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Amtsblatt für die Kgl. AnüshaupLmattnschasl zu WMen, das Agt. Umlsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöch,ntlich zweimal, Dienstag« and Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Ni.mmern 1» Psg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 2. Freitag, den 7. Januar 1887. Bekanntmachung, betreffend de» Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwittiger oder als vierjährig Freiwilliger. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven' Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppentheile melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (in Dresden beim Amtshauptmann von Dresden-Neustadt, in Leipzig bei dem betreffenden Beamten der Kreishauptmannschaft, in den übrigen Bezirken beim Amtshauptmann) die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission g'ebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: u. von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, b. von der obrigkeit lichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sieb Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und stch untadelhaft geführt bat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppentheiles zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annakmescheines. 6. Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet nur bei vorhandenen Vacanzen und nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikcorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauch barkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten 1. Oktober. Wenn keine Vacanzen vorhanden sind oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppentheil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civil- versorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche bei der Kavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben und daß sie in der Regel nicht zu Reserve-Hebungen einberufen werden. 9. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheiles nicht. Dresden, am 1. Januar 1887. MriegS M n sterrum. v. Fabrice. Nachstehender Auszug aus der Spruchliste der Hauptgeschworenen für das Schwurgericht beim Königl. Landgerichte zu Dresden auf das Geschäftsjahr 1887 wird mit dem Veranlassen hierdurch zur Kenntniß der betheiligten Herren gebracht, etwaige Behinderungsgründe schleunigst hier anzuzeigen. Dresden, am 30. Dezember 1886. Königl. Landgericht. ALehinger. Bezirk des Königl Amtsgerichts zu Wilsdruff. Hauptgeschworene: Die Herren Iivui8 kvxer, Privatus in Röhrsdorf, liail Uu^v Lnz^vr, Rittergutsbesitzer in Neukirchen, ^Vvlk Lumpur vnn bieiiöichviA-I'vttin^, Rittergutsbesitzer in Alttanneberg, lixvn von 8vliönb«ix, Kammerherr und Rittergutsbesitzer in Rothschönberg. Kommenden Freitag, den 14. Januar 188?, Vormittags 10 Uhr, gelangen im hiesigen K. Amtsgerichte verschiedene männliche Kleidungsstücke, ein Koffer, 1 Reißzeug u. a. m. gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 7. Januar 1887. MattheS, Gerichtsvollzieher. Aekanntmachung. In der DebuS'schen Restauration zu Freiberg sollen von Bormittags IL Uhr an, von den im Jahre 1887 zur Abgabe gelangenden Holzschlägen von Fichten, Tannen und theilweise Kiefern in meist stärkeren Sortimenten und größtentheils in aufbereitetem Zustande, und zwar: auf SpechtShaufener Forstrevier ca. 180 Fm. in Abth. 21 mit 1 Parzelle, - 700 - - - 23 - 3 Parzellen, 2 310 - - 2 44 - 2 - Naundorfer 2 2 1100 - - 2 32 - 5 - 540 - - 2 45 - 2 - Grillenburger - L 670 - - 2 45 - 3 2 1660 - - 2 24 - 8 - Höckendorfer - 2 120 - - 2 3 - 1 Parzelle, - 310 - - - 4u. L i - 1 - 2 510 - - 2 40 - 2 Parzellen, - WendifchkarSdorfer - - 140 - - 2 25 - 1 Parzelle, - Rabenauer - 690 - - 2 52 - 3 Parzellen, L 2 230 - - 2 74 - 1 Parzelle, - Lostnitzer 2 2 500 - - 2 2 - 2 Parzellen, 2 640 - - 2 33 - 3 2 220 - - 2 62 - 1 Parzelle, - 160 - - 2 63 - 1 - Reichenbacher 2 2 1350 - - 2 40 - 3 Parzellen, - 90 - - 2 43 - 1 Parzelle, - Morbacher 2 1200 - - 2 24 - 2 Parzellen, 2 2 740 - - 2 70 - 2 2 1170 - - 2 71 - 4 2 230 - - 2 86 - 2 - und unter den vor der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an di« Meistbietenden versteigert werden.