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9». NN?» Uaaeklatt und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und Wüsche, Behörden zu Frcidcrg und Brand W112 O.) 7^1, li'imien len lt billigst M rm Platze. Schweinen bb bi, 58 . Oualttät 00 Pfund cd Lebcnd- 60 Marl 1 für 100 wird am iSs, A4» i.46, 5.2, teige», ab Meldungen it von der rinne» im ur ent» der Bor- Ola, avaiiiim eSdnerstraße. (mrr bi» t. IS, 12.08, D LA, steig« t» -IV t, ».08»! i-i-, S.50», l), «^0», I-kVO. 1256^ 1L27^. Verantwortliche Leitung: Georg BnrkHardt. 49. Jahrgang. Sonnabend, den 16. Mai. Wochentag Abend» >/,7 Uhr für den Es"" drei» vierteljährlich 2 Mk. 25 Pfg. zweimonatlich I Mk. 50 Pfg. u. einmonatlich 75 Pfg. Außerdem hat dieselbe noch folgende Sachen ^genommen: 1 SMr^3^Stück 1 schwarzen Cachmirrock, 1 weißleinenes Hemd, Irothes Barchenthemd bunte Kattunschürzen, 1 schwarze Satmschürze mit schwarzen Spitzen besetz ^Behörden und Privatpersonen werden ersucht, vom Aufenthalte oder der Auffindung der p. Nobst unverzüglich Mittheilung hierher gelangen lassen zu wollen. Kr-ib-rg, am 15. Mai 1896. Sie Stavtpolizeibehörvk. Inserate werden bi» Vormittag II r F'LL««W -- »i. wendet gegen den Antrag Carmer formell ein, daß er zu Gesetz umgehungen Anlaß geben würde; materiell sei geltend zu machen, daß, ;e mehr neue Fabriken entständen, desto mehr die alten Fabriken im Kontingent geschädigt würden. Abg. Graf Carmer (kons.) modifizirt nun den auch vom Abg. von Staudy (kons.) bereits bei der Erörterung des 8 75 befürworteten Antrag, um dem formellen Einwand des Staatssekretärs gerecht zu werden, dahin, daß die Vergünstigung nur solchen Fabriken zu Theil werden soll, welche wirklich nur von ihren Theilhabern selber ge baute Rüben verarbeiten. Der Antrag Carmer wird sodann mit 122 gegen 93 Stimmen angenommen. Der Rest der Vorlage wird nach der Kommissionsfassung -genehmigt; nur Artikel IV wird auf Antrag des Abg. Paasche (natlib.) dahin ergänzt, daß dieses Gesetz bezüglich der Vorschriften über die erstmalige Kon- tingentirung der Fabriken, sowie über den Eingangszoll und die Zuckersteuer mit dem Tage seiner Verkündigung, im Uebrigen mit dem 1. August 1896 in Kraft treten soll. Schließlich wird noch eine Resolution bezüglich des Eisenbahntransports von Melasse angenommen. — Freitag: Dritte Berathung der Novelle zum Zuckersteuergesetz. Der am Mittwoch vom Bundesrath genehmigte Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für 1896/97 beläuft sich auf insgesammt 11626614 Mark, und zwar auf 2833850 Mark an einmaligen Ausgaben des ordentlichen und 8805564 Mark an einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats, denen ein Minus von 12800 Mark an fortdauernden Ausgaben gegenüber steht, das sich aus dem Fortfall einiger dauernden Ausgaben der Kolonialverwaltung ergiebt. Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats setzen sich folgendermaßen zusammen: Aus wärtiges Amt 268500 Mark, Kolonialverwaltung 180000 Mark (Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im Schutz gebiet von Neu-Guinea, der dadurch erforderlich wird, daß auf Grund eines mit der Neu-Guinea-Kompagnie am 13. März 1896 geschloffenen Vertrages die Landeshoheit über dieses Gebiet auf das Reich übergehen soll), Verwaltung des Reichsheeres 5057820 Mark (und zwar Preußen 4007820 Mark, Sachsen 450000 Mark, Württemberg 600000 Mark.) Davon geht ab der Zuschuß des außerordentlichen Etats mit 4893007 Mark, sodaß nur 164813 Mark bleiben. Hinzu kommen 2130000 Mark zu Garnisonbauten in Elsaß-Lothringen und die Quote an Bayern von den Ausgaben zur Verwaltung des Reichsheeres (abzüglich des Zuschusses des außerordentlichen Etats) mit 21 037 Mark, sodaß für die Verwaltung des Reichsheeres 2315850 Mark ge fordert werden. Diese Summe ist hauptsächlich für Kasernenbauten bestimmt, die durch die Umformung der vierten Bataillone er forderlich werden. In Preußen und Elsaß-Lothringen sollen an folgenden Orten Kasernen gebaut werden: Coblenz, Charlotten burg, Magdeburg, Paderborn, Itzehoe, Hildesheim, Wiesbaden, Worms, Darmstadt, Münster i. E., Mutzig i. E. Weißenburg, Bitsch, St. Avold. Ferner ist noch an dem ordentlichen Etat betheiligt die Marineverwaltung mit 19500 Mark zur Erbauung eines Kesselprobirhauses in Wilhelmshafen und die Eisenbahn verwaltung mit 50000 Mark zur Erweiterung des Bahnhofs Groß-Hettingen. Der außerordentliche Etat setzt sich zusammen aus 1288000 Mark für die Post- und Telegraphenverwaltung zur Herstellung einer neuen (vierten) Telegraphenverbindung Zwischen Deutschland und England, 5517564 Mark Zuschuß zu den einmaligen ordentlichen Ausgaben der Militärkontingente und 2000000 Mark für die Kolonialverwaltung als Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im südwestafrikanischen Schutzgebiet, der für die nothwendig gewordene Verstärkung der Schutztruppe um 400 Mann erforderlich ist. Von diesen ins- aesammt 11626614 Mark werden gedeckt 108820 Mark durch Einnahmen der Militärverwaltung und 2712230 Mark durch Matrikularbeiträge. Der Rest von 8805564 Mark soll, wie ebenfalls vom Bundesrathe genehmigt worden ist, durch Aufnahme einer Anleihe flüssig gemacht werden. Ueber die Friedensfeier in München kommt noch ein trüber Bericht, der wohl geeignet ist, die Freude an den glänzenden Veranstaltungen, die München dem Gedenken des 10. Mai gewidmet, in ihr Gegentheil zu kehren. Die Feier artete nämlich zu einem Feste des Partikularismus aus, der sich , so schroff und lärmend selten ans Tageslicht gewagt hat. In! keiner Rede und Ansprache wurde des Reichs, seiner Gründer und der glorreichen Mitkämpfer in den ubngen Gauen deS Vater landes gedacht. Deutsche Fahnen wurden verpönt und — Ludwig I. als der ideelle Urheber des heutigen deutschen Reiches gefeiert, dem der Hauptdank für die Wiedererrichtung de» Wat schen Reiches gebühre, da er in trüben Zeiten den deutschen Ge danken hochgehalten habe. Ludwig I. ist der Liebling unserer Klerikalen, obwohl er ihnen Zeit seines LebenS oft genug derbe mitgespielt hat. Wenn bayerische Centrumsschreiber ihn seit Langem als katholischen Jdealkönig feiern, so mögen sie daS Mit > ihrem historischen Gewissen abmachcu; aber daß sie es jetzt schon wagen können, ihn öffentlich gegen Kaiser Wilhelm I. sUkktzu- ! spielen, zeigt einen hohen Grad von verwirrendem Fanatismus. Auch die „Münchener Neuesten Nachrichten« entrüsten sich über das kleinlich-jämmerliche Treiben der Münchener Patriotenschast. Sie schreiben: Die ganze Feier des 10. Mai, auch die im Hof theater, gestaltete sich zu einer Huldigung für den Prinz-Regenten. Die Verehrung, welche „des Königreichs Bayern Verweser« ge nießt, soll Ausdruck finden, wo Bayern politische Feste feiern. Auch Worte, wie sie die „Prinz-Regenten-Hymne" enthält und die an Stärke kaum zu übertreffen sind — als „Ebenbild Gottes« und „Stolz der Menschheit" wird der Herrscher gefeiert (!) —, mögen als Ausfluß des erregten Gefühles (?) gelten. Aber da gegen muß, wer bayerisch und deutsch fühlt, entrüsteten Protest erheben, daß bei der Feier des Friedens, den das deutsche Reich mit dem besiegten Frankreich schloß, des deutschen Reiches nicht gedacht worden ist. Dadurch sind die Bayern, welche von Deutsch land etwas wissen wollen, aufs Tiefste verletzt worden. In den Jahren 1870 und 1871 ist der deutsch-französische — nicht bayerisch-französische — Krieg geführt worden. Im Jahre 1896 findet in der Hauptstadt des zweitgrößten deutschen StaateS eine Feier statt, zur Erinnerung an das Ende dieses Krieges — und bei dieser ganzen Feier ist von Deutschland, vom deutschen Kaiser, von dem Staatsmann, der das Reich gegründet und den Frieden geschlossen, nicht die Rede! Für sie kein Hoch, kein Hurrah, ein ängstliches Verschweigen, eine schimpflich feige Verleugnung dessen, wofür so viel theures deutsches und bayerisches Blut geflossen ist: für das deutsche Vaterland! Wahrlich, ein seltsamer Dank für die Todten, eine seltsame Lehre für die Lebenden! Wozu den „glorreichen Frieden" feiern, wenn wir verleugnen, was er uns gebracht hat? Aber da werden einem Redner deutsch patriotische Stellen aus seiner Rede herausgestricheu, da laufen Bezirksinspektoren herum und beschwören die Leute, nur bayerische, keine deutschen Fahnen auszuhängen. Der deutsch-japanische Handels-und Schiff fahrtsvertrag, über den schon seit längerer Zeit verhandelt wurde, ist dem Reichstage zugegangen. Die Bestimmungen des Vertrages beruhen im Allgemeinen auf dem Grundsätze der Gegenseitigkeit. Nur auf dem Gebiete der Zolltarife besteht eine bemerkenswerthe Ausnahme. Hier gewährt Japan an Deutsch land außer dem Meistbegünstigungsrecht einen Konventionaltarif: Deutschland dagegen räumt Japan nur die ihm bisher vorent- haltene Meistbegünstigung ein. Den Angehörigen beider Reiche wird d;e vollständige Freiheit der Niederlassung, des Reisensund des Besttzes von Waaren u. s. w., ferner des Kultus in Kirchen und auf Begrabmßstätten, sowie des Handels und der Schifffahrt gestchert. Die Wohngebäude und Niederlassungen sollen unver letzlich und gegen Durchsuchung geschützt sein. Einfuhrverbote stnd nur dann zulässig, wenn sie auch gegen dieselben Waaren- anderer Lander ergehen. Zölle und Abgaben sollen nach dem Prinzip der vollen Gleichberechtigung auferlegt werden und keinesfalls hoher sein, als die auf inländische Waaren fallenden. Ferner wird gegenseitige Hilfe in allen Schiffsnöthen gewähr leistet und Freiheit der Benutzung der Häfen festgesetzt; aus- genommen sind die Häfen von Osaka, Niigata und Ebisumieneto. Endlich wird Muster-, Marken- und Modellschutz nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ausgemacht und deutscherseits darein gewilligt, daß die in Japan bestehenden Niederlassungen Deutscher, die bisher gesonderte Bestandtheile bildeten, den japanischen Ge meinden einverleibt werden. Der Vertrag tritt frühestens am 17. Juli 1899 in Kraft. Dann fällt auch die deutsche Konsular gerichtsbarkeit in Japan weg. Für Japan ist das von großer Bedeutung; denn damit erkennt Deutschland die Zuständigkeit der Konkursverfahren. ........ In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gutsbesitzers GoMob Frt-^ Lempe in Rulva ist zur Abnahme der Schlußrechnung ^rw°lters, zur ) Einwendungen gegen das Schlußverzeichmß der bei der Vertheflung zu m„möaens- Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbare V rmog stücke der Schlußtermin auf den S. Juni 1»9S, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbft bestimmt. Brand, den 13. Mai 1896. , Aktuar 8«Ii1iiai«r, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. rt «»Pri- ! INN Nu-« Politische Umschau. Freiberg, den 15. Mai. Das deutsche sKaiserpaar traf am Mittwoch Nachmittag m Prunkenau em Unter Hurrahrufen der vieltausendköpfigen Menge fuhr das Kalserpaar in Begleitung des Herzogs Ernst Gunther nach dem Schloß, wo die Begrüßung durch die Spitzen ^ Behörden erfolgte. Gegen 2000 Krieger und 1000 Schul- n»der bildeten Spalier. Der S en i o renkonvent deS Reichstags war am Mittwoch Wend nach Schluß der Plenarsitzung zusammengetreten und hielt eme dreiviertelstundlge Berathung: Der Präsident Frhr.v.Buol theute den Wunsch der Verbündeten Regierungen mit, daß das "Bürgerliche Gesetzbuch nach Pfingsten erledigt werden möge. In dieser r?rage gingen die Ansichten weit auseinander. Von einigen Seiten wurde die Erledigung des Bürgerlichen Gesetz buches im Sinne der Regierungen befürwortet, von anderen Seiten aber heftig bekämpft. Eine Einigung wurde nicht erzielt, nur wurde daran festgehalten, nach Pfingsten zusammenzukommen, und die erste Lesung der Militärvorlage auf Montag (18. d.M.) angesetzt. — Im Reichstag wurden schon während der Plenar sitzung seitens des Staatssekretärs von Boetticher und des Prinzen Alexander zu Hohenlohe die Verhandlungen mit den Führern der Parteien wegen des Zustandekommens des Bürgerlichen Gesetz buches geführt. Centrum und Sozialdemokratie sollen geneigt sein, noch im gegenwärtigen Arbeitsabschnitt das Bürgerliche Gesetzbuch fertig zu stellen, wenn die Regierung die Zusicherung giebt, daß alsdann kein Schluß, sondern Vertagung der Session eintritt, um das Zustandekommen der Justiz-Novelle nicht zu stören. Die gegenwärtige Tagung würde demnach bis Mitte Juli dauern. Beim Wiederzusammentritt im Herbst würde dann sofort die zweite und dritte Lesung der Justiz-Novelle auf Grund der vorliegenden Kommissionsbeschlüsse vorgenommen werden. Der Reichstag beendigte am Mittwoch die zweite Lesung der Novelle zum Zuckersteuergesetz. Nach 8 75 erfolgt die erstmalige Feststellung der Kontingente unmittelbar nach Ver kündigung dieses Gesetzes und umfaßt alle diejenigen Fabriken, die bei Verkündigung dieses Gesetzes bereits im Betriebe fertig oder die vor dem 1. Dezember 1895 in der Herstellung begriffen waren. Die späteren Kontingentirungen sollen nach der Re gierungsvorlage in der ersten Hälfte — nach der Kommissions fassung bis zum 15. November — eines jeden Betriebsjahres für das darauf folgende Betriebsjahr stattfinden. Bei der Er örterung zu diesem Paragraphen giebt der Staatssekretär Graf Posadowsky die Erklärung ab, daß nach dem Gesetz als Zucker fabriken alle diejenigen anzusehen seien, die krystallisirten Zucker herstellten. Da dies auch bei Melasse verarbeitenden Fabriken der Fall sei, so würden diese dem Gesetz nach an der Kontingen- tirung theilnehmen. § 75 wird schließlich nach der Kommissions fassung angenommen. Im 8 76 will die Regierungsvorlage den nach dem 1. Dezember 1895 errichteten Fabriken, soweit sie nicht bereits an der erstmaligen Kontingentirung theilgenommen haben, ein Kontingent für das erste Jahr ihres Betriebes überhaupt nicht und für das zweite Jahr nur in Höhe der Hälfte der im ordnungsmäßigen Verfahren zu ermittelnden Jahresmenge zu- theilen. Abg. Graf Carmer (kons.) beantragt, daß die Aus schließung von der ersten Kontingentirung nur „in der Regel" eintreten soll. Solche Fabriken, deren Theilhabern die Verpflich tung obliegt, selbst ein ihrer Betheiligung entsprechendes Quantum Rüben zu bauen und zu liefern, sollen schon im ersten Jahre ihres Bestehens ein Kontingent zur Hälfte der Jahresmengen zu- getheilt erhalten. Die Behauptung des Abg. Gamp (Reichsp.), daß zwischen den im Osten neu entstehenden Fabriken und der bereits entwickelten Industrie in Sachsen und Hannover in diesem Gesetz ein Gegensatz konstruirt werde, weist der preußische Land- wirthschaftsminister Frhr. v. Hammerstein mit dem Hinweis zurück, , daß die Bestimmung des 8 76 die neu entstehenden Fabriken in " Sachsen und Hannover ebenso ungünstig treffe, wie diejenigen im Osten. Abg. Richter (freis. Volksp.) will für den Antrag < stimmen, um nicht das Entstehen neuer Fabriken zu verhindern, l Indem man den neuen Fabriken gleich von Anfang an ihren Antheil am Kontingent gebe, mache man es ihnen möglich, mit l den alten Fabriken zu konkurriren. Staatssekretär Graf Posadowsky ' Eswidbi- . Bekanntmachung. in allen Grökem ^E-» Amnerung gebracht, daß Vas freie Umherlaufenlafsen von Lunden den städtittben ^'-^^etraden während der Monate April bis Oktober sowie in volireiordnuna ^Aungen bei Vermeidung der in 8 104 der hiesigen Straßen- boten fft ^ ""gedrohten Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen ver- fangen^d^eren^ Promenaden frei herum laufende Hunde wegzu- 1 zur Bestrafung uns anzuzeigen. Freiberg, am 12. Mai 1896. Die Stadtpolizeibehörde. —— »ü^lor. Mllr. Die am 29. Mai 1876 in Freiberg geborene leRge T^llarbeiteriä Martha Selma Nobst !N Wohnung hier heimlich entfernt und wird mben könnte. Statur, hat längliches, gesundfarbigeS Gesicht, mejewe mit blauem, mit weißen Punkten versehenen Lamarock, blau - rothe erwck' rothem Barchenthemd, hellgrauem Jaquet, rothbrauner Cachmirblous-, schwarzen Strümpfen, Stiefeletten, braunem Strobkut mit schottischem Band.