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VoigllänWer Anzeiger. Amtsblatt für das Königliche Bezirksgericht zu Plauen, sowie für die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. ZweimMebenzigster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Dieses Blatt erscheint wöchentlich dreimal, und zwar Dienstag«, Donnerstags und Sonnabends. Jährlicher Abonnement»prei«, welcher zu «trichtra ist, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 10 Ngr. — Ännoncen, die bis Bormittags 11 Uhr eingehen, werden in die Tag» darauf erscheinende Nummer aufgamnm«^ später eingehende Annoncen finden in der nächstfolgenden Nummer Aufnahme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene LorpnS-Aeile berechnet. Einzeilige mit 2 Ngr.— Für die auswärtigen Königl. GcrichtSämter und Stadträthe, für welche der Boigtländische Anzeiger Amtsblatt ist, bestehen die Geschäftsstellen in Pausa bei Herrn Bürgermeister Leh manu, in Elsterberg bei Herrn E. A. Diezel, in Schöneck bei Herrn Eduard Mever, in Mühltroff bei Herrn Ehausseegelder-Eiunehmer Holzmüller. Sonnabend. MA. IS. August I8S1. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die allgemeine Industrie- und Kunst-Ausstellung in London betreffend. Nachdem auf vorläufige Anfragen in einem großen Lbcue der industriellen Orte Sachsens sich die Geneizlheil zu tüchtiger Letbeiligung an der vom I. Mai 186S ab in London abzuhaltenden Industrie- und Kunstausstellung in ausreichender Weise herauSgestcllt und dre Ständeversammlung die erforderlichen Mittel bewilligt hat, wird von dem Ministerium d<S Innern Folgendes zur öffenilichen Kenntniß gebracht: 1. Der Verkehr sächsischer Aussteller mit der Londoner AusstellungS-Commission ist lediglich durch die Vermittelung der zu diesem Ende für da« Königreich Sachsen unter dem Vorsitze des KehermratbS vi. Weinlig in Dresden gebildeten König I. Sächsischen AusstellungS-Commission zulässig. Alle Anmeldungen, Anfragen und Einsendungen find ausschließlich an Letztere zu richten, da die englische Commission in keinerlei unmittelbaren Verkehr mit ausländischen Ausstellern tritt. 2. Die specielle Zusammensetzung der König!. Sächsischen Ausst.llungs-Cvmmission wird später bekannt gemacht werden, da man derselben auch Mitglieder auS der Milte der Industriellen beizuordncn gedenkt, deren Wah! erst erfolgen kann, wenn die Hauptrichluugen der Belheiligung durch die Anmeldungen feststehen. Für die Künste, hat ein Ausschuß des Vereins selbstständiger Künstler in Dresden die Ämbereitungcn übernommen. 3. Die Kosten des Transports der AuSstellungSge..enstänbe von Leipzig ab nach London und zurück, des Aus- und Einpackens in London, der Feuerversicherung,, der allgemeinen Ausschmückung und Aussicht werken von der Staatskasse getragen. Speciclles Arrangement, nicht minder etwaige ganz besondere Aufsicht, fällt den Ausstellern zur Last. Es wird jedoch, soweit nicht Vereinigungen mehrerer gleichartiger Aussteller das Arrangement, unter Beobachtung der allgemeinen Vorschrift«», selbst besorgen wollen und können, durch die AusstellungS-Commission auch dafür, j-doch unter Berechnung der Kosten an die Aussteller, gesorgt werden. 4. Bri Jntustrie-Erzcugniss n ist diesmal die Anheftung ker Verkaufspreise gestattet. 5. Es bedarf nicht erst des Hinweises, daß die Londoner Ausstellung nicht sowohl für Erzeugnisse de- Local- und Kleingewerbes oder einzelne, besonders künstliche Leistungen, als vielmehr für die zur Concurrenz auf den Märkien der ganzen Welt bestimmten Artikel von Wichtigkeit ist, und zwar doppelt im gegenwärtigen Zeitpunkte, wo die gegenseitige Freiheit des Verkehrs auf dem Gebiete-der Industrie gewaltige Schritte vorwärts geihan bat und noch thun wird. Der praktische Sina der Industriellen, wird hiernach am besten ermessen, wie die Belheiligung einzurichten ist. 6. Zunächst ist erforderlich, daß Jeder, welcher sich bei der Ausstellung betheiligen will, dies unter Angabe der Gegenstände und de- beanspruchten Raumes dis zum I. October 1861 bei der AusstellungS-Commission — was Kunstsachen anlangt, bei dem Ausschüsse des Vereins selbstüändiger Künstler — in Dresden anPelde. 7. Schemata zu diesen Anmeldungen, ingleichen die Zusammenstellung aller auf die Ausstellung bezüglichen Bestimmungen, deren Kenntniß für die Aussteller von Wichtigkeit und deren Beachtung bereits bei der Anmeldung durchaus nolbwendig ist, sind uncntgeldlich zu haben in Dresden bei der AusstellungS-Commission lin der III. Abtheilung des Ministeriums des Innern), in Chemnitz bei dem Vorstände des Fabrik- und Handelsstandes daselbst, in Leipzig, Zittau, Glauchau, Meerane, Plauen, Reichenbach, Auerbach, Kirchberg, Annaberg, Hainichen, Döbeln, Bischofswerda, Löbau, Camenz bei den Stadträthm, in Eibenstock, Roßwein, Ebersbach und Großschönau bei den Gerichtsämtern. Für die schönen Künste endlich bei dem unter 4 genannten Ausschüsse des Vereins sebstständiger Künstler und bei dem Canzlisten der Kunstakademie in Dresden. Außerdem können Exemplare dieser Zusammenstellung aus der Buchdruckerei von E. Blochmann und Sohn in Dr.sden bezogen werben. 8. Indem man Allen, welche sich bei der Ausstellung betheiligen wollen, die Benutzung und Beachtung der unter 7 erwähnten näheren Bestimmungen und Aumeldung-- schemata zur Pflicht macht, verweist man wegen alles Weiteren an die unter 1 genannte AuSstellungs-Commisfion, von welcher auch alle ferneren Bekanntmachungen ausgehen werden. Dresden, den 1. August 1861. Ministerium desJnnern. Frhr von Beust. Zeitungen. Sachsen. Dresden, 5. August. In der heutigen Sitzung der 1. Kammer kam ein k. Decret zum Vortrag, wodurch den Kammern mitgetheilt wird, daß der Schluß der Sitzungen auf den 6. d. M. angesetzt sei und der feierliche Schluß des Landtags durch Se. k. Hoheit den Kronprinzen in Ver tretung Sr. Majestät des Königs am 7. d. erfolgen werde. — Ein Communi- cat deS Gesammtministeriums zeigt zugleich an, daß die feierliche Verabschiedung der Stände Mittags 12 Uhr im königl. Schlosse statthaben werde, und einer Anzeige des königl. Oberhofmarschallamts zufolge haben sich die Kammermit glieder um */,l2 Uhr im blauen Saale daselbst zu versammeln. Es folgen sodann Vorträge über mehrere Resultate vom Vereinigungsverfahren, namentlich in Betreff der Verhandlungen mit dem Hause Schönburg. Die 2. Kammer ließ heute die bei der Medicinalorganisation gestellten Anträge, die Vacanthaltung von 7 Militärärzten und die Verpflichtung von Assistenärzten an Kliniken zum Dienst bei der Armee betreffend, fallen, genehmigte sodann das Finanzgesetz, den Reservefond und in namentlicher Schlußabstimmung das Budget überhaupt, blieb einstimmig bei der Empfehlung des Fahnauer'schen Antrags wegen Beamtenverminderung und Gcmeindeselbst- ständigkeit zur Erwägung und bei ihres bezüglich des Riedel'schen Antrags auf Cmchtung einer deutschen Centralgewalt mit Volksvertretung gefaßten, von denen der 1. Kammer abweichenden Beschlüssen stehen. Dresden, 6. August. Die 1. Kammer hielt heute ihre Schlußsitzung. Bezüglich der Vorlage wegen Aufhebung der chirurgisch-medicinischen Akademie wurden im Vereinigungsverfahren, worüber zunächst in der 1. Kammer Bericht erstattet wurde, die noch bestehenden Differenzen, bis auf eine, welche die Gleich stellung der Militairärzte in Bezug auf Bedienung mit den Offizieren betrifft, ausgeglichen. Die Kammer verwilligte den letzten Budgetposten (Reservefond) und erledigte das ganze Finanzgesetz über das Budget für 1861—63, welches einhellig angenommen wurde. Zum Vortrage kam darauf sofort das eben ein gegangene königl. Acceptationsbecret in Bezug auf das von den Ständen be- rathene Budget für 1861—63. Bezüglich einer Petition der verehel. Schröder wegen Erlaß des Erbschaftstempels beschloß die Kammer, dem jenseitigen Be schlusse, dieselbe auf sich beruhen zu lassen, beizutreten. Nach Verlesung meh rerer ständischen Schriften, und nachdem u. A. dem Präsidium die Ermächtigung ertheilt, noch nicht gefertigte Ständeschriften später zu unterzeichnen, waren die Geschäfte erledigt. Der Präsident richtete darauf an die Kammer eine An sprache, in welcher er eine Uebersicht über die Wirksamkeit deS zehnten Land tags gab. Hierauf sprachen noch der Bicepräsident v. Friesen und der KriegS- minister v. Rabenhorft. — Nachdem die Kammer kräftig in das vom Präsidenten ausgebrachte dreimalige Hoch auf Se Majest. dm König eingestimmt hatte, schloß der Präsident die Sitzung. Die 2. Kammer, bei der das Acceptation-decret zum Budget eingegangm