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Schönburger Tageblatt NckPMt täglich mit Ausnahme der Tage Filialen: in MLstadtweldeiMrg Sei Herr» nach Sonn« und Festtagen. Kaufmann Otto FSrster; in Penig bst tkuahme von Inseraten für die nächster» V Herrn Kaufmann Rob. HSrtia, Mandelgasse: scheinende Rumme» b"> nachmittags 2 Uhr. M ^UW-LÄ-tz «^44 in »ochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Der LbonnementSpreiS betrügt vierteljLhr» E VH11 Z 8KI 8 S stL 0 EH KZU8 SD 8 Lunzenau bei Hin. Buchhändler E. D-.etze, lich 1 Mk. 85 Pf. vv H V Vv V Hv' vH V V D vT Vch in Wechselburg bei Herrn Schmied Weber; Äserat« pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pf. V in Lichtenstein b. Hrn. Buchh. I. Wehrmann. «Wedition: Waldenburg, Oberzasse 2d1s. — —- AÄMM flr )e« AMrsth si NaldtÄmz. Zugleich weit verbreitet in den Stödten Perrig, 8»«ze«a«, 8ichte»ftei«-Eall«berg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: MstLdt-Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, St. Egidien, Threnhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen« ^Är-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Overgräfenhain, Oberwiera, Oöerwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. Freitag, den 19. Juli ^1«k. 18«S. Witterungsaussichten für den 1S. Juli: Meist veränderliche Bewölkung, zeitweise heiter. Temperatur wenig verändert. Barometerstand am 18. Juli, nachmittags 3 Uhr: 758 mw. Gestiegen. Attentat auf den Kaiser von Brasilien. "Waldenburg, 18. Juli 1889. Die Abzahlungsgeschäfte bilden bekanntlich den Ge genstand eines Gesetzentwurfes, der gegenwärtig im Reichsamte des Innern ausgearbeitet wird. Nach Al lem, was über die neue Gesetzesvorlage verlautbart ist, handelt es sich dabei keineswegs um die Unterdrü ckung des soliden Geschäftes, auch nicht um eine Ein schränkung desselben, sondern nur um die Beseitigung der bei Abzahlungsgeschäften, in größeren Städten be sonders hervorgetretenen Uebelstände. Zu diesen letz teren gehören namentlich die kaum glaublichen Fälle, in welchen die Abzahlungsgeschäfte in Noth geratenen Kunden die gekauften Sachen ohne Rücksicht auf die schon geleisteten Zahlungen wieder forlnehmen ließen, nur, weil die gerade fällige Rate nicht gezahlt werden konnte. Nach den Bestimmungen der abgeschlossenen Verträge waren die Inhaber der Abzahlungsgeschäfte im Recht, aber solche Bedingungen sind eben unter allen Umständen zu mißbilligen. Die Abzahlungsge- schäfte in ihrer modernen Form thaten sich zuerst in den Großstädten auf und haben auch auf dem platten Lande und in kleinen Städten dann zahlreiche Abneh mer gefunden. Das Angebot einer kleinen Ratenzah lung bestach, und auf dieser scheinbaren Leichtigkeit, einen Gegenstand für Wirthschaft, Wohnung oder zum Gebrauch zu erringen, basirte der Erfolg der Abzah lungsgeschäfte. Andere Gewerbtreibende, Handwerker müssen oft noch viel länger stunden, als die genannten Geschäfte, aber die letzteren machten mehr Reclame und wußten aus etwas Selbstverständlichem eine Beglückungs theorie für die ärmeren Bevölkerungsklassen zu machen. Der Erfolg verführt und so entstanden jene bedauer lichen Auswüchse, welche nun wieder beseitigt werden sollen, ohne daß aber das reelle Abzahlungsgeschäft eine Schädigung erfährt. Das Abzahlungsgeschäft, oder richtiger gesagt, die Praxis der Ratenzahlungen, die jeder Geschäftsmann anwenden kann, ist bei reeller Handhabung zweifellos eine Wohlthat für wenig bemittelte Kreise. Es kann auch zugestanden werden, daß der Verdienst im Einzel nen ein etwas höherer sein muß, weil auf der ande ren Seite auch größere Ausfälle möglich sind. Es ist auch gering bemittelten Leuten von ganzem Herzen zu wünschen, daß sie ihr Heim sich, ihren Verhältnissen entsprechend, wohnlich einrichten und etwas auf ihr Aeußeres geben. Das ist keine Eitelkeit, sondern nur berechtigte Achtung vor sich selbst und die Folge wird Anhänglichkeit an das Haus sein. Wo Licht ist, fehlt nun nie Schatten. Die Concurrenz, welche schon im Hausirgewerbe die Herstellung extrabilliger Bedarfsar tikel hervorgerufen hat, hat auch im Abzahlungsgeschäft häufig ein Angebot von billigen, äußerlich recht glänzen den Gegenständen zur Folge gehabt, die zum Kauf verführen. So ließ vor sticht langer Zeit ein Ber liner Abzahlungsgeschäft bis weit in das Reich hinaus Taschenuhren zu wahren Spottpreisen auf Abzahlung anbieten. Die Firma soll ein brillantes Geschäft ge macht haben, und bis zum Schluß der Ratenzahlungen werden die Uhren ja auch wohl einigermaßen genau gegangen seist. Hinterher kostet die Reparatur viel mehr allerdings, als das ganze Stück werth ist. Darin, der Bevölkerung minderwerthige Sachen in bequemer Weise beizubringen, liegt nun freilich kein Segen, und hier haben wir die Schattenseite des Ab zahlungsgeschäftes, die jedoch unbedingt in soliden Ge schäften fortfällt. Warum soll nicht Jemand billige Waaren auf Verlangen verkaufen? Aber ein reeller Geschäftsmann wird stets auf die Verwendbarkeit des Gegenstandes aufmerksam machen. Thut er das nicht, so trifft ihn hinterher der Schaden, denn der Käufer wird selbstverständlich gewaltig lamentiren, wenn sich die Dauer der Brauchbarkeit als eine geringe erweist. Im Schlußresultat und vom volkswirthschaftlichen Standpunkt aus wird nun allerdings die Praxis des Abzahlungswesens nicht gerade als die beste hingestellt werden können; Niemand soll mehr auf Borg kaufen, als unbedingt nöthig, und der beste Kauf bleibt stets der Baarkauf. Ein altes Bolkswort sagt sehr wahr: „Wer keine Schulden hat, ist immer reich!" Und das ist die Wahrheit. Die unbedingte Baarzahlung ist aber unmöglich, denn um alle schwebenden Schul den auf der Erde zu bezahlen, giebt es überhaupt nicht Geld genug. MoLLtiWe Nmr^fchau. Deutsches Reich. Der Kaiser ist auf seiner norwegischen Reise durch Tromsö gekommen. Die Stadt liegt bereits im Ge biet der Mitternachtssonne. Die „Hohenzollern" ist wiederholt Vergnügungsdampfern begegnet, deren Passa giere dem Kaiser laute Ovationen bereiteten. Das Befinden des Monarchen ist ausgezeichnet. Die Fahrt nach dem Nordkap wird fortgesetzt. Durch kaiserliche Kabinetsordre, datirt Hardanger Fjord, den 8. Juli, sind aus Anlaß der Erstürmung des befestigten Lagers des Rebellenführers Buschiri bei Bagamoyo in Ostafrika folgende Auszeichnungen verliehen worden: Von der Kreuzerfregatte „Leipzig": Dem Lieutenant zur See Gühler der königliche Kronen orden 4. Klasse mit Schwertern; dem Oberbootsmanns maat Wenzlaff, dem Bootsmannsmaat Samm, den Ober-Lazarethgehilfen Scharfe, dem Feuerwerksmaat Wünsche, den Ober-Steuermannsgasten Taddag und Pauli, dem Obermatrosen Last, sowie den Matrosen Wulf und Weischnur das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse. Den Matrosen Spieß, Donius, Ziemer und Ebeling ist eine Belobigung ertheilt. Von der Kreuzer korvette „Carola": Dem Kapitänlieutenant Bröker und dem Stabsarzt Or. Weiß der Rothe Adlerorden 4. Klasse mit Schwertern; den Lieutenants zur See Brinkmann und Koch I der königliche Kronenorden 4. Klasse mit Schwertern; dem Ober-Bootsmanns- maat Liebold, dem Bootsmannsmaat Werner, dem Feuerwerksmaat Melzer, dem Obermatrosen Heinig und dem Matrosen Zumkowski das Militär-Ehren zeichen 2. Klasse. Den Obermatrosen Bukowski und Roernich ist eine Belobigung ertheilt. Von dem Kreu zer „Schwalbe": Dem Kapitänlieutenant von der Gröben der Rothe Adlerorden 4. Klasse mit Schwer tern; dem Assistenzarzt 1. Klasse Or. Arendt der königliche Kronenorden 4. Klasse mit Schwertern; den Bootsmannsmaaten Voigt und Maltix, dem Steuer mannsmaat Brack, dem Obermatrosen Puhlmann, so wie den Matrosen Klebba und Danielis das Militär- Ehrenzeichen 2. Klasse. Dem Bootsmannsmaaten Zimmermann, sowie den Obermatrosen Bargemann und Reuter ist eine Belobigung ertheilt. Die Kaiserin Augusta Viktoria wird nächsten Montag eine Huldigungsfeier der Stadt Kissingen entgegennehmen, bestehend in einem Fackelzuge, dem ein von Herrn Streit, bei welchem die Kaiserin wohnt, gestelltes großartiges Feuerwerk folgt. An Bord der „Hohenzollern" ist der in der letzten Woche stattgehabte Zeitungsstreit über das Ver- hältniß zwischen dem Fürsten Bismarck und dem Grafen Waldersee mit großer Aufmerksamkeit bis in seine Einzelheiten verfolgt worden. Es ergiebt sich das aus der Thatsache, daß Graf Waldersee von Drontheim aus die bei diesen Erörterungen ausgetauchte Behauptung, er habe dem Kaiser eine Denkschrift über reicht, in welcher zum baldigen Krieg gegen Rußland gerathen wird, kategorisch für falsch erklärt. Eine angebliche Bestechungs-Affaire macht in Marinekreisen großes Aufsehen. Auf telegraphische Requisition aus Berlin wurde in Kiel ein Schiffsbau- Ober-Jngenieur in einem feineren Restaurant durch zwei Kriminalceamte verhaftet und am nächsten Mor gen mit dem ersten Zuge nach Berlin übergeführt. Die Vortheile, welche derselbe für die Verletzung seiner Amtspflicht von Lieferanten angenommen haben soll, werden als sehr bedeutende bezeichnet. AuS Anlaß der Beschlagnahme des Dampfers „Neära", welche von der „Nordd. Allg. Ztg." als völlig gleichgiltige Sache behandelt wird, bringt die „Köln. Ztg." auf's Neue einen scharfen Artikel gegen die britische Regierung: „Ueber das Schicksal des vom Admiral Fremantle gekaperten Dampfers „Neära" und der Waffen der deutschen Emin-Expedition soll am 18. d. M. durch das englische Prisengericht in Zanzibar entschieden werden. Nach dem gewöhnlichen Verlaufe solcher Prisengerichte zu urtheilen, dürfte der Dampfer sammt den Waffen den Engländern zuge sprochen werden, welche bei ihrer Emin-Expedition eine passende Verwendung dafür finden würden. Uebrigens hat es die Londoner Regierung noch in der Hand, durch ihr unmittelbares Eingreifen die völkerrechts widrige Beschlagnahme rückgängig zu machen. Würde dieselbe unter irgend einem Vorwande die Wegnahme aufrecht erhalten und den Schadenersatz, sowie eine entsprechende Genugthuung, welche das verletzte Ansehen Deutschlands in Ostafrika wiederherstellte, verweigern, so bliebe den Vertretern Deutschlands daselbst im Interesse der nationalen Ehre nichts anderes übrig, als im Wege der Repressalien Genugthuung zu ver langen." (Dss rheinische Blatt ereifert sich allem An schein nach unnöthig. Wenn Fürst Bismarck sich in die Sache einmischen wollte, hätte er es auch sofort gethan.) Als Träger der neuen Altersversicherung sollen bekanntlich territorial abgegrenzte Versicherungsanstalten dienen. In Preußen wird beabsichtigt, jeder Provinz eine solche Anstalt zu geben; in Bayern soll man für den Bezirk jeder Kreisregierung je eine Versicherungs anstalt etabliren wollen. Sachsen, Württemberg, Hessen, Baden, Oldenburg, Mecklenburg und Braunschweig werden je eine Versicherungsanstalt einrichten. Die kleineren Bundesstaaten werden sich zu gemeinsamen Versicherungsanstalten verbinden, so daß im Ganzen etwa 30 derselben herauskommen werden. Zur preußischen Steuerreform schreibt ein Frankfurter Blatt: „Wie gerüchtweise verlautet, wird die Steucrreformvorlage dem preußischen Landtage in nächster Session in einer Form zugehen, welche von der ursprünglichen Fassung und von dem in der ersten Thronrede des Königs aufgestellten Grundsätze der allgemeinen Deklarationspflicht bedeutend abweicht, und zwar insofern, als man der Landwirthschaft die De klarationspflicht erlassen, und eine bestimmte Quote des gesummten Ertrages der direkten Steuern einer jeden Provinz auf die Grundbesitzer repartiren will.