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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 18.11.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19111118018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911111801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911111801
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-11
- Tag 1911-11-18
-
Monat
1911-11
-
Jahr
1911
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Bezug-Prei- tür Lelvtlg an» Voi»n» durch »dl«« Iröari und Eoedttevk» Lwal Idallch in, vau» ««drachi » Vl. munatU. LTdOI. vietteliohtt «ei »»>»»» Itllialr» » Ln- natzmeftellen adacdoll 1» VI. ««aatl^ r^i Mk. oirneliahrl. Lurch »>« V»ttr innrrdald L«ui>ch>anb« und d<« d«»tlch«n Rolon,«» »„rlrliüdrl ».«> «I.. monatl. ILd MI auoichl VoftdelieUaeld K«rn«r in Belgien, ^onrmorl den Lonauliooren, Ilallrn. üuzemduiu. iltirbrrlandr Nor- weflen Vr)l«ri«,ch Unuain Aukland, «chweden v<t>w»u u liounirn. 2» ollen üdriaen kiualen nu, diiekl durch dl« <L«>chatt»üeU» de« Blatte» «rdalllich. Da« Vrlpnge« Toaedlatl «rlcheinl 2 mal täqUch Ironn. a lieieelog» nur Manien». 8tdonn»m«nl».Ännodm» Aad»»ni»,all« d, d«i unieie» j lauern Lllialen. vpedUeurr» »nd ÄnnodmelleUen. >ow,e Pollamlern und Lttetttagern. Ela,,Io,ltaaI»oi«I» lll Morgen-Ausgabe. WpMcrT agtblait s««r l»«cht«schl»n ^^ch.^^VL^ochchLch^ch.^, . i««S2<»-chta.ichl,»» «el.-7,«sch,Hanoelszettung. Ämlsvlatt des Nates und -es Nolizeiamtes der Lladt Leipzig. Anzeigen Preis f>« Nnlerar» au» Leu>t«g und Umgeban« di« llpalttg« Pelttzeile L PI, die Reklame, »eil» l ML von au»a>arl» ZU vi, Reklamen UÄ) 2nleral» oo» «rdörden »m amt- lichen Teil o„ Pelttreil» SU Pi E«Ichäft»ani«,gen mtt Pladoorlchrtsten im Preil« erhöht. Rabatt nach Taris Pe,laue,edühr Delamt- auilag« ü Mk. p Lautend ritt. Postgebühr. Teildeltag« hoher. Feftertetlte Auitraue können nicht «uriick- gejogen werden, 3ür da» Erlcheinen an bestimmten lagen und Plauen wird keine Garantie übernommen. Anzeigen - Annahme. Johanni»,all« kl, bei lamtlichen Filialen o. allen Annonrea- Etvedttionen de» 2n» und Au»lande». »ni« und Verl», ,»» gliche» L Rürfte» Inhaber. Paul Uürfteu. Sledattlan und S>elchäIt»U«ll«: Iodannisgaste tt. Kau,t-Filiale Dre»«»»: Eeestrah« k tTelephoa ISZU, Nr. 320 Sdnstsbrnü, üen lS. November lSll l0S. Jahrgang. Die vorliegende Ausgabe nmjaßt 16 Seilen. Das Wichtigste. * Der 'Reichstag setzte am Freitag die zweite Lesung c'ös S'ch i f f a h r ts a b g a b en ge s e tz e s fort. (S. des. Art. und Rcichstagsber.) * Dem Reichstag ging ein Gesetzentwurf über die Verwendung der Mittel zur Fortfüh rung der Eisenbahn Daressala m—M o - rogoro bis an den Tanganjikasee zu. (S. bes. Art.) * In der Budgetkommmission machte Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter ver trauliche Mitteilungen über den Gang der deutsch-französischen Verhandlun gen. (S. bes. Art.) * Der sächsische Landtag beschäftigte sich am Freitag mit der allgemeinen Vorbera- tung des Brandversicherungsgesetzes und verwies das Gesetz an die Finanzdepu tation. (S. Landtagsber.) * Dem sächsischen Landtage sind drei neue Gesetzentwürfe zugegangen betr. die Wohnungsgeldzuschüsse der Beamten, die Neugestaltung der höheren Lehranstalten und die Tagegelder der Beamten. (S. bes. Art.) * Der Schleißheim er Bilderdieb wurde in der Person eines früheren Forst- ge Hilfen ermittelt. Die Bilder sind ge rettet. (S. Tageschr.) Amerika unü üie Meistbegünstigung. Wie aus Washington gemeldet wird, hat der deutsche Botschafter Graf Bernstorff dem Staatssekretär Knox ein Memorandum über reicht, in dem aus Grund des Rechtes der Meist begünstigung um die Anwendung ^er für Holz stoffe, Zellulose und Holzstoffdruckpapier kana dischen Ursprungs bestehenden Zollfreiheit auf die gleichen Artikel deutschen Ursprungs ersucht wird. Die Unionsregierung ließ seinerzeit, als sie mit der kanadischen Regierung einen Rezi prozitätsvertrag vereinbart hatte, einen Teil der Vergünstigungen, die darin Kanada zugedacht waren, sofort in Kraft treten, obgleich die Rati fizierung durch das kanadische Parlament noch ausstand: und obschon nun infolge der kana dischen Neuwahlen für diese Ratifizierung fürs erste keine Aussicht mehr vorhanden ist, hat sie die Zollfrciheit für Holzschliff, Zellulose und Zeitungspapier sowie andere Papiersvrten und Pappen kanadischer Herkunft <urf Wunsch des Verbandes der amerikanischen Zeitungsverleger bestehen lassen. Darauf gründet sich die deutsche Forderung auf Gewährung derselben Vorzüge. Es dürfte nun angebracht sein, die wenig be kannte «bisherige Stellungnahme der Vereinigten Staaten gegenüber dem Prinzip der Meistbe günstigung einmal näher zu beleuchten. Wenn zwei Nationen, ä und 8, einen Han delsvertrag miteinander abschließcn, durch den sie sich gegenseitig Erleichterungen verschaffen, so sieht sich unter Umständen eine dritte Nation, c, im Handel mit 8 gegenüber ä benachteiligt. Wenn nun zwischen ä und 6 ein Abkommen zustande kommt, das 6 mehr Vorteile sichert als 8 erlangt hatte, dann ist es möglich, daß 8 im Wettbewerb nicht nur von 6 überholt, sondern selbst schlimmer daran wäre, als wenn sie überhaupt keinen Vertrag mit ä. geschlossen hätte. Um 'solchen Möglichkeiten vorzubeugen, wurde die Meistbegünstigungsklausel geschaffen. Denkt man eine solche in den Vertrag zwischen ä und 8 einbegriffen, so müssen alle Vergünstigungen, die ä nachträglich 6 zugesteht, ohne weiteres auch 8 gewährt werden. Die Amerikaner nun erklären dieses Prinzip der unbedingten Meist begünstigung für sinnwidrig und ungerecht. In bezug auf das angeführte Beispiel würden sie sagen: Wenn 8 vermöge der Meistbegünstigungs- klausel ohne weiteres Vorteile erlangt, die 6 sich durch Gegenzugeständnisse erkauft hat, so wird ihr ein unverdientes Geschenk gemacht. Aus diesem Grunde haben die Vereinigten Staaten ihre Tarifverträge nach dem Prinzip der be dingten Meistbegünstigung abgeschlossen, wonach in obigem Falle die seitens an 6 zugestandenen Vergünstigungen nur dann auch 8 zuteil werden, wenn 8 bereit ist, gleichsam denselben Preis dafür zu zahlen, den 6 gezahlt hat. Uebrigens weigern sich die Amerikaner überhaupt, irgend welche Ansprüche anzuerkennen, die auf Grund eines nach dem Prinzip der unbedingten Meist begünstigung abgeschlossenen Vertrages von anderen Nationen an sie gestellt werden. Sie erklären dann einfach, die MMbegünstigungS- klausel könne in keiner Form vernunftgemäß anders imerprcüert werden, als im Sinne der bedingten Meistbegünstigung, da sie sonst eine bestimmte Nation nicht als eine meistbegünstigte, sondern als eine am meisten begünstigte Nation behandele. Die europäische Auffassung von der Mcist- begünstigungsktau^el ist englischen Ursprungs und frerhändterisch. Vom Standpunkte des Frei- hanocls aus gesehen, ist jener Schutzzoll ein Unrecht, und man kann daher nicht gut einen Entschädigungsanspruch für den Verzicht auf die Ausübung eines solchen Unrechts tonstruicrcn. Handelsvorteile, die gegen Zo.lermäßigungen ge währt werden, weroen mit gegohlcnem Gut be zahlt. Solange allerdings öer Freihandel nicht allgemein durchgesührt ist, kann unter Umstän den das Prinzip oer bedingten Meistbegünstigung gerecht sein, insofern als ein Unrecht ein anderes aufheben kann. Am besten wäre vielleicht fol gende Kombination: Nationen, die dem Frei handel huldigen, müßten ohne weiteres alle Vor teile der unveoingten Meistbegünstigung zugute kommen, ebenso Nationen, deren Zölle schon an und für sich nieoriger sind als oie einer Na tion, der die Vergünstigung, die zum Gegenstand einer Meistbegünstigungsklausel wurde, zuerst ge währt ward. In allen anoern Fällen könnte nach Maßgabe der Unterschiede in der Zoll behandlung die bedingte Meistbegünstigung gel ten. Will man solche feine Unterscheidungen nicht machen, so kann man nur Las Prinzip der unbeoingten Meistbegünstigung als richtig und gerecht ansprechen; denn die bedingte Meist- begünsligung nach amerikanischer Auffassung müßte schließlich dazu führen, daß dasjenige Land, das die höchsten Zölle erhebt, schließlich allein mehr berechtigt wäre, überhaupt Zölle zu erheben, nachdem die andern Länder ihre Zollrechte gegen Vergünstigungen aus der Meist- begünstigungsktausel in Zahlung gegeben hätten. Tatsächlich scheinen die Vereinigten Staaten da hin zu streben, dieses einzige Land, dem alle übrige Welt tributpflichtig wäre, zu werden; denn sie verlangen vom Auslande auf Grund des Peyne-Aldricy-Tatises bedingungslos die Ge währung aller Vorteile, zu denen sonst die unbe dingte Meistbegünstigung berechtigt, und sie ver weigern nicht nur irgendwelche Gegenkonzessio- rren, sondern drohen noch obendrein, jede Vor enthaltung irgendeiner einem Koniurrenten auf fremden Märkten zugute kommenden Vergünsti gung, mag sie von diesem besonders bezahlt worden sein oder nicht, mit Anwendung ihres „Maximaltarifes" zu bestrafen. Es genügt ferner der Union nicht, daß sie selbst europäische Ansprüche unbedingter Meist begünstigung grundsätzlich ablehnt, sie sucht auch andere amerikanische Staaten zu veranlassen, ebenso zu verfahren. Im Jahre 1898 berichtete der amerikanische Ge,andlc in Buenos Aires, Buchanan, dem Staalsserre.är Sherman, die ar gentinische Regierung lasse sich durch die An nahme davon abschrecken, einen Gcgenfeitigkeits- vertrag mit den Vereinigten Staaten einzugehen, daß sie genötigt sein würde, irgendwelche Zuge ständnisse, die sie diesen machen möchte, auf europäische Länder auszudehnen, mit denen die argentinische Republik Handelsverträge nach dem Prinzips der Meistbegünstigung abgeschlossen habe. Staatssekretär Sherman schickte dem Ge sandten darauf eine längere Instruktion über die amerikanische Auslegung de. Meistbegünstigungs klausel. Darin hiep es, das Recht einer andern Nation auf dieselben besonderen Konzessionen hänge von ihrer Fähigkeit und Bereitwilligkeit ab, die gleichen Kompensationen zu bieten. Nur wenn das der Fall sei, könne sic sich auf die Meistbegünstigungsklausel berufen: „»bat nill ds Lll LgmvLlollt L'owp6N8Ltioll js to ds douo- radlx ästermill' ä dzc tds goveruments concerusä." Dasselbe wiederholte sich in Hinsicht auf den amerikanisch-kanadischen Gegeniei.igkertsver- trag, der durch den Ausfall der kanadischen Wahlen Wohl einstiveilen begraben worden ist, aber zweifellos in naher Zukunft in neuer Ge stalt wieder auferstehen wird. Staatssekretär Knox hatte erklärt, daß die Kanada zu gewähren den Sondervorteile nicht auf die Länder ausge dehnt würden, mit denen Meistbegünstigung be steht, sondern daß diese besonderen Zugeständnisse erst durch weitere Zugeständnisse erkauft wer den müßten. Man darf nun gespannt sein, ob und welche Einwände die amerikanische Regierung gegen die Forderung des deutschen Botschafters erheben wird. Vorläufig hat ja Kanada überhaupt keine Konzessionen gemacht, so daß die Amerikaner neue Ausflüchte erfinden müßten, um sich um ihre Verpflichtungen aus der Meistbegünsti- gunasklausel m Handelsabkommen mit andern Ländern herumzudrücken. 0. 6. Die Fortsetzung üer LchMshrtssbgabenberatung. (Stimmnugsbild aus dem Reichstage.) F. Berlin, 17. November. (Dvahtmeld.) Beim zweiten Artikel des Schiffahrtsabgaben- gesetzes, der in 15 Paragraphen die strombau- verbände, die Befahrungsabgaben, die Verwaltung sausschüsse und Strombet räte behandelt, entwickelte sich stellenweise doch I wieder so etwas wie eine Generaldebatte. > Abg. Giese (Kons.) gab bekannt, daß das Nein der sächsischen Abgeordneten sich au^ alle Bestim mungen des Gesetzes beziehe. Die Sachsen werden also sämtliche Paragraphen ablohnen. National liberale, Fortschrittliche und Sozialdemokraten schickten noch je zwei Redner vor. Da hörte man Bassermann zugunsten der Mosel und Saar sprechen, da den in Konstanz neugewählten Abg. Schmid (Natl.) gegen die Abgaben überhaupt und speziell gegen die ungünstigen Wirkungen am Ober rhein, weiter die beiden sozialdemokratischen Abge ordneten Böhle und Frank für weitgehende Ka nalisierung, aber nicht für Abgaben, den Abg. Oejer (Lpt.) für Saar und Mosel und wieder gegen die Abgaben plädieren, während Sommer (Bpt.) zwar mehr Kanalisierung wünscht, nämlich die Saale bis Weißenfels hinauf, aber auch als notwendiges Uebel die Abgaben in Kauf nehmen zu wollen scheint. Im allgemeinen findet sich die Gegnerschaft gegen die finanzielle Grundlage des Gesetzes mit einer sehr weitgehenden Hinneigung zu ähnlichen Wünschen ver bunden. Die Regierungsvertreter v. Breiten- ba ch, o. Pischek, o. Eraßmann und Peters erwiderten, und auch die Flut der Redner aus dem Haus« ließ noch nicht nach. Höffel (Reichsp.) hätte gar zu gern Mosel- und Saarkanalisation ge rettet; ein anderer beschied sich: Behrens (Wirtsch. Bgg.), der die Einbeziehung der Lahn bis Gießen beantragt hatte, zag seine Forderung zurück. Ein Zentrumsabgeordneter vom Oberrhein und einer vom Niederrhein, Dv. Zehnter und Dr. Am Zehnhoff sagten ihre erheblich abweichenden Mei nungen. Dem ersteren Redner gelang es zudem, wieder einen Zusammenhang zwischen dem vorlie genden Gesetze und der letzten Reichstagswahl in Konstanz herzustellen. Die letzten Redner waren nicht die uninteressantesten. Naumann (Vpt.) ttat oem unentwegten Gothein entgegen und erklärte frank und frei: Das Gesetz werde für einzelne Teile Les württembergijchen Landes, namentlich für den Schwarzwald, eine Verbilligung des Brotes herbei führen. Endlich hätte Hildenbrand (Soz.) auch gern Ja gesagt, um Preußens willen freilich nicht, aber der württvmbergrschen Regierung wäre er scheinbar allzugern gefolgt, doch es ging eben nicht. Trotzdem befürwortete er, di« Neckarkanalisation bis Eßlingen, statt bis Heilbronn, htnaufzuführen. Die Abstimmungen ergaben die Ableh nung sämtlicher A b ä n d e r u n g s n t r ä g e. Auch hier zeigt« sich, daß solche Abgeordnete, die das Gesetz, nicht wollten, die meisten Ansprüche stellten. Fortschrittliche Abgeordnete dagegen, wie Hauß mann, vonPayerund Naumann legten sich bri den Abstimmungen Selbstbeschränkung auf; sie wollten das Zustandekommen der Vorlage nicht er schweren. Die Mosel- und Saarlanali'ieruna fiel mit 188 gegen 109 Stimmen. Morgen, Sonn abend, wird man beim achten Paragraphen fort fahren. vorher will man noch das kleine Aktien gesetz erledigen. Das Marokko Abkommen in 0er LuügelkommlMon. 0. Tie Freitag sitzung der Budgetkommis sion erfreute sich eines außerordentlich starken Andranges von Abgeordneten, die der Kommission nicht angeboren, soivie von Vertretern und Kommissaren der verbündeten Regierungen. Sie waren durch die Ankündigung herbeigclockt, daß der Staatssekretär des Aeußcren Mitteilungen über die Verbandluugcn mit Frank- reich macken werde. Bor Eintritt in die Verhandlungen richtete Abg. Bassermann (Natl.) an den Staatssekretär zwei Fragen: 1. Es ist uns mitgeteilt worden, daß wir * bei den französisch-spanischen Verhandlungen nicht interessiert sind. Wenn nun Spanien kraft Ver einbarung mit Frankreich das Protektorat über Nord marokko ausübt, haben wir dann kraft der.Alaeeiras- akte mitzureden? 2. Ter französische Minister präsident hat eine Rede gehalten, in der er die Frage der schwarzen Gefahr angeschnitten hat. Muß da diese Frage nicht auch in der Kommission verhandelt werden? Tas Kriegsministerium wird ersucht wer den müssen, sich darüber zu äußern. Nach telephoni scher Rücksprache erklärte Staatssekretär von >ti- derlen-Wächter, daß ein Vertreter des Kriegs ministers die gewünschte Auskunft erteilen werde. Ein sozialdemokratischer Redner fragte an, ob der Reichskanzler erwartet werde. Tessen persönliches Erscheinen sei dringend not wendig, um so mehr, als der Kanzler verlange, daß die Nachgeordneten Behörden sich seinen Intentionen entsprechend verhalten. Ter Vorsitzende erwiderte darauf, dem Herrn Reichskanzler sei eine Einladung zugegangcn und er habe den Staatssekretär des Aeußern mit seiner Vertretung beauftragt. Tas sei korrekt gehandelt, und es gehe nicht an, auf Neigung eines einzelnen Kommissions- Mitgliedes etwa einen Beschluß herbeizuführen. Ter sozialdemokratische Redner stellte darauf einen ent sprechenden Antrag der jedoch mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt wurde. Sodann begann der Staatssekretär des Auswärti gen Amts von Kiderlen-Wächter mit seinem Ex Pos 6 über die Entstehung und Entwicklung der Marokko- angelegenheit. TaS Exposö nahm die Zeit von mehreren Stunden in Anspruch. Tie Darlegungen waren vertrau licher Natur, es soll aber bald der Presse ein Auszug übermittelt werden. In der Debatte, die dem Referat folgte und im allgemeinen ebenfalls einen vertraulichen Cha rakter trug, wurde von den Sozialdemokrat ten betont, die deutsche Regierung hätte Frankreich und England gegenüber noch friedliebender sein sollen. Das Zentrum erklärte sich mit der Hal tung unserer Diplomatie einverstanden, be mängelte aber mit Len liberalen und kons er - vativ e n Rednern, daß die offiziöse Presse versagt habe und das Volk über die tatsächlichen Vorgänge im unklaren gelassen worden sei. Deshalb habe die Volksvertretung das Recht und die Pflicht gehabt, dem patriotischen Unmut der Bevölkerung Ausdruck zu verleihen. — N ä ch st e S i p u u g M onta g. Ium üeutlH'lrsnzMllren Mkornmeu. Der „Matin" setzt den Berichten einiger eng lischer Blätter, die behauptet haben, daß die eng lische Diplomatie nicht rechtzeitig von dem Abschluß der Marokkooerhandlungen in Kenntnis gesetzt und überhaupt während der ganzen Marokko-Konferenzen nicht auf dem laufenden gehalten worden ist, ein energisches Dementi entgegen. Das Blatt glaubt vielmehr zu wissen, daß die englische Regierung Tag für Tag über den Stand der Marokko-Verhandlungen durch Frankreich unterrichtet worden ist. Der Abschluß über das deutsch-französische Marokkoabkommen ist dem Aus wärtigen Amt in London rechtzeitig zugegangen. Wenn England bezüglich des Kongovertrages nicht immer im klaren war, so geschah dies aus dem Grunde, daß dieser Teil der Verhandlungen einzig und allein die beiden verhandelnden Mächte in teressiert hat. Nach einen Vorwurf, so schreibt das Blatt weiter, müssen wir zurückweisen. Eng lische Kreise haben vielfach behauptet, daß das Aus wärtige Amt in London keine Mitteilungen über den Briefwechsel zwischen Cambon und Ki derlen-Wächter nach Abschluß der Verhand lungen bekommen hätte, sondern erst diesen Brief austausch aus den Zeitungen Deutschlands und Frankreichs erfahren hätte. Auch diese Ansicht ist grundfalsch, denn wir können versichern, daß das Aus wärtige Amt in London auch von dem Briefwechsel rechtzeitig Mitteilung erhalten hat. Ein französisches Celbbuch. Paris, 17. November. (Eig. Drahtm.) llebcr die Marokkoangelegcnheit wird ein Gelbbuch vorbe reitet, das die Dokumente enthalten soll, welche sich auf die vom September IlNO bis zum Abschluß des Ab kommens am s. November 1911 gepflogenen Be sprechungen beziehen. Köln, 17. November. (Eig. Drahtmeld.j Die „Kölnische Zeitung'-' veröffentlicht etwa 45 Zustim- mungsunterschriflen aus Handels- und Industrie kreisen zum deutsch-französischen Vertrag. Paris, 17. November. (Eig. Drahtmekd.) In der gestrigen Sitzung des Kammerausschusses für auswärtige Angelegenheiten wies der frühere Mi nister Millerand daraus hin. daß Frankreich durch Artikel 5 des deutsch-französischen Abkommens verpflichtet sei, dafür zu sorgen, daß in Marokko ke i n A u s f u h r z o l l a u f E r ze eingeführt werde. Millerand fragte, was wohl geschehen würde, wenn die Spanier in den von ihnen besetzten Häfen einen derartigen Zoll erheben würden. Würde Deutschland da nicht das Recht haben, von Frankreich die Zurück erstattung des Ausfuhrzolls zu verlangen? Ein Mit glied des Ausschusses Bluyscn machte darauf aufmerk sam, daß die Erörterung dieser oder anderer Fragen ganz platonisch sei, da das Parlament nicht das Recht habe, an den einzelnen Artikeln etwas zu ändern. Die Kommission könne das Abkommen in seiner Gesamtheit nur entweder annehmen oder ab- lehnen. Eine koloniale Lilenbtthnvorlsge für üen Reichstag. Der Reichstag wird sich noch in der gegen wärtigen Session mit einer Vorlage über den Weiterbau der Eisenbahn Daressalam —Ta bor a zu beschäftigen haben. Es ist ihm soeben ein Gesetzentwurf zugegangen, nach dem der Reichskanzler ermächtigt wird, a. die durch den Etat des ostafri kanischen Schutzgebietes zur Fortführung der Usam- barabahn und zum Ausbau des Hafens von Tanga lcreitgestellten Mittel auch zu Ergänzunas- und Neu bauten auf der Slainmstrecke Tanga—Mombo sowie b. die durch den Etat für dasselbe Schutzgebiet bereit gestellten Mittel zur Gewährung eines Darlehns an die Ostafrikanischc Eisenbayngesellschaft zur Fort führung der Eisenbahn Daressalam — Moro- goro bis Tabora und zu den Vorarbeiten für die Fortführung der Bahn bis an den Tan- ganiikasee und zur Gewährung eines Darlehns an die Ostasrikanische Eisenbahngesellschaft zur Fort führung der Eisenbahn Daressalam—Morogoro bis an den Tanganjikasee sowie zu Ergänzung?- und Um bauten an der Stammstrecke Daressalam—Morogoro zu verwenden." Für das laufende Jahr ist, wie uns weiter dazu mitgeteilt wird, für diesen Zweck ein Be trag von 14 Millionen zur Verfügung gestellt, nach dem im Jahre 1908 8 Millionen, für 1909 und 1910 je 15 Millionen bereitgestellt waren. Es handelt sich dabei um Darlchn an die Ostafrikanische Eisenbahn gesellschaft, die der Fiskus zur Fortführung der Eisen- bahn von Daressalam bis zum Tanga- n jikasee zur Verfügung stellt. Die für das Jahr 1911 bewilligten Mittel sind nahezu verbraucht, und der Bahnbau würbe daher ins Stocken geraten, falls nicht noch in dieser Legislaturperiode ein neues Dar lehen bewilligt würde. Zwischen dem Fiskus des ost afrikanischen Schutzgebiets und der ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft ist im Juli 1908 «in Vertrag zustande gekommen, der die Gewährung der Darlehn regelt. Die Sicherstellung aller vom Fiskus nach diesem Vertrage an di« Gesellschaft gewährten Darlehn wird durch eine Sicherungshypothek bis zur Höhe von 80 Millionen Mark auf die Eisen bahn Daressalam—Morogoro, die später nach Fertig stellung weiterer Teilstrecken auf die Bahn Moro- goro—Tabora ausgedehnt wird, erreicht. Die Dar- lehnsbeträge sind von dem auf die Betriebseröff rung der strecke bis Tabora folgenden 1. Juli zehn Jahre lang mit 3,5 Proz und von da ab mit 1 Pro,, des ursprünglichen Kapitals unter Hinzurechnung
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