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Nummer 169 - 24. Jahrgang 6»ial wöchentl. Bezugspreis: für Juli 2,50 ^ eiukbl, Bestellgeld. Anzegenpreise: Tte 1ge> PetttteNe 3V L». Stellengeiuche 20 H- Die Petlt-Reklamezcile 89 Millimeter breit, 1 Ofsertengeöühr sür Selbst abholer 20 H, bei Ucbersendung durch die Post außerdem Portozuschlag. Eiuz«l-Nr. 10. SonntagS-Nr. 18 Geschäktttcher Teil: Joses Fohmann, Dresden. sückslsctie Sonnabend, 25. Juli 1925 gm Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung «ms Lieferung sowie Erfüllung bonDnzelgen-Austrägenu.' Leistung von Schadenersatz. Für undeutlich u. d. Fernruf übermittelte Anzeigen übernehmen wir leine Vcrant. Wortung. Unverlangt eiugesandtr und mit Rückport« nicht versehene Manuskript» werden nicht aukbewahrt. Sprechstunde der Redaktion 5 bis k Uhr nachmittags. Hauptschristleiter: Dr. Joses «lbert. Dresde» Ltgarrsn Ligsrsrisn L s d s I« s Zor. Kunis vesrelsn.». ^oknnnesslrsüt! l ttelre Oeorgplgir VeschattSftelle, Druck und lvrrlaq, Saioiua- Bnchdrnckcrei GmbH.. Dresden-A. iS. Holbetnstrahe 4«. gemriU 327L2. PolUchcckkonto Dresden ,4797. Banikomo «asscnoe S- Fritzsche, Dresden. Für christliche Politik und Kultur gtednktio» der Säck,fische» Volkszettu»« Dresden.ANIt. Ik. HolbeinIIrahe 4L. grrur», 027A und 09L38. Die Aufwertung der öffentlichen Anleihen Von unserem parlamentarischen Vertreter: Neben dem Anfivertungsgesetz, das die Hypothekenaufwer tung regelt, ist ein Gesetz geschaffen worden, das die Aufwertung öffentlicher Anleihen zum Ziele hat. Diese Answer- tung ist in der Form der Ablösung vollzogen so zwar, daß die sämtlichen Markau leihen des Reiches mit Ausnahme der Zivangsanleihe, der Schatzamveisungen, der Darlehnskassen- scheine und der Reichsbanknaten in eine Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches umgewandelt werden. Es iverden also nur die alten Markanleihen des Reiches ausgewertet, nicht die Zivangsanleihen, nicht die Reichskassonscheine, also die Bank noten. Für die Sparprämienanleihe ist bestimmt, datz 1500 Mk. Nennbetrag in 25 Mark Ablösungsbetrag umgewandelt werden sollen. Im übrigen werden grundsätzlich alle Markanleihen des Reiches mit 2Zzs Prozent, also mit 25 Mark sür 1000 Mk. aufgewertet. Nun wird aber der Anleihebesitz geteilt in alten und in neuen Besitz. Altüesitzanleihen sind Markanleihen des Reichs, die der Gläubiger nachweislich vor dem 1. Mai 1920 er worben hat und die ihm von dem Erwerbe bis zur Anmeldung ununterbrochen gehört haben. Markanleihen gelten als vor dem 1. Juli 1920 erworben, wenn sie der Gläubiger nach dem 30. Juni 1920 von einer Bank, einem Bankier, einer Sparkasse oder einer Versicherungsgesellschaft in Erfüllung eines vor dem 1. Full begründeten Anspruchs erworben hat, oder wenn sie nach dem 30. Juni 1920 in das Schuldbuch eingetragen sind, ihre Ein tragung aber der Gläubiger vor dem 1. Juli 1920 beantragt l)at, oder wenn sie der Gläubiger im Tausche gegen Markanleihen, die er vor dem 1. Juli 1920 erworben hat, nach dem 30. Juni 1920 von einer Behörde oder von der Reichsanleihe Aktien gesellschaft erlangt hat, oder wenn sie dem'Gläubiger zur Er stattung von Steuern, die er mit Markanleihen entrichtet l)atte, nach dem 1. Juli 1920 übereignet worden sind. Die Anlei healibesitzer haben ein Auslosungs recht. Es wird in folgender Weise statuiert. Der Nennbetrag ist der Betrag der Anleiheablösuugzsckuld, den der Anleihcalt- besitzer im Umtausch gegen seine Aitbesitzanleiheu erhält, soweit ihr Nennbetrag durch 500, bei der Sparprämionanleihe durch 750 teilbar ist. Erhält jedoch eine natürliche Person für ihre Alt- besitzanleihen mehr als 12 500 Reichsmark Nennbetrag der An leiheabiösungsschuld, so sind ihr für die ersten 25 000 Reichsmark des Mehrbetrags auf je 2000 Reichsmark, für die nächsten 25 000 Reichsmark auf je 3000 Reichsmark, für die weiteren Beträge auf je 1000 Reichsmark der Anleihcablösungsschuld Auslosungs- rechte im Nennbeträge von nur 1000 Reiä-smark zu gewähren. Hat sie nachweislich zum Zwecke der Zeichnung von Schuldver schreibungen, Schatzamveisungen oder Schulübuchforderungen der Kriegsanleihen des Reiches eine Verbindlichkeit begründet, die der Aufwertung unterliegt, so gilt als Mehrbetrag höchstens die Summe, um die der Gesamtbetrag ihrer Anleiheablösungsschuld den Aufivertungsbetrag der Verbindlichkeit übersteigt. Weiter haben bedürftige Altanleihebesitzer Anspruch auf eine Vorzugsrente. Bedürftig ist eine Person, deren Jah reseinkommen den Betrag von 800 Rolclismark nicht übersteigt. Maßgebend ist das Einkommen des Kalenderjahres, das der Stellung de» Antrags auf Gewährung der Varzugsrentc varher- geht. Die Vorzugsrente beträgt 80 vom Hundert des Nenn betrages des Auslosungsrechts, auf Grund dessen sie gewährt wird, für eine Person jedoch höchstens jährlich 800 Reichsmark. Der Betrag einer Vorzugsrente erhöht sich um 25 vom Hundert bis höchstens auf 1000 Reichsmark, wenn der Gläubiger auf das Auslosungsrccht, auf Grund dessen seine Stör,zugsreute gewährt wird, verzichtet und in Höhe des Nennbetrags seines Auslosungsrechts ÄnleilMblösungsschuId auf das Reich über trägt. Der Betrag erhöht sich um 60 vom Hundert bis höchstens auf 1200 Reichsmark, wenn der Gläubiger zur Zeit des Verzich tes das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die Vorzugsrente ist, so fern der Iahrcsbetrag 100 Reichsmark übersteigt, in zwei glei- chen Teilbeträgen halbjährlich, im übrigen einmal jährlich im voraus zu zahlen. Für die ersten Rentenzahlungen kann der Nelchsminister der Finanzen etwas anderes bestimmen. Be! der Festsetzung einer Unterstützung öffentlich-rechtlicher Art sür den Gläubiger bleibt die Vorzugsrente als Einkommen außer An satz, soweit sie den Betrag von 270 Reichsmark für das Jahr nicht übersteigt. Hat der Gläubiger neben der Varzugsrentc Einnahmen aus Ansprüchen, die der Auswertung nach dem Auf- mertungsgesetz unterliegen, so bleiben diese Einnahinen und die Vorzugsrente bis zum Gesamtbeträge von 270 Reichsmark für das Jahr außer Ansatz. Daneben ist eine Wohlfahrtsrente statuiert, die in Frage kommt für Anstalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege (Artikel 137 der Reichsverfassung), die Ausgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege erfüllen, sowie Anstalten und Einrichtungen zur Förderung wissenschaftlicher Ausbildung und Forschung. Diesen Instituten ist, sofern ihnen Auslosungsrechte zustehen, die sie als Anleihealtbesitzer erlangt haben, auf Antrag 15 Jahre hindurch eine Wohlsahrts- rente zu gewähren. Die Mittel für die Wohlfahrtsrcnte sind nach näherer gesetzlicher Bestimmung den Einnahmen aus Zöllen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse zu entnehmen. Sie dürfen den jährlichen Betrag von 10 Millionen Reichsmark nicht über steigen. Drei Viertel der zur Ausgabe gelangenden Mittel sind den Anstalten und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zuzuwen den. Dis Neichsregierung erläßt mit Zustimmung des Reichs rats die näheren Vorschriften über die Wohlfahrtsrente, insbe sondere über di« Höhe und den Kreis der Vlch'biMr. Die Markanleihen der Länder werden umgetanscht, soweit der zu gewährende Betrag der Ab lösungsanleihe 12,5V Reichsmark oder ein vielfaches davon aus- Kille WW MM- zur MilkW Berlin, 24. Juli. Aus London wird über die weitere diplo matische Behandlung der Sicherungsfrage von gut unterrich'eter Seiie gemeldet, daß nach einer Erörterung der Note im englischen Kabinett zunächst ein Meinungsaustausch zwischen Paris, Lon don und Brüssel erfolgen wird. Dieser Meinungsaustausch loil sich auch mit der Frage beschäftigen, in welcher Form die wette- 're» Verhandlungen mit Deutschland geführt iverden sollen. Ta die Außenminister von Frankreich und England zur Zeit durch die Verhandlungen über Marokko und China in vollen. Umfang? in Anspruch genommen seien, würde es vielleicht nicht möglich sein, sofort einen Meinungsaustausch der Außenminister durch zusetzen. Da die deutsche Negierung aber in ihrer Note 'tele ju ristische Probleme behandelt habe, würde cs sich vielleicht eninsch- len, wenn einer Aussprache der Außenminister eine mündliche Stellungnahme der juristischen Sachverständigen der in Frage kommenden Länder voranginge, in der die zahlreich",, suri't'ichen Spez,alwllnsck)e von Frankreich und Deutschland erörtert iverden könnten. Reuter erklärt wegen der französischen amtlichen Bemer kungen zur deutsche» Note, daß bisher ein-- formelle Mitteilung nicht erfolgt sei. Der allgemeine Eindruck sowohl in Fraukreicr wie in England sei aber der, daß der letzte deutsche Schritt ein, Tür offen lasse und die Fortsetzung der Verhandln,,oen er mögliche. Kein belgischer Soldat mehr im Ruhrgebiel Brüssel, 24. Juli. Amtlich wird mitgcteilt, daß die belgische» Truppen das Ruhrgebiet jetzt vollkommen ge räumt haben. Der letzte belgische Soldat der Ruhrbesatzung soll gestern die Nhembrücke'überschritten haben. Die Koheilssraqe auf dem Nheinflrom Berlin, 24. Jutl. Wie von gut unterrichteter Seite gemeldet wird, beabsichtigt Frankreich aus der Herbsttaguug dee Nheiiischisfahrtstviiferenz auch die HoheitSfrage au> dem Rhein aufzurvlieii. Es sott »ach seiner Ansicht der Rhein wie die hohe Sec, also als staatenlos behandelt werden, so daß icdes Schiff aus dem Rhein das Vorrecht der Exterri torialität genießen würde. Es braucht nicht gesagt zu werden, daß Deutschland einem solchen Borschtage >et»e Zustimmung niemals geben könnte, »« dtt A«M NtkS Mi! W gegen 158 Almen Berlin, 24. Juli In der gestrigen Reichstagssitzung brachten die Regierungs parteien folgenden Antrag ein: „Indem der Reichstag über die Mißlraucnsaittrttge der Völkischen und Kommunisten zur Tagesordnung übergeht, bil ligt er die Antwortnote und die dar!» zum Ausdruck kommende politische Stellungnahme der Neichsregierung." Dieser Billigungsantrag wurde mit 235 gegen 158 Stimmen bei 13 Stimincnthaltungcn angenommen. 87 Abgeordnete fehl ten. Die Sozialdemokraten, die Kommunisten und die Völki sche» stimmte» gegen den Antrag, die Wirtschaftliche B-reniigung enthielt sich der Stimme. Die Demokraien stimmieii mit den Re gierungsparteien für die Billigungsformel, um auszudrücken, daß sie mit der Außenpolitik des Kabinetts eiiiverstandeu seien. Vor der Abstimmung war noch je ein Redner der Demo kraten, der Wirtschaftliche» Vereinigung, der Bayrischen Volks parle! und der Völkischen zu Worte gekommen. In Anschluß daran machte Reichskanzler Dr. Lull-er Mit Spannung erwartete Ausführungen über den Sicherheils pakt, die allerdings ganz kurz und nüchtern geynlteu waren Der Kanzler sagte insbesondere: In wohl allen Fraklionsreden sind eine Reihe von Abwei chungen von der Negierungserklürung zutage getreten i» der Be urteilung des Vergangenen, des Gegeuwäriigen und des Zukünf tigen. Und auch politische Fragen aus anderen Arbeitsgebieten der deutschen Neichspolitik haben i» die Erörterung hiueiiigekluu- gen. Das alles aber behindert nicht die Feststellung, daß eine große Mehrheit des Reichstages »» Endergebnis der sach liche Einstellung sich im Einklang init der Note der Reichsrcgie- rung an die französische Regierung befindet, in der die Stellung nahme der Reichsregierung ihre» Niedcrschtng gefunden hat. Die Reichsregicrung kann hieraus den Schluß ziehen, daß sie mit ihrer Haltung den politischen Willen oer großen Mehrheit des deutschen Volkes zum Ausdruck bringt. Da auch die sich nun mehr anschließende» Schritte im Geist und Sinn der Note getan iverden sollen, so wird für die bevorstehende außenpolitische Ar beit durch diese in der Volksvertretung zutage getretene weit gehende Zustimmung der Einstimmigkeit und Gcsamlverniit- wortlichkeit der Neichsregierung ein besonderes Gewichi gegeben. Aus der eine» Seile handelt es sich für uns bei den kom menden Verhandlungen darum, durch zielbc,mißte Weilcroersol- gung des Sicherheitsgedankens und der sonstigen Gedanke» un serer Note eine dauerhafte Grundlage tt'.r den europäischen Frieden zu schassen. Ich kann all den Rednern beipflichten, die betont haben, daß die wirtschaftliche soziale und kulturelle Lebensfähigkeit Europas und gerade auch Deutschlands davon abhängt, daß ein wirklicher Friede geschalten wird Die deut sche Regierung ist cinnitttig non der Wichttgkett dieses hohe» Zie les durchdrungen und entschlossen, ihm mit aller Krast nachzu streben — Andererseits muß die deutsche Regierung bei ihren weiteren Schritten fest Im Auge behalten, oaß die großen Grund gedanken, die allein ei» friedliches Zusammenleben der Vdlkrr ermöglichen, auch Deutschland gegenüber zur Anwendung gebracht werden. Ein wirklicher Friedm kan» eben nur als allgemeine Ordnung der Tinge erreich: werden Deutsch- land kann deshalb einen Sicherheitspakl nur aui der Giundlagf der Gleichberechtigung und der Gegenseitigkeit abschüeßc». Auch Deutschlands Aufnahme i» den Völkerbund kann nur aus der Grundlage wirklicher Gleiehber.'chiigung erfolgen Wirkliche Gleichberechtigung beruht hier uut der Anerkennung daß die tatsächlich gegebene» Verhältnisse oerüekpchtigl meiden ,uüsse». um eine wirkliche Gleichberechtigung yerzusle'lei:. — Besonders die A b r ü st u n g s s r a g e wird hier akui. Es iß ei» völlig uuuatürlicher Zustand, daß während der gleichzeitigen Durchführung der deutschen Entwaffnung ois zu einem Giade, der Dentschland im wahrsten Sinne wehrlos gemach: gat. andere Länder in der Bewaffnung sortschreiten und m dis ', :> Versailler Betrage proklamierte allgemeine Abrüstung zu einen, laten Buchstaben wird. Gegenüber dieser Sachlage muß Deut! bland »ach Auffassung der Rcichsregierung dafür sorgen, daß cs wenig stens eine rechtliche Gewähr dafür bekommt, daß >e!n Gebiet nicht Aufmarschgelände und Operalionsbasis sür diejenigen mili tärische» Auseinandersetzungen werde» kann, die aus o.w all gemeinen Rüstungsweltbewcrb trotz oder innerhalb des Böl- kcrbuudsvcrsahreiis entstehen können. Kein Zweifel ist in diesem Hause darüber aufgetaucht, daß die endgültige Regelung der jetzt in Erörterung besiudlichen all gemeinen Fragen erst möglich mar, wenn bis dahin auch alle mit der Entwassnung zusammenhängenden Fingen, insbesondere auch die 3! ä » m u n g der nördlichen R h e i u l a n d z o n e, befriedigend erledigt sind. Wir können keinen Angenblick ver gessen, daß bei aller Ausschau in die großen Enlwich'ungsmög- Üchkeitcn der europäischen Politik und aller Berbundenheil des deutschen Schicksals mit dieser Kesa»ite»1w!ckluiig es sür die deutsche Regierung doch zunächslliegende Pflicht ist, , nach aller Krast unseren Volksgenossen, denen sür das ganze deutsche Volk die schwere Last der Besatzung aufgebürdct morden ist, zu hetten, (Bravo!) Im Einklang mit den Rednern der Fraktionen be nutze auch ich die Gelegenheit dieser großen politischen 'Aus sprache, um dem deutschen Volk an Rhein, Ruhr »Pd Saar die Grüße des ganzen Vaterlandes zu iiberniitietn und mit besonde rer Anteilnahme derer zu gedenke», deren endgültige Besrcinngs- stnnde noch nicht geschlagen hat. (Erneuter Beifall.s Gerade auch diesen Teilen unserer Volksgenossen wird am besten ge dient iverden, wenn die Vorstellung von der Notwendigkeit eines wirklichen Friedens in Europa sich auch außerhalb Teulschlmbs immer melr verbreitet, und wenn solche llcberzeugung sich in Talen umsclzt. Die Rede des Reichskanzlers, der es verstanden hatte, bald Ser Rechten, bald der Linken etwas Angenehmes zu sauen, wurde Ix,Id auf der einen, bald auf der anderen Seite des Hauses mit Beifall begleitet. Die Schlußmorte, die den Brüdern lm bedräng ten Westen galten, fanden allgemeine Zustimmung, Die Schl»charbei!en -es Reichslnqs Berlin, 24, Juli. Der Aeltestenrat des Reichst ines bal sei nen Gcschästsplan dahin geändert, daß mit der 2, Bernlnne, des Stcuergesetzes im Plenum erst am Montag nächster W'g, be gonnen wird. Heute und morgen werden der Personalablmu, das Amnchie- gesetz und das Gesetz über das Recht zum Tragen der alten Uni form behandelt iverden, lieber die BelMidlung der Zollvorlaae und über den Schluß der Tagung vor den Reichslagsseriea wird noch Beschirmung getroffen werden. macht. Die Ablösungsanleihen der Länder lauten auf Reichs mark. Sie können von den Gläubigern nicht gekündigt werden. Der Teil der Ablösungsanleihen, der Im Umtausch gegen Mark- anleihsn alten Besitzes ausgegeben wird, ist in 30 gleiche» Iah- ':esra.ten von dem Kalenderjahr an, das ans das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgt, mittels Ai-sleHung z-.-. «Lge». Die ausge- losten Teilbeträge sind durch Barzahlung des sünsfl-eyer. ihres Nennwertes einzulösen. Der Einlösungsbctrag ist mit 4ßj vom .Hundert jährlich vom 1. Januar 1926 an bis zum Ende des Jahres, tu dem die Teilbeträge ausgelost werden, zu verzinsen. Die Zinse,, sind bei der Einlösung zu zahlen. Die Landesregierungen erlassen Bestimmungen über die Art und de» Zeitpunkt der Tilgung des Teiles der Ablösung»- anleihen. der nicht im Umtausch oegen Markanleihen alten Be sitze« ausgeg'ben wird. Sofern die Tilgung mittel; Auslosung oucgcnommen wird, muß die Einlösung mindestens zu», Nenn betrag erfolgen. Besitzer solcher Markanleihen sind laiche Per sonen. die di« Papiere nachweislich vor dem 1. Juli 1020 er-