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Blatt Amts und des StadtraLhes des Königl. Amtsgerichts Wursnrtz Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freita g Borm, 9 Uhr aufzagcben. Preis für die einspaltige Cor PuSzeile (oder deren Raum 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haast n- fiein L Vogler u. „Jnvalidsn- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Als Beiblätter: 1. 'Illustr. Sonntags- Hlatt (wöchentlich), Kins tandwirth- schaftkiche Weitags (monatlich). Abonnements - PreiS: Vierteljährl.I M.25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. chch en st/, >^siir Pulsnitz, Söiiizsbriick, tiadeberg, Nadcbiirg, Moritzbmg imd Amgegmd Dm- und s--st-s« -.d'° AMfundviMzigsteu Jahrgang, ^°"w°rmch°r Sonnabend. 13. Mai 18S3. Verordnung an sämmtliche Amlshauptmannschaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 6. laufenden Monats der Reichstag aufgelöst und zur Vornahme von Neuwahlen der 15. Iutti dieses Iahres festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten, — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten sind, — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 3l. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt v. I. 1869 S. 145 flg.) und in dem zu Ausführung dieses Ge setzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen ungesäumt, und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke die in den ZH 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke varzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von § 8 des Wahlgesetzes und § 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind — Z 7 Abs. 3 des Reglements — hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen, es sind daher die Gemeinvevorstände von den Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 18. Mai dieses Jahres zu erfolgen und es ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorständen vorher vie in Z 2 des Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Die für die Wahlhandlung benöthigten Protokoll- und Gegenlistenformulare werden für die städtischen Wahlkreise den Stadträt,en und bezw. Bürgermeistern, für die Wahl bezirke des^platten Landes den Amlshauptmannschaften zur Behändigung an die Wahlvorsteher zugehen. Die Amlshauptmannschaften haben anher anzuzeigen, welche Anzahl der bezeichneten Formulare sie für ihren Bezirk bedürfen. Dresden, am 8. Mai 1893. Ministerium des Innern. von Metzsch. Paulig. Dekan ntmachnug. Das Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Nemonten für die Armee freihändig ankaufen zu lassen. Zu diesem Zwecke soll ein Remontemarkt in Kamenz aus dem Marktplätze am 17. Mai d. Js., Vormittags 9 Uhr stattfinden. Die hierzu vom Kriegsministerium entsendete Kommission wird zu Nemontezwecken geeignete Pferde nach Maßgabe folgender Bestimmungen ankaufen. 1 ., Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen, daß die von Ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen gezüchtet sind. Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, sind die Deck-, resp. Füllenscheine mitzubringen. 2 ., Die Pferde sollen 3—6 Jahr alt sein. Das Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß für 3jährige I Meter 46 Centimeter, für volljährige 1 Meter 54 Centimeter betragen. 3 ., Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. 4 ., Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährssehler nach Maßgabe der HZ 899—929 des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Ver ordnungs-Blatt vom Jahre 1863, Seite 109 flg.) sowie gegen die Untugend des Köppens oder Kökens auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5 ., Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6 ., Zu jedem angekauften Pferde sind seilens des Verkäufers ohne besondere Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, I neue Gurt- oder Strick halfter und 2 hänfene Stränge. D r e s d e n, den 19. April 1893. Kriegs-Ministerium. Deutschlands Friedenspolitik und politischer Einstich. Die großen Debatten, welche sich im Reichstage über b>e zweite Berathung der Militärvorlage und den derselben AMmehr zu Grunde liegenden Compromiß-Antrag des ^bg. Freiherrn von Huene entsponnen haben, sind im hohen Grade dazu angelhan, unser Nachdenken über alle oiejenigen Güter zu erregen, welche Deutschland einig, groß, llark, angesehen und einflußreich gemacht haben. Kein «Weisel kann darüber bestehen, daß die glänzende Entwicke- wng der deutschen Cultur die geistigen und maieriellen Kräfte geliefert hat, aus welchen der Aufbau und Ausbau des deutschen Reiches stattfand, noch weniger kann aber darüber ein Zweifel auskommen, daß Deutschlands gewal- Ae kriegerischen Thaten und nachfolgende militärische Kraftentwickelung bei gleichzeitigem ausdauernden ehrlichen Festhalten an der Friedenspolitik die wirklichen Urheber des überwiegenden politischen Einflusses Deutschlands in Europa sind. Die Thatsache, daß diejenige europäische Großmacht, welche das stärkste und schärfste Schwert be llst, auch zugleich die friedlichste ist, muß für jeden Cultur- steund ein erhebender Trost sein und muß auch dein deut- IHen Reiche im Auslande nach und nach viele Freunde Haffen. Wer an der Richtigkeit dieser politischen Entwick. "lng der öffentlichen Meinung Europas zweifeln sollt^ der mag nur die großen Zeitungen Italiens und der Schweiz' aus den letzten Wochen lesen und er wird darin bestätig llnden, daß die deutsche vorherrschende Großmachtsstelluna und ausgeprägte Friedensliebe die besten Männer Jtalixflz und der Schweiz zu Deutschlands Freunden gemacht hat. Oesterreich Ungarn und zum Theil auch in England herrscht dieselbe Meinung, ferner beginnt auch in Holland, Mgien, Spanten, Dänemark und Schweden sich ein Um- IHWung der öffentlichen Meinung zu Gunsten Deutschlands geltend zu machen, denn schließlich fragt sich doch jeder ehrliche Politiker des Auslandes, ob wohl Frankreich zum Beispiel von seiner politischen Vorherrschaft eben solchen maßvollen und ausgesprochenen Gebrauch machen würde, als das deutsche Reich in 22 Jahren bewiesen hat. Die Geschichte Frankreichs unter Ludwig XIV. und unter den beiden Napoleouen zeigt noch in Wirklichkeit nur ehrgeizige Eroberungskriege mit einer gewaltigen Beunruhigung Europas. Da; beste und stärkste Schwert und dies ist seit 1870 anerkannt das deutsche dient aber gegenwärtig den Friedensinteressen, von Deutschlands nachhaltiger Frie denspolitik und wirksamen politischem Einflüsse ist aber auch das unerschütterliche Vertrauen auf die Ueberlegenheit des deutschen Heeres nicht zu trennen. Die Worte des Reichskanzlers Grafen Caprivi in seiner letzten großen Reichslagsrede über die Nothwendigkeit der Verstärkung des deutschen Heeres, um in seiner bisherigen Macht nicht allmählich znrückzugehen, (durch die wachsende Ueber legenheit Frankreichs und Rußlands) verdienen deshalb in den jetzigen schicksalsschweren Tagen von allen Patrioten ernsteste Erwägung und lassen den Wunsch laut werden, daß man in Sachen der Militärvorlage zu einer Verständi gung mit der Regierung kommen möge, wie es der Ehre und den Interessen des Reiches entspricht. Oertliche mW sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz, 12. Mai. Ueber das gestern hier bei prächtigem Wetter stattgefundene Jahresfest des Gustav- Adolf-Zweigvereins werden wir in der nächsten Nummer unseres Blattes ausführlich berichten. Pulsnitz. In einer am Mittwoch in Bischofs werda stattgefundenen Versammlung der Vertrauensmänner der antisemitischen Volkspartei (Reformer) des 3. sächsischen Wahlkreises wurde Herr Heinrich Gräfe, Bischofswerda als Reichstagscandidat für ge nannten Wahlkreis einstimmig aufgestellt. Herr Heinrich Gräfe, der auch Vertrauensmann des Bundes der Land- wirthe ist, und die Forderungen, welche im Tivoli-Pro gramm dieses Bundes zum Ausdruck kamen, aus eigenster Ueberzeugung vertritt, ist nach Vieler Meinung ein geeigneter Vertreter für unsern Kreis, und zwar deshalb, weil er aus eigener Erfahrung Kenntniß der Schäden besitzt, die dem Handwerk, dem seßhaften Handel, dem Gewerbe und der Landwirthschaft durch die liberalen Gesetze geschlagen worden sind, er ist weithin über seinen Wohnort hinaus ein populärer Mann, dem jetzt schon ein großer Theil der Wählerschaft unbedingtes Ver trauen entgegenbringt in der Ueberzeugung, daß derselbe die Interessen des Mittelstandes sehr wohl zu vertreten be rufen ist. Die Aufstellung des Genannten ist vielfach mit Freuden und lebhafter Zustimmung begrüßt worden. — Wie wir unseren Lesern schon jetzt mittheilen können, wird die sächsische Staatsbahnverwaltung auch in diesem Jahre Sonderzüge zu ermäßigten Fahrpreisen nach München und in die Alpen verkehren lassen. Dieselben sollen am 15. Juli und 15. August von Dresden, Chem- nitz und Leipzig abgelassen werden. Die Sonderzüge von Dresden bez. Chemnitz werden an den genannten Tagen etwa 1 Uhr Nachmittags in Dresden-Altst. (Böhm.-Bahn- hof) und etwa 3'/r Uhr Nachmittag in Chemnitz, diejenigen von Leipzig dagegen etwa 2>/, Uhr Nachmittags vom Bayrischen Bahnhofe daselbst abgehen und am darauffolgen den Morgen gegen 6 Uhr in München eintreffen. Von München aus finden die Sonderzüge Fortsetzung nach Lin dau sowie nach Kufstein bez. Salzburg. Die Fahrpreise, ebenso die sonstigen Bestimmungen werden in einer später erscheinenden Uebersicht von der Sächs. Staatseisenbahn- Verwaltung bekannt gegeben. Dieselbe ist unentgeltlich von den Stationen der Sächsischen Staatsbahnen, ferner