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Rr. 255 schkiat mit «utnahmr >«« -Mschr AllMwr Zcitmg Wahrheit u«d Recht, Freiheit und Gesetz l Sonntag« täglich nachmittag« für de» folgenden Tag. Preil» für da« Merteljahr Thlr. i jede einjelne Nummer I Ngr Sonntag.,, ,. Leip,,,. »ie Sei«»»« er- S1. October 1858. Zn beziehe» durch alle Päst- amlcr.de« I»- und Auelande«^ sowie durch die tirpedttion i« Leipzig (Querstraße Nr. S). Lnsertiousgedühr für den Raum einer Zeil 2 Rgr. - Deutschland. Preußen. "^Herlin, 29. Oct. Gestern Abjnd haben die Mini ster dem Prinz-Regenten ihre Portefeuilles zur Verfügung gestellt. Von feiten des Prinz-Regenten ist jedoch noch keine Erklärung darauf erfolgt. Auch der Weser-Zeitung wird über den Beschluß des Ministeriums, seine Entlassung einzureichen, berichtet, und erfährt der Correspondent die se» Blattes folgende Details: „Am stärksten gegen einen solchen Beschluß waren der Finanzminister v. Bodelschwingh und der Minister des Hauses v. Massow; sie erklärten, ein solcher Schritt sei gegen daS monarchische Princip; es sei nicht loyal, den Prinzen in seiner jetzigen schwierigen Lage zu verlassen; eS würde heißen, man gebe dem System deS Königs den Ab schied. Der Justizminister SimonS und der Handelsminister v. d. Heydt, welche Chancen haben, noch im Amte zu bleiben, waren für die in Rede stehende Maßregel. Der Ministerpräsident nahm eine mittlere Stellung ein. Entscheidend war in dem Streite, daß man von einer Seite her dem Eonseil inS Gedächtniß zurückrief, daß der Prinz schon vor einiger Zeit angedeutet habe, jetzt sei wol der rechte Moment zu einem solchen Schritte gekommen. Von bester Seite wird versichert, daß der Ministerpräsident kei nesfalls bleibt." Das Gleiche wird der Kölnischen Zeitung geschrieben, deren Korre spondent noch hinzufügt: „WaS von den zukünftigen Ministern verlautet, ist mit großer Vorsicht, mit einiger Gewißheit nur Folgendes anzunehmen: Flottwell bleibt nicht, weil er nicht will; der Hausminister bleibt wahr scheinlich, weil er die Beziehungen zwischen dem königlichen und dem prinz- lichen Hofe vermittelt und hierbei persona grals ist. Auerswald tritt wol als Minister ohne Portefeuille ein; als wahrscheinliche Candidaten für daS Auswärtige bezeichnet man Hrn. v. Schleinitz, der nach 1850 eine Zeit lang dieses Departement verwaltete, bis ihm Hr. v. Manteuffel die Entlas sung bereitete; für den CultuS Bethmann-Hollweg. Ich wiederhole indessen, daß diese Angaben noch immer mit Vorsicht aufzunehmen und eine definitive Entscheidung noch auf keinem Punkt bekannt, wahrscheinlich noch nicht ein mal getroffen ist." Die Volks-Zeitung berichtet jedoch untcrm 29. Oct.: „Wie wir hören, hatte daS StaatSministerium jin seiner vorgestrigen Sitzung beschlossen, dem Prinz-Regenten insgesammt seine Entlassung einzureichen. Das Gesuch sollte gestern dem Prinzen überreicht werden, und zweifelte man nicht, daß es angenommen werden würde; indessen hat daS Ministerium in seiner gestri gen Sitzung nach längerer Berathung es seinem Interesse angemessener er achtet, von einem solchen Schritt Abstand zu nehmen." 2 Aerlin, 29. Oct. Die erledigten diesseitigen Gesandtschaftsposten werden binnen kurzem besetzt werden.— Das Mtlitärgouverncment für Rheinland und Westfalen ist aufgelöst. Die bei demselben bisher beschäftig ten Militärpersonen sind vom Prinz-Regenten zu persönlichen Adjutanten zur unmittelbaren Dienstleistung bei ihm ernannt. — Gleichzeitig mit der Verfügung, welche die Termine für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten bestimmt, ist auch die endgültige Festsetzung der Wahlbezirke erfolgt, und bringt die Preußische Correspondenz darüber folgenden Artikel: Nachdem die Wahlbezirksbildung, wie sic im Zahre 1855 vorgenommcn war, sowol in den Landtogsverhandlungen wie in der Presse der Gegenstand vielfältiger Angriffe gegen die Staatsregierung gewesen war, ist dieselbe gleich beim Beginn der diesmaligen Vorbereitungen für die Wahlen in erneuerte sorgfältige und ge wissenhafte Erwägung gezogen worden. Gegenüber der Auffassung, als habe eine mehr oder weniger unnatürliche Eintheilung der Wahlbezirke bei den letzten Wah len das Meiste zu dem Ausfall derselben beigetragen, konnte es in Frage kommen, ob es etwa zur Beseitigung solcher Auslegungen rathsam sei, die frühere Wahlbe zirkebildung, wie sie den Wahlen von 1852 zu Grunde gelegen hatte, ohne wei tere« wiederherzustellen. Hiergegen sollen jedoch die begründetsten und gewichtigsten Bedenken geltend gemacht worden sein. So sehr an maßgebender Stelle auch an erkannt sein dürfte, daß in Betreff einzelner Bezirke die erhobenen Beschwerden berechtigt und eine Abhulfe wünschenSwerth war, so konnten dagegen schon nach dem Resultat der frühern Verhandlungen die Vorwürfe gegen den Gesanimtcharak- ter der Eintheilung von 1855 nicht als begründet gelten. Vielmehr soll bei ge nauer Prüfung und allseitiger Erörterung die Ueberzeugung befestigt worden stin, daß in der Wahlbezirksbildung von 1855 im allgemeinen ein erheblicher Fortschritt in der Anwendung richtiger Principicn unleugbar enthalten sei. Eß war bei der selben namentlich der von allen Seiten al« richtig anerkannte Grundsatz, daß die landräthlichen Kreise nicht getheilt werden, im größten Theile der Monarchie und mit Ausnahme nur weniger Regierungsbezirke zur möglichst vollständigen Durch führung gekommen. Daß dies nicht überall ausführbar ist, liegt, wie auch die Gegner der Eintheilung von 1855 im Landtage anzuerkennen genöthigt waren, theilweise in den Bestimmungen der Wahlverordnung selbst, theilwcise in unver meidlichen Rücksichten der Billigkeit, wie sie beispielsweise in confessionell und na tional sehr gemischten LandeStheilen eintrcten müssen. Im ganzen und großen aber war bei der Eintheilung von 1855 ein besonderes Gewicht darauf gelegt worden, daß die Kreise, wo sie bisher getheilt waren, in ihrer Totalität 'wiederhergestellt wurden. Bon diesem Gesichtspunkte aus sind einzelne Regierungsbezirke, in wel chen früher die Mehrzahl der Wahlbezirke Bruchtheile von landräthlichen Kreisen enthielt, so geregelt worden, daß die Kreise iy ihren natürlichen Grenzen die Grundlage bildeten. In dieser und in mehrfacher anderer Rücksicht soll eS sich un widerleglich herau«gestellt haben, daß ein Zurückgehen auf die Eintheilung von 1852 prinspielle Verbesserungen in größerer Zahl wieder aufheben al« wirklichen Uebel ständen Abhülfe schaffen würde. Andererseits wird auch noch hervorgehoben, daß gerade einige der begründetsten Beschwerden, die im Jahre 1855 geführt worden, durch ein bloßes Zurückgehen auf 1852 nicht hätten ihre Erledigung finden können, da die bezüglichen Einrichtungen nicht erst mit der Eintheilung von 1855, sondern schon vorher getroffen waren. Unter solchen Umständen soll als der allein richtige Weg der erschienen sein, die Eintheilung im einzelnen zu prüfen und nach gründ licher Erwägung zu ändern, waß einer Verbesserung bedürftig war, dagegen bei zubehalten, was als gut und zweckmäßig sich darstellte. Als Resultat der in dieser Beziehung gepflogenen Erörterungen wird uns Folgende« bezeichnet: Auf die Ein theilung von 1852 ist in drei Regierungsbezirken, nämlich in Gumbinnen, Marien werder und Trier, zurückgegangen worden; ferner hat eine theilweise Modifikation im Regierungsbezirk Königsberg stattgefunden. Im Großherzogthum Posen ist eine völlig neue Wahlbezirksbildung, abweichend von der von 1852 und 1855, unter fast durchgängiger Vermeidung der Lheilung landräthlicher Kreise und unter gleich mäßiger Berücksichtigung aller Interessen vorgenommen worden. Endlich ist auch im Regierungsbezirk Koblenz eine neue Vcrtheilung mit Beibehaltung ganzer Kreise durchgeführt. Dagegen sind die Veränderungen, welche im Jahre 1855 in den Regierungsbezirken Danzig, Stettin, Frankfurt, Breslau, Licgnitz, Magdeburg, Minden, Arnsberg, Münster, Köln, Düsseldorf eingeführt waren, auch jetzt auf rechterhalten; nur hat in lctzterm Bezirk eine anderweitige Zutheiluim .vtzk'inzwi schen neu gebildeten Kreises Mörs stattgefunden. In den Regierung^MMn Kös lin, Oppeln, Potsdam, Merseburg, Erfurt, Aachen find seit lödS'Wflt'Vtkän- derungen eingetreten. Schließlich ist noch zu bemerken, daß auch in BWA der Wahlorte begründeten Beschwerden Abhülfe zu Theil geworden ist. Es dgrAWer- nach der Hoffnung Raum gegeben werden, daß durch die diesmalige EintMlMg allen berechtigten Ansprüchen, soweit cs bei der bestehenden Gesetzgebung Mötzlich ist, Befriedigung gewährt sei. ^Herlin, 29. Oct. Als im verflossenen Sommer die frohe Kunde von der bestimmten Willensäußerung deS Prinzen von Preußen, jetzigen Prinz- Regenten, durch die Blätter ging, daß die bevorstehenden Wahlen durch aus frei sein sollten, bemerkten wir, daß ein Aufhören der Beeinflussung der Wahlen durch die Polizei, durch Drohungen, Einschüchterungen rc., wie erwünscht dieses Aufhören auch sei, doch nur einen halben Werth haben würde, wenn nicht gleichzeitig auch gegen die maßlose Willkür, welche bei der letzten Bildung der Wahlbezirke im Jahre 1855 geherrscht, die noth- wendige Abhülfe gewährt würde. Durch die Mittheilung, welche die Preu ßische Correspondenz jetzt über die Auffassung gibt, welche die Staatsregie rung bei den bevorstehenden Neuwahlen rücksichtlich der Wahlbezirke leitet, wird nun angedeutet, daß die Abhülfe überall da, wo sie infolge deS Ver fahrens des entlassenen Ministers des Innern bei der Bildung der Wahl bezirke im Jahre 1855 nothwendig geworden, wirklich gewährt wird. ES ist daher die Mittheilung der Preußischen Correspondenz als eine sehr we sentliche Ergänzung zu dem Circular des Ministeriums deS Innern über die Stellung der Regierung zu den Wahlen zu betrachten, und erst jetzt, nach dieser so wesentlichen Ergänzung, kann in Wahrheit gesagt werden, daß die bevorstehenden Neuwahlen wirklich frei sind und in keiner Bezie hung unter einem Drucke zu leiden haben werden, welcher an das Regi ment des entlassenen Ministers des Innern noch irgendwie erinnerte. Es braucht wol kaum noch besonders bemerkt zu werden, welch wohlthuenden, erhebenden Eindruck diese Kundgebungen der Negierung im Interesse durchaus freier Wahlen in allen Schichten der Bevölkerung hier gemacht haben. Die Liebe und Verehrung für den Prinz-Regenten ist eine womöglich noch im mer wachsende; denn er ist eS eben, den man in all diesen Anordnungen erkennt, sein gerades, offenes, so durch und durch gewissenhaftes Ich. ES ist jüngst bemerkt worden, daß der Geheimrath im Ministerium deS Itt nern, Or. Hahn, diesmal bei der Leitung der Wahlangelegenheiten wol nicht beschäftigt werden dürfte, vr. Hahn, früher Redacteur der Deutschen Reform, dann plötzlich zum Geheimrath im Ministerium des Innern er hoben, wurde allgemein als die rechte Hand des entlassenen Ministers deS Innern in den Wahlangelegenhciten angesehen, wie er denn auch bei dem Anträge des Grafen v. Schwerin aus Anlaß der letzten Wahlen als Regie- rungscommissar fungirtc und unter dem beifälligen Kopfnicken deS entlassenen Ministers des Innern und dem jubelnden Beifall der „Majorität" die bekannten Maßnahmen und Vorgänge in einer Weise vertheidigte, als ob von denselben die Rettung deS preußischen StaatS bedingt gewesen wäre. DieZweifel, die man jetzt gegen die Wahrscheinlichkeit einer Betheiligung dieses Beamten bei den gegenwär tigen Wahlangelegenheiten äußert, sind daher, da eben ein ganz neues System an die Stelle des alten tritt, jedenfalls nicht ohne innern Grund. Man geht indessen in politischen Kreisen noch einen Schritt weiter und meint, daß nach einer solchen, gewissermaßen bis zu einer vollkommenen Verschmel zung mit dem entlassenen Minister prononcirten Stellung und Thätigkcit ein längeres Verweilen im Ministerium des Innern überhaupt unter d«n gegenwärtigen neuen Verhältnissen schon für den Geheimrath vr. Hahn selbst unangenehm sein dürfte,' und man fügt dem noch weiter hinzu, daß der Geheimrath vr. Hahn dann auch in der That an eine Provinzialregierung versetzt werden dürste, und daß diese Versetzung biS/ctzt lediglich auS dem Grunde noch nicht erfolgt sei, weil, wegen der Besoldung, ein entsprechen-