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Erscheint sieden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quarta! Mr. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 Uhh sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original Preisen entgegen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Griina, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Nr. 293. Dienstag, den 17. Deeember 1889. 39. Jahrgang. Dienstag, den 17. Deeember 1889 23. öffentliche Sitzung des Stadtgemeinderathes abends 8 Nhr. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Haushaltplanes pr. 1890. Hohenstein, am 16. Dccember 1889. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Bei der am gestrigen Tage in der Kirchgemeinde Hohenstein und zwar für Hohen stein in der Stadtkirche, für Hüttengrund in der Schule daselbst, abgehaltenen Kirchenvorstands ergänzungswahl sind die Herren Tischlermeister A. Neumann Kaufmann Hermann Krumbiegel, Stadtrath LV. Graupner, Buchdruckcreibesitzer I. Ruhr Gasthofsbesitzer E. Otto aus Hüttengrund als Mitglieder des Kirchenvorstandes ordnungsgemäß mit der erforderlichen Stimmenmehrheit gewählt worden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Hohenstein, 16. Dccember 1889. Der Kirchenvorstand. Zimmermann, Pf, Bors. Bekanntmachung. Mittwoch, den 18. Deeember, soll der 4. Termin Renten Vormittag in Engcl's Restauration, Nachmittag im Gasthof zum grauen Wolf und Donnerstag, den 19. d. M. in der Gemeindecxpedition vereinnahmt werden. Oberlungwitz, den 14. Deeember 1889. Die Ortssteuer-Einnahme. Lindner. Bekanntmachung. Im Laufe dieser Woche wird der IV. Termin Centralanlagen auf 188'3 vereinnahmt und hierbei bemerkt, daß etwaige überhaupt verbleibende Steuerreste, nach Schluß es Jahres von dem Unterzeichneten nicht mehr entgegengenommen werden können. Gleich zeitig wird bei Vereinnahmung dieses Termins, das für letzte Einquartierung an die Quar tiergeber zu leistende Quarticrgcld rc. bezahlt. Quarticrzettel sind vorzulegen. Abtei-Oberlungwitz, den 16. Dccember 1889. Lange, G.-V. Bekanntmachung. Nachdem die Königlichen Ministerien des Innern, des Kultus und öffentl. Unterrichts sowie das evangel.-luth. Landes-Consistorium zur Vereinigung der Politischen , sowie der Kirchen- und Schulgemeinden Oberlungwitz und Abtei-Oberlungwitz, Genehmigung er- theilt, wird hiermit bekannt gegeben, daß das für die vereinigten Gemeinden aufgestellte Orts statut von heute an bis Schluß des Jahres in hiesiger Gemeinde-Expedition zu Jedermanns Einsicht ausliegt Abtei-Oberlungwitz, den 14. Dccember 1889. Der Schulvorstand. Der Gemein-berat h. Lange, stellv. Vors. Lange, G.-V. Die Anmeldung der Ostern 1890 schulpflichtigen Kinder, d. h. solcher, welche in der Zeit vom 1. Juli 1883 bis 31. März 1884 geboren sind, ist, um den üblichen Andrang am ersten Tage zu vermeiden, für die Knaben Donnerstag und Freitag, den 2. und 3. Januar, sür die Mädchen Sonnabend und Dienstag, den 4. und 7. Januar, 2—4 Uhr im Direktionszimmer der Zentralschule durch die Eltern oder solche erwachsene Personen zu bewirken, welche die nötige Auskunft geben können. Voreheliche Kinder sind durch den Vater anzumelden. Auf Wunsch der Eltern können auch die Kinder ausgenommen wer den, welche bis zum 30. Juni 1890 das 6. Jahr vollenden. Vorzulegen ist für alle Kinder ein Impfschein, für die auswärts Geborenen überdies eine standesamtliche Geburts urkunde und ein Tanfzeugnis. Zurückstellungen aus Gesundheitsrücksichten können nur auf Grund eines beigebrachten ärztlichen Gutachtens geschehen. Laut 88 15 und 22 der Lokalschulordnung sind bei der Anmeldung für jedes auszu nehmende Kind 20 Pfennige in die Schulkasse zu entrichten. Gersdorf, den 5. Dezember 1889. Die Schuldirektion. Pfeifer. Sächsisches. Hohenstein, 16. Dccember. Zu der gestrigen Kirchcnvorstandswahl hatten sich in Hohenstein 140 Wähler gemeldet. 108 machten von ihrem Wahlrechte Gebrauch. 106 Stimmen waren gültig. Vier Kirchenvorstandsmitglieder waren zu wählen, es sind demgemäß 424 gültige Stimmen abgegeben worden. Die absolute Majorität betrug 106 Stimmen. Gewählt wurden Tischler meister A. Neumann sen. mit 73 Stimmen, Kaufmann Her mann Krumbiegel mit 68 Stimmen, Stadtrath W. Graupner mit 61 Stimmen, Buchdruckereibesitzer I. Ruhr sen. mit 55 Stimmen. Die vier Gewählten haben demnach 257 Stimmen auf sich vereinigt, während 167 Stimmen, welche sich auf 19 anderweite Candidaten zersplitterten, in der Minorität blieben. Bon den letztgenannten Stimmen hatte Herr Friedensrichter Gruber 52 Stimmen erhalten. Da 32 von den angemeldeten Wählern schließlich von der Wahlurne noch zurückgeblieben sind, kann die Wahlbetheiligung nicht als eine starke und all gemeine angesehen werden. Vor drei Jahren wurden auf 349 Stimmzettel 1396 Stimmen abgegeben, die damals Ge wählten hatten 853 Stimmen für sich, die Minorität 543 Stimmen. In Hüttengrund ist gleichfalls am gestrigen Tage ein Vertreter gewühlt worden. Von 6 abgegebenen Stimmen sind 5 auf Herrn Gastwirth E. Otto entfallen. Die Herren Tischlermeister Neumann, Kaufmann H. Krumbiegel, Stadtrath W. Graupner, Buchdruckereibcsitzcr I. Ruhr san. und Gastwirth E. Otto haben die auf sie gefallene Wahl angenommen. Nach der in den letzten Tagen für dieses Jahr vorgenom menen Consignation befinden sich in Hohenstein 98 Rinder und 125 Stück Pferde. Im Jahre 1888 wurden 115 Pferde und 63 Rinder gezählt. Sonntag, am 22. Dec., werden die hiesigen Postschalter zum Zwecke der Annahme von Packeten jeder Art wie an Wochentagen geöffnet sein. In gleicher Weise werden am 22. und 25. Dccember die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum hinsichtlich der Ausgabe von Packeten aus gedehnt. Die Bestellung von Packeten im Orte findet am 22. Deeember (Sonntag), sowie am ersten Weihnachtsfcier- tage wie an Wochentagen statt, am zweiten Weihnachtsfeier tage dagegen wird die Packetbestellung wie an Sonntagen ausgeführt. Landbcstelldienst findet am ersten Weihnachts feiertage überhaupt nicht statt; am zweiten Feiertage wird derselbe wie an Wochentagen wahraenommen. Das Reichspostamt richtet auch in diesem Jahre au das Publikum wiederholt das Ersuchen, mit den Weihnachts-Sen dungen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den'letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen und die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet. Sodann wird ersucht, die Packcte dauerhaft zu verpacken und die Aufschrift auf denselben deutlich, vollständig und haltbar herzustellen, sowie den Namen des Bestimmnngsortes stets recht groß und kräftig zu schreiben oder zu drucken. Wesentlich zur Beschleunig ung des Betriebes trägt es ferner bei, wenn die Packete fran- kirt aufgeliefert werden. Die kaiserliche Ober-Postdircction in Dresden fordert außerdem das Publikum in seinem eigenen Interesse auf, zrr Einlieferung von Packeten möglichst die Vor mittags- und Nachmittagsstunden zu verwenden, damit auch in dieser Hinsicht nicht Alles, wie das ost der Fall war, sich auf die Abendstunden zusammendränge. Es ist kürzlich in einigen Blättern die Behauptung aus gesprochen worden, ein Testament habe nur dann Giltigkeit, wenn es bei Gericht niedergclegt sei. Diese Behauptung ist durchaus unrichtig. Unser bürgerliches Gesetzbuch bestimmt vielmehr ausdrücklich, daß Testamente auch außergerichtlich er richtet werven können. Es hat dies, abgesehen von den in 88 2109 bis 2116 behandelten außerordentlichen Formen der letzten Willen in Kriegszeiten rc., so zu geschehen, daß der Erblasser entweder seinen letzten Willen mündlich oder schrift lich vor fünf Zeugen erklärt (88 2100 bis 2107) oder daß er denselben vor einem Notar in den für die Aufnahme von Notariatsprotokollen über Rechtsgeschäfte bestimmten Formen errichtet (8 2108). Da rechtliche Belehrungen, welche vielleicht in wohlmeinender Absicht, aber ohne die erforderliche Gcsetzes- kenntniß ertheilt werden, Veranlassung zu Jrrthümern und Beunruhigungen geben können, hielten wir vorstehende Ver weisungen auf unser bürgerliches Gesetzbuch für angczeigt. Ueber die Tiefbohrung im Dienste der Wissenschaft hat sich Berghauptmann vr. Huyssen gelegentlich des letzten deutschen Geographentagcs verbreitet. Diese Art von Forschung ist derjenigen, welche durch Reisen über große Erdflächen oder Ersteigung von Hochgipfeln gefördert wird, gerade entgegen gesetzt: sie haftet am Orte und strebt nach den Tiefen des Erdkörpers. Bis vor etwa zwei Jahrzehnten hatten die Tief- sorschungen durch Bohrungen im festen Erdgerüste mit den größten, zum Theil fast unüberwindlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Heute dagegen ist man im Stande, das durchbohrte Gestein, welches früher nur zu Staub zerstoßen, höchstens mit einigen größeren Bruchstücken zu Tage gefördert werden konnte, in zusammenhängenden langen Stücken, ähnlich dünnen Säulen, unversehrt aus der größten Tiefe heraufzuholen und, wie vr. Huyssen hcrvorhebt, dcm Geognosten ein ununterbrochenes, natürliches Profil, wie er es an der Erdoberfläche nur feiten so vollständig findet, mit allen darin befindlichen organischen Erzeugnissen zur Untersuchung darzubieten. Aus Tiefen von mehr als 1500 m hat man Gesteincylinder von der Dicke eines starken Daumens und mehr als einem Meter Länge heraufgezogen, eine Leistung, die vor einem Vierteljahrhundert für ganz unmöglich erklärt worden wäre. Auf andere Weise als mittels Bohrung dürften aber solche Tiefen niemals erreicht werden, ein Schacht, welcher für Menschen zugänglich wäre, könnte nicht so weit hinabführen. Der tiefste Schacht war der zu Pribram in Böhmen, er erreichte 1883 die Tiefe von 1070,2 m und ist seitdem nicht fortgesetzt worden. Seine Tiefe wird nach vr. Huyssen durch folgende Borlöcher über troffen: Friedlichsau bei Aschersleben 1080 m, Jnowrazlaw 1105 m, Sennewitz bei Halle 1111 w, Lübtheen in Mecklen burg 1204 m, Sperenberg südlich Berlin 1273 w, Eu zu Ueseburg bei Staßfurt 1293 m, Lieth bei Altona 1338 m, Schladebach zwischen Merseburg und Leipzig 1748 m. Diese sämmtlichen Bohrlöcher gehören dem norddeutschen Flachlande an und reichen über 1000 m unter den Meeresspiegel, dasjenige zu Schladebach sogar 1650 m, also mehr als die Schneckoppe über den Meeresspiegel cmporragt. Auf Anregung von vr. Huyssen sind diese Bohrlöcher benutzt worden zur E-mittelung der Eigenwärme des Erdkörpers. Aus früheren Beobachtungen in Bergwerken und Bohrlöchern hat man geschlossen, daß mit zunehmender Tiefe von rund 40 m die Temperatur des Erd- inncrn um 1 o n steigt. In einer Tiefe von 4000 m müßte hiernach die Wärme des siedenden Wassers, in 10 mal größerer Tiefe schon eine Gluth von 1000 o 0 angetroffen werden. Die neueren Untersuchungen an mehreren der oben genannten Bohrlöcher haben diese Schlußfolgerungen nichr ganz bestätigt. Es findet sich eine stetige Zunahme der Wärme nach unten, allein diese Wärme ist im Einzelnen unregelmäßig, ja selbst unterbrochen. Die Störung der Regelmäßigkeit der Wärme zunahme findet theils in Folge natürlicher Einflüsse statt, thcils wird sic durch Ursachen, welche in der Bohrung selbst liegen, veranlaßt. Die zuverlässigsten Beobachtungen "sind heute die jenigen zu Schladebach. Sie ergaben für den tiefsten Theil des Bohrloches (von 1266 bis 1716 m Tiefe) eine Wärmc- zunahme von 1 o U auf je 49 44 m. Die Beobachtungen im Sennewitzer Bohrloch nähern sich in ihren mittleren Ergebnissen denjenigen von Schladebach. Man wird daher, wie vr. Huyssen betont, eine wesentlich geringere als die bisher von den Geo gnosten angenommene Wärmezunahme nachdem Erdinnern zu annehmen müssen, mit anderen Worten: die Erdwärme nimmt mit der Tiefe langsamer zu, als man bisher geglaubt hatte. Sächsischer Landtag. Beide Kammern hielten vorgestern Sitzungen ab, wobei in der Ersten Kammer in Anwesenheit der Herren Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz, vr. v. Gerber