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dtel bis dor- Sel ek sofort :rg Redaction, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. s. Gramm - Lxtr. rps. ferner sowie v arten), buchene Klötzer von 17—68 Ctm. Oberstärke, ahornene - 16—33 ag, den 2 2 stein. sofortige Bezahlung Wolfframm. Gläsel. h wegen Offerten hlreichen llguß. ckau, an 11 Stu- zu ver ein grö- iebe. freund- Lein. liit Sup- irzelwerk, Psel — die 10 23 Nutzknüppel, Brennscheite, Brennknüppel, Aeste und Stöcke H r ange. 1,„ bis 3,^ Meter lang, 20 6 1 l. Halb- ^nittenen ren lsik nnd .er Königliches Amtsgericht Schuberth. Beglaubigt: Rudolph, Ger.-Sch. >en, tzenfestes fgestellt. rane. die in den vorgenannten Abthcilungen aufbereiteten Brennhölzer rc., als: 2 Raummeter fichtene Nutzscheite, Hinteren Auersberg, 40 bis 42 am Brandgehau, 47, 48, 50 und 51 am Buckerberg, 53 am Tangelberg, 56, 57 und 59 an der Plänerleithe, 60 bis 62 auf dem Freihofs wald, 64 bis 66, 68 und 69 am Gerstenberg aufbereiteten Nutzhölzer, und zwar: Regulativ für die Stadt Grünhain, die Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungs orten betreffend. 8 1. Denjenigen Einwohnern der Stadt Grünhain, welche sich mit Staatssteuern städtischen Abgaben aller Art, wozu auch Schulgeld gehört, im Rückstand befinden, kann vom Bürgermeister mit Zustimmung des StadtgemeinderatHS der Besuch von Gastwirth- schaften, Schank- und Tanzstätten verboten werden, dafern a., der Rückstand im Wege der Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen nicht oder nicht vollständig erlangt worden ist, oder solche Umstände nachgewiesen sind, aus welchen hervorgeht, daß diese Zwangsvollstreckung voraussichtlich erfolglos sein würde und überdies i>., solche Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Restant mit Absicht, oder durch ungerechtfertigte Enthaltung von lohnender Arbeit, oder durch unordentlichen Lebenswandel, oder durch unmäßigen Genuß geistiger Getränke, oder durch unverhältnißmäßigen Aufwand, oder durch Verschwendung seine Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt hat. Ausnahme von dem Verbote sind im einzelnen Falle festzusetzen, wenn und insoweit der Abgabenrestant nachweist oder sonst vorliegt, daß derselbe den Besuch von Gastwirthschaften und Schankstätten bei der Beschaffenheit seines Erwerbszweiges zu Ver sorgung mit Speise und Trank ohne Verlust an Zeit und Geld nicht entbehren kann. Ausgenommen von dem an einen Abgabenrestanten erlassenen Verbote des Be suchs öffentlicher Vergnügungsorte sind diejenigen Fälle, in welchen der Letztere auf An ordnung einer Behörde, oder zur Theilnahme an einer Wahlversammlung, oder zur Ab gabe von Stimmzetteln bei öffentlichen Wahlen, oder zur Betheiligung an einer Versamm lung stattfindet, welche auf Grund gesetzlicher Vorschrift oder einer anderen Norm des! öffentlichen Rechts abzuhalten ist. Der Stadtgemeinderath Preiß. Holz - Versteigerung auf Auersberger Staatsforstrevier. Im Gasthofe „zur Forelle" in Blauenthal sotten Mittwoch, den 27. Juli a. c., von Vormittags 9 Uhr an in den Abtheilungen: 1, 3 bis 6 Wintergrün, 7, 8, 9 an der Fribusser Straße, bis 15 am Ellbogen, 16 und 18 am Gottlobstolln, 20 und 21 am Mehlhornberg, bis 27 am vorderen Auersberg, 28 bis 33 am mittleren Auersberg, 34 bis 39 am der 18. August 1887 Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, der 23. August 1887 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie" Kostenforderungen, spätestens im Anmelde termine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang- Verhältnisses kann nach dem Annieldetermine in der Gerichtsschrciberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lößnitz, am 14. Juli 1887. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschnffes zu Schwarzenberg Dienstag, den 26. Juli 1887, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 16. Juli 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. E. m kassenmäßigen Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu ma chenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Creditüberschreitungen sind unzulässig. Holzkaufgelder können an beiden Tagen von Vormittags 9 Uhr an berich tigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Forstinspektor. Revierverwaltung Auersberg zu Eibenstock und Forst- rentamt zu Eibenstock, am 14. Juli 1887. einzeln und partieenweise gegen ebereschenes Klotz - 19 Bekanntmachung. Nachdem das unter O abgedruckte Regulativ über die Ausschließung säumiger Abgabenzahler von öffentlichen Vergnügungsorten in Grünhain Seiten der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg genehmigt und vom Stadtgemeinderathe beschlossen worden ist, dasselbe am 1. September 1887 in Kraft treten zu lassen, werden die hiesigen Einwohner hierdurch davon in Kenntniß ge setzt und die betreffenden Abgabenrestanten gleichzeitig aufgefordert, bis zu genannter Zeit ihren Verpflichtungen nachzukommen. Grünhain, den 18. Juli 1887. s § ErzgebUolksfrennd Tageblatt für Schwarzenberg und Umgeg-nd. für die königliche« «nd städtischen Behörde« «» Nne, Grünhai«, Harte«- stei«, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, NeustSdtel, Schneeberg, Schwarzenberg «nd Wildenfels. Das Verbot hat schriftlich zu erfolgen. 8 2. Die Inhaber von Gast- und Schankwirthschaften innerhalb des Gemeinde bezirks sind von den auf Grund des 8 1 dieses Regulativs erlassenen Verboten schriftlich in Kenntniß zu setzen. Sie sind verpflichtet, Personen, welche einem Verbote der gedachten Art unter stehen, von ihren Gastwirthschaften, Schank- und Tanzstätten wegzuweisen und dafern dies erfolglos geblieben ist, polizeiliche Hülse zu Durchführung des Verbotes anzurufen. 8 3. Den Vorstehern von Corporationen, Vereinen und geschlossenen Gesellschaften kann aufgegeben werden, solche Mitglieder, welche einem Verbote der 8 1 gedachten Art unterstehen- von denjenigen durch Ersteren benutzten Räumlichkeiten auszuschließen, in welchen Speisen und Getränke gegen Entgelt verabreicht, oder Tanzlustbarkeiten, oder sonstige Ver gnügungen abgehalten worden. 8 4. Die Uebertretung eines Verbotes der in 8 1 gedachten Art wird mit Haft bis zu 14 Tagen, die Nichterfüllung der in 88 2 und 3 den Inhabern von Gast wirthschaften-, Schank- und Tanzstätten, sowie den Vorstehern von Corporationen, Ver einen und geschlossenen Gesellschaften auferlegten Verpflichtungen mit Geldstrafe bis zu 100 Mark beziehentlich 8 Tagen Haft bedroht. Grünhain, den 21. April 1887. Der Stadtgemeinderath. Preiß, Bürgermeister. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Fabrikanten Christian Weber einge tragene Grundstück, Wohnhaus mit Garten, Folium 245 des Grundbuchs für Lößnitz und Nr. 250 Abth. des Flurbuchs für Lößnitz, geschätzt auf Zwölftausenddreihundert Mark —- soll im hiesigen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und ist der 3. August 1887 Vormittags 9 Uhr als Anmeldetermin, eidel. rg. dt. 163. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Preis vierteljährlich 1 Mark 80 Pfennige. Dienstag, den 19. Juli JnsertionSgebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zelle amtlicher Inserate 2ü Pfennige. 1887. 2937 fichtene Klötzer von 13—15 Ctm. Oberstärke, 3,z Meter lang, § 2959 954 186 36 3 8 1739 - 16—22 - - - - 23—29 - - - - 30—36 - - - - 37—43 - - - - 44—50 - - - - 51—73 - - - - 16—22 - 965 - - - 23—29 - > 4,o Meter lang, 246 34 407 483 - - - 30—36 - - - - 37—43 - - - - 16—22 - - - - 23—29 - 133 14 2 1 - - - 30—36 - - - - 37—43 - - - - 44—50 - fichtenes Klotz - 52 - - . > 4,5 Meter lang, 6388 fichtene Stangkl. - 7—12 - sowie ebendaselbst 3„ Meter lang, Donnerstag, den 28. Jun a. c., von Vormittags 9 Uhr an § 8 - buchene 456 s fichtene 213 L s 16 s buchene 450 s fichtene gegen 200 s