,120 Stück mit (UMO.M l Mk auf diese Nebcnplätzc, die weder ihre Filial-noch Reichsbankplätzc sind. Ter i» der Begründung der Novelle gegen die Notenbanken erhobene Vorwurf, daß sic sich nur „fidneiärcn" Geldes bedienen, anstatt sich zur Befriedigung dcS Krcditbedürfnisscs Mittel durch Heranziehung von Tevositen zu verschaffen, kann am allerwenigsten die Sächsische Bant treuen, da diese aus Tarlchns- bücher und im Giroverkehr in den letzten Jahren durchschnittlich 26 Millionen Mk. Depositen, welche sic sümmtltch verzinste, also weit mehr als ihr Notenkomingent von 10.77l.000 Mark beträgt, an sich gezogen hatte, so daß ihr durchschnittlicher Notenumlauf eine Baardeckung im Jahre 1896 von über 67 Prozent, 1897 von über 69 Prozent hatte. Wenn die Sächsische Bank, sagt die Petition der Plauenschcn Handclstämmcr. ihr Grundkapital von M Millionen Mark und ihre verzinslichen Depositen von 26 Millio nen Mark bei nur 16,771.000 Marl steuerfreien Noten aus eine angemessene Rente bringen soll, so muß sie für ihr Geschäft, welches sic zum größten Theil nicht mit fiktivem, siduciärem. sondern mit „wirtlichem" Gelde betreibt, doch wenigstens io viel Bewegungsfreiheit haben, daß sie nicht unter allen Uniständcn genau an den Diskont der Reichsbank gebunden ist. Der Staatssekretär Gras Posadvwsky hat im Reichstage erklärt, die Novelle zum Bankgcsetz diene dem PartikulariSmus nicht. Es gereicht dies aber der Novelle keineswegs zum Vor zug ; denn der lebhafte Widerspruch, der sich gegen den Artikel 5 richtet, entspringt jenem berechtigten PartikulariSmus, dessen Pflege keüi Geringerer als unser großer Kanzler Bismärck von jeher empfohlen hat. Die Beseitigung der Privatnotenbanken würde an die Stelle des in unsere», Bankgesetzc vom Jahre 1875 scstgelegten föderativen Systems, wie eö sich aus der historischen Entwickelung ergab, die völlige Bankcinheit setze», die woht- begründete Partikularrcchte zu Nichte macht, deren Erhaltung im wirthichastlichen Interesse der betreffenden Einzclstaaten geboten ist. Als das Bankgcsetz vor 21 Jahren bcrathen wurde, fand die Auffassung, daß die Reichsbank eine das ganze Notcnbankwcien monopolisirende Anstatt werden solle, aus keiner Leite Unterstütz ung. Wiederholt hat damals der Präsident des Reichskanzleramt erklärt, daß den verbündeten Regierungen kein Gedanke ferner liege, als derjenige, aus irgend einem Umwege das Lebensprinziv der in Deutschland bestehenden Landesbanken gefährden zu wollen. Ein solcher Umweg wird aber zetzt mit dem Artikel 5 beschütten und es gilt daher mit allen Kräften dagegen Front zu machen, um die Möglichkeit eines gesunden Weiterwirkens der Privatnoten banken zu sichern. Feruschreib- nud Aernsdrech-Vertchte vom 22 Februar Berlin. Reichstag. Tie Berathung des Etats des Reichsiusti: amtes wird fortgesetzt. — Abg. Heine (soz.): Der sächsische Bevollmächtigte hat gestern gesagt, er lehne >ede Kritik sächsüchcr Urtheile mit kühler Ruhe ab: der Reichstag sei dafür keine Instanz. Wir dagegen werden uns das Recht zur Kritik von Urtheilcn und die Prüfung hier, ob dieselben mit den Reichs- gcsetze» vereinbar sind, nicht nehmen lassen. Das Urtheil des sächsischen Oberlandesgerichts gegen die Verbreitung von Wahl- stugblättern in einzelnen sächsischen Bezirken ist eine direkte Aus- iehiumg gegen den Willen des Reichstags, wie dieser in der Ge werbe-Ordnung ausdrücklich niedergelegt worden ist. (Präsident Graf Ballestrem: In dem Ausdruck „direkte Auflehnung" liegt, daß die Richter mit bösem Willen und nicht blos aus mangelhafter Er kenntnis, geurtheilt hätten : ein solcher Vorwnrs ist unparlamentarisch und unzulässig.! Abg. Heine: Dann hat es den Richtern an der erforderlichen Einsicht gefehlt: thatsächlich habe das Oberlandes- gcricht das Gesetz unrichtig angewendek, im Widerspruch auch zum Reichsgericht. Tie in der Resolution Bcckh verlangte Entschädig ung für unichuldia erlittene Untcrsnchnngsliast genüge nicht, cs bedürfe auch der Entschädigung für willkürliche administrative In haftnahme. Weiter müsse endlich ein Strafvollzugs (Metz gesvr- dert werden, u. A. auch zum Schutze von in Strafhaft vmndlichen Redakteuren. Es müsse denselben (ikterarische Selbslveschäftigung gestattet werden, während nach dem Gesetze Jeder nach seiner Be fähigung beschäftigt werde solle. Habe man doch einen sozial- deiiivkrntüchcn Redakteur yenötliigt. Vogelkäfige anznsertigen: sein Kollege Jahn, der in Plötzewee sitze, dürfe nicht einmal eigene Kleider und Wäsche tragen; das sei eine grobe Quälerei. In Erfurt müsse ein akademisch gebildeter Redakteur, Schulz, Erbsen leien; die Selbstbescbästiaung sei ihm vcrweigerr worden, blos. weil er eine Vorstrafe erlitten hatte wegen öffenuicben Vvrlewns eines Herwegh'schen Gedichts. Darnach scheine es doch, als ob es bei uns mct der so gerühmten Schätzung der Bildung doch noch etwas östlich aussehe. (Heiterkeit.) — Staatssekretär N ieber din g: So lange ein Reichsgesctz über den Strafvollzug nicht be steht. sind die Einzelstaaten durchaus befugt z»m Erlasse von Reglements Die gesetzliche Zulässigkeit des Vorgehens des Bundes- rnths, der einheitliche Grundlätze über den Strafvollzug vereinbart hat. ist ebenso zweifellos; diele bundesräthlichen Vereinbarungen stellen jedenfalls eine Verbesserung gegen früher dar. Tic Redat teure unterliegen den allgemeinen Bestimmungen, und die Selb»; beschäftig»»«! ist auch für sie nur ein Ausnalnnesall. Dem Schulz habe die blvyc Sclbstbcschästiguna mit sozialdemokratischer Lcttnre nicht gestattet werden können, und da babc Schulz selber von drei ihn zur Wahl gestellten Beschäftigungen sich das Erbicnlescn ans- gcsnchi. lieber die anderen Fälle tci er vom Vorredner vorher nicht infvrmirt worden, sodaß er nicht habe Erkundigungen ein- zichen können. Im Vorjahre babe Auer cs als Rohheit der Ge- täiignißverwnltung bezeichnet, daß zwei Redakteure mit Kaffce- bohnenlcsc» beschäftigt worden seien — nn», diese beiden Redak teure seien vcuirthcilt gewesen, der eine wegen Beleidigung im II. Falle, der andere, weil er ein Mädchen schändlich der Unzucht und einen Lehrer der Berlcitnng dazu beschuldigt, also zwei Per sonen in ihren vitalsten Interessen verletzt habe. Beide Redatlrure hätten übrigens eine ihnen nngebotenc geistige Beschäftigung ab gelehnt und sich dns Kafscebohiwiilcien gewählt. Trete man allen derartigen Veschwcrdcfällen nahe, so stelle sich überhauvt rege! mäßig die Sachlage ganz anders beraus — Abg. v. T tum in Reichs» pvrtestirt grnndsätzlich gegen die sozialdcniotratiscl Forderung, daß sozialdemokrati'chc Redakteure weiter im Gen »an! für die sozialdemokratische Presse arbeite», mit derselben in Bei bindnng bleiben dürften u. s. w.. denn dadurch würde für dien Leute die Strafe einfach aufgehoben. Wie die sozialdemotratische Presse alles Rohe vertheidigc, sehe man aus der Art. wie sie den Lvbtaucr Prozeß bearbeitet habe. Er selbst bedauere daß i» Dresden die Verhandlungen nicht öffentlich »ein konnlen, denn gerade die Ocffcutuchkcit wäre da am Platze gewesen: aber er gebe zu, daß damit vielleicht ein Druck ans die Geschworenen verbünde gewesen wäre. Die Strafe sei keineswegs iür eine» solchen Mord versuch (Unruhe links- — Jawohl. Mordversuch! zu hoch bemessen Diese Todtschläger sollen aus Notbwehr gebandelt liabcn — das wäre der reine Hohn aus die Wahrheit' Rus. Tzcwib,N Tie sozialdemokratischen Agitatoren und die svzialdcmotratiich'e Presse hätten fortwährend gehetzt zu solchen Verbrechen: diese Agitatoren gehörten in's Zuchthaus. (Zustimmung rechts; Unruhe bei de» Sozialdemokraten.- Tie Organisation der Arbeiter auf den Von stätten müsse zu solchen Erccssen führen. Singer habe dasTresd »er Urtheil ein Blnturthcil genannt - da werde doch mich das naivste Gcmüth einschcn, daß die Sozialdemokratie keine Reform Partei sei. — Aba. Stadthagcn (svz.i: Was das „Dresdner Journal als Urtheil ausgcgcben habe, sei in Wirklichkeit nur aus der Anklage des Staatsanwalts abgeschriebcn. War Stumm etwa Geschworener oder Zeuge? (Zuruf rechts: Ja!) Ich weiß >a, daß der Stall die Vorstufe des Cavaliers ist. (Große Unruhe und Zwischenrufe.) Abg. Stumm wüthc gegen die organisirten Ar beiter ; seien denn nicht erst recht die in ihren Ringen organisirten Unternehmer solche Verbrecher, und zwar organisirte Ver brecher? Die ganze Rede Stumm's könne nur mit eynischem Interesse betrachtet werden. (Präsident Graf Bnllestrcm: Die Aeußemna ist ungrbörig; ich rufe den Redner zur Ordnung! — Redner kritlsirt weiter die bedingte Begnadigung sehr ab fällig und empfiehlt das System der bedingten Vcrnltbcilung. «L» ! k Hi
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