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-.(K Erschein t jeden Wochentag abends mr den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. IS Uh, sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim- Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. Sir. 228 Freitag, den 30. September 1882 42- Aahrgang ^Bekanntmachung, das Betäuben der Schlachtthiere betr. Zur thnulichsteu Abschneidung von Quälereien der Thicre beim schlachten hat das königliche Ministerium des Innern unterm 21. Acärz 1892 Siachstehendes verordnet: 1. Beim Schlachten aller Thicre mit Ausnahme des Federviehes muß der Blut- entziehung die Betäubung voransgehcn. Ausgenommen bleiben die wegen Unglücksiüllen und plötzlicher Erkrankungen nothwendig werdenden Nothschlacht ungen, sobald sich die Betäubung nach den thatsächlichen Verhältnissen nicht ausmhrcn läßt. 2. Beim Rinde soll die Betäubung unter Benutzung der Schlachtmaske ausgemhrt werden, soweit nicht beim Jungvieh die ungenügende Entwickelung des Schädels eine Ausnahme erfordert. 3. Bezüglich der Betäubung der Schweine, Kälber und Schale durch Stirn- oder Genickschlag wird den Schlächtern die Auswahl der Betäubungsapparate über lassen, doch werden als solche die Holzkeule mr Kälber, der Bolzenapparat mr Schweine und der Schlagbvlzenhammer oder ein stumpier Keilhammcr mr Schafe empfohlen. 4. Alle Schlachtungen, mit Ausnahme der nicht auszuschiebenden Nvthschlachtungen, dürfen unter Verantwortlichkeit des Schlächters nur von des Schlachtens durch aus kundige» Personen, oder doch nur unter deren Aufsicht und Mithilfe, nie mals aber allein von Lehrlingen ausgeführt werden. 5. Alles Schlachten hat in geschlossenen, dem Pnblikum nicht zugänglichen Räumen staltzufinden. Nur wo solche nicht in genügender Weise zur Verfügung stehen, darf das nichtgewerbsmäßige Schlachten im Freien geschehen, ist aber mich dann derart vorznnchmen, daß es nicht von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aus zu scheu ist. Beim gewerbsmäßigen Schlachten ist die Anwesenheit von Personen unter 16 Jahren, mit Ausnahme der Fleischerlehrlinge und Gehilfe», verboten. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende, »nt dem 1. October dieses Jahres in Wirksamkeit tretenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haftstrafe geahndet. Die hiesigen Schlächter werden auf die vorstehenden Bestimmungen noch ganz be sonders und darauf aufmerksam gemacht, daß sie auf den Schlachthösen Gelegenheit haben, die verschiedenen Betänbungsarten und Betäubungsinstrnmente kenne» zu lerne». Hohenstein, den 15. August 1892. Der S t a d t r a t h. vr. Valkofen. S'äü jlsches. Hohenstein, 29. September. Angenehm dürfte unsere munkliebenden Kreise die Nach richt berührt haben, der Tirection unseres Hüttenmühlen- Etablisscmcnts sei es wiederum möglich geworden, für die Abonnementconcerte der diesjährigen Wintersaison die Chem nitzer städtische Capelle zu gewinnen. Scho» längst sind wir gewöhnt, daß die Direction genannten Etablissements bestrebt ist, uns Gutes zu bieten und durch Wiederengagemcnt obiger Capelle ist hierfür eiu weiterer Beweis den vielen bisherigen angcreiht. Recht münschenswerth wäre es, wenn nun auch das Bestreben durch recht zahlreiches Abonnement unterstützt würde. Soviel uns bekannt, dürfte das erste Abonnemcnt- Concert in den ersten Tagen des 'Novembers stattfinden. Nach dem Falb'schcn Kaleuder wurde auch für den heutigen Tag das Eintreffen äquatorialer Strömungen er wartet. Die hinsichtlich der letzten „kritischen Tage" jetzt vor liegende Zusammenstellung zeigt übrigens, daß durch Ereignisse mannigfacher Natur den Falbschen Prophezeiungen vollauf Recht gegeben worden war. Den armen Hasen möchte angst und bange werden, wenn sie daran denken, daß am 30. September ihre Schonzeit zu Ende geht und daß dann das ganze große Heer der Jagd karreninhaber gegen sie ins Feld rückt. Wie groß deren Zahl sein mag, kann man einigermaßen daraus abnehmen, daß der Staat jährlich über 80,OM Mk. von den Jagdkarten einmmmt, obgleich er nur des Erlöses bekommt, während 'Z der Qrtsarmeukasse verbleibt. (Eine Jahreskarte kostet 12 Mark, eine Tageskarte 3 Mark.) Unsere Hasen genießen eine» guten Rus bei allen, die das Vergnügen hatten, ihre guten Eigen schaften näher kenne» zu lernen. Sic sind besser als die Hase», die ma» zeitweilig i» ganzen Wagenladungen aus den fetten Gefilden Böhmens entführt, denn die besten sind unstreitig und »ach alter Erfahrung die Berghase», zu denen die unserigen gehören, dann komme» die Feldhasen, die schlechtesten sind aber immer die Kohl- oder Kranthascn. Am besten schmeckt der Has zwischen dein dritten und achten Monat seines Lebens. Ein Hase, der über drei Jahre alt ist, beschwert den Magen. Tie alten Römer mästeten merkwürdiger Weise Hase» für die Küche; diese mögen eine» recht sonderbaren Geschmack gehabt haben. Im Allgemeinen kann man sagen: je wilder das Wild ist, desto besser ist es. Das beinahe gemästete Parkwild der Engländer ist kaum noch Wild z» nennen, und in Frankreich hat die Ver- theilung des Grundbesitzes das wirkliche Wild zur Seltenheit gemacht. Man redet vom „Imnt-^onG des Wildes und meint, man müsse es so lange hängen lassen, bis es den Übeln Gc- rnch hat, den man „wild" nennt. Dies ist Thorheit und nur gedankenlose Nachahmung der Pariser Küche, die meist nur halbzahmes Wild hat, dem man erst einigen Geschmack ver schaffen muß, weil cs sonst keinen recht hat; oder man hat in Paris, weil man es von fernher bezieht, altes Wild, dessen Fäulnis; nur durch eine Behandlung mit Essig versteckt werden kann. Warum man dies aber nachahmt, wenn man frisches Wild haben kann, ist kann; begreiflich. Allerdings muß man das Wlld ausduften lassen und es in frische Luft hängen, aber dazu genügen in den meisten Fällen etliche Tage vollkommen. Im Lande des billigen Brodes (Böhmen) stehen die Ge treide- und Mehlpreise sehr niedrig. Ein Brod im Gewicht von 6>/i Pfund kostet in Roßbach 62 Pfennige, dagegen wird das beste ungarische Weizenmehl (Null) mit 15 Mk. der Ccntner (1891 18 Mk.)Nr. 6 mit 11 Mk. (1891 15 Mk.) der Centner bezahlt. Geräuchertes Schweinefleisch kostet gegenwärtig 60 Pf. und Speck 58 Pf. das Pfund, Für Markcnsammler dürfte von Interesse sein, daß an läßlich der Feier der Entdeckung Amerikas eine vollständige neue Serie von Marken ausgegebcn werden soll. Der im kaiserlichen Gesundheitsamt errichteten Cholera- commissivn gehe», wie der „Reichsanzciger" schreibt, fortdauernd Anfragen zu, ob und welche Gefahren im Hinblick anf die Verbreitung der Cholera aus dem Verkehr mit Nahrungs mitteln und anderen Handelsartikeln zu befürchten sind. Um die Interessenten allgemein von der ckusfassung dieser Com mission zu unterrichten, zu welcher unsere erfahrensten Fach männer gehören, nud um beruhigend zu wirken, erscheint es zweckmäßig, einige Grundsätze, nach welchen bisher den Frage stellern Bescheid ertheilt worden ist, zu veröffentlichen. Was Fische und andere im Wasser lebende, dem menschlichen Ge- imsse dienende Thiere betrifft, so ist der Genuß gut durchge- kochtcr oder durchgcbrateiier Fische, Krebse und dcrgl. völlig ungefährlich. Seefische, Heringe, Bücklinge, Flundern sind in gleicher Weise, auch im gesalzenen oder geräucherten Zustande, ein unverdächtiges Nahrungsmittel. Die gegen Butter und Weichkäse aus verseuchten Gegenden gerichteten Einsnhrverbote sind hauptsächlich durch die Möglichkeit begründet, daß diese Lebensmittel mit einem hinsichtlich der Cholera verdächtigen Wasser gewaschen und in unsanberen Gefäßen oder mit un reinen Händen bearbeitet sein können. Wo nach Herkunft und Bereitungsart der Lebensmittel ein solcher Verdacht ausge schlossen ist, liegt ein Grnnd, diese zu meiden, nicht vor. Der Genuß von Milch aus verseuchten Orten ist nur in gekochtem Zustande zu euwfehlen. Was Cigarren nnd Tabak betrifft, so sind sie wie alle Waaren, welche in trockenem Zustande versandt werden, an sich nicht geeignet, den Krankheitserreger der Cholera von Ort zu Ort zu verschleppen. Auch Futter mittel für das Vieh, welche durch Auspressen öliger Massen (von Palmkcrnen, Baumwollsaat und dergleichen) gewonnen sind, ferner künstliche Düngemittel, sind als solche unverdächtige Waaren anzusehen. Aengstliche Personen können beim Em pfang der Waaren deren Umhüllung (Kisten, Fässer w.) mit Kalkmilch oder Cnrbolsäurelösnng desinsiciren. Ist auch der Inhalt beschmutzt, so ist größere Vorsicht erforderlich. Die Chemnitzer Güterexpedition wurde an; 28. dss. ange wiesen, Web- und Strumpfwaarcn zur Beförderung nach Ru mänien nicht »ichr anzunehmen, da die österreich - ungarifchen Bahnen deren Weiterleitung beanstanden. Eine von Seite der österreichischen Staatseisenbahn an die rnmänische Regierung gestellte Anfrage, ob genannte Waaren eingeführt werden dürfen, blieb znr Zeit unbeantwortet. Es ist jedoch möglich, daß die Sperrung dieser Waarengattungcn nur auf Jrrthum beruht und klärende Anweisungen in kurzer Zeit eingehen werden. Die am 1. October d. I. fälligen Zinsen der 50/g An leihe des Gersdorfer Steinkohlmbauvercins werden vom ge nannten Tage ab bei den Zahlungsstellen des Vereins, in Zwickau bei den Herren Ferd. Ehrler nnd Bauch, auSgczahlt. Die Kapitalbeträge der ausgelovsten Prioritätsobligationen n 300 Mk. des Gersdorfer Steinkohlenbauvereins können am 1. October 1892 bei den Zahlungsstellen des Vereins in Em pfang genommen werden. Die am 2. October d. I. fälligen Zinsen der Prioritäts anleihe I des Steinkvhlenbauvereins Deutschland werden vom genannten Tage ab bei den Zahlungsstellen des Vereins, in Zwickau bei den Herren Hentschel u. Schulz eingelöst. Die Kapitalbeträge der am 20. April 1892 ausgeloostcn Schuldscheine der Anleihe des Luganer Steinkohlenbauvereins aus dem Jahre 1885 können vom I. October 1892 ab bei den Zahlungsstellen des Vereins, in Zwickau bei den Herren Hentschel u. Schulz, erhoben werden. Das traurige Vorrecht der sächsischen Bevölkerung, die höchste Zahl von Selbstmördern zu besitzen, findet durch eine Vergleichung der Angaben des Statist. Jahrbuches f. d. König reich Sachsen" mit einer in Berliner Blättern befindlichen Aufstellung nach Altersgruppirnng leider seine Bestätigung. Der Jahresdurchschnitt von 1887—88—89 beträgt in Sachsen im Alter bis zu 14 Jahren 9 Selbstmörder; von 14—21: 116; von 21—60: 731; von 60—70: 143; von 70—80: 61; von 80 und mehr Jahren 11 Selbstmörder. Berechnet man nach diesen Durchschnittszisfern die Zahl der Selbstmörder, die in den verschiedenen Altersklassen auf 100,000 Lebende kommt, so ergicbt sich, daß in Sachsen auf diese Zahl im Alter bis zu 14 Jahreu 3 (in Preußen 1,8), von 14—21 Jahren 23,1 (13,3), von 20—60 Jahren 201,7 (126,7), von 60—70 Jahren 87,7 (51,7), von 70—80 Jahren 89,7 <54,3), von 80 Jahren und mehr 110 (60,1) Procent kommen. Hieraus crgiebt sich ein Dnrschnitt von 70 Procent, um den die Zahl der sächsischen Selbstmörder die der preußischen überragt; diese Zahl wird so in der höchsten Altersklasse und im Alter zwischen 14 und 21 Jahren noch überstiege», i» den übrigen Altersklassen nicht er reicht. Die Vcrmuthung, daß die Zahl der jugendlichen Selbst mörder in Sachsen doppelt so hoch sei wie in Preußen, findet hiernach keine Bestätigung. Zahlungseinstellungen. Benno Mcperheim, Kaufmann, in Firma I. Friedlaender s Buchdruckerei, Branden burg a. H. Joseph Topolinski, Kaufmann, Exin. Firma Gebrüder Döring, Niedersachswcrken. Fritz Ziebell, Kammann, Körliu. E. O. Wickert, Fabrikbesitzer, Wildcnau. Jep. Johannsen Petersen, Kanfmaim, Tinglcff. Joh. Ehr. Arnold, Kammann, Usingen. Die 3. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Zwickau verwarf am 26. Septeniber die Berufung des Tuch machers Heinrich Scitzy ans Sandow als unbegründet und erhielt das wider denselben in erster Instanz ergangene Urtheil des Königs. Schöffengerichtes zu Hohenstein-Ernstthal alleiit halben aufrecht. Nach diesem Urtheilc hat Scitzp wegeu Bettelns eine Haftstrafe von 3 Wochen zuerkanut erhalten, ist auch der Landespvlizcibchörde überwiesen worden. Die Berufung des Schuhmachers Alban Moritz Petzold aus Oberlungwitz, welcher am 9. August d.'J. in ösfent licher Sitzung des Königlichen Schöffengerichts zu Hohenstein- Erustthal wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefäng- nißstrase von 2 Monaten 2 Wochen verurtheilt worden ist, wurde am 26. September von der 3. Strafkammer des König lichen Landgerichts zu Zwickau als unbegründet verworfen. Dienstag früh 7 Uhr wurden auf einem Kohlcnwerke in Oeldnitz i. E. im Bctsaal 2 junge Bergarbeiter uneinig, wo bei der 18jährige Bergarbeiter Schuster aus Gersdorf seinen Gegner, den 17jährigen Bergarbeiter Runst ans Lichtenstein mit dem Blechkrug auf den Kopf geschlagen hat. Runst hier über empört, stach seinen Gegner, der bereits aus dem Nach hauseweg war, mit einem Messer derart unter das linke Schulter blatt, daß das Blut strahlweise floß und der Verletzte zu sammenstürzte. Nachdem ihm auf dem Werke ein Nothverband angelegt worden, mußte derselbe mittels Siechkorbes in das Otto-Hospital gebracht werden. Der Messerheld wnrdc nach mittags verhaftet und gestern an das Königliche Amtsgericht Stollberg abgeliefert. Am Sonnabend Abend gegen 12 Uhr versuchte ein Dieb abermals im Hause des Gartenbesitzers E.Barth in St. Egidien einznbrechen, wurde aber bei den ersten Vorübungen über rumpelt, jedoch ist er seinen Verfolgern entwischt. In der Nacht zum 27. September brannte es in dem Fabrikgebäude von Kieber in Siegmar und zwar war das