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M»tt - M-eign. Amtsblatt für die Mnigl. Emchtöämtn sowie die StadtrStbc zu Niefa und Strehla. Redaction und Verlag von G. F. Grellmann . 39. A»«itas, d« M-i MKS. Dieses Blatt ,, WlSeHlntt und RkwHetaer", erscheint wüchenttich jrocimal, Dienstag» und Freitaa«, und kostet vier» ttliährlich 7j Ngr. — Bestellungen «erden bet jeder Postanstatt, in unstten «q>edttionen in Riesa und Strrbla. sowie von alle« unfern Loten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner berwllwücbtiat haasenstetn und Logier in damburg-Altona und -rantfurt a. M, H. «ngler in Leipzig, U.». «aalbach in Dresden und «ugs» >vit in «eip,ig. Wegen des Pfingstfestes wird 4V d. Bl. erst Dieu- stag, den 18. Mai, von Nachmittags 3 Uhr an ausgegebm. Die BttlagseMditivn des Elbcblatlcs und Anzeigers. Bekanntmachung, die Entrichtung des Chauffeegeldes betreffend. Zur Erleichterung des Publikums bei Erhebung des Chausscgeldes sollen vom 1. Juli dieses Jahres an, mit Coupons versehene Chausseegeldzettel bei allen Hebestellen des Landes im Voraus käuflich abgelassen werden. Diese Zettel können von dem gedachten Zeitpunkte an in drei Sorten zu 6 Pf., zu 1 Ngr. 2 Pf und zu 2 Ngr. 5 Pf. in halben oder ganzen Bogen zu je 16 beziehentlich 32 Stücken entnommen werden, fie gelten bei allen Chausseegeldhebestellen im Lande, für den auf den Zetteln angegebenen Betrag, find von den Paffanten zu produciren und von dem Einnehmer zu stempeln und coupiren. Den Coupon behält der Ein nehmer, der Zettel selbst bleibt im Besitze des Passanten und ist, wie jeder andere Chauffeegeldzettel, bei der nächsten Einnahme abzugeben. Dresden, den 29. April 1869. Finanz-Ministerium. v. Friesen. Hartmann. Bekanntmachung. Die Vorsitzenden der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Oschatz werden den 28. dss. MtS., von Vormittags 9 —10 Uhr, im Gasthofe zum goldnen Löwen zu Oschatz anwesend sein, um Entschließung über etwa angebrachte Gesuche von Reservisten oder Landwehrleuten um Zurückstellung für den Fall einer Mobilmachung m Betracht ihrer häuslichen oder gewerblichen Verhältnisse zu fassen und haben sich hierzu die Betheiligtcn m Begleitung eines Rathsmitgliedes oder des Gemeindevorstandes einzufinden. Hierbei wird noch bekannt gemacht, daß dergleichen Gesuche bei dem Stadtrath oder Gemeindevorstand anzubrmgen, von diesem nach H. 4 der Beilage 3 zur Verordnung oom 18. December 1867, die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes betreffend (Ge setzblatt vom Jahre 1868 S. 884) zu begutachten und dem unterzeichneten Amtshauptmann schriftlich zu übergeben find. Grimma, den 7. Mai 1869. Königliche Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Oschatz zu Grimma. Der Civil-Vorsitzende, Amtshauplmawn: vi-. Hübel. Bekanntmachung. Erbtheilungshalbcr sollen den 18. Juni 1869, Vormittags 10 Uhr, die zu dem Nachlasse des GasthofSbefitzerS Friedrich Wilhelm Schumann in Heyda gehörigen Grundstücke, alS: 1) der auf Fol. 125 und 159 des Grund- uüd HyvothekenbuchS für Heyda eingetragene Gasthof, auf welchem zeither die Brauerei betrieben worden rst, mit einem Flächeninhalte von 291 UMlHm und mit 139,s, Steuereinheiten belegt, bei der JmModiliarbrandversicherung mit S95V LHlr. —- —- versichert,