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6 43 Sonnabend, den 1v. April 1875 Frankenberger UachrichtMatt und Bezirksanzeiger. Anltsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. eke, sowie «I Ue. öudweiS, That. r Abends lung. stand. Na! Hk Der» l, wozu ingcladen l». vonner- einen im stand. » aare, in s., ist zu Sei Ent» n Haupt- stand. Amt als lang zu llitwirken edeilegte, -wohnrrn end ganz seftlichkett schönen cheftuhleS - Tbätig- Allen., reise b« , meinen öge Gott I fördein -hier. id Theil» unseres en Dank, herrlich«» schmückte, einer letz» nächsten Gönnern den. ichert Erscheint wöchentlich drei Mal. Bierteljährlich Mark. Zu beziehen durch all« Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung, das Gewerbe- und Personalfteuer-Cataster betreffend. DaS diesjährige Gewerbe- und Personalfteuer-Catafter ist bei unS etngegangen und liegt von heute an in der Etadtsteuer-TrpeditivU deS RathhauseS bis zum 25. April d. I. sür jeden Steuerpflichtigen zur Einsicht in Betreff seines eigenen Steuersatzes bereit. Reklamationen gegen die diesjährigen Gewerbe- und Personalsteuersätze find bei der Königlichen Lejirköfteuer»Einnahme zu Chemnitz binnen 3 Wochen und spätestens bis zum 4. Mai d. 3- rinzureichen. . I Später angebrachte Reklamationen bleiben sür das laufende Jahr ohne Berücksichtigung. Unbeschadet etwaiger Reklamationen, welche von der Verpflichtung, den angesetzten Sleuerbetrag zu dem geordneten Termin zu bezahlen, nicht befreien, find die auSgeworfenen Gewerbe- und Personalüeuern für den ersten diesjährigen Termin vom IS. A p r 1 l d I. ab bis spätestens zum I. Mat d. I. nach einem halben ZahreSbetrage bei Vermeidung der gesetzlichen ErecutionSmaßregeln an die Etadtsteun- «innahme abzuiühren. Die Gewerbesteuerbeträge der Fabrikanten werben durch ein RachtragScataster feftgestellt und nach dessen Eingang die betreffendtil Steuerpflichtigen von ihren Steuersätzen in Kenntlich gesetzt werben. Frankenberg, am 8. April 1875. Der Stadt rath. Meltzer, Brgmstr. Bekanntmachung, die Gestellung der in hiesiger Stadt aufhältlichen Militärpflichtigen vor die Ersatz-Commission betreffend. Unter Hinweis auf die in 35 und 4l VeS hiesigen NachrichtöblaueS von dlrsrm Jahre veröffentlichte Bekanntmachung deS Herrn Eivilvorsttzenden der KreiS-Ersatz Commission für den AuShcbungSbezirk Flöha, werden alle in hiesiger Stadt aufhältlichen und zum Eintrag in die hiesige Militärstammrolle gelangten gestellungspflichtigen Mannschaften andurch geladen, sich Montag, den 12 April d. I., Vormittags von 8 Uhr an im Gasthause zum schwarze« Roß allhter vor brr Königlichen KreiS-Ersatz-Commission zu gestellen und zu biesem Behufe spätestens Z8 Uhr am angegebenen Orte- einzufinden. Jn- gleichen werden diejenigen gestellungspflichtigen Mannschaften aus dem Jahrgang 1855, welche nicht in hiesiger Stadt geboren sind, veranlaßt, ihr« Geburtsscheine, beziehentlich Vie in früheren Jahren zurückgeftellten Mannschaften ihre GestellungSatteste mit zur Stelle zu bringen. Im Unterlassungsfälle haben vieselben vie in 8§ >76 bis mit 179 der Militär-Ersatz-Jnstruction angedrohten Strafen und sonstigen Rachtheile zu gewärtigen. Frankenberg, am 8. April 1875. Der Stadtrat h. ' Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Sonutagsschule betreffend. ' Die diesjährigen SonntagSschulprüfungen werden Sonnabend, den 1«. April, und zwar für die L. Klaffe von I— 2 Uhr Nachmittags, ,, ,, S« ,, ,, 2 S ,, ,, „2. „ „ S-HS „ „ . > << ,, I. ,, ,, HS HB ,, ,, - im Klaffenzimmer SS deS SchnlhauseS abgehalten. Dir SonntagSfchüler weiden daher veranlaß», zu den sür die einzelnen Klaffen bezeichneten Stunden sich pünktlich im genannten Zimmer einzufinden und ihre Lehr-, Arbeit«, und Notizbücher, sowie ihre Zeichnungen mitzudringen. Wer von den Sonntagsschülern ohne rechtzeitig angebrachte Entschuldigung auS den PrüsungSstunden wegbleibt, hat fich der öffentlichen Rotirung seines Namens zu gewärtigen. Eltern und Lehrmeister von Sonntagsschülern werden angelegentlichst ersucht, ihre Söhne oder Lehrlinge vom Besuche der Prüfung«, stunden nicht abzuhalten, sondern zu ermahnen. Freunde und Gönner der SonntagSschule sind zur Theilnahme an den Prüfungen ergebensi etngelade«. Frankenberg, am 5. April 1875. Der Stabtrat h. I Meltzer, Brgrmstr. Aufgebot. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß I) der Architekt, jetzig« Rentier, Johann Reinhold Hanitzsch, wohnhaft zu Frankenberg im Königreiche Sachsen, Sohn deS verstorbenen HaupifteueromtS-Asfistenten Johann Gottlieb Hanitzsch in Dresden, unv dessen Ehefrau Auguste Eleonore geb. Werner in Frankenberg, 2) und die Emma Friederike AgneS Besig, wohnhaft zu Elsterwerda, früher wohnhaft in Frankenberg, Tochter deS pens. König!. Förster» Carl Heinrich Besig und dessen Ehefrau Gonradtne geb. Göricke, beide hier wohnhaft, die Ehe mit einander etngehrn wollen. Dem unterzeichneten Standesbeamten ist ein Hinderniß dieser Ehe nicht bekannt. Etwaig« auf Ehehinberniffe sich stützende Einsprachen find bei dem unterzeichneten Standesbeamten anzubringen. Die Bekanntmachung deS Aufgebots hat in den Gemeinden Elsterwerda und Frankenberg zu geschehen. Elsterwerda, am 7. April 1875. Der Standesbeamte. Bittag. ! ' - "