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E. Uhlig, l Hasse. sllö uoä orävaen i eill -Anzeige es unerforschlichem irschied am Montag ch schwerem Leider! ensgute Tochter, > Schwägerin, Reuther, n Lebensjahre, i lieben Verwand eundcn nur hie, 22. Fcbr. 188/) >cn Hinterlassenen. ;ung findet Dom . Vzb Uhr statt. den mietheu , Ein hoher, ge- eu mit Nieder» ell auch Woh- Lage der Stadt, 1897 zu vermied 5 mere Schnee» K^l. otten empfiehlt ne, Schneeberg. rberreuxen 8!« sied, 88 meine 6 2ubekörtke!Ie 6!e ;n un6 6sdei 6i« !88ren8>nrl. V/!e6er- suedt. XLtslos xrvtis udrok, Lindseic. i Speeisl- klnu» Veüt»ekl»n68. ! Bezugsquelle rverkSufer, arken, eleg. Pack- Fanons, Cassa geben «16,18,20 22,25,26 „ 28,30,32 „ 35,36,38,40^ 42,45,50—60» hnahme nur in Istchen. 1 Horn, ch b. Dresden. ! Schneeberg. ;änkt: Wittwe! ergasse. ErzgebDolksfreund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Lelegramm-Adress« Volkfr rund Schneeber«. . < . ..für die König!. und städtischen Sthörden in ÄNt, Grnnhai», Hartenstein, Zohann- ^VNISililM georgenstadt, Lößnitz, Nenstädtcl, Schneeberg, Schwayenberg »nd Wildenfels. Nr. 4« I Drr »Erjg«btrgtsch« Bolliftrund" «rlchrtnt täglich mtl «u«nahme drr Lege I nach d«n Sonn- und grsllagen. Abonnement »ierteljährllch I Mart 80 Pfo. t Jnscrati werden pro 6 gespaltene Aelle mit lO Pla., lin amtlichen Theil dl« / 2 gespaltene Zeile mit SO M.. Reklamen die S gespaltene Zelle mit SSM. berechnet; tabellarischer, autergelvähnlicher Satz nack erbdbtem Tarif. Donnerstag, 25. Februar 1SS7. Poft-Zeitungblifte Nr. "iS. ... - „ . Jnseraten-Annahm« fiir die am Nachmittag erscheinend« Nummer bid Bor« mittag 11 Uhr. Eine Bürgschaft für di« niichsttagtge Aufnahme der Anzeigen bez. an den doraeschrlebenen Lagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Aubwartige Aufträge nur gegen Boraullbezahlung, „ür Rückgabe elngesandter Manuskripte macht sich die Rcdactton nicht verantwortlich. SV. Jahrgang. Erlast, das diesjährige Mnüernngsgeschäll in de» Äushebnngs- befirken Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der König liche« Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden »., die Militärpflichtigen des Jahrganges 1877 und d., diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz Commission pünktlich und in reinlichem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26 der Wehr- Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den LoosungSterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1 ., Die von der Ersatz-Kommission ausgesprochene, im Loosungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgiltig, erst von der König!. Ober-Ersatz-Kommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2 ., Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver hindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtSbehörde zu beglaubigen ist (8 62, 4 der Wehr-Ordnung.) , 3., Militärpflichtige, welche sich im Musterungstcrmine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppentheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgcmustert sind, sie können dagegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellnngstcrinine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugctheilt zu werden, oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein Wüllen, den Ver zicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4 ., Militärpflichtige, welche an Epilepsie' zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stcüen und abhören zu lassen, oder ein Zeug-' niß eines beamteten Arztes beizubringen. (8 65,g der Wehr-Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musternngstermine vorzulegen. »., Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betbeiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (88 32 und 63,? der Wehr-Ordnung). Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer be reits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichtcn Zurückstellungsantrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,Z der Wehr-Ordnung). Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Arbeits« bezw. Aufstchtsunfähigkeit der Eltern pp. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich vie Be theiligten persönlich mit einzufinden (88 33,und 63,der Wehr- Ordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf einge zogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet befindet, werden der König!. Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Ein sprüche gegen die Entscheidung der Ersatz - Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz - Commission für publicirt anzusehen war, bei der König!. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; die mit der Stammrollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (8 61,z und 106 der Wehr-Ordnung). Schwarzenberg, am 14. Februar 1897. Der Livil-Borsitzende der Ersatz-Commission in den Aus- hebimgsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. von Wirsing. P. GeschiiftsMn. I. Musternngstermine. 1 ., Aushebungsbezirk Schwarzenberg: im Musterungsorte Johauv-eorgeustadt, im Rathhause daselbst, von Vormittags Vs^O Uhr an: den 1. Mürz für die Militärpflichtigen aus den Orten Breitenbrunn, Breitenhos, Jugel, Steinbach, Steinheidel, WittigSthal und Johanngeorgenstadt; d., im Musterungsorte Schwarzenberg, im Bade Ottenstein daselbst, von Vormittags 8 Uhr an: den 2. März für die Militärpflichtigen aus Beierfeld, Bernsbach und Bockau, den 3. März für die Militärpflichtigen aus Bermsgrün, Crandorf, Erla, Grünhain, Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Markersbach mit Unterscheibe, Mittweida mit Obcrmittweida und Neuwelt mit Untersachsenfeld, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Lauter, Obersachsenfeld und Raschau, den 5. März für die Militärpflichtigen aus Pöhla, Rittersgrün, Tellerhäuser, Waschleithe, Wil- denau und Schwarzenberg. 2., im AuShcbungsbezirk Schneeberg: »., im Musterungsorte Eibenstock, in der Restauration zum Feldschlößchen daselbst von Vormittags 9 Uhr an: den 8. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Schön heiderhammer und Eibenstock, den 9. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, CarlSfeld mit Weitersglashütte, Wildenthal und Wolfsgrün, den 10. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Sosa und Unterstützengrün; d., im Musterungsorte Lötznitz, im Rathhause daselbst von Vormittags 9 Uhr an: den 11. März für die Militärpflichtigen aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Nieder lößnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffalter, Oberpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz, o., im Musterungsorte Ave, im Gasthofe zum blauen Engel daselbst von Vormittags 9 Uhr an: den 12. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1877 und 1876 auS Aue, den 13. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Aue und für die Militärpflichtigen aus Auer- Hammer, Albernau, Neudörfel und Zelle; 6., im Musterungsorte Schneeberg, im Gasthofe „Stadt Leipzig" daselbst von Vormittags Uhr an: den 15. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1877 und 1876 aus Schneeberg, den 16. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Schneeberg und diejenigen aus Neustädtel, den 18. März für die Militärpflichtigen aus Burkhardtsgrün, Griesbach, Lindenau, Niederschlema, Obrrschlema, Schindlers Werk und Zschorlau. II. Loosu n g s t e r m i » e. - den 6. März von Vormittags acht Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1877 aus dem AuShebungsbczirke Schwarzenberg im Bade Ottenstein in Schwarzenberg. 2., den 19. März von Vormittags ^10 Uhr an für die Militärpflichtigen deS Jahrgangs 1877 aus dem Aushebungsbezirke Schneeberg im Gasthofe Stadt Leipzig in Schneeberg. Erlaß, das Zurücksteltungsverfahren der Reservisten, Landwehr leute, Grsatzreservisten und Landsturmpflichtigen betr. Nach den Bestimmungen in 8 64 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 in Ver bindung mit 88 120,h und 122 der Wehrordnung vom 22. November 1888 können aus Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder noth- wendigen Verstärkung des Heeres »./Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, b., Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Auf gebots, o., Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots, ä., Ersatzreservisten hinter die letzte Jahresklasse der Ersatz-Reserve, sowie in besonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufge» bots und «., ^Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahresklasse des Landsturmes zweiten Auf gebots zurückgestellt werden. Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, bez. seines Großvaters, oder seiner Großmutter, mit denen er die selbe Feuerstätte bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht ge halten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung zustehende gesetzliche Unterstützung der dauernde Niedergang des elterlichen Hausstandes nicht abgewendct werden könnte, d., die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgeben würde und o., in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landescultur und der Volkswirthschaft für unabweislich nothwcndig erachtet wird. Etwaige Gesuche sind gemäß 8 123„ der Wehrordnung bei dem Stadtrathe bez. Gemeinde vorstande anzubringen, welcher dieselben zu prüfen und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an den unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission einzureichende Nachweisung aufzu- stellen hat, aus welcher nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensvcrhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden Umstände ersichtlich sind, durch welche eine Zurückstellung begründet werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über die angebrachten Gesuche wird die unterzeichnete Kö nigliche Ersatz-Commission im Anschlusse an das Musterungsgeschäft den 5. März 1897 von Vormittags i/,11 Uhr an im Bade Ottenstein in Schwar zenberg, den 10. März 1897 von Vormittags 11 Uhr an in der Restauration zum Feldschlöß» chen in Eibenstock, den 11. März 1897 von Vormittags 11 Uhr an im Rathhause zu Lößnitz, den 13. März 1897 von Vormittags 11 Uhr an im Gasthofe zum blauen Engel in Aue und in Neustädtel,